Neues von der Taxi-Vereinigung Frankfurt !

  • Ich würde diese Liste auch eher in die Rubrik SELBSTBEWEIHRÄUCHERUNG einordnen!
    Bei den wirklichen Problemen des Frankfurter Gewerbes haben die kaum etwas geleistet!
    Dazu nutzen sie offenbar ihre exorbitante Machstellung schamlos aus, da sie zB den Zugang zum Flughafen kontrollieren und damit auch viele Kutscher im Griff haben, die gar kein Mitglied in der Vereinigung sind.

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  • Gestern hörte ich von einem Verfahren eines Vereinigungsmitgliedes gegen die Vereinigung!
    Wenn man sich in Frankfurt an einen wichtigen Taxiposten stellen möchte, wie zB der Flughafen oder die Bahnhöfe, werden diese praktisch alle von der Vereinigung kontrolliert! Ein eigentlich unmögliches Faktum, da dadurch die Machtfülle der Vereinigung derart groß ist, daß man das auch für zwielichtige Dinge nutzen kann, wie zB GELD MACHEN!
    So muß man derzeit im Jahr etwa 400 Tacken an die Vereinigung abdrücken, um sich an diese Posten stellen zu dürfen!
    Diese Summe gilt zusammen für alle Posten.
    Nun gab es aber einen Fahrer, der sich NUR an einem bestimmten Bahnhof hinstellt, nicht aber am Flughafen.
    Deshalb wollte er nicht derart hohe Summen zahlen, sondern forderte eine Reduzierung, die die Vereinigung nicht zahlen wollte!
    Jetzt hat er das Verfahren für sich entschieden, und die Vereinigung muß jetzt etliche Jahre die kompletten Beiträge zurückzahlen!


    Ich werde wahrscheinlich auch dieses Urteil bekommen.
    Auf jeden Fall zeigt es, wie willkürlich und nach Gutsherrenart die Zentralen öfters handeln!
    Aber das hat, wie wir immer mal wieder feststellen können, auch seine Grenzen!


    Vielleicht hilft DIESES FORUM ja ein wenig, den Zentralen ihre Flügel zu beschneiden!

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  • Vorne weg das, was einem von Staats wegen droht, wenn man ohne gültige Feinstaubplakette in Städten erwischt wird, die solche Zonen haben!


    "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
    40€ Bußgeld
    1 Punkt"


    Da sieht das in Frankfurt schon anders aus!
    Nicht von Seiten des Staates, sondern der der Taxi-Vereinigung!
    Diese beherrscht in Frankfurt das nahezu komplette Gewerbe in einer mehr als fragwürdigen Weise!
    Nicht nur als STAAT IM STAATE, sondern dazu auch mit EIGENEN GESETZEN und STRAFMASSNAHMEN !?
    So soll, der Artikel aus dem Journal liegt mir leider noch nicht vor (Ausgabe Oktober 2008 S.5), eben dieser Verein Taxis, die am Flughafen ohne gültige Plakette von den VEREINSEIGENEN ORDNERN erwischt werden, mit bis zu 1.000,- zur Kasse bitten wollen !?


    Tut sich für mich die Frage auf, auf welcher rechtlichen Grundlage das gefordert wird !?
    Und was mit dem Fahrer geschieht, der sich weigert, diese Kohle abzudrücken?


    Da diese 'Vereinigung' den Flughafen kontrolliert, könnten die offenbar so etwas tun, auch wenn der Wagen gar kein Mitglied dort ist!
    Und was geschieht mit diesen Geldern?
    Unter WAS werden die in der Vereinskasse verbucht werden?

    ZB 'Beitrag Außenstehender zum Einkommen der Vereins-Vorstände'?

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  • Nun, man mag daüber denken wie man will. Wenn man einen privatrechtlichen Vertrag unterschreibt, der gewisse
    Sanktionen bei Vertragsverletzung vorsieht, dann bindet man sich auch daran. Allerdings wird im Zweifels- und Streifalle
    ein Gericht zu beurteilen haben, ob hier nicht etwas sittenwidrig ist, oder eine Seite übervorteilt ist.
    Soviel (oder wenig) bloß mal zur rechtlichen Dimension.


    Etwas anderes ist natürlich noch die einseitige Machtausübung die sowas hat egal ob Recht oder nicht.
    Eine gewisse Disziplin und Regeln müssen sein, unbestritten. Aber 1000 Euro scheinen mir nicht mehr angemessen zu sein.
    Es gibt ja auch noch andere weichere Massnahmen oder Ausschluß, Sperrung, was weis ich.


    Und manchmal muss man sich auch Recht erkämpfen wo es das nicht gibt. Das scheint mir hier angebracht.

  • Also, da bekomme ich gerade ein Schreiben zugeschickt, das von der Deutschen Bahn stammt!
    Es ist zwar schon von 2005, aber erscheint mir als überdeutliches Signal, daß die Herrschaften in der Teppich-Etage der Frankfurter Taxivereinigung offenbar nicht mit Geld umgehen können!?


    Da hat die TV bis dahin nicht nur den Flughafen in F kontrolliert, sondern auch den Bahnhof (sogenannte ANGEMIETETE HALTEPLÄTZE).
    Dafür hatten die wohl mit der DB einen Vertrag, der eine gewisse jährliche Summe beinhaltete, die die TV an die DB hätte abdrücken müssen!
    DAS haben diese aber offensichtlich nicht getan, aus welchem Grund auch immer!?
    Jedenfalls ist es schon extrem peinlich, wenn man solche Briefe erhält, diese dann aber zusätzlich noch an die Öffentlichkeit gelangen, was sicher nicht im Sinne der dortigen Führung sein dürfte!


    Nun hieß der damalige Chef der TV noch NICHT Kratz, sondern Thomas Schmidt, was man natürlich feststellen MUSS, aber irgendwie habe ich das unruhige Gefühl, daß die TV bis heute irgendwie keine Ahnung von Geld und deren Hintergründen hat, denn wir haben das ja gerade erst im Falle von TAXMOBIL gesehen, wie leicht auch ein Mann wie KRATZ auf solche VERSPRECHEN zum GROSSEN GELD hereinfällt!
    Das läßt sich zB aus dem Brief des guten Kratz an Bert Neckermann von TAXMOBIL überdeutlich herauslesen (Hier im Forum unter TAXMOBIL jederzeit nachzulesen)!
    Daß die TV jetzt in allerletzter Sekunde doch noch die 180-Grad-Kehrtwende gemacht hat, ist DIESEM FORUM zu verdanken, nicht aber dem Fachwissen und der Erkenntnis eines Kratz!


    Dieser Fall 2005 mit der DB gibt aber noch weiterhin zu denken:
    Damals ging der Bahnhof der TV verloren, weil die DB den Vertrag nicht mehr verlängern wolte, und die Verwaltung übernahm die Taxi-Zentrale!
    Diese aber soll (ich habe das noch nicht nachgeprüft) auch ein gewisser Schmidt geführt haben, der EIN BRUDER des damaligen TV-VS gewesen sein soll!? Albert Schmidt geheißen.
    Gerüchte besagen, daß es sich bei diesem Vorgang möglicherweise um ein abgekartetes Spiel gehandelt haben könnte, das da zwischen den Brüdern abgegangen sein soll?


    Es soll jedenfalls eines NICHT erfolgt sein: Eine Absenkung der Gebühren, die die Frankfurter Kutscher für die Nutzung des Flughafens UND des Hbfs abdrücken mußten!
    Im GEGENTEIL: Die mußten jetzt ZUSÄTZLICH noch eine weitere Plakette kaufen, um eben Letzteren weiterhin anfahren zu dürfen!
    War das etwa die Schaffung einer neuen Einnahmequelle auf kleinen Umwegen?


    Dafür erging offenbar auch ein für die TV negatives Urteil, da damals ein Unternehmer angestrengt haben soll.
    Das liegt mir zwar noch nicht vor, soll aber kommen.


    Weiterhin sollen diese Schuldensummen auf dem nächsten Jahresabschluß NICHT aufgeführt worden sein, was ebenfalls nachdenklich stimmt. Aber das hätte natürlich zunächst einmal keinen guten Eindruck gemacht und das Ergebnis auch noch negativ beeinflußt!


    https://www.dropbox.com/s/6lyk…ungBahnschulden2005-1.jpg


    https://www.dropbox.com/s/t9l9…ungBahnschulden2005-2.jpg


    https://www.dropbox.com/s/0i8x…ungBahnschulden2005-3.jpg


    Und das hier war die involvierte Zentrale, die damals fast alles kontrolliert haben soll, heute aber an Einfluß verloren hat.
    http://www.taxi-frankfurt.de/

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  • Zur Nutzung der Taxistände gegen MIETE an einem Bahnhof (wir hatten vor einigen Jahren ebenfalls das Problem) möchte ich hier noch einmal die Antwort unserer Hamburger Behörde reinsetzen, wo festgestellt wird, daß Taxistände, die sich auf einem sogenannten TATSÄCHLICH ÖFFENTLICHEN BEREICH befinden (egal, ob in Privatbesitz oder nicht) für ALLE TAXEN zugänglich sein müssen!


    Damals ging es darum, den Plan des Hamburger Hansa-Taxi zu verhindern, ein System EIGENER EINSTIEGSZONEN zu schaffen, von denen sie schon drei eingerichtet hatten (hier im ARCHIV unter Hansa-Einstiegszonen nachzulesen).
    Vielleicht sollten die Frankfurter Kollegen mal nachsehen, ob es für die Flächen an den Bahnhöfen tatsächlich eine ENTWIDMUNG gab. Wenn nicht, dürften die Mieten dort ILLEGAL sein, denn diese Gesetze sind sicherlich auch in Frankfurt gültig!


    Von: Jörn Napp [mailto:joern.napp@web.de]
    Gesendet: Sonntag, 28. Mai 2006 19:07
    An: Huber, Martin; michael.freytag@bsu.hamburg.de; Glitza, Thomas
    Betreff: Bereiststellung von Taxen am Bahnhof


    Sehr geehrter Herr Glitza !
    Ich möchte Sie noch einmal an meine Mail bezüglich möglicher Gebühren am Hauptbahnhof erinnern. Es wäre wirklich sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie mal verbindlich zu diesem Problem Stellung nehmen würden.
    Wie Sie den Links entnehmen können, erheben inzwischen die Bahnhöfe von Wiesbaden und Minden Gelder von den Taxis, damit diese sich dort bereitstellen dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jörn Napp



    Von: <Thomas.Glitza@bsu.hamburg.de>
    An: <joern.napp@web.de>
    Datum: 01.06.06 18:45:25
    Betreff: AW: Bereitststellung von Taxen am Bahnhof


    Sehr geehrter Herr Napp,


    in Beantwortung Ihrer Frage kann ich mich nur wiederholen:
    Es ist durch die Rechtsprechung anerkannt, daß die Benutzung von Taxenständen, die sich auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen befinden, Gemeingebrauch darstellt und deshalb dafür kein Entgelt verlangt werden darf.
    Der Taxenstand Flughafen befindet sich seit eh und je auf Flächen der Flughafen Hamburg GmbH, die keine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege sind; auch der Taxenstand vor dem Crowne Plaza Hotel Graumannsweg liegt außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege. Mir sind ansonsten keine Taxenstände in Hamburg bekannt, die sich außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege befänden, weder am Hauptbahnhof noch an anderen Fernbahnhöfen noch auf St.Pauli oder an anderen Orten. Mir sind auch keine Planungen bekannt, die Flächen bestimmter Taxenstände, z.B. am Hauptbahnhof, dem öffentlichen Verkehr zu entwidmen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Thomas Glitza
    Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
    Rechtsamt, Referat Verkehrsgewerbeaufsicht - R 270
    Neuer Wall 88, 20354 Hamburg

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  • Dazu noch einmal Folgendes:
    http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsraum.html


    Zitat:


    Und noch Arbeiten über das Thema:
    http://www.deinehaut-bg.de/html/protect/2002/horten.pdf


    http://www.bernd-huppertz.de/F…licher%20Verkehrsraum.pdf



    Urteile dazu:
    KG, 18.11.2008 - 2 Ss 330/08
    Öffentlicher Verkehrsraum - Begriff des öffentlichen Verkehrsraums
    Ist hingegen das Gelände der Allgemeinheit, das heißt einem nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbundenen Personenkreis, zugänglich, sind die darauf befindlichen Verkehrsflächen öffentlicher Verkehrsraum (vgl. BGHSt 49, 128; OLG Köln VRS 99, 363; OLG Hamm VRS 114, 273; OLG Rostock, Urteil vom 28. November 2003 - 1 Ss 131/03 I 79/03 - [JURIS], s. SVR 2004, 234).

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  • So. Hier kommt ein neues Urteil, bei dem die Taxi-Vereinigung auch nicht wirklich gut aussieht.


    http://www.kanzlei-wüstenberg.de/


    Zitat:
    " Ein Gerichtsverfahren in Sachen Wettbewerbsrecht zwischen Taxifahrern (Privatrecht contra öffentliches Recht). Ein Taxifahrer mit Konzession in Frankfurt am Main Stadtgebiet hält in Frankfurt am Main Flughafen (ursprünglich das andere/zweite Konzessionsgebiet Frankfurts) und nimmt Passagiere/Fahrgäste auf. Das Prpblem: Er hat nicht die sog. TTC-Karte eines Taxiverbandes. Der Taxifahrer ist der Meinung, er brauche keine und könne auch ohne TTC-Karte am Frankfurter Flughafen Fahrgäste aufnehmen. Die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. ist anderer Auffassung. Nur Taxifahrer, welche vorher beim Verband eine TTC-Karte (entgeltlich) erworben haben, dürften dort halten bzw. sich bereithalten. Die Taxi-Vereinigung mahnt den Taxifahrer ab und klagt. Das Gerichtsverfahren beim LG Frankfurt am Main begann im Oktober/November 2012 und endete nun nach Verweisung an das Amtsgericht und dort wieder zurück an das Landgericht mit Urteil vom 6.11.2013. Der Taxifahrer hat gewonnen. Die Klage ist abgewiesen worden. Es dürfte in die zweite Instanz gehen. Denn der Fall hat grundsätzliche Bedeutung. Die Kanzlei bleibt dran."


    http://www.kanzlei-wüstenberg.de/LG%20Ffm%202-06%20O%20286%2013%20Taxivereinigung.PDF


    Dieses Urteil ist wirklich ganz extrem peinlich für die Vereinigung, auch wenn es wahrscheinlich noch nicht rechtskräftig ist!
    Wie wir ja nun schon des Öfteren feststellen durften, haben - historisch gesehen - die jeweiligen VS dieses Vereins ganz offensichtlich kein glückliches Händchen mit solchen Prozessen!
    Das Urteil ist aber schon deswegen spannend, weil es auch für andere, zB uns in Hamburg, einige neue Gesichtspunkte eröffnet.
    Wir haben hier zwar keinen Verband oder eine Zentrale, die den Flughafen managed, sondern das macht der FH selber, trotzdem muß man sich natürlich fragen, in wieweit tatsächlich so eine Zugangskarte rechtens ist?


    Für mich, als Beobachter, stellt sich da noch eine Frage:
    Wieviele Verfahren hat die Vereinigung eigentlich schon geführt, um ihre Interessen durchzusetzen?
    Wieviele davon hat sie tatsächlich gewonnen und wieviele verloren?
    Darf man das fragen?


    Bisher habe ich eigentlich nur von Verfahren gehört, die die Vereinigung verloren hat!?

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  • Die Probleme am Flieger scheinen in Frankfurt ziemlich heftig zu sein!?
    Das ergibt für mich die Tatsache, daß die Vereinigung nicht nur völlig überfordert ist mit der dortigen Verwaltung, sondern auch in ziemlich unkoscherer Weise ihre dortige Machtposition ausnutzt, um andere Kutscher zu reglementieren!


    Daß es dabei zu Auswüchsen kommt, wie im Septemberheft 2012 der Taxi-Rundschau beschrieben, ist bedauerlich, aber offenbar eine irgendwie logische Entwicklung.
    Da kann man schon mal ausrasten, wenn man mich fragt.


    Im Brief der Fraport an die Vereinigung wird diese ja auch noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht nach ihrem eigenen Gutdünken, sondern nach den gesetzlichen Regeln zu handeln!
    Beide Ereignisse scheinen mir in UNMITTELBAREM ZUSAMMENHANG mit dem obigen aktuellen Urteil zu stehen.


    https://www.dropbox.com/s/1111…igungFlughafenAngriff.jpg


    https://www.dropbox.com/s/x4v5…ungFraportBrief180213.jpg


    Das im Journal angesprochene Urteil hätte ich natürlich gerne.
    Wenn jemand das bei sich liegen hat, bitte umgehend zuschicken.


    LG Frankfurt/Main Az: 3-10 0 66/12 vom 3.August 2012

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  • In dem Artikel sind noch einige bemerkenswerte Formulierungen:


    ZB werden dort einige Kutscher, die sich offenbar die Handlungsweise des Aufsichtshabenden nicht gefallen lassen wollten, als KLEINKRIMINELLE bezeichnet!
    Das ist nun wirklich eine sehr schwerwiegende Bezeichnung für Leute, die NUR geschimpft etc. haben!


    Und daß die Vereinigung unter Herrn Kratz verlangt, daß ALLE TAXIUNTERNEHMER Frankfurts sich bei Neueinstellungen zunächst einmal bei der Vereinigung nach den Fahrern erkundigen sollen, ist ja wirklich der Hammer!
    Muß man in F erst einmal ein beglaubigtes FÜHRUNGSZEUGNIS der Vereinigung einholen, um dort Taxifahren zu können?

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  • Soeben erreicht mich ein bemerkenswertes Papier zur GV der Taxi-Vereinigung in Frankfurt.
    Es enthält einen Antrag, den man sich wirklich mal genüßlich durch die Hirnzellen ziehen muß.


    Zunächst also erst mal eben dieser Antrag:



    Während die Taxi-Vereinigung alle Stellplätze am Flughafen betreibt, tut die Taxizentrale Frankfurt eG dieses am Hauptbahnhof.


    Offenbar scheint es aber überall im Stadtgebiet große Qualitätsdefizite bei vielen Kutschern zu geben, die nun die Vereinigung, bzw. der Antragsteller, gerne beheben möchte.
    Und zwar DURCH EBEN DIESE VEREINIGUNG!
    Der Antragsteller möchte zwei offenbar bezahlte Dispatcher (Neudeutsch) einstellen, damit diese nun im Innenstadtbereich für Sauberkeit, Ordnung und Disziplin sorgen.
    Um ihnen diese Arbeit etwas bequemer zu machen, möchte er sogar noch einen Kleinwagen kaufen und denen zur Verfügung stellen.


    Nun wissen wir ja alle, daß es mit der Disziplin der Kutscher schnell mal nicht so wirklich gut bestellt ist, aber um dort für Ordnung zu sorgen, ist natürlich auch in Frankfurt das Ordnungsamt zuständig, und NICHT die Vereinigung!
    Was, so frage ich mich, will der Herr, oder mit ihm die Taxi-Vereinigung, mit so einem Zug erreichen?
    Möchte da etwa jemand das Einflußgebiet der Vereinigung auf die ganze Stadt ausweiten, und nicht nur am Flughafen das Sagen haben?
    Oder möchte man ein paar verdienten Mitgliedern eine einkömmliche Beschäftigung sichern?


    Immerhin scheinen die Gelder, die am Flughafen fließen, ja einen beträchtlichen Batzen abzuwerfen, die aber, nach Meinung dieses Antragsstellers, wohl nicht wirklich sinnvoll verwendet werden!
    Aber was erwartet er?
    Nach meiner Überzeugung werden alle solche Einkünfte in der Regel für die standesgemäße Erhaltung der Teppich-Etagen verwendet!
    Eigentlich sind solche Einnahmen ja dafür gedacht und vorgesehen, den Service dort zu verbessern und zB Toiletten zu unterhalten, aber die Vereingung scheint ja weniger sinnige Ausgaben damit zu tätigen, wenn ich die Zeilen des Antragsstellers richtig verstehe!


    Da es sich hierbei aber um eine Art AMTLICHEN ORDNUNGSDIENST handeln würde, für den ja eigentlich das Ordnungsamt zuständig wäre, müßten diese so einen Plan wohl amtlich absegnen, was sie aber, wie ich das sehen, wohl eher nicht tun werden! Schließlich hätten die ja dann auch rechtliche Befugnisse, wie zB Hausverbote erteilen oder Strafmandate zu schreiben!?


    Dieser Antrag soll LEBHAFT diskutiert und dann schließlich abgelehnt worden sein.
    Wie der Vorstand dazu stand, oder ob er gar von diesem eingebracht wurde, ist mir leider nicht bekannt.

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  • Warum nicht Dispatcher einstellen, die Polizeistreifenwagenbesatzungen, Notärzte und Lehrer kontrollieren ? Wenn der deutsche Klugscheißer schon nicht mehr Taxifahren darf will er immerhin noch Kontrolletti sein.

  • So, jetzt wissen wir ein wenig mehr von dieser GV.
    Mir liegt nun das Taxi Journal der Vereinigung vor, in dem uns berichtet wird, was da auf der Versammlung geschehen ist.
    Auch der Antrag oben wird erwähnt!
    Ein gewisser Kubilay Cugalis war es wohl.
    Auch daß er leidenschaftlich diskutiert wurde, wird bestätigt.
    Der Antrag wurde dann AUS KOSTENGRÜNDEN abgelehnt!


    DIESEN GRUND finde ich äußerst erbaulich, denn offensichtlich nimmt die Vereinigung ja reichlich Schotter über den Flughafen ein!?
    Da sollte so eine lächerliche Ausgabe ja kaum ins Gewicht fallen!?


    Der gleiche Antragsteller hatte auch den Mut, die Abschaffung des sicherlich teuren Taxi Journals zu fordern und die gesamte Diskussion nach Facebook und Twitter zu verlagern!
    DAS ist wahrlich revolutionär und deckt sich mit meinen Beobachtungen, daß die Kutscher eh immer mehr zu Facebook gehen, anstelle zB in den Foren zu reden!
    Allerdings wären dort eben nur seichte Informationen zu erwarten, erst recht, wenn man diese dann noch im SMS-Stil, wie auf TWITTER üblich, halten würde!
    Dieser Antrag wurde völlig zur Recht abgelehnt.


    Am Flughafen allerdings wollte man offensichtlich keine Änderungen einführen, wie zB einen speziellen Beschwerdeausschuß, und auch dreckige Toiletten oder gar Trillerpfeifen der Kontrolleure (denen der Taxi-Vereinigung? Immerhin hat die FRAPORT der Vereinigung ja die HOHEITLICHEN BEFUGNISSE am Flughafen in Sachen 'Taxi' schon überschrieben!) wurden wohl nur am Rande behandelt! Etwa auch aus Konstengründen?


    Hier nun der Artikel aus dem Taxi Journal vom Oktober 2014:


    https://www.dropbox.com/s/31mb…l1014GVBericht-1.jpg?dl=0


    https://www.dropbox.com/s/zksv…l1014GVBericht-2.jpg?dl=0

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  • Herr Kubilay Cugali hat ja, wie ich feststellen durfte, schon eine sehr lange Erfahrung mit dem Wunsch, doch neben dem Frankfurter Flughafen auch alle anderen Taxi-Halteplätz kontrollieren zu können und zu dürfen!


    Aus dem Taxi-Journal vom Dezember 2010:



    Ich frage mich natürlich, wie Herr Cugali es schaffen möchte, auch alle Taxifahrer kontrollieren und bestrafen zu können, die nicht der Taxi-Vereinigung angehören?

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  • Seinen Mut bezieht Herr Cugali offensichtlich aus der Tatsache, daß die Taxi-Vereinigung schon nachts GEMEINSAME KONTROLLFAHRTEN mit der Polizei durch Frankfurt machen durfte!
    Unter 'Zu 3' kann man dazu einen stolzen Satz lesen.


    Allerdings frage ich mich auch hier wieder, wie es dazu kommen kann, daß die Frankfurter Behörde soetwas DULDET!?
    Oder sollte das im politischen Interesse liegen? Sollte DAS etwa gewollt sein?
    - Hat die Behörde nicht mehr genug Personal, um der Situation an den Taxiständen, sei es an pseudo-privaten (Flughafen oder Hauptbahnhof, wobei dieser allerdings von der Zentrale Taxi Frankfurt gemanaget wird) oder den TATSÄCHLICH ÖFFENTLICHEN Herr zu werden?
    - Überläßt sie möglicherweise einer PRIVATEN Vereinigung diese staatlichen Hoheits-Rechte, um die, vorwiegend ausländischen, Taxifahrer besser gängeln zu können?
    Schließlich wissen wir alle, daß diese Kollegen kaum bis nichts von der rechtlichen Situation, weder von ihren Pflichten noch ihren Rechten kennen!
    Dafür sind sie aber BEFEHLSGEWOHNT! Was natürlich ein ganz entscheidender Vorteil ist!


    Wenn in Hamburg Polizei-Kontrollen stattfinden, nehmen NATÜRLICH KEINE Verbandsmitglieder, welcher Art auch immer, daran teil!
    Die Polizei ist NUR für die Absperrungen zuständig.
    Die Kontrollen selber werden durch den ZOLL und Mitarbeiter der amtlichen TAXI-BEHÖRDE durchgeführt, denn NUR DIE haben auch die Befugnis, sich zB Ausweise zeigen zu lassen!


    Wenn man vor Allem bedenkt, daß die Frankfurter Taxi-Vereinigung ja keinesfalls alle Taxi-Fahrer in Frankfurt zu ihren Mitgliedern zählt, ist es erstaunlich, daß sie sich hier AMTLICHE RECHTE anmaßen und auch durchführen möchten!
    Herr Kratz versucht es wohl tatsächlich, in Frankfurt einen STAAT IM STAATE einzuführen, dessen KAISER natürlich ER ist! Und die restlichen Vorstände und Top-Figuren der TV sind dann seine hochbezahlten Hofschranzen?
    http://www.das-freie-taxiforum…page=Thread&threadID=1955
    Dabei scheint er gerne ein wenig abseits der legalen Pfade wandeln zu wollen, wie ich das mal so sehen möchte!
    Solange es der Erweiterung der Zustände und Machtbefugnisse dient!?


    Bestärkt wurde der Vorstand der Vereinigung wohl ein wenig durch das Schreiben der FRAPORT von 2013, die ja in staatlicher Hand ist, wo ihnen zumindest im Bereich des Flughafens die volle Kontrolle zugesichert wird, darunter auch die DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN DES PBefGs usw.! Also streng hoheitliche Aufgaben!
    https://www.dropbox.com/s/x4v5…ungFraportBrief180213.jpg


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  • Hier fand ich in meinem Archiv auch noch diesen aufschlußreichen Brief, der in den genauen Bereich wie oben fällt!


    Hier vergibt die Stadt Frankfurt NUR an die Taxi-Vereinigung eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren bestimmter Straßen und Plätze, die aber NUR für der TV angeschlossene Wagen gilt!
    WARUM dürfen die anderen Taxen diese Bereiche nicht befahren, die doch auf jeden Fall ÖFFENTLICH sind?
    Solche Ausnahmen sollten FÜR ALLE gelten, die mit einem ordentlich zugelassenen Taxi und einem gültigen P-Schein in Frankfurt herum fahren!


    Ausgestellt 2012. Ob dieses immer noch gilt, also verlängert wurde, weiß ich leider nicht.
    https://www.dropbox.com/s/mn2r…enehmigung050911.jpg?dl=0

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  • Ich glaub, Ausnahmegenehmigungen in dieser Art können nur einzeln vergeben werden.
    Die Taxivereinigung ist eine juristische Person.
    Andere MWU oder EWU können diese Genehmigung bestimmt auch beantragen.


    Aber auch hier an dem Beispiel kann man wiedereinmal sehen, wie ein Monopolverein seine Marktmacht ausnutzen kann.
    Bedingung für das Befahren ist der Fahrerausweis der Taxivereinigung.
    Unter welchen Voraussetzungen/Bedingungen der Fahrausweis zu bekommen ist, bestimmt die Taxivereinigung.
    Bei dieser Marktmacht kommt es einem Berufsverbot gleich, wenn man sich nicht der Taxivereinigung unterwirft.