FRAGEN AN UNSERE BEHÖRDE !

  • S T O P !!


    Laut § 43 BoKraft darf die Genehmigungsbehörde Taxen und Mietwagen von ALLEN Vorgaben befreien (Ausser : Dachschild bei Taxen).
    Dazu zählen natürlich auch Taxameter und Wegstreckenzähler. Warum die BWVI allerdings,gerade nach dem Erlass des BMF, die MIetwagen verschont ist unbegreiflich.DEnn gerade in Hamburg werden einzelne Mietwagen gerne von Taxen MWU zugelassen um an Krankenfahrten zu Dumpingpreisen zu kommen.So können sie "offiziell" mitbieten und lassen die Touren dann ilegal(weil unter Preis) von ihren Taxen fahren.
    Ich schätze mal,das es hier um mangelnden Kontrollwillen geht.Wo keine Aufzeichnungen in gesicherter Form wie Taxameter=keine Kontrollmöglichkeit=ein Grund nicht zu kontrollieren (Taxi ist schon soo schwäär).


    http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__43.html

  • Is schon klar Kutscher-HH,
    Als schriftliche Genehmigungen sind diese Befreiungen sicherlich nicht überall erteilt worden.
    Mehr so im rahmen einer Geste. Denn es wurde nach dem Motto verfahren 'plausible Umsätze = kein übermäßiger Kontrollbedarf.
    Klingt eigentlich nett.

  • Liebe Behörde!
    Haben Sie wenigsten auf dem Sektor des Blindenhund-Transportes endlich mal beschlossen, die Taxenordnung zu ändern, damit es KEINERLEI MISSVERSTÄNDNISSE mehr geben kann?


    Dazu ein Beitrag aus dem DAS-Forum:


    gubut
    User
    Anmeldedatum: 25.02.2012
    Beiträge: 43
    Wohnort: Berlin
    BeitragVerfasst am: 16.06.2013, 17:15


    Es gibt keine Hundetransportpflicht für Taxis.


    Wer es trotzdem tut, sollte es sich reiflich überlegen:
    Zitat:
    Die Straßenverkehrsordnung verlange vom Fahrer, "die Ladung" im Auto zu sichern, begründete die Polizei die Verwarnung. Der Hundebesitzer legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Kempten bestätigte nach Angaben vom Montag (3.5.) das Bußgeld, das sich einschließlich der Gebühren nun auf 43,10 Euro beläuft.


    http://www.auto-motor-und-spor…engt-bussgeld-677195.html

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  • Soweit aus Antworten von Clemens im DAS!-Pöbelforum zu lesen war (auch zwischen den Zeilen) soll das Inhalt kommender Geschräche sein.

  • Na, da bin ich ja gespannt, ob die WENIGSTENS DAS durchsetzen können!?


    Vorschläge für ordentliche und gerichtsfeste Formulierungen habe ich oben schon reingesetzt!
    Die TO aus Hannover könnte da Vorbild sein.
    Noch besser die aus Basel in der Schweiz,
    und am besten das Behindertengesetz in den USA!

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  • Wie steht eigentlich unsere Behörde zu einer - möglicherweise - illegalen Heckwerbung?


    Hier zwei Fotos, die Aufkleber zeigen, wie wir sie tagtäglich auf Hamburgs Straßen sehen können!
    Es handelt sich dabei AUSSCHLIESSLICH um Fahrzeuge der Hansa-Funk-Taxi-Zentrale und Wagen der Firma Hoffmann!




    Ich bin mir bewußt, daß die kleine Taxi-Zentrale 'Prima Clima Mobil' eine Ausnahmegenehmigung besitzt, die die Fahrer auch im Wagen mitführen.
    Bei diesen Beiden hier bin ich mir nicht so sicher.


    Außerdem machen beide NICHT nur Werbung für den Umweltschutz, sondern gleichzeitig auch MIT TELEFONNUMMER auch für die Zentrale oder die Firma!
    Da aber Werbung am Heck illegal ist, möchte ich fragen, ob auch diese eine Ausnahmegenehmigung besitzen, und wenn ja: WARUM ?
    Andere Umweltfahrzeuge dürfen offensichtlich keine Eigenwerbung am Heck fahren und sind dafür schon mit einem Bußgeld belegt worden!


    Dann gibt es noch diese beiden Fälle hier, die ja nun ganz sicher nicht rechtens sind.
    Beim Hansi ist das nicht so augenfällig, aber er wirbt rechts unten für die FOLIERUNGSFIRMA.
    Beim anderen ist es offensichtlich!




    Wenn wir berücksichtigen, daß schon das Führen winziger HSV-Aufkleber hinten zu Bußgeldern geführt haben, dürfte hier ja wohl ein Einschreiten oder mindestens das Fordern des Entfernens mehr als nur angebracht sein!


    PS: Wie steht das eigentlich mit FIRMENWERBUNG auf den Nummernschildhalterungen?
    DIE sind allenthalben zu sehen!


    HIERZU ging eine Mail an die Behörde!

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  • jetzt bist du aber kleinlig.
    ferner darfst du die kfz-kennzeichen hier nicht veröffentlichen.


    sollen jetzt die beschuldigten dich anzeigen?

  • NATÜRLICH darf ich die veröffentlichen, den es hat NIEMAND ein Recht auf sein Autobild, NUR an seinem eigenen!


    Was das Kleinliche betrifft, so kenne ich jemanden, der mal 90 Euronen Strafe zahlen durfte, weil er hinten einen Spruch drauf hatte, der zwar als Werbung nicht erkennbar war, trotzdem beanstandet wurde.
    Und eben selbst winzige HSV-Fan-Aufkleber werden bestraft!

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  • Her Ritter, Chef unserer Taxiabteilung innerhalb der BWVI-Behörde schickte mir eben folgende Mail plus Anhänge:


    AW: Eichen von Nicht-Fiskaltaxametern nach 1.1.17 und Illegale Heckwerbung
    06.03.2015 um 10:30 Uhr
    Von: Ritter, Dirk


    Sehr geehrter Herr Napp,


    zur Beantwortung Ihrer ersten Frage senden wir Ihnen anbei das auch für uns maßgebliche Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
    Zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage hier der Link zur Allgemeinverfügung zu den Umwelttaxen bei (diese regelt auch die Möglichkeit der Eigenwerbung
    im Heckbereich). http://www.luewu.de/anzeiger/2013/87.pdf


    Beste Grüße
    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht
    Alter Steinweg 4, D - 20459 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42841 - 3751
    Telefax: + 49 (0)40.4279 41 243
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de


    Hier erst mal nur der zweite Teil der Mail, nämlich die Heckwerbung mit Adresse, Namen und Telefonnummer:
    http://www.luewu.de/anzeiger/2013/87.pdf


    Zitat:
    2. Auf dem Kofferraumdeckel oder der Heckklappe von
    Taxen darf Werbung für die Antriebsart des Fahrzeugs
    gemacht werden, wenn es sich um ein Fahrzeug mit
    einem Hybrid-, Gas-, Brennstoffzellen- oder Elektroan-
    trieb handelt, die Voraussetzungen für den Erhalt des
    Umweltsiegels nachgewiesen wurden und das Siegel tat-
    sächlich geführt wird.


    4. Der Hinweis auf die Antriebsart des Fahrzeugs auf dem
    Kofferraumdeckel oder der Heckklappe ist so zu gestal-
    ten, dass dieser prägend ist. Ergänzende Eigen- oder
    Fremdwerbung ist nur untergeordnet möglich.



    DA steht aber NICHTS davon, daß man auch mit dem Namen UND der Telefonnummer Werbung für sich machen darf!
    Und was, bitte, verstehen die unter 'untergeordnet'?
    Mit Sicherheit doch wohl nicht, daß auch der Blindeste Firma, Telefonnummer oder gar deren LEISTUNGEN lesen kann und darf!?

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  • @Jörn


    untergeordnet heißt hier vereinfacht gesagt : Kleiner.


    Die Antriebsart muß eindeutig im Vordergrund stehen.


    Wobei man auch hier sagen muß: Das wird kein Gesetz der Welt hergeben, das man "nur" seine Antriebsart da drauf haben darf, sondern das ist nichts anderes als politischer Wille.
    Frage mich warum noch keiner geklagt hat dagegen, denn wenn diese Art der Werbung einen Vorteil bringen soll ( und das soll Werbung ja wohl), dann wäre der Umkehrschluß folglich, das keine solche Werbung einen Nachteil bedeutet.
    Da aber alle Taxen die gleiche Aufgabe haben, alle von der Behörde und dem TüV genehmigt worden sind, ist es nicht in Ordnung, das einige trotzdem Vorteile haben sollten.
    Sonst könnte ich mir doch auch folgende Werbung drauf kleben: KEINE KLIMAANLAGE !! ( das ist nämlich auch sehr sehr umweltfreundlich !! )


    Kurz: Ich kaufe mir einen neuen Daimler Diesel und habe u.U. einen Nachteil am Posten.
    Das kann eigentlich nicht sein, denn wer beurteilt ob Gas, Brennstoffzelle etc. auch tatsächlich besser sind ?!


    Es gilt ein Energie-Erhaltungssatz in der Physik, und der ist leider wissenschaftlich zwingend. Um eine gewisse Masse beschleunigen zu können braucht man eine gewisse Menge an Energie, fertig.
    Und wenn mein Strom aus "der Steckdose" kommt, dann sind alleine auf dem Weg dahin schon 70% seiner Leistung verloren gegangen.
    Und wie und wo er produziert wird scheint komischerweise egal. Den Leuten die allerdings neben einem Kraftwerk wohnen ist es eher nicht ganz so egal. Also es geht immer zulasten irgendwelcher "Anderen".


    Also das ist schon ziemlich willkürlich mit dieser angeblichen "Umweltwerbung".


    Tesa

  • Zumindest beim Hansa ist das aber KEINESWEGS KLEINER!!
    Bei Hoffmann könnte man, mit etwas gutem Willen, das noch so sehen.

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  • am Schreibtisch!.......Zuschauer aus der Wexstrasse zückten ihre Handys knipsten und filmten den geilen Amtsmann..
    G?...R?...W... :hahaha:


    S. Meineke von der Verkehrsbehörde:
    " Wir prüfen den Fall" :thumbsup:


    (Bilder!!!!!etc.... MOPO)




    ...beamtentaxler....auch nur nen Mensch....

  • @Jörn


    Weiß man, ob die angeblich alle angemeldeten Uber-X Mietwagen eine Alarmanlage oder einen Wegstreckenzähler benötigen ?!
    Also wenn nicht, dann wären da also null Umbaumaßnahmen nötig, richtig ?


    Tesa

  • Das sind ALLES ordentliche zugelassene Mietwagen!


    Da in Deutschland nahezu alle MWs KEINE Wegstreckenzähler einbauen mußten (in HH nur 12 derzeit, weil denen nicht so recht über den Weg getraut wurde: 2 Ex-Phaetons und 10 IKEA-Sofa-Taxis, bei den letzteren allerdings, weil die Fahrten nicht vorbestellt und bar abgehen.), werden natürlich auch die UberX-Autos das nicht brauchen.


    Erwähnt sei nochmal, daß man in Hamburg Mietwagenkonzen gleich zu 50 Stück und mehr anstandslos beantragen kann und auch bekommt!

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  • ich hatte noch mal nachgefragt..Das Verfahren für eine Mietwagenkonzession in HH ist der Taxenkonzession
    Inzwischen gleichgestellt.


    (Von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist die Vermögenssituation auch abzusegnen!)


    Für eine Mietwagenkonzession gelten inzwischen die gleichen Voraussetzungen wie für eine Taxenkonzession.
    Somit bereitet man sich vor.Ein Umschreiben von Taxe zu Mietwagen ist auch ohne großen Aufwand jederzeit möglich.
    Weitere Mietwagen Konzessionen gibt es damit nicht mehr so einfach.....
    Immerhin....
    Gut so.

  • @Jörn



    Und was ist hiermit ?


    Also so ganz klar ist mir das noch nicht, wie die Unverwechselbare Verbindung zwischen Fahrzeug , Fahrer und der App hergestellt werden soll...


    Oder noch direkter ausgedrückt: Ich habe 5 Wagen, melde aber nur einen davon als offiziellen Mietwagen an .... ?!



    Wie soll das gehen bzw. überprüft werden ? Das Leuchtet mir noch nicht ein.
    Ich meine nur mal so als Beispiel: Ich brauche ja als Taxe nicht nur ein Nummernschild, nein, das reicht doch anscheinend keinem, ich brauche zusätzlich


    - eine Konzessionsnummer im Heck, und zwar in exakt vorgeschriebener Größe
    - ich brauche ein Firmenschild im Wagen
    - ich brauche einen Fahrerausweis mit Lichtbild
    - ich brauche Quittungsblocks, die unverwechselbare Konz-Nummern beinhaltet.
    - ich brauche Firmenstempel mit Adresse, bla bla


    auch die Taxifarbe und das Taxischild sind für einen Fahrgast ein zusätzlich starkes Indiz dafür, das es sich tatsächlich um eine zugelassene Taxe handelt. Am Ende signalisiert man damit ja auch der Öffenltichkeit : Guckt her, ich bin ein Taxi.
    Das heißt Kollegen würden ggf. Abweichungen feststellen können, und die Polizei und die Behörde erkennen natürlich sofort die Kriterien unter welchen sie mich kontrollieren können / müssen.... Das alles fällt doch bei Mietwagen alles weg. Oder ?



    Wie bitte kann ich also als Fahrgast erkennen, das es sich bei einem Fahrzeug um ein zugelassenen Mietwagen handelt ?



    Tesa

  • Der Vertrauensvorschuss ist da wohl größer, da im Normalfall ja keine Kunden spontan von der Strasse zusteigen.


    Den Mietwagen, ob mit oder ohne Fahrer bestellt der Kunde in der Regel bei einer festen Firmenadresse.


    Für die entsprechenden Papiere gibt es allerdings auch bei Mietwagen eine Mitführpflicht. Man könnte sich die Konzession also
    im Zweifel zeigen lassent.


    Ich kann ja z.B. auch nicht auf den ersten Blick erkennen, ob die Änderungsschneiderei um die Ecke alles ordentlich angemeldet hat.

  • Über die App, zumindest bei MT ist eine EINDEUTIGE Kontrolle von Fahren und zugelassener Taxe gegeben.
    Der Gast sieht sofort nach der Bestellung meine Gesicht und den Namen.
    Dazu den Autotyp und die Nummer.


    Das ist bei UBER auch nicht anders, sowohl bei den Taxen, als auch den Mietwagen.


    Tesa, du solltest einfach mal einen My Driver Wagen bestellen, dann kannst du das umgehend nachkomtrollieren!
    Einfach mal den Feldversuch machen.

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  • gringo


    Nun

    Zitat

    Ich kann ja z.B. auch nicht auf den ersten Blick erkennen, ob die Änderungsschneiderei um die Ecke alles ordentlich angemeldet hat.


    Richtig, nur vertraue ich dem Schneider selten mein Leben an. Und einen allzu großen gesundheitlichen Schaden können die mir auch eher nicht zufügen, es sei denn sie vergessen mal ne Nadel....


    Tesa