Hansa und I.Krijan verstossen mutmasslich gegen Ordnungswidrigkeitengesetz

  • Früher gab es mal 'Anfahrt' als Knopf auf der Uhr.
    Das find damit an, daß man die Uhr vom 'nächstgelegenen Taxistand' aus einschlten durfte. Weil es dasmit endlosen Schmu gab, wurde das dann auf 1 DM herabgesetzt, aber auch das wurde dazu genutzt, diesen Betrag IMMER schnell noch mit draufzuschalten, was sich so über einen Tag oder eine Woche ganz schön summelte.
    DESHALB wurde sie abgeschafft.
    Das fand ich grundsätzlich völlig in Ordnung, und finde das auch heute noch, aber es müssen dann eben bei den Tarifen dafür Kompensationen geschaffen werden.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • @ neotax


    Noch mal kurz und knapp.
    Laut Fahr u. Vermittlungsordnung der Taxi Essen, wird bei Nichtannahme eines Auftrags eine Zeitsperre ausgelöst.
    Sollte der Fahrer am Halteplatz die Pausenfunktion ausgelöst haben, kann dies von der Zentrale als zielführende Nichtannahme ausgelegt werden.
    Nachzulesen im Eröffnungsbeitrag Taxi Essen.
    In diesem Fall sind 30.00 € fällig und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, werden zum Beweis von angeblichen Fehlverhalten, Datenprotokolle vorgelegt.
    Mit dem Empfang des Fahrausweises hat der Fahrer oder Unternehmer diesen Bedingungen zugestimmt.
    Taxi Essen hat in Essen ein Monopol und ohne deren Fahrausweis kann man sich arbeitslos melden.
    Alles fein ausgedacht von cleveren Anwälten.
    Man hat nur die Möglichkeit über den Weg von mehreren Instanzen vor den Zivilgerichten diese Sachen zu korrigieren.

  • @karlheinz
    die Pausenfunktion ausgelöst haben, kann dies von der Zentrale als zielführende Nichtannahme ausgelegt werden.


    So ist doch die Pausetaste dazu eingerichtet worden, oder mußte sogar nach Gesetz eingerichtet werden (Datenaufzeichnung der Pausen),
    um mal schnell pinkeln gehen zu können
    oder die Arbeitszeitbestimmungen einzuhalten.


    Bei Euch sicher auch ;)

  • @ Karl-Heinz


    Ja dann lässt man eben solche merkwürdigen Verträge juristisch Klären.


    Vertragsstrafe 30€ ohne vorhergehende Abmahnung? Ausnutzung weisungsgebundener abhängiger Teilnehmer? - sittenwidrig.


    Aber es ist doch überall dasselbe: derartige Verträge und dessen Handhabe sind nur möglich weil es an Solidarität gehörig mangelt.


    Und genau das machen sich Funktionäre zunutze.


    Schlägt einer quer bzw. besteht auf srin gutes Recht, heisst es: "nur mit ihnen haben wir Probleme".

  • Ich bin auch etwas irritiert....


    Solch eine Klausel widerpräche der Eigenschaft der Selbstständigkeit, will ich meinen...
    Umso mehr wenn eine Funkzentrale eine marktbeherrschende Stellung hat.


    Aber neotax hat scho recht: Wenn in solch einem Verein zuviele Lautsprecher in Wahrheit Leisetreter sind,
    kannste alleine klagen bis du schwarz wirst.

  • Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit.
    Die mehrdeutige Vertragsgestaltung übernimmt in der Regel die Zentrale. Oder?
    Meinungsverschiedenheiten über Interpretation/Auslegung der Verträge können vor Zivilgerichten geklärt werden.
    Letztendlich entscheidet die Finanzkraft über Recht und Unrecht.


    @ neotax

    Zitat

    Ausnutzung weisungsgebundener abhängiger Teilnehmer? - sittenwidrig.


    Dies und vieles mehr wurde vor dem Finanzgericht Düsseldorf in Sache Taxi Essen thematisiert und steht nun beim BFH zur Entscheidung an.
    Vordergründig geht es bei dieser Auseinandersetzung um die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
    Sollte sich der BFH der Meinung des Finanzgerichts anschließen, wovon ich ausgehe, hätte dies für Zentralen die ähnlich agieren unangenehme Konsequenzen.
    Der begriff Auftraggeber und seine Definition, hat nicht nur im Bezug Taxifahrer zum Kunden eine Bedeutung, sondern auch in der Sache Scheinselbstständigkeit.
    Ich bin fest davon überzeugt, der BFH wird auch zu diesem Thema Stellung beziehen.
    Solche Themen landen nicht zufällig vor einem der höchsten Gerichte, sonder sind von langer Hand vorbereitet worden.
    Hier scheint es dringender Klärungsbedarf zu geben.
    Wie Du richtig erkannt hast, sind Teilnehmer weisungsgebundene Abhängige und somit wäre die Zentrale Auftraggeber.

  • Sind sie, weil sie wiederum in Autrag der per Vertrag angeschlossenen Unternehmer handeln, der diesen Teil seines Geschäfts an sie übertragen hat.
    Und Du handelst in Erfüllung dieses Auftrages, im Namen ebendes Unternehmers/Arbeitgebers und mithilfe des zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten
    Betriebsmittels.

  • Wenn ich als angestellter Fahrer von der Zentrale mit Geldstrafen belegt werden kann, hat das sehr wohl etwas damit zu tun, denn NICHT ICH bin dort Mitglied, sondern mein Chef! DER muß sich dann an mich halten, nicht aber die Zentrale!
    DIE kann mich höchsten sperren! MEHR NICHT!
    Und das, was die mir vorschreiben, IST ARBEITGEBERÄHNLICH!
    Vor allem, wenn es sich NICHT um eine Genossenschaft handelt, aber auch bei der, denn ICH bin da nicht Mitglied!
    Ich arbeite dort FÜR die Genossenschaft, um DEREN KUNDEN zu bedienen!

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