VIDEOÜBERWACHUNG im TAXI zur Pflicht machen !

  • Zitat:


    "Wenn es so weit ist, dass man mir ein Messer an den Hals setzt, dann hilft es nur die Geldbörse herauszugeben."


    "Nicht vergessen, bei bargeldloser Bezahlung soll der Fahrer keine Geldbörse dabei haben."


    So einfach wird das erklärt.


    In den U.S.A. in den 70er Jahren war es stark in Mode eine Rasierklinge an die Halsader eines Fahrers zu setzen. Eine tödliche Bedrohung.


    Viele Taten kann man nicht verhindern. Eines muss der Täter wissen, er kommt nicht unbestraft davon.


    Der Fahrer muss sicher sein, dass in wenigen Sekunden die Notruf-Zentrale über die Situation im Bilde ist, die Täter ansprechen und in weniger als einer Minute Hilfe (Polizei und Rettungsdienst) organisieren kann.


    Eine Video-Überwachung hilft nicht. Wir reden hier von einem Video-Überwachungs-System.


    Ein einfaches Video in einem Taxi kann bei Bagatellen die Vorfälle um bis zu 80% senken. Dazu gehören Zechprellerei und Beleidigungen.

  • Dieses schockierende Video zeigt, wie notwendig eine Video-Überwachung im Taxi ist!
    Gerade erst passiert! Am 15.November 2014!


    Eine Kundin, die zunächst ruhig mit dem Fahrer spricht, sticht schlagartig auf den Fahrer ein!
    Das Beste aber ist, daß diese Frau niemals verurteilt wurde!
    Aber der Film zeigt auch, wie wichtig diese Überwachungskameras auch sonst sind!


    http://sanfrancisco.cbslocal.c…zed-crime-investigations/


    Shocking Video Of Stabbing Shows How Surveillance Has Revolutionized Crime Investigations
    Graphic video surveillance tape is just one example of the way surveillance has revolutionized crime investigation. Linda Yee reports. (11/15/14)
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  • Ich hab dieses Gerät im Einsatz


    http://www.pearl.de/a-PX3692-1321.shtml


    2 Kameras mit Nachtsicht-Funktion...gestochen scharfe Qualität!


    Fallbeispiel 2:


    Schminketunte Uschi sitzt vorne,ihr dämlicher Macker pennt hinten besoffen ein


    Baustelle,ich sach zu ihr,dann müssen wir eben drum rumfahren...


    Jetzt kommts:


    Am Ziel angekommen,wird der Macker wach..und meint:"Das zahlen wir nicht" und greift an den Türöffner.


    In dem Augenblick entdeckt Schminkeschlampe die Kamera.


    Sacht zu dem Macker,O-Ton:


    "Schatz,halt besser die Fresse"...und bezahlt ganz anständig.... 8o


    NIE WIEDER OHNE KAMERA!

  • Auch bei privater Nutzung einer Viso-Überwachung gelten bestimmte Standards, stellte der EuGH fest:


    http://www.heise.de/newsticker…ml?wt_mc=nl.ho.2014-12-12


    Dazu noch eine Richtlinie des offiziellen Datenschutzes:
    http://www.baden-wuerttemberg.…%B6ffentliche-Stellen.pdf


    Das Ganze könnte auch auf uns Taxen passen, obwohl es ja nicht so richtig geklärt ist, ob eine Video-Überwachung in Taxen in einem PRIVATEN oder ÖFFENTLICHEN RAUM stattfindet.


    Immerhin willigt der Gast ja ein, daß er überwacht wird, wenn er ein deutlich sichtbares Zeichen sieht und trotzdem einsteigt!?

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  • EuGH: Strenge Regelungen für private Videoüberwachung
    _____________________________________________________________


    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist


    Die Richtlinie ermöglicht jedoch die Würdigung des berechtigten Interesses dieser Person, das Eigentum, die Gesundheit und das Leben seiner selbst und seiner Familie zu schützen


    Nach der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist die Verarbeitung solcher Daten grundsätzlich nur erlaubt, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gegeben hat. Die Richtlinie findet jedoch keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.


    Herr Ryneš und seine Familie waren wiederholt Ziel von Angriffen eines Unbekannten, und die Fenster ihres Hauses wurden mehrfach eingeschlagen. Als Reaktion auf diese Angriffe brachte Herr Ryneš an dem Haus seiner Familie eine Überwachungskamera an, die den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des gegenüberliegenden Hauses aufzeichnete.


    In der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2007 wurde eine Fensterscheibe seines Hauses mittels einer Schleuder beschossen und zerstört. Die der Polizei übergebenen Aufzeichnungen der Überwachungskamera ermöglichten die Identifizierung von zwei Verdächtigen, gegen die Strafverfahren eingeleitet wurden.


    Einer der Verdächtigen beanstandete jedoch beim tschechischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von der Überwachungskamera von Herrn Ryneš aufgezeichneten Daten. Das Amt stellte fest, dass Herr Ryneš tatsächlich gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen habe, und verhängte eine Geldbuße gegen ihn. Das Amt führte hierzu u. a. aus, dass die Daten des Verdächtigen ohne seine Einwilligung aufgezeichnet worden seien, obwohl er sich im öffentlichen Straßenraum aufgehalten habe, d. h. auf dem Teil der Straße, der sich vor dem Haus von Herrn Ryneš befinde.


    Der in der Kassationsbeschwerdeinstanz mit dem Rechtsstreit zwischen Herrn Ryneš und dem Amt befasste Nejvyšší správní soud (Oberstes Verwaltungsgericht, Tschechische Republik) möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Aufzeichnung, die Herr Ryneš vorgenommen hat, um sein Leben, seine Gesundheit und sein Eigentum zu schützen (d. h. die Aufzeichnung personenbezogener Daten von Personen, die sein Haus vom öffentlichen Straßenraum aus angegriffen haben), eine Datenverarbeitung darstellt, die nicht von der Richtlinie erfasst wird, weil die Aufzeichnung von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wurde.


    In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof erstens darauf hin, dass sich der Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne dieser Richtlinie auf alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person bezieht. Als bestimmbar wird eine Person angesehen, die durch Zuordnung zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen Identität sind, direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt somit unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.


    Ebenso fällt die Videoüberwachung, bei der personenbezogene Daten aufgezeichnet und gespeichert werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie, da sie eine automatisierte Verarbeitung dieser Daten darstellt.


    Der Gerichtshof stellt zweitens fest, dass die Ausnahme, die in der Richtlinie für die Datenverarbeitung vorgesehen ist, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird, eng auszulegen ist. Daher kann eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet, nicht als eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ angesehen werden.


    Zugleich muss das nationale Gericht bei der Anwendung der Richtlinie berücksichtigen, dass ihre Bestimmungen die Möglichkeit eröffnen, das berechtigte Interesse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, das Eigentum, die Gesundheit und das Leben seiner selbst und seiner Familie zu schützen, zu würdigen.


    Insbesondere darf erstens die Verarbeitung personenbezogener Daten u. a. dann ohne die Einwilligung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie zur Verwirklichung des berechtigten Interesses des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist. Zweitens muss eine Person nicht über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, wenn dies unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Drittens können die Mitgliedstaaten die in der Richtlinie vorgesehenen Pflichten und Rechte beschränken, sofern eine solche Beschränkung für die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen notwendig ist.


    Urteil in der Rechtssache C-212/13


    František Ryneš / Úrad pro ochranu osobních údaju


    Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 11.12.2014

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  • @Jörn


    jemand der eine Taxe überfällt

    Zitat

    OK, wenn einer geistig nicht ganz da ist, wird ihm das vielleicht nicht auffallen, aber 85 - 90% der Kunden ganz sicher!

    ...der ist auch nicht ganz "da". Sonst würde er das nicht tun.


    Und Kunden überfallen mich nicht.
    Zechprellereien wie Du sagst habe ich so extrem wenig, da würde sich so ein Kamera Einsatz frühestens nach 107 Jahren lohnen...


    Tesa

  • Mal ganz ehrlich, Tesa.
    Ich habe eigentlich noch nie einen derart NAIVEN Menschen erlebt, wie du es zu sein scheinst!


    Hoffnungslos romantisierend in einer Vergangenheit lebend, wie sie noch nicht einmal in Romanen vorhanden ist!


    Peter hätte sicherlich nie so geredet, wie du es tust.
    Aber er könnte heute vielleicht noch leben, wenn er Video an Bord gehabt hätte.
    Er wurde VON EINEM KUNDEN umgebracht.


    PS: So eine kleine Kamera kostet nur sehr wenig Geld.
    Schon bei einem ersten Überfall hätte sie sich ganz sicher gelohnt!

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  • Glaubst du ernsthaft eine Kamera hält einen Geisteskranken auf?
    Ich stimme dir aber sonst zu, dass Kameras vor geplanten Verbrechen schützen können... Aber das Risiko auf einen Irren zu stoßen der dir ne Kugel in den Kopf jagt wird sie nicht verringern. Ist aber gott sei dank sehr unwahrscheinlich und das ein Taxifahrer das Opfer war ist eher Zufall.


    Ich stimme Tesa zu, Zechpreller, Räuber und Peters Mörder sind/waren keine Kunden sondern eben Zechpreller/Räuber und Mörder. Kunden zahlen am Ende und verlassen friedlich den Wagen.

  • Die Chance, daß ich auf einen Irren stoße, der mich geplant umbringen will, ist sehr gering, aber es werden inzwischen nahezu täglich Taxifahrer überfallen. Und die Masse dieser Täter würde sich ganz sicher abschrecken lassen!


    Untersuchungen, zB in Bremen, wo schon fast alle Taxen mit Video ausgerüstet sind, besagen, daß ca. 85% der Missetaten verhindert werden!
    Und DAS dürfte ja schon mal ein guter Grund zur Einführung sein!

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  • @
    tatzeit 28.9. !!


    Nun ja, also irgendwie zeigt sich, das dieser ganze Krempel anscheinend wenig nützt, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft da reagieren wie ne Packung Schlaftabletten:
    http://www.presseportal.de/pol…menhang-mit-gefaehrlicher


    Hat es was verhindert ?
    nein.
    Hat es die Täter abgeschreckt ?
    nein
    Hat es bisher zur Aufklärung beigetragen?
    nein.
    Werden solche Bilder zeitnah verwertet?
    nein.


    Also ich will das nicht schlecht reden. Kann auch sicherlich manchmal was bewirken. Nur ebensogut könnte man eine Helmplicht für Taxifahrer zwangsweise einführen
    Fazit: Jeder muß das doch selber wissen.


    Tesa

  • Immerhin gibt es doch Bilder, oder?
    Die sind als Beweis sicherlich ziemlich gut, wenn man diesen Typen irgendwann dann doch noch auf die Schliche kommt.


    Außerdem haben wir schon zig mal festgestellt, daß natürlich nicht alle Täter abgeschreckt werden.
    Aber in einem solchen Fall wußten die wohl ziemlich sicher nicht, daß sie fotografiert wurden.


    Und wie du sioehst, akzeptiert die Polizei solche Bilder ja ganz offenbar auch als Beweismittel!

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  • Ich habe schon sehr lange keinen noch dämlicheren Kommentar gelesen, wie diesen Beitrag im DAS:


    Re: Peter Lüchow, + 15.01.2010, einer von uns.
    Beitragvon alsterblick » 11.01.2015, 23:03


    Einen möglichen Täter erkennt man oftmals bereits binnen Sekunden beim Einsteigen
    und nicht jeder Kutscher ist nämlich automatisch auch gleich Opfer. Ein Täter wägt gewöhnlich auch eigene Risiken ' automatisch' ab, nur mal so als kleine Zwischeninfo zur Riskikovorsorge

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  • Tesa wird jetzt jubilieren, da hier Leute einen Taxifahrer angeschossen haben, trotz Videokamera an Bord!
    Das ändert aber nicht meine Einstellung, diese zur PFLICHT zu machen, denn die meisten Täter sind ja nicht derart abgebrüht, wie es diese offensichtlich waren.


    http://www.mynews3.com/content…0TP8lO40-FSy_LAzxrZA.cspx

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  • Sehr gut...weiter sag ich dazu lieber nichts...


    Ist Taxifahrer eigentlich eine Begründung zum Erwerb des Waffenscheins?