Situation der TAXI ESSEN eG!

  • Offensichtlich hat die Taxi Essen ein ähnliches Problem, wie es der Hansa über sehr lange Zeit hat: Ein Datenschutzproblem!"
    http://www.taxiessen.de/
    Dort wurden scheinbar Daten gespeichert, die man nicht hätte speichern sollen, soweit ich das verstanden habe.


    Einer der Teilnehmer dort hatte wohl einen Fall von Schwarzarbeit ans Licht des Tages befördert und wurde dafür dann auch noch vor dem dortigen Schiedsausschuß bestraft!
    So etwas kenne ich zur Genüge aus meiner Hansa-Vergangenheit!
    Unliebsame Genossen überzieht man gerne mit solchen Anzeigen!


    https://www.dropbox.com/s/lkv5…nDatenprotokol231109l.jpg

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Bewusst oder Versehen ?


    Joern Deine abenteuerliche Interpretation über die Geschehnisse in Essen hat mich doch sehr verwundert. Die Konsequenz des Bußgeldbescheids war doch nicht ursächlich für den Besuch vom Zollamt. Das differenziertes Denken nicht die Stärke von Lobbyisten ist, ist mir bekannt auch das nicht verstanden werden bei Kollegen, aber verdrehen der Fakten kenne ich nur von unseren „Führungskräften.“
    Das hat schon was, „alle Achtung!!“

  • Also ich habe das mal aus dem, was mir vorliegt, so interprätiert!
    Wenn das falsch sein sollte, bitte ich das zu korrigieren!

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  • Korrektur!


    Im Rahmen einer großen Razzia „Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe“ bekam, wie Andere, auch Taxi Essen Besuch vom Zollamt.
    Dabei stießen Beamte mehr zufällig auf die Vorratsdatenspeicherung.
    Denunziation war nicht die Ursache für die Razzia.
    Der Bußgeldbescheid und der daraus resultierte Strafantrag stand nicht im Zusammenhang mit der Razzia, sondern sollte aufklären, wozu Taxi Essen diese Daten genutzt hat. Meiner Ansicht nach hat Taxi Essen diese Daten als Beweis für die Richtigkeit von Vorwürfen in Disziplinarverfahren genutzt, um sich zu Bereichern und mir und anderen Schaden zuzufügen.
    Genau so gut könnte man GPS-Daten nutzen um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falsches Parken zu beweisen. Was durchaus möglich wäre.

  • Genau DAS ist der Punkt, den ich in mehreren Beiträgen hier schon öfters angesprochen und krititsiert habe.

    Hier im Zusammenhang mit unseren Hamburger Funkzentralen.

    Aber das Thema wird vollkommen totgeschwiegen.

    Obwohl es haufenweise zumindest Indizien für meine Behauptung gibt, das oft und eklatant

    gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird.

  • Weitere Details aus Essen!!


    Dies ist kein Druckfehler seitens des Gerichts!!


    Eine korrekte Wiedergabe des Satzung!!


    ZOLL DARF DATEN EINER ZENTRALE VERLANGEN !
    Finanzgericht Düsseldorf (4 K 904/10 AO) - Zollfahndung darf Daten von Taxizentrale verlangen


    Die Genossen der Klägerin sind u.a. verpflichtet, im Fahrbetrieb den Bestimmungen der Funk- und Fahrdienstordnung und den dazu ergehenden Anweisungen zu entsprechen (§ 12 Abs. 1 Buchst. c der Satzung), vertragliche Entgelte (bargeldlose Fahrten mit dem Taxi, sofern die Klägerin Verträge für die angeschlossenen Unternehmen abgeschlossen hat) der Klägerin oder über diese einem von der Klägerin betrauten Unternehmen zum Inkasso zu übergeben (§ 12 Abs. 1 Buchst. h der Satzung), bargeldlose Fahrten mit dem Taxi entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat herausgegebenen Richtlinien abzurechnen (§ 12 Abs. 1 Buchst. j der Satzung) und alle Funkaufträge, die von der Klägerin oder über ihre Einrichtungen vermittelt werden, durch Taxen ausführen zulassen, die der Klägerin angeschlossen sind (§ 12 Abs. 1 Buchst. k der Satzung). Verstößt ein Mitglied (Genosse oder Teilnehmer) gegen seine sich aus der Fahr- und Vermittlungsordnung ergebenden Verpflichtungen, können gegen dieses Disziplinarmaßnahmen nach § 13 der Satzung ausgesprochen werden. Die Disziplinarmaßnahmen beinhalten nach der Disziplinarordnung der Klägerin u.a. sog. automatische Systemsperren und Sperrung einzelner oder aller ihrer Einrichtungen wie Funk und Telefon bis zu zwölf Monaten.



    Wie ihr lesen könnt, haben sich die Genossen sowie die Teilnehmer im Vertrag verpflichtet, im Fahrbetrieb den Bestimmungen der Funk-und Fahrdienstordnung und den ergehenden Anweisungen zu entsprechen.
    Ein paar Zeilen weiter ist von der Fahr-und Vermittlungsordnung die Rede.
    Die sogenannte „Fahr-und Vermittlungsordnung“, mit völlig neuen Inhalt, war in 2009 weder von der Generalversammlung legitimiert, noch wurden neue Verträge mit den Teilnehmern abgeschlossen. Sie wurde im Alleingang vom Vorstand u, Aufsichtsrat, schleichend, fast unbemerkt der neuen Technik angepasst. Erst als inhaltlich alles angepasst war, wechselte die Bezeichnung von Funk und Fahrdienstordnung in Fahr und Vermittlungsordnung. Jedes halbe Jahr wurden neue Exemplare gedruckt, aber vergessen wurde § 12 Abs.1 Buchst. c der Satzung zu ändern.
    Bereits im März 2009 habe ich den Vorstand auf gewisse „Ungereimtheiten“ aufmerksam gemacht.


    Mein Schreiben im März 2009


    Essen, 10 März 2009



    Taxi Essen e.G.
    Herrn
    Michael Rosmanek
    Bottroperstr 298 a
    45356 Essen



    Disziplinarordnung ein Lügengebilde.


    Sehr geehrter Herr Rosmanek


    Im Vertrauen auf die inhaltliche Wahrheit der Disziplinarordnung habe ich mich den Bestimmungen unterworfen und am 11.06.2008 das von Ihnen geforderte Bußgeld ( 50,-€ ) gezahlt.


    Ich erwarte die sofortige Rückerstattung des gezahlten Bußgelds und wiederhole den Ihnen bekannten Sachverhalt.


    Am 24.02.2009 habe ich durch Einsichtnahme ins Genossenschaftsregister, ungläubig und entsetzt festgestellt, dass die vom Vorstand der Taxi Essen e.G. herausgegebene Disziplinarordnung ( Buchform) ohne Legitimation verändert wurde.


    Im Einzelnen:


    Disziplinarordnung


    II. Bemessung von Disziplinarmaßnahmen
    Abs. 3 Buchst. b. geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 30 Oktober 2002
    Abs. 3 u. Abs. 5. geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 31 August 2005


    -------------------------------------------------------


    III. Verhängung von Maßnahmen
    Abs. 4. geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 30 Oktober 2002


    --------------------------------------------------------


    V. Beschwerde
    Abs. 6. geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 30 Oktober 2002


    Es gibt keine Hinweise in den vom Vorstand eingereichten Protokollen u. keine Eintragungen ins Genossenschaftsregister ( Rechtsverhältnisse ).


    Die Aufzählung von weiteren nicht legitimierten Satzungsänderungen erspare ich mir.


    Die Satzung und Disziplinarordnung, der Taxi Essen e.G. ist für mich eine Urkunde, die amtlich verwahrt wird.


    Garant für die Richtigkeit ist der Vorstand der Taxi Essen e.G.


    Herr Mertes befindet sich in einem längeren Urlaub, deshalb habe ich Sie ( zuständig für Disziplinarangelegenheiten ) am 02.03.2009 über diese Angelegenheit informiert.


    Seitdem kann ich keine sichtbaren Bemühungen ihrerseits feststellen, die Angelegenheit aufzuklären.



    Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Den Richtern am BFH werden diese Widersprüche auffallen. Über mögliche Konsequenzen will ich nicht spekulieren.

  • Wat meinste, wie die da am rotieren sind jetzt. Das kann bis hin zu einer möglichen Urkundenfälschung gehen,

    oder vorsätzlichem Betrug oder sonstwas. Wunder dich mal nicht, wenn Du bald zu nem 6-Augen-Gespräch eingeladen wirst, um die Sache

    irgendwie zu befrieden. Vorraussetzung dafür wäre allerdings, das Du vorher nicht allzuviel Wind machst und die Öffentlichkeit bemühst.

    Dann gibts für manche Herren oder Damen nämlich keinen Ausweg mehr, sondern nur noch Angriff.

  • Genial Habenichts!! Bist Du Hellseher?


    Letzte Woche habe ich eine Einladung zum 6-Augen-Gespräch bekommen.
    Obwohl ich sehr viel Wind gemacht habe und Öffentlichkeit hergestellt habe.
    Solche nicht legitimierten Satzungsänderungen erfüllen noch kein Straftatbestand.
    Da kommen diese Herren u. Damen mit der Ausrede „Druckfehler.“
    Das sieht anders aus, wenn man mit solch einer Satzung vor Gericht zieht.
    Auch hier ist dem PV Hamburg nichts „Ungewöhnliches“ aufgefallen.
    Ich werde anwaltlich beraten und die zuständigen Behörden haben Kenntnis.
    Nur wie schon gesagt, dass Zollamt will neue Befugnisse zu Bekämpfung der Schwarzarbeit.

  • Na, für den Prüfungsverband ist die Genossenschaft immer der Kunde, und den behandelt man pfleglich.

    Prinzipiell gesehen, ist jede Kommaänderung in der Satzung beschlußpflichtig. Bei so gravierenden Änderungen wie von Dir

    beschrieben, wirds mit der Erklärbarkeit aber langsam eng, meine ich. Ich habe erst vor wenigen Tagen, die "Reinschrift"

    einer Satzung, die zur Einreichung beim Notar vorgesehen war gesehen, wo der betreffende Vorsitzende eines Vereins in dem ich Mitglied bin

    handschriftlich einen ganzen Satz eingefügt hat, der eine gravierende Änderung eines Passus' beinhaltete.

    Insofern überrascht mich Deine Story nicht.

  • Erklärbarkeit


    Für Experten, Profis, wäre die Verschleierungen von solchen Unregelmäßigkeiten kein allzu großes Problem. Zusätzlich natürlich einen „Plan A“, wenn es niemanden auffällt und ein „Plan B“, wenn es jemanden auffällt.

  • Naive Anfrage in 2005 beim PV Hamburg!


    Mein Teilnehmervertrag
    Eintrittsgeld für Teilnehmer 1990 -------- 5000,-DM plus 2000,-DM Kaution


    Essen , 04 Oktober 2005
    Einschreiben

    Prüfungsverband der Deutschen
    Verkehrsgenossenschaften e.V.
    Herrn Verbandsdirektor Sven Mittelbach
    Gotenstr 17


    20097 Hamburg



    Vermittlungsprovision nur für Mitglieder und Fehler bei §41 Satzung.



    Sehr geehrter Herr Mittelbach


    Ich bin Taxiunternehmer in Essen und seit 1990 mit meiner Konzession Teilnehmer ( Nichtmitglied ) bei der Taxi Essen e.G.
    Mit der Hoffnung auf Ihr Verständnis habe ich eine ungewöhnliche Bitte an Sie.
    Vielleicht können Sie mir als zuständiger Prüfungsverband zu beiden Sachverhalten eine Erklärung geben.


    Wie Ihnen bekannt ist, bekommt die Taxi Essen e.G. von jedem neuen Taxiunternehmer der sich mit seiner Konzession der Taxi Essen e.G. anschließt, ein Eintrittsgeld.
    Durch einen Beschluss im Jahre 1999 können Mitglieder diesen Umstand für sich nutzen.
    Seit 1999 bekommen Mitglieder, wenn sie wegen Geschäftsaufgabe die Taxi Essen e.G. verlassen und ein neuer Taxiunternehmer ( Teilnehmer ) schließt sich mit der Konzession des ausgeschiedenen Mitglieds wieder der Taxi Essen e.G. an, den Geschäftsanteil € 511,29 und eine Vermittlungsprovision.


    Bereits gezahlte Beträge am Anfang DM 10.000,00 und durch eine Erhöhung vom Vorstand und Aufsichtsrat zuletzt gezahlte € 10.000,00 werden nicht bestritten.


    Auf diese Vermittlungsprovision habe ich am 20.September 2005 beim Vorstandsvorsitzenden Herrn Albert Mertes einen Anspruch angemeldet.
    Sollte ich als Teilnehmer wegen Geschäftsaufgabe die Taxi Essen e.G. verlassen und ein neuer Teilnehmer schließt sich mit meiner Konzession wieder der Taxi Essen e.G. an.


    Von Herrn Mertes habe ich weder eine Anspruchsbestätigung noch eine Aufklärung oder Erklärung bekommen, nur ein lapidarer Hinweis auf meinen Teilnehmervertrag.



    Nun zum Fehler §41 Satzung.


    Original-Satzung Stand: November 1999


    Ich zitiere:


    §41 Andere Ergebnisrücklagen


    (1) Neben der gesetzlichen Rücklage ist eine andere Ergebnisrücklage zu bilden.
    Dieser sind 10. v.H. des Jahresüberschusses zuzuweisen, wenn nicht die Generalversammlung eine höhere Zuweisung beschließt.


    (2) Die Verwendung der anderen Ergebnisrücklage unterliegt der gemeinsamen Beschlußfassung von Vorstand und Aufsichtsrat.




    § 41 (1), (2) a) geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 28. Oktober 1987


    ________________________________________________



    Original-Satzung Stand: Januar 2004


    Ich zitiere:


    §41 Andere Ergebnisrücklagen


    (1) Neben der gesetzlichen Rücklage ist eine andere Ergebnisrücklage zu bilden.
    Dieser sind 10.v.H. des Jahresüberschusses zuzuweisen, wenn nicht die Generalversammlung eine höhere Zuweisung beschließt.


    (2) Die Verwendung der anderen Ergebnisrücklage unterliegt der gemeinsamen Beschlussfassung vom Vorstand und Aufsichtsrat.


    (a) Die Eintrittsgelder (§37) sind einer Kapitalrücklage zuzuweisen.
    Deren Verwendung unterliegt der gemeinsamen Beschlussfassung
    vom Vorstand und Aufsichtsrat.


    § 41 Abs.1), 2) Buchst. a) geändert in der ordentlichen Generalversammlung vom 28 Oktober 1987


    _____________________________________________________



    Druckfehler ?


    Auf jeden Fall besteht Klärungsbedarf.
    Wie kommt Abs.2a. nach November 1999 in die Satzung ohne einen Veränderungsvermerk und wie war der Wortlaut von § 41 Satzung
    vor dem 28 Oktober 1987


    Herr Mittelbach vielleicht ist es Ihnen möglich außerhalb der Verpflichtung zur Verschwiegenheit mir eine Stellungnahme zugeben.


    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Folge: Ein Anruf, vermutlich von der Sekretärin des Herrn Mittelbach, ich sollte dies doch mit Herrn Mertes regeln. Mertes Vorstandsvorsitzender der Taxi Essen e.G. gefühlte 100 Jahre.

  • Nach einigen vergeblichen Aufnahmebemühungen meinerseits, Vorstand u. Aufsichtsrat entscheiden über die Aufnahme in die Genossenschaft. Taxi Essen e.G. hat ein Monopol, muss deshalb jeden Taxiunternehmer aufnehmen, aber nicht unbedingt als Genosse.
    Teilnehmer sind nicht stimmberechtigt, aber in der Mehrzahl. Ich sah es einfach nicht ein, weshalb Vorstand u.Aufsichtsrat mit Daumen runter oder rauf, über so viel Kohle entscheiden konnten.
    Mit meinem letzten Beitrag wollte ich nochmals darauf hinweisen, wie Gute u.Vertrauensvoll die Zusammenarbeit vom PV u. den Zentralen ist. Auch in Essen liegen „Leichen im Keller.“ Hamburg ist nur der Anfang!!

  • Danke, korrupt!
    Es war und ist mir natürlich klar, daß Hamburg erst ein Anfang ist, um im Sumpf der Gewerbe-Führungen zu graben.
    Aber wie sagen die alten Chinesen?
    "Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt!"
    Hier in Hamburg hat es 12 Jahre gedauert, bevor die Herren vor Gericht standen!
    In Essen könnte das ebenso lange dauern, aber man muß dran bleiben!

    Jedenfalls ist es für mich schon bemerkenswert, wie ein Herr Mittelbach in allen möglichen obskuren Sachen auftaucht?
    Ob das Zufall ist?

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  • Joern irgendwo habe ich mal von dir gelesen, dass du sehr viel den Herren Kruse u. Co zu verdanken hast. Im Sinne von, „Du wärst ein Nichts ohne sie.“ Kann ich nachempfinden. Weniger dramatisch und folgenreich aber auch ich hab mich an unseren Herren abgearbeitet und musste lernen. Ich hab mich informiert, wo es nur ging, hab Gerichte angeschrieben und um Urteile gebeten, 2005 habe ich mir sogar ein Computer angeschafft und musste mich auch noch damit auseinandersetzen. Ohne Computer wäre ich heute aufgeschmissen.

  • @ Habenichts

    Zitat

    Computer helfen Probleme zu lösen, die es ohne Computer nicht geben würde.


    Du kannst es nicht lassen - Immer diese Nadelstiche - Aber macht Spaß, zugegeben.


    Ein Leben ohne Probleme stelle ich mir grauenvoll vor. Ich brauche Probleme, damit ich denken kann. Taxi fahren allein ist Öde und macht Blöde. Der Computer ist für mich ein Werkzeug. Die Nutzung hängt von mir ab. Ich gehöre nicht zu den Kulturpessimisten die glauben das Internet verdumme den Menschen.

  • Offener Brief an
    Taxi Essen e.G.
    Albert Mertes ( Vorstandsvorsitzender )
    Bottroperstr 298a


    45356 Essen


    Essen, 06. Dezember 2011



    Offener Brief vom Taxiunternehmer Karl-Heinz Baumann




    Sehr geehrter Herr Mertes,
    ich habe des Öfteren darauf hingewiesen, dass die Satzung der Taxi Essen e.G. nicht regelgerecht geändert wurde. Des Weiteren habe ich darauf hingewiesen, dass die neue Fahr-und Vermittlungsordnung nicht Vertragsbestandteil ( Teilnehmervertrag ) ist. Ungeachtet dieser Tatsachen werden Geldbußen, wegen Verstöße gegen die Fahr-u.Vermittlungsordnung verhängt. Ihr schriftlicher Hinweis, „Herr Baumann kann dies gerichtlich klären lassen“, ist doch absurd.
    Selbstverständlich gehört es zu ihren Aufgaben / Sorgfaltspflicht, zu klären ob Satzungsinhalte rechtmäßig zustande gekommen sind. Das Angebot zu einem persönlichem Gespräch vorgetragen vom Rechtsanwalt Dr. Graute, zeigt mir Ihre Ausweglosigkeit. Herr Mertes machen Sie endlich “reinen Tisch“. Ihre Eitelkeit hat Sie beratungsresistent gemacht und jetzt kann auch ein Herr Dr. Graute nicht mehr helfen. Mit Ihrer Zermürbungs-Taktik, Herrn Kamphuis ( Aufsichtsratsvorsitzender ) schreibt Meldungen über mich, Herrn Rosmanek ( Vorstand ) verhängt Bußgelder gegen mich, versuchen Sie meinen Widerstand zu brechen und mich zu ruinieren.


    Ich verspreche das wird nicht gelingen!!

    Wie Ihnen bekannt ist, wir hatten bei meinem Eintritt darüber gesprochen, wurde ich aufgrund der Schwerbehinderung 60%, bei der Erteilung einer Taxikonzession bevorzugt. Mehr arbeiten, auf Kosten meiner Gesundheit, um “Schutzgeld“ bezahlen zu können, kommt für mich nicht infrage. Ich benötige etwas Zeit um meine Finanzen neu zu ordnen deshalb bitte ich die auflaufenden Beitragsrückstände mit meiner hinterlegten Kaution zu verrechnen.




    Dieser Brief wird veröffentlicht im: DAS FREIE TAXIFORUM : http://www.mycrazytaxis-forum.com
    Thread : Situation der Taxi Essen!
    Dieses Forum wurde wegen seiner kritischen Berichterstattung schon zweimal abgewürgt !





    Mit freundlichen Grüßen
    Karl-Heinz Baumann
    Höhenweg 90
    45359 Essen