VIDEOÜBERWACHUNG im TAXI zur Pflicht machen !

  • http://www1.wdr.de/mediathek/a…ideoueberwachung-102.html


    Taxiverband will Videoüberwachung
    03:09 Min. | Verfügbar bis 20.04.2017


    Polizisten in Köln tragen sie schon probeweise auf der Schulter. Jetzt wollen auch die Taxifahrer Video-Überwachung im Wagen. Taxi-Unternehmen im Ruhrgebiet wollen so die Sicherheit ihrer Fahrer erhöhen. Sie begründen ihre Initiative mit der steigenden Zahl der Überfälle. Allein in Dortmund wurden in den beiden vergangenen Jahren fünf Taxifahrer ausgeraubt. Unser Reporter Thomas Görger hat nachgefragt, was die Taxifahrer von der Video-Überwachung halten.



    Die 'Aktuelle Stunde' des WDR hatte getrade einen Bericht zum Thema 'Videoüberwachung im Taxi':


    Meine Antwort dazu:


    Seit Juli 2010 schreibe ich schon regtelmäßig zum Thema 'Videoüberwachung' in meinem Forum. Ich habe auch schon viele relevante Leute und Institutionen angeschrieben und auch die vorhandenen Systeme vorgestellt. Man braucht keineswegs teure Systeme, wie sie zB der BZP vorschlägt und an denen er partizipieren möchte, sondern es gibt schon patentierte und sehr preiswerte Anlagen! Weiterhin ist heutzutage nahezu jedes Handy mit einer ordentlichen Kamera ausgestattet, die man, mit leichten Modifizierungen auch für die Innenraumüberwachung einsetzen kann. Am Armatourenbrett angebracht sind die meisten von ihnen sowieso schon. Auf jeden Fall muß so eine Überwachung gesetzlich für jedes Taxi vorgeschrieben werden, da sich sonst am Posten ein potentieller Täter einen Wagen aussucht (und ja auch darf), das eben keine Überwachung drin hat! Übrigens gibt es bei meinem Thema auch Antworten aus Bremen, wo damals das Fehlverhalten von Fahrgästen in Taxen schon um 85% zurückgegangen ist. Wir sprechen ja nicht nur von tatsächlichen Überfällen, sondern auch von Zechprellerei etc. Es hat zwar damals auch einen Überfall gegeben, wo es dem Täter tatsächlich egal war, ob da Video drin war oder nicht, aber er wurde wegen der Bilder wenige Tage später verhaftet. http://www.das-freie-taxiforum…?page=Thread&threadID=126

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  • http://www.focus.de/regional/u…er-machen_id_6138600.html


    Überwachung von FahrgästenKameras sollen Hannovers Taxis sicher machen
    Montag, 31.10.2016, 13:32


    Taxi, Überfälle, Überwachung, Sicherheit, Datenschutz
    dpa



    Die "Überfallschutzkameras" sollen die Fahrer vor Übergriffen schützen


    Die Idee ist nicht neu: Überwachungskameras in Taxis sollen die Fahrer in Hannover vor möglichen Überfällen und Angriffen schützen. Bisher scheiterte die Umsetzung allerdings am Datenschutz. Eine neue Technik soll jetzt die "Überfallschutzkameras" in allen Taxis ermöglichen.


    Die Kameras sollen die Fahrgäste nicht durchgehend filmen, sondern einzelne Bilder machen. Zwölf Aufnahmen sollen so in den ersten zwei Minuten entstehen, nachdem das Taxameter vom Fahrer gestartet wurde. Fordert die Polizei diese verschlüsselten Informationen nicht zur Ermittlung eines Vorfalls an, würden sie automatisch gelöscht, sagte der Betreiber "Hallo Taxi/3811" der Neuen Presse.


    Erstmals kam die Idee bereits im Jahr 2010 auf, als sich die Überfälle auf Taxifahrer in der niedersächsischen Landeshauptstadt häuften. Die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtete damals von der Forderung des Allgemeinen Taxifahrervereins, die Taxis mit Videoanlagen auszustatten. Die Landesdatenschutzbeauftragte zeigte sich damals jedoch noch skeptisch.
    Technik kostet 1000 Euro pro Taxi


    Bei dem nun geplanten Vorgehen habe sie jedoch keine Einwände, sagte "Hallo Taxi/3811"-Geschäftsführer Wolfgang Pettau. Blaue Aufkleber an den Taxitüren sollen die Kunden bereits vor dem Einsteigen auf die neue Überwachungstechnik hinweisen. Außerdem hat die Taxizentrale einen eigenen Datenschutzbeauftragten für ihre Fahrgäste, an den sie sich bei Fragen wenden können.


    Pettau hofft, so die Anzahl gefährlicher Situationen für die Fahrer verringern zu können. Im Jahr 2016 gab es in Hannover wieder zahlreiche Angriffe auf Taxiunternehmer. Im März hatte etwa ein Mann einen Taxifahrer mit einem Schraubenzieher bedroht und ausgeraubt.


    583 Autos sollen deshalb bis Ende des Jahres mit den so genannten "Überfallschutzkameras" ausgestattet werden. 400 seien bereits an die Fahrer verteilt, sagte Pettau der "Neuen Presse". Rund 1000 Euro kostet die Umrüstung der Fahrzeuge. Neben der Kamera bekommen die Autos gleich ein neues Navigationssystem und ein Lesegerät für EC-Karten.

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  • Zumindest in Bus und Bahn ist der Datenschutz durch die Video-Überwachung nicht gefährdet.
    Jetzt sollte auch endlich mal jemand feststellen, daß das auch in Taxis gilt!


    OVG Lüneburg: Videoüberwachung in Bus und Bahn datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden

    Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen 7. September 2017 (Az. 11 LC 59/16) die Berufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen und damit die Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Anordnung im Ergebnis bestätigt.


    Die klagende ÜSTRA hat in zahlreichen ihrer Fahrzeuge feststehende Videokameras installiert, mit denen im sog. Blackbox-Verfahren durchgehend Bewegtbilder vom Fahrzeuginnenraum aufgezeichnet werden. Die Videosequenzen werden nach 24 Stunden wieder gelöscht. Die Aufzeichnung dient unter anderem zur Beweissicherung bei Vandalismusschäden und zur Verfolgung von Straftaten.


    Die Landesdatenschutzbeauftragtegab der ÜSTRA im August 2014 mit einer auf § 38 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes gestützten Verfügung auf, die Videoüberwachung in ihren Bussen und Stadtbahnen während des Einsatzes der Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr einzustellen und erst wieder aufzunehmen, nachdem sie entweder ein Konzept für einen nach Linien und Zeit differenzierten Einsatz der Videotechnik erarbeitet und umgesetzt hat oder anhand konkreter Anhaltspunkte darlegt, dass die Videoüberwachung zeitlich und örtlich unbeschränkt erforderlich ist.


    Der hiergegen gerichteten Klage hatte das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 10. Februar 2016 (Az. 10 A 4379/15) mit der Begründung stattgegeben, das Bundesdatenschutzgesetz sei nicht anwendbar, weil die ÜSTRA eine öffentliche Stelle des Landes Niedersachsen sei, für die der Datenschutz durch Landesgesetz geregelt sei. Das niedersächsische Datenschutzgesetz enthalte keine Eingriffsermächtigung, auf die die Verfügung der Landesdatenschutzbeauftragten gestützt werden könnte.


    Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Nach Ansicht des 11. Senates ist das Bundesdatenschutzgesetz allerdings anwendbar und erlaubt der ÜSTRA die Videoüberwachung in ihren Fahrzeugen.


    Die Videoüberwachung dient der Wahrnehmung berechtigter Interessen der ÜSTRA, insbesondere der Verfolgung von Straftaten gegen ihre Einrichtungen und der Verhütung solcher Straftaten. Die erforderliche Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des von den Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personenkreises fällt zugunsten der von der ÜSTRA geltend gemachten Belange aus.


    Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der 11. Senat nicht zugelassen.


    Quelle: Pressemitteilung des OVG Lüneburg v. 07.09.2017

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