Der BZP und die neuen Entwicklungen beim PBefG !

  • Normalerweise lohnt es sich nicht wirklich, seine Zeit mit dem Lesen von 'Hallo Taxi' zu vergeuden, aber in der Septembernummer 2011 gibt es wenigstens ein oder zwei Artikel, die des Lesens wert sind. Beide beschäftigen sich mit dem BZP und dessen Politik. Immerhin scheint Jan Cassalette, der Herausgeber dieses Blattes, es für irgendwie undemokratisch zu erachten, daß die Wahl eines Vorsitzenden letztlich nur zu einer Akklamation werden wird. Fred Bucholz tritt zurück, und sein Nachfolger steht schon so gut wie fest.
    Nun ja, da hat Herr Cassalette wohl Recht, aber ebenso auch damit, wenn er den Mangel an aktiven Herrschaften beklagt, was ja nun ein Problem ist, das es allenthalben gibt.


    Eine der letzten Handlungen des Herrn Buchholz war es, dem guten Herrn Rausauer, seines Zeichens Bundesverkehrsminister, ein Protestschreiben zu übermitteln, das sich mit den Änderungen im PBefG befaßt.
    Vor allem den Teil, der sich mit den unentgeldlichen Beförderungen von Menschen beschäftigt, wie wir sie zB bei großen Sportversanstaltungen oder Bambi-Verleihungen her kennen. Früher wurden für solche Fahrten Taxifahrer gesucht, die das gegen einen guten Lohn ein paar Tage lang gerne machten. Immerhin konnte man damit dem Vorwurf entgehen, daß da Veranstalter mit Fahrern ohne jede Vorkenntnisse (P-Schein) einen ÖPNV-ähnlichen Verkehr betrieben. Allerdings war ein unentgeldlicher Verkehr schon immer erlaubt oder wenigstens toleriert, wobei wir uns schmerzlich an die Fußball-WM 2006 und der Firma Hyundai erinnern, die uns sogar teiilweise die Taxistände streitig machten.
    Gestern sah ich nun zum ersten Mal auch einen Hotelshuttle eines unserer Luxushotels (siehe Taxizulassungen und Mietwagen), der ganz offensichtlich in die Kathegorie fällt, die der BZP bei Ramsauer (Hallo Taxi: 'Lieber Sauerrahm als Ramsauer') kritisiert. Die Entfernung aus dem PBefG des 'geschäftsmäßig betriebenen dauerhaften unentgeldlichen Personengelegenheitsverkehrs' wird vom BZP als sehr kritisch für das Gewerbe erachtet.
    Der BZP ist der Meinung, daß dieser Verkehr in Wirklichkeit nicht unentgeldlich sei, sondern dem Kunden durch höhere Preise, im obigen Falle der Hotelübernachtungen, dann doch auf Umwegen in Rechnung gestellt wird. Und wenn eine Firma wie AUDI den Hotels eine Flotte von 8ern zur Verfügung stellt (unentgeldlich?), machen die das ganz sicher auch nicht, ohne irgendwo einen Vorteil zu wittern.
    Wie sagt der Volksmund?
    "Es ist vieles kostenlos, aber nichts umsonst!"


    Den Begriff 'geschäftsmäßig' definiert der BZP so: "Unter Geschäftsmäßigkeit wird verstanden jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung."
    Auszug:
    "Insbesondere fragen wir uns, warum bei einem geschäftsmäßigen Vorgehen, also einem häufigen Befördern, nicht die Anforderungen eines Mietwagenbetriebes zu erfüllen sind, die den Interessen der betroffenen Fahrgäste und der Allgemeinheit an einem sicheren Befördern dienen und deren Voraussetzungen zu erfüllen auch kein Teufelswerk ist!"
    Warum diese Fahrten für die Passagiere UNSICHERER sein sollen, entzieht sich meinem Verständnis, aber daß man wenigstens die Vorschriften für Mietwagen einhalten müßte, sehe ich genau so!
    Allerdings sollte der BZP wissen, daß gerade im Bezug auf Mietwagen auch dort die Begriffe und Übergänge extrem schwammig sind. Weiterhin erscheint mir diese Änderung als logisch und konsequent, da offensichtlich auch die BRD gezwungen ist, bestimmte EU-Wettbewerbsregeln umzusetzen, wie es zB gerade in den letzten Wochen die Schweiz getan hat, obwohl die de jure gar kein Mitglied der EU ist (de facto natürlich doch, auch wenn das dort keiner so richtig gerne hört).


    In mehreren Beispielen schrieben wir hier im Forum schon darüber, und unsere Schweizer Kollegen und Kolleginnen erzählten uns von den drastischen Auswirkungen auf das Gewerbe dort im Musterländle.
    Daß dieses irgendwann auch uns ins Haus stehen würde, haben bei uns offensichtlich alle unsere Verantwortlichen mit Erfolg verdrängt, denn bisher konnte ich nirgends etwas vernehmen, daß diese Entwicklungen in auch nur einem unserer Verbände ein Randthema seien, geschweige denn, daß mal jemand wirklich versucht, etwas dagegen zu unternehmen!
    Allerdings dürfte das auch schwer sein, denn EU-Recht bricht nun einmal Landesrecht. Und DAS sollte eigentlich Herrn Buchholz vom BZP auch bekannt sein. Herr Ramsauer kann wahrschheinlich gar nicht anders, als diese Änderungen umzusetzen, nehme ich mal zu seinen Gunsten an.


    Außerdem hat der BZP als Mitvertreter für Mietwagen, das unerhörte Anwachsen dieser Branche mehr als nur mitgefördert. Nun sind die Geister gerufen und man wird sie nicht wieder los! Nicht zuletzt mit Hilfe des BZPs!
    Und wo ein Wille ist, ist auch ein rechtlich einwandfreier Weg, denn man wird den Hotelketten wohl kaum einen Bruch nachweisen können, wenn sie ihren Gästen diesen kostenlosen Shuttle-Service anbieten, und AUDI zB freut sich, daß ihre Autos zu werbezwecken in der Stadt herumfahren! Ist sicherlich billiger, als wenn man diesen Wagentyp durch aufwendige Werbekampagnen vermarkten will!
    Und man erreicht damit genau die Klientel, denen man diese Autos andrehen möchte.


    Was ich an solchen Schreiben vermisse ist, daß zwar auf billige Weise 'Protest' geübt, dann aber letztlich doch klein beigegeben wird! Ich denke mir mal so, daß ein Herr Ramsauer über diese Dinge genauestens Bescheid weiß, seine Experten aber werden ihm schon dabei geholfen haben, die Winkel zu nehmen, die solche Handlungen erlauben.
    Und eines sollte eigentlich allen klar sein, auch dem BZP:
    Wenn irgendwo das Wörtchen REFORM drauf steht, sollten grundsätzlich alle Alarmglocken läuten, denn bisher gingen diese noch immer zum Schaden des Kleinen Mannes aus!


    Und die Reichen und Schönen haben mal wieder die Vorteile, denn ich muß mein Taxi, wenn ich eines brauche, selber bezahlen, die Kunden dieses teuren Hotels aber, die sich die Fahrt zum Flughafen locker leisten können, zumal die dann auch noch häufig auf Firmenkosten gehen, die bekommen diesen Service unentgeldlich hinterher geworfen!
    Die Regel 'Wo Geld ist, kommt automatisch noch welches dazu' wird uns allen an diesem Falle mal wieder besonders deutlich vor Augen geführt!


    Genau diese Entwicklungen spielen auch Männern wie Möller Und Kruse vom Autoruf / Taxi HH in ihre Hände, denn die warten nur darauf, daß sie wieder zum Zuge kommen, denn unser Sieg über die Smarties war nur ein Aufschub für deren Pläne!
    Und daß die Behörde im Mai 2011 klammheimlich die Dauer des erlaubten Versuchszeitraumes von einem halben Jahr auf 2 Jahre erhöht hat, mit der Tolerierung aller Verbände, erzürnt Kruse auch nicht gerade, wie er mir selber am letzten Verhandlungstag erzählte, als ich ihn gezielt darauf ansprach! Das Ganze kam zwar nicht auf Druck des Autorufes zustande, aber spielt denen in die Hände!
    Und daß die ganzen Verbände nichts unternahmen, ist für mich auch nicht gerade ein Zeichen der Weitsicht und Erkenntnis.
    DA ist denen allen Kruse um Meilen voraus!
    Neben der Unbedarftheit könnte aber natürlich auch ein geheimer Plan dahinterstecken: Auch die anderen Zentralen, allen voran der Hansa-Funk, planen insgeheim schon Billigflotten für den Moment, da die EU-Gesetze endlich umgesetzt werden.


    Der BZP hat eines immerhin erkannt:. Wenn diese Gesetze tatsächlich durchkommen sollten, wäre unser Gewerbe nicht mehr das, was es heute noch irgendwo ist!
    Allerdings ist es das eben schon heute nicht mehr, wenn wir uns die Mietwagensituation und diese Curtesy-Shuttles ansieht, die allenthalben aus dem Boden sprießen!
    Aber dem können und wollen alle unsere Verbände offensichtlich nichts entgegensetzen, da sie ja eben auch Mietwagen vertreten und an all diesen Schulungen ja ganz entscheidend verdienen!


    Warum eigentlich veröffentlicht die Behörde zwar immer mal wieder die Zulassungszahlen von Taxen, die von Mietwagen aber werden gekonnt nie erwähnt, so daß diese völlig aus der Perspektive verschwunden sind.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Ich will diesen Beitrag, der vor über einem Jahr geschrieben wurde, gerne noch mal nach oben holen, da diese Änderungen gerade die Gesetzgebung passiert!
    Bisher war das offensichtlich in unseren Teppichetagen noch kein Thema!?
    Jetzt, wo es zu spät ist, ist die Kacke am dampfen!

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  • Manchmal ist es schon erstaunlich, wie sich die Top-Fuzzis des BZPs komplett neu erfinden i
    Und das Gegenteil dessen als neueste Erkenntnis verkünden können, was sie noch vor Kurzem postuliert haben!?


    Noch im September 2014 hat Müller den Uber-Mann Nestmann angepöbelt, weil UBER der Meinung sei, mangelhafte Gesetze und Vorschriften eben geändert werden müßten!
    Nun aber verkündet der gleiche Müller auf dem Glücksburger Kreis munter Folgendes:
    "Man braucht Ideen gar nicht diskutieren, wenn man diese gleich ablehnt, nur weil sie derzeit mit dem Rechtsrahmen nicht vereinbar sind."


    Hört sich haarscharf wie Travis Kalanick an!


    Und auch Herr Ritter von der Hamburger Behörde vermittelte uns Ähnliches:
    "Das Gewerbe muß sich zwingend auf die Kundenwünsche einstellen."


    Nun ja, Travis und Nestmann werden sich freuen!

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