FRAGEN AN UNSERE BEHÖRDE !

  • Betreff: Antworten auf ein paar drängende Fragen im Taxigewerbe !
    Von: "Jörn Napp" <joern.napp@web.de>
    An: Taxi-Behörde <rechtsamt@bsu.hamburg.de>
    Datum: 25.08.11 14:32:55


    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr.


    Ich hätte gerne Auskunft zu einigen Fragen im Gewerbe.


    1) Wieviele Taxen sind derzeit von wievielen Unternehmern in Hamburg zugelassen?
    Dazu bitte ebenfalls die aktuellen Zahlen von zugelassenen Mietwagen und deren Haltern!
    Schön wäre es, wenn ich wieder eine Statistik bekommen könnte, wie 2008, wo auch die aktuelle Größe der Unternehmen mit aufgelistet ist.


    2) Im Protokoll der Taxi-Anhörung vom Mai 2011 gibt es einen Hinweis darauf, daß der Zeitraum für Versuche zu möglichen Veränderungen im Gewerbe (zB andere Tarife oder andere Fahrzeuge) von einem halben Jahr auf immerhin zwei Jahre verlängert wurde!
    Fragen: Warum wurde das gemacht? Gibt es eventuelkl Planungen zu Versuchen dieser Art, mit denen diese Verlängerung begründet wurde und wird?
    Ohne Grund wäre diese Verlängerung ja nicht wirklich logisch.


    3) In der Schweiz, die NICHT Mitglied der EU ist, wird gerade das EU-Binnenmarkt-Gesetz im Taxigewerbe durchgesetzt! Die dortigen Tarife sind jetzt nur noch Obergrenzen und DÜRFEN JEDERZEIT unterschritten werden!
    Da das EU-Recht ist, frage ich mich, ob es hierzu auch bei unserer Behörde oder der Politik Hinweise gibt, dieses auch in Hamburg oder bundesweit durchzusetzen!
    Wenn ja, wie plant man das unter die Unternehmer und Fahrer des Gewerbes zu bringen?


    Ich hätte gerne hierzu möglichst schnell ein paar Antworten, denn die Sache drängt, wie ich das sehe!


    Mit freundlichen Grüßen


    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Ich bringe das Ganze noch mal hoch, da ich weiß, daß die Behörde hier jeden Tag mitliest!
    Also, wann gibt es nun die Antworten?


    OK, Frage 1) konnte ich neulich direkt am Telefon klären!
    Aber die Antworten zu 2) und 3) stehen noch aus!

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  • Eine Frage vermisse ich dabei noch: Wurde das Verfahren der Vergabe des Umweltsiegels mit den EU-Wettbewerbsbestimmungen

    vollzogen, und wenn ja welchen. Das Gleiche gilt für die Vergabe von Ausschließlichkeitsrechten bei der Erprobung neuer Tarife oder besonders neuer

    Beförderungsarten (siehe Smarttaxen). Diese Genehmigung kommt einem öffentlichen Auftrag gleich und ist nach EU-Binnenmarktgesetz zu vergeben und genehmigen.

    Z.B. Sind Konkurrenten hierüber vorab mind. 26 Monate vorher zu informieren.

  • Soeben ging folgende Mail an die Behörde raus:


    Betreff: Einige Fragen zur Situation im Taxi-Gewerbe und bei Mietwagen
    Von: "Jörn Napp" <joern.napp@web.de>
    An: Taxi-Behörde <rechtsamt@bsu.hamburg.de>
    Datum: 02.12.11 13:21:57


    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr.


    In den letzten Tagen sind einige Fragen aufgekommen, die dringend einer Klärung bedürfen:
    1) Stimmt es, daß Taxis bei einer Neu-Konzession oder einer Konz-Verlängerung von jetzt an NUR NOCH mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet werden MÜSSEN, da sie sonst nicht verlängert oder geeicht werden?
    Wenn ja, wie wird das begründet und auf welcher Verordnung beruht diese Forderung?
    2) Sollten die ersten FTs eingeführt werden, hätte ich gerne gewußt, ob die Daten dann gegen eine monatliche Gebühr (ca. 30 Euro plus 2-Jahre-Bindung) auf einem Server der Firma Linne & Krause gelagert werden?
    3) In wieweit gilt die Einführung des FTs auch für Mietwagen und welche Regeln gelten für diese Fahrzeuge, die ja eigentlich mit einem entsprechenden Wegstreckenzähler ausgestattet sein müssen?
    4) Wie werden eigentlich die Umsätze im Mietwagenbereich kontrolliert, da es dort weder amtliche Tarife noch Taxameter gibt? Wie wird dort die 'Plausibilität' errechnet, wenn eine Konzession zur Verlängerung ansteht?
    5) Vor einiger Zeit (2009) gab es ein Hamburger Gerichtsurteil gegen die Behörde, in dem es um 'Freie Mitarbeiter' im Gewerbe ging. Was ist aus Ihrem Einspruch geworden, oder ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?
    http://www.mycrazytaxis.com/ta…ad&postID=18311#post18311


    Mit freundlichen Grüßen
    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg


    Die Allgemeinplätze in Dirk Ritters Vortrag in Sachen Mietwagen, sind wohl kaum sehr erhellend!
    http://www.lvsh-taxi-mietwagen…trag_Dirk_Ritter-data.pdf
    Ich frage mich, wen man in der Behörde eigentlich derart für dumm verkaufen will?

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  • So, heute morgen fand ich folgenden Brief von Herrn Ritter in meiner Mehl-Box:


    Betreff: WG: Einige Fragen zur Situation im Taxi-Gewerbe und bei Mietwagen
    Von: "Ritter, Dirk" <dirk.ritter@bwvi.hamburg.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
    An: "joern.napp@web.de" <joern.napp@web.de>
    Cc: "Werner, Ulrich" <ulrich.werner@bwvi.hamburg.de>, "Glitza, Thomas Dr." <thomas.glitza@bwvi.hamburg.de>, "Meyenborg, Marco" <marco.meyenborg@bwvi.hamburg.de>, "Bonnesen, Claudia" <claudia.bonnesen@bwvi.hamburg.de>
    Datum: 12/12/11 8:24:43 AM


    Sehr geehrter Herr Napp,
    Ihre Fragen beantworten wir gerne:


    1) Stimmt es, daß Taxis bei einer Neu-Konzession oder einer Konz-Verlängerung von jetzt an NUR NOCH mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet werden MÜSSEN, da sie sonst nicht verlängert oder geeicht werden? Wenn ja, wie wird das begründet und auf welcher Verordnung beruht diese Forderung?


    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Taxen ausschließlich mit Taxametern auszurüsten, die eine automatisierte Aufzeichnung und Speicherung der Fahrleistungen und betrieblichen Umsätze gewährleisten und durch geeignete Verfahren gegen Manipulationen gesichert sind (sog. „Fiskaltaxameter“). Daher ist der Einsatz solcher Taxameter nach geltendem Recht auch keine Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung einer Konzession für den Taxenverkehr. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation fördert allerdings den freiwilligen Einsatz derartiger Geräte und Verfahren.


    Eine andere Frage ist, wie die geltenden steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxenverkehr beim Einsatz unterschiedlicher Taxameter erfüllt werden. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben vom 5. September 2011 an alle Taxenunternehmen (liegt als Anlage bei).


    2) Sollten die ersten FTs eingeführt werden, hätte ich gerne gewußt, ob die Daten dann gegen eine monatliche Gebühr (ca. 30 Euro plus 2-Jahre-Bindung) auf einem Server der Firma Linne & Krause gelagert werden?


    Eine wirksame Sicherung gegen Manipulation besteht darin, dass die Daten außerhalb des Zugriffsbereichs des Unternehmens gespeichert, aufbewahrt und im Auftrag des Steuerpflichtigen für Zwecke der Besteuerung, des Genehmigungsverfahrens und der verkehrsbehördlichen Aufsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung der Geräteausstattung durch die Behörde setzt daher voraus, dass die Daten digital signiert und dadurch gesichert an einen externen Dienstleister übertragen werden, der sie im Auftrag des Unternehmens gesichert aufbewahrt. Bisher ist uns nur das Angebot der Fa. Tesymex für eine solche Dienstleistung für die Unternehmen bekannt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch andere Unternehmen oder Institutionen diese Dienstleistung künftig anbieten.


    3) In wieweit gilt die Einführung des FTs auch für Mietwagen und welche Regeln gelten für diese Fahrzeuge, die ja eigentlich mit einem entsprechenden Wegstreckenzähler ausgestattet sein müssen?


    Für Mietwagen gilt die Preisermittlungspflicht mit Hilfe eines Taxameters nicht. Folglich gibt es im Mietwagen kein Gerät, das digitale Einnahmedaten aufzeichnet. In der Vergangenheit wurde in Hamburg in der Regel auf die Ausstattung von Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzählers mangels negativer Erkenntnisse zu betrieblichen Angaben verzichtet, zumal viele Mietwagenunternehmer Fest- oder Stundenpreise auf (reguläre) Rechnung ohne die im Taxengewerbe noch überwiegenden Bargeschäfte nehmen; die besonderen Anforderungen an die Aufzeichnungen gelten in erster Linie für Bargeschäfte. Neu eingebrachte Mietwagen sind seit diesem Sommer in der Regel mit einem geeichten Wegstreckenzähler auszustatten.


    4) Wie werden eigentlich die Umsätze im Mietwagenbereich kontrolliert, da es dort weder amtliche Tarife noch Taxameter gibt? Wie wird dort die 'Plausibilität' errechnet, wenn eine Konzession zur Verlängerung ansteht?


    In den Genehmigungsverfahren wird die Plausibilität der Angaben zu den Erlösen, zu den eingesetzten Fahrzeugen und zu den Kilometerlaufleistungen geprüft. Sicher werden Sie verstehen, dass wir Details zu den Methoden, die wir bei den Plausibilitätskontrollen anwenden, nicht öffentlich bekanntgeben; denn sonst förderten wir die Entwicklung von Abwehrstrategien.

    5) Vor einiger Zeit (2009) gab es ein Hamburger Gerichtsurteil gegen die Behörde, in dem es um 'Freie Mitarbeiter' im Gewerbe ging. Was ist aus Ihrem Einspruch geworden, oder ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?


    Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren oftmals längere Zeit in Anspruch nehmen.Wie Sie der an Sie gerichteten E-Mail des Referatsleiters Verkehrsgewerbeaufsicht vom 27.05.2010 entnehmen konnten, hat die Behörde am 26.06.2009 Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12.05.2009 eingelegt. Eine abschließende Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt es bislang nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht RV 2
    Stadthausbrücke 8, D - 20355 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42840 - 3067
    Telefax: + 49 (0)40.42840 - 2355
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de


    Hier die Anlagen, die mir Herr Ritter mitgeschickt hat.
    Ein Rundschreiben an alle Taxiunternehmer in Hamburg und dazu eine Anlage:


    https://www.dropbox.com/s/vcuj…dschreiben050911.doc?dl=0


    https://www.dropbox.com/s/tzmv…iben050911Anlage.doc?dl=0


    Kommentar:
    Damit wären ja wenigstens ein paar Fragen geklärt, zB, was den Prozeß betrifft.
    Erschreckend aber finde ich die Aussagen bezüglich der Mietwagen-Situation!
    Man möchte hier keine Informationen geben, damit die Besitzer solcher Teile keine 'Gegenstrategien' entwickeln könne?
    Bitte erlauben Sie mir, Herr Ritter, ein schrilles Kiechern!

    Die Gegenstrategien sind schon die Mietwagen und deren 'Kontrollsituation' selber!
    In einem anderen Beitrag habe ich schon geschrieben, wie Unternehmer mit beiden Konzen diese zu ihrem Vorteil nutzen!
    Und daß Mietwagen in Hamburg bisher keine Wegstreckenzähler einbauen mußten, erschüttert mich denn doch zutiefst, denn diese sind, wenn ich die notwendigen Gesetze richtig verstehe, für MIETWAGEN PFLICHT! Wir hatten gerade erst die Sache mit dem Eichamt, wo mir im Brustton der Überzeugung von einer Amtsperson erklärt wurde, daß man das aller LOCKER GEHANDHABT habe! Und nun dieses!? Braucht sich unsere Behörde nicht an die geltenden Gesetze zu halten?


    Wenn ich mir die Entwicklungen so ansehe, so werden wir über kurz oder lang NUR NOCH MIETWAGEN auf der Straße haben, da diese wunderbar an der Steuer vorbeifahren können!
    Da dürfte die gesamte Intention der Fiskaltaxameter ad absurdum geführt werden!
    So wie es Ihr berüchtigtes 'Hamburger Modell' ja auch schon getan hat!
    Und dank moderner Technik haben sie auch schon lange nicht mehr die Nachteile, die sie vorher hatten!


    Auszug aus der BoKraft:
    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
    3. Abschnitt
    3. Titel - Taxen und Mietwagen
    §30 Wegstreckenzähler
    (1) In Mietwagen ist ein leicht ablesbarer Wegstreckenzähler anzubringen. Die Vorschriften des Eichrechts finden Anwendung.

    (2) Absatz 1 gilt auch für Mietomnibusse, wenn das Beförderungsentgelt nach den Angaben eines Wegstreckenzählers ermittelt wird.

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  • Tja, was haben wir denn da?

    Vielleicht Amtsmißbrauch und/oder Rechtsbeugung durch Unterlassen ?

    Förderung des unlauteren Wettbewerbs?

    Schaun mer mal ......

    Auch der Versuch ist strafbar

  • Stambula als einer der grössten Mietwagenunternehmer stand schon als Taxler unter Artenschutz.Einer der wenigen MWU die überlebt haben und sich zusätzlich auf das Mietwagengeschäft gestürzt hat.Der durfte auf den Mietwagen schon Eigenwerbung straffrei fahren als es das BVG Urteil noch nicht gab.Auch heute haben seine 8+1 Sitzer am Heck Eigenwerbung ohne das einer DUDU sagt. Aber als Vorstandsmitglied des LPVG bietet er seinen Fahrern ja theoretisch einen Tarifvertrag auch wenn die bestimmt nicht wissen was das ist.

  • Doch, wissen die. Manteltarifvertrag. Hört sich irgendwie schön kuschelig, warm und wohlbehütet an.

    Da fragt man doch nicht mehr nach.

  • Für mich ist es offensichtlich, daß hier die Behörde aus äußerst obskuren Gründen ein Bundesgesetz mit einer EINEUTIGEN VORSCHRIFT mal wieder 'locker handhabt', wie wir es vor noch gar nicht langer Zeit mal im Falle des EICHAMTES hatten.
    Der § 30 der BoKraft ist eine UNMISSVERSTÄNDLICHE Pflicht, die besagt, daß Mietwagen mit geeichten Wegstreckenzählern ausgerüstet werden müssen!
    Ist also keinesfalls auslegbar, wie mir ein Anwalt gestern bestätigte!
    Genauso, wie Taxis mit Taxametern ausgestattet werden müssen!
    Wie unsere Behörde auf die glorreiche Idee kommt, den hiesigen Mietwagen den Einbau dieser Teile zu ersparen (Ehrlichkeitsbonus!?), entzieht sich mir vollkommen!


    In einer Mail (vor ein paar Tagen) an einen Kollegen, der bezüglich eines wegstreckenzähler-losen Mietwagens am Flughafen die Behörde davon in Kenntnis gesetzt hatte, hatte Herr Ritter geschrieben, daß er 'das überprüfen lassen würde'!
    Bei diesem Mietwagen handelt es sich um ein ziemlich neues Teil, einem Chrysler 300 Kombi in schwarz der am Flughafen ansässigen Firma Tokman mit der Autonummer HH-TT 513.
    Da tut sich für mich die Frage auf, wieso er etwas 'übergrüfen lassen' muß, von dem er längst weiß, daß es da nichts zu überprüfen gibt, da ja keine Wegstreckenzähler eingebaut werden müssen in dieser unserer gesetzeskonformen Stadt!?


    Gleichzeitig deckt sich das Ganze jetzt im Nachherein mit einer Aussage des Chefs des Hamburger Eichamtes, der auf meine Frage, wie das mit Mietwagen gehandelt würde, ausweichend geantwortet hatte, er wisse das momentan nicht genau, aber das würde unterschiedlich gehandhabt. Er würde sich darüber kundig machen!
    Nachzulesen gleich am Anfang des EICH-THREADS!
    Natürlich konnte sich dieser Mann an solche Vorgänge nicht erinnern, da er ja offensichtlich nie so einen Wegstreckenzähler geeicht hat!
    http://www.das-freie-taxiforum…?page=Thread&threadID=678
    Zitat:
    "Ein Herr Kramp, der dort für die Eichung von Taxametern zuständig ist, behauptete spontan, das sei grundsätzlich das Gleiche, krabbelte dann aber zurück, weil er feststellen mußte, daß es bei den Regelungen von Wegstreckenzählern bei Mietwagen erhebliche Unterschiede zu Taxen gäbe!?
    Welche das allerdings seien, konnte oder wollte er mir am Telefon nicht erklären!?
    Er sah in einigen Manualen nach, konnte mir aber keine Auskunft zu den Vorschriften dazu geben.
    Auch mein Angebot, ihn morgen noch mal anzurufen, lehnte er ab, da er in der nächsten Woche unterwegs sei!"

    Es wird mir aber weiterhin unbegreiflich bleiben, wie ein Mann wie Ritter, und mit ihm offensichtlich die Behörde, zu dem Schlusse kommen kann, daß im Mietwagenbereich nicht betrogen würde?

    Das mag für die Großen in diesem Bereich gelten, wie Europcar oder SIXT, aber was ist mit all den Kleinen, die auch noch nebenher Taxi-Konzen besitzen?
    Der gute Mann glaubt doch wohl selber nicht, daß in diesem Bereich keinerlei Bargeschäfte ablaufen?
    SO naiv können die Mannen unserer Behörde ja wohl nicht sein, oder?


    Leider hat Herr Ritter vergessen, uns alle dahingehend aufzuklären, was denn nun DERZEIT geschieht?
    Immerhin gelten die Verordnungen für zukünftige Fiskaltaxameter wohl auch für Wegstreckenzähler, wenn ich mich nicht irre!


    Irgendwie habe ich inzwischen das unruhige Gefühl, daß es ausgerechnet die Beamten unserer Stadt sind, die einen recht unkonventionellen Ansatz im Beachten gesetzlicher Vorschriften haben, den sie doch eigentlich gerne uns Kutschern vorwerfen!?
    So soll sich auch schon einer der Männer der Behörde privat einem Gewerbevertreter gegenüber geäußert haben, daß er nicht begreifen könne, daß das Gewerbe die Vorschriften aus FahrpersonalGesetz und Arbeitszeitverordnung über so lange Zeit ignoriert hat!
    Aber auch das wäre ja wohl zu allererst mal eine Sache der Behörde, denn die unglaublich langen Arbeitszeiten im Gewerbe sind natürlich dort mehr als nur bekannt und im Falle angestellter Fahrer ILLEGAL!
    Aber auch die von den Taxifahrern ausgehende für den Straßenverkehr muß dort bekannt sein, denn das wurde überall in den Fachpublikationen und Foren durchdiskutiert!
    Auch HIER, wo die Beamten ja jeden Tag intensiv mitlesen!


    'Im Tal der Unwissenden' können die ja wohl all die Jahre nicht gesessen haben, oder?

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  • Auszug aus der Mail des Rechtsamts

    [i]zu Ihrem Hinweis teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen benannte Herr T.XXX Inhaber von Taxen- und Mietwagengenehmigungen ist und auch seinen

    Betriebssitz in der F XXXXX straße unterhält.



    Ich weise auch darauf hin, dass sich in dem von Ihnen beschriebenen Fahrzeug kein Unternehmerschild befinden muss, denn ein solches ist nur für Taxen,


    nicht aber für Mietwagen vorgeschrieben, vgl. § 27 Abs. 2 BOKraft. Ihre Anmerkung zum fehlenden Wegstreckenzähler in dem Fahrzeug werden wir prüfen.(Hervorhebung Admin)




    Ich möchte Sie doch darum bitten, auf der Basis derart eher dürftiger Erkenntnisse nicht gleich Verdächtigungen gegen Unternehmer anzustellen und bereits


    Maßnahmen anzudrohen; denn zu Unrecht verdächtigte Unternehmer könnten mit einer Strafanzeige zurückschlagen, z.B. wegen Beleidigung oder übler Nachrede.


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



    Also ich hatte gar nichts angedroht, sondern durch die Blume gesagt, das man, bevor man durch die Wettbewerbszentrale oder eine andere Institution


    prüfen lassen [color=#ff0000]könnte, doch erst mal die Bewertung und Prüfung des Rechtsamtes wünscht.


    "Man" ist ja schließlich in der Lage sich auszudrücken, gelle?



    Spass beiseite.


    "Man" wird also prüfen, obwohl man genau weis, wie die Prüfung ausfallen wird, weil man ja weis wie man's die letzten Jahre


    gehandhabt hat mit denen!? Nämlich wohlwollend nachlässig.


    Die jüngste Ausgabe (Änderung) der BoKraft ist von 2007. Mag es davor vielleicht anders gewesen sein, seit 2007 gilt die Wegstreckenzählerpflicht auch für Mietwagen.


    Die Antwort hier und die Antwort dort machen zusammen erst die Willkür deutlich, mit der vorgegangen wird. Zweierlei Maß kommt hinzu, wenn man die zuweilen


    überstrenge Prüfung von Taxen (betrieben) einrechnet.


    Das Einzige was mich ein wenig stutzig macht, ist die freimütige Offenbarung dieser Laxheit im Umgang mit der Kontrolle der Mietwagen.


    Das strahlt eine gewisse Sicherheit aus, die ja wohl eine Grundlage haben muss!?


    Gibt es diese Freiheit des Handelns ihrer Behörde, Herr Ritter ? Ist "es" nicht weiter dramatisch? Behaupten wir hier ein Problem, dass es gar nicht gibt?


    Hängen wir das zu hoch? Kirche lieber mal im Dorf lassen? Fragen über Fragen .....

  • Ich könnte mir gut vorstellen, daß es in der Behörde schon eine Notstands-Sitzung gab, in der das weitere Vorgehen gesprochen und diskutiert wurde!


    Und ich könnte mir gut vorstellen, daß die Kirche keineswegs im Dorf bleiben wird, zumal ich mir ebenfalls vorstellen kann, daß das Ganze keineswegs NUR ein Hamburger Problem sein könnte, ähnlich wie bei der Eichamt-Geschichte, die auch bundesweite Kreise gezogen und schwerste Auswirkungen gehabt hat.


    Wenn also demnächst in Hamburg alle Mietwagen zu den Umrüstern und zum Eichamt müssen, wissen wir, wer das bewirkt hat!
    Ich hoffe nur, daß uns die entsprechenden Ausstatter dann auch ein paar Tantiemen zukommen lassen!

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  • Ja, hier werden Dinge bewegt. Ich mag das andere Laberforum da auch durchaus ein bßchen, aber Äksch'n ist nur hier !!

  • Ist das jetzt hier richtig zu abstrahieren, dass obligatorische Mietwagenwegstreckenzähler in Hamburgischen Mietwagen bisher NICHT geeicht werden, weil es sich dabei um ehrliche Rechnungskundschaft handelt? Oder wie ist dieser Vorgang jetzt zu verstehen?

  • Man will u.a. mit Hilfe von Kilometerangaben festgestellt haben, dass die Betriebsangaben zu Umsätzen bislang so plausibel waren, das auf den

    Einbau von Wegstreckenzählern verzichtet wurde.


    Das ist der Kern der Aussage, und eine klare Negation der Tatsache, das der Einbau von Wegstreckenzählern Gesetz war und ist.


    Leider haben Sie für vorgebliche Falschheit dieser Aussage, Herr Ritter, keinen Beleg geliefert in Ihrer Antwort, nur eine Behauptung.


    Hoffentlich fällt die Antwort auf meine Frage bzgl. Verstoß gegen Fahrpersonalgesetz, qualitativ besser aus.


    Vielen Dank im Vorraus!!!!

  • Man setzt sich also über Recht und Gesetz hinweg und agiert nach sogenannten eigenen Ermessen, na das ist ja ne interessante Dienstauffassung!

  • Ja, das ist oft die Crux, das Behörden oft einen gewissen ordnungspolitischen Ermessensspielraum haben, der zuweilen sogar ins Gesetz hineingeschrieben sein kann.

    Das kann ja zum Segen aber auch zum Fluch des Bürgers sein. In diesem Falle sehe ich hier den Ermessensspielraum allerdings nicht.

  • Lieber Fidel.
    Diese Teile wurden nicht nur nicht geeicht, sondern gar nicht erst eingebaut!


    Und einen 'Ermessungsspielraum' gibt es bei diesem Gesetz nicht!

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  • Tja nun, das mußt du anders sehen, Habenichts:


    Herr Ritter hat soviel zu tun und zu reden, daß er sich an sein Geschwätz von gestern nicht mehr erinnern kann!
    Was erwartest du denn von einem Beamten?


    Trotzdem sei ihm hier noch einmal ins Stammbuch geschrieben:
    Wenn die Mietwagen nicht ZÜGIG mit geeichten und gut sichtbaren Wegstreckenzählern ausgestattet werden, und zwar ALLE, dann werden wir um eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht hinweg kommen!

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  • In Berlin kenne ich mnd 10 Mietwagenunternehmer mit einem Fahrzeug welche keinen Wegstreckenzähler haben - wohlgemerkt MIT Erlaubnis drr Behörde.
    Ist das für Mietwagen nun Ländersache oder besteht die Wegstreckenzählerpflicht bundesweit?