S T O P !!
Laut § 43 BoKraft darf die Genehmigungsbehörde Taxen und Mietwagen von ALLEN Vorgaben befreien (Ausser : Dachschild bei Taxen).
Dazu zählen natürlich auch Taxameter und Wegstreckenzähler. Warum die BWVI allerdings,gerade nach dem Erlass des BMF, die MIetwagen verschont ist unbegreiflich.DEnn gerade in Hamburg werden einzelne Mietwagen gerne von Taxen MWU zugelassen um an Krankenfahrten zu Dumpingpreisen zu kommen.So können sie "offiziell" mitbieten und lassen die Touren dann ilegal(weil unter Preis) von ihren Taxen fahren.
Ich schätze mal,das es hier um mangelnden Kontrollwillen geht.Wo keine Aufzeichnungen in gesicherter Form wie Taxameter=keine Kontrollmöglichkeit=ein Grund nicht zu kontrollieren (Taxi ist schon soo schwäär).