In DÜSSELDORF haben die wirklich echte Probleme !

  • Aus dem DAS:

    Thomas-Michael Blinten
    Vielschreiber
    Anmeldedatum: 03.02.2005
    Beiträge: 3874
    Wohnort: Düsseldorf
    BeitragVerfasst am: 23.07.2012, 15:26


    Wenn man sich von außen ansieht was im Bereich HH persönlich so abgeht, wundert es nicht das die Verbände und das Gewerbe dort keinen Schritt vorankommen.
    Wenn nur ein kleiner Teil der Energie, welche in gegenseitige An- und Beschuldigungen investiert werden, in gemeinsames Vorgehen investrieren könntet wärt ihr bei euren Problemen schon viele Schritte weiter.
    ....nur so von außen der Eindruck.


    Darf man daraus schließen, daß bei euch in D.Dorf alles super ist?
    Daß ihr alle an einem Strang zieht und geschlossen einer Meinung seid?
    Wenn dem so sein sollte, teilt uns doch bitte mal euer Geheimrezept mit, damit wir es endlich schaffen, wenigstens ein kleines Stückchen voranzukommen!

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  • Gerade entnehme ich dem DAS, daß es nun dort von der Taxi eG eine Werbezeitung gibt in Zusammenarbeit mit der WAZ! Diese soll im Taxi ausliegen und Infos für die Kunden bereithalten!
    Grundsätzlich finde ich das oK, aber was mich etwas erschreckt, ist die Brachial-Werbung auf dem OFFIZIELLEN BRIEFKOPF der Genossenschaft für Mercedes!
    Als Genosse, der lieber einen anderen Wagen fahren will, würde ich das als üblen Affront empfinden!
    Egal, ob Mercedes denen damit die Kasse füllt!


    https://www.dropbox.com/s/3frl…DuesseldorfTaxity2012.pdf

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  • Gerade lese ich mal wieder im DAS aus dem Düsseldorfer Bereich, was ich eher selten tue.


    Aber da gab es ja schon Ende 2012 ein paar ganz unterhaltsame Beiträge, bei denen unter anderem auch unser toller Typ Mittelbach auftrat.
    DIESER HERR ist uns allen bestens bekannt aus dem Schwarze-Kassen-Verfahren gegen den Hansa-Funk hier in Hamburg!
    Einfach mal 'Mittelbach' in die Suchmaske eingeben!


    Wenn die Duesseldorfer ganz offensichtlich ebenfalls Herren, wie diesen bei sich als GV-Versammlungsleiter einsetzen, dann sieht es schlecht aus mit der eG!
    Ein paar weitere Einträge lassen diesen Schluß zu!


    Zur eigentlichen GV dort gab es folgendes Rundschreiben:
    http://s1.directupload.net/images/121208/rvadfk2j.pdf


    Und nun die Zitate aus dem DAS:

    von KehrenTAXI » 08.12.2012, 17:25
    Es gab Unklarheiten bezüglich seiner Wählbarkeit. Er lässt es prüfen.


    von Pirat » 08.12.2012, 18:05
    Was soll es da für Unklarheiten geben?
    Voraussetzung sind 7 Jahre Mitgliedschaft.
    Jeder will an die Fleischtöpfe, ist doch verständlich.
    Ihr werdet auch vom PV Hamburg betreut, Herr Mittelbach ist ja bekannt wie ein bunter Hund.


    von KehrenTAXI » 08.12.2012, 19:45
    Na und?
    Es gab halt Unklarheiten. Der Einspruch war durchaus berechtigt.
    Die Dinge sind nicht immer so einfach, wie man denkt.


    von Pirat » 08.12.2012, 20:10
    Wenn es Unklarheiten gab, hätte der Versammlungsleiter (bestimmt Herr Mittelbach) Herrn Yilmaz zur Wahl zulassen können
    und die anderen Drei hätten anschließend Einspruch einlegen können.
    In solchen Fällen kommt es auf den Versammlungsleiter an.


    von Pirat » 08.12.2012, 22:57
    13 Stimmen reichen, um in den Vorstand von Taxi Düsseldorf e.G. gewählt zu werden.
    Ich schätze mal, ca. 600 Taxiunternehmer sind bei der e.G. angeschlossen.


    von KehrenTAXI » 09.12.2012, 08:23
    Na Du kennst Dich ja toll aus und weißt ja alles.
    Herr Mittelbach wohnt aber nicht in unserer GV. Und Anwälte wissen auch nicht sofort alles, bzw. wissen manchmal gar nichts.
    Aber danke für die tollen Tipps.


    von Pirat » 09.12.2012, 10:06
    Ich kenne das System.
    Wenn der Vorstand, Anwalt und Prüfungsverband sich einig sind, hat der Genosse nicht mehr den Mut unangenehme Fragen zu stellen.
    Schön glauben - was einem so alles erzählt wird - bloß nicht überprüfen oder Fragen stellen - macht man sich nur verdächtig und hat gaaaaanz schlecht Karten in der Zukunft.
    Oder bist Du auch ein Nutznießer, dann hätte ich natürlich Verständnis.
    Ansonsten frage mal den Dennis, ob Du in die Bücher schauen darfst.

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  • Mal hierhin gehen, um sich noch mal ein wenig über Herrn Mittelbach zu informieren!
    Dieser Herr dürfte im Taxigewerbe zu den schillerndsten Personen gehören, die unsere Republik und das Genossenschaftswesen unsicher machen!


    Zitate Mittelbachs:
    http://www.mycrazytaxis-forum.…ad&postID=15260#post15260
    http://www.mycrazytaxis-forum.…ad&postID=15297#post15297
    http://www.mycrazytaxis-forum.…ad&postID=17465#post17465


    "Ich konnte die Schwarzen Kassen nicht prüfen, weil wir nichts davon wußten."
    Herr Mittelbach vom Prüfungsverband vor Gericht.

    "Ich weiß nicht, was meine Männer vor Ort gemacht haben."

    Herr Mittelbach vor Gericht.

    "Alte Prüfungsberichte sind SCHNEE VON GESTERN."

    Herr Mittelbach vor Gericht.

    "Ich habe mir Gedanken gemacht, wieviel man an dem vorläufigen Prüfungsbericht guten Gewissens ändern kann."

    Herr Mittelbach vor Gericht.

    "Ich glänze hier nicht durch Unwissenheit, sondern durch Fachwissen."

    Herr Mittelbach vor Gericht.

    "Rückdatierungen von neuen Dokumenten und Erkenntnissen sind in unserem Gewerbe berufsüblich."

    Herr Mittelbach vor Gericht.

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  • Klar!
    Wenn eine Genossenschaft jemanden braucht, der offenbar GUTEN GEWISSENS Änderungen vornehmen kann und wird, so ist man bei Mittelbach wohl in den besten Händen!?

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  • Ich selber finde es höchst verdächtig, daß es immer noch Genossenschaften gibt, die diesem Herrn die Kontrolle ihres Ladens anvertrauen!
    Ob da irgendeine Absicht dahinter zu vermuten ist?

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  • Danke eines Tips aus dem DAS fand ich diesen Artikel.
    Auch in Düsseldorf scheinen die Behörden endlich gegen die Schwarz-Betriebe vorzugehen.
    Und das ist auch gut so!


    Bemerkenswert für mich ist, daß augenscheinlich keine Rhein-Taxi-Betriebe involviert waren!?


    http://www.wz-newsline.de/mobi…itisieren-stadt-1.1752033


    Ich finde das Verhalten der Behörden hier völlig in Ordnung!
    Wenn Unternehmer und Fahrer so bescheuert sind, auch nacu einer amtlichen Aufforderung nicht bei den Kontrollen zu erscheinen, muß man mit solchen Aktionen rechnen!


    Ich persönlich bin froh, daß die Behörden endlich mal drastisch eingreifen, um diesem Sumpf ein Ende zu bereiten, da dieses gut für unser Gewerbe insgesamt und für den Geldbeutel der ehrlichen Unternehmer und Fahrer ist!

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  • IM GEGENSATZ zu denen, pflege ich eigentlich immer meine Quelle zu nennen!
    DAS gehört sich eigentlich so!


    Aber DU könntest auch mal wieder etwas informativere Beiträge schreiben, oldstrolch!

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  • Auf Facebook wird derzeit zu einem Taxi-Streik aufgerufen, der aber offensichtlich auf nur mäßiges Interesse stößt!


    Die Meisten der Schreiber kommen offensichtlich aus der Türkei, da Viele ihre Beiträge auf Türkisch schreiben!
    DAS finde ich irgendwie dämlich, denn wie sollen sich dann deutsche Fahrer oder Unternehmer solidarisch erklären können?


    https://www.facebook.com/group…ermalink/727125510656375/

    TC Şatır Tarhan
    27. September um 19:35 · Erkrath


    An alle Unternehmer und Fahrer.
    Aufgrund der seid dem Februar anhaltenden Kontrollen des Ordnungsamtes und der in den letzten Tagen durchgeführten Beschlagnahmungen von ganzen betrieben des Zolls sollten wir uns gezwungen sehen etwas gegen diese Mafia Methoden zu tun. Warum wir vom Ordnungsamt seid Ende Februar kontrolliert werden wird mit Sicherheit jedem klar, dies wurde seid mehreren Monaten geplant. Die Schikanen der letzten Wochen reichen!!!! Aus diesem Grund bitten wir alle Unternehmer ihre Droschken am Montag den 29.09.2014 von 5.00-15.00 Uhr nicht raus fahren zulassen,die Autos nicht zu besetzten dies ist nur ein Tag an dem wir der Stadt zeigen können das man mit uns nicht alles machen kann. Die Dame vom Ordnungsamt schikaniert uns, unser eigener Vorstand gibt Interviews die uns ins schlechte Bild rücken der Zoll kommt in unser Haus und in den Betrieb,, Was muss noch alles passieren". Lasst uns zeigen das es genug ist das Ziel ist, so viele Autos wie möglich in den Betrieben zu lassen. Bitte!! Es muss jeder mit machen schickt diese Nachricht an alle Fahrer an alle Unternehmer!! Redet mit jedem Kollegen den ihr seht! Viele Chancen haben wir nicht !!!


    Sehr gute Antwort, die mich ja auch hier in Hamburg immer wieder erstaunt:


    Hamit Orhan Yilmaz
    Seit 18 Jahren muss ich mir das gejamare von Kollegen anhören, das wir in dus viel zu viele Konzessionen haben. Nun jetzt wo die Stadt endlich etwas unternimmt, seid ihr wieder ama jammern. Denkt dran wer korrekt arbeitet wird auch nicht gezielt vom Verkehr gezogen.
    Ich persönlich finde es ganz gut was derzeit abgeht. Sorry aber es muss im Leben immer pro und kontra geben.

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  • Im DAS hat sich einer zu Wort gemeldet aus dem Dusseligen Dorf, der dort demnächst als Kutscer die Straßen unsicher machen will und wird.


    Wenn ich mir die beiden Beiträge so betrachte, sollten die in DD wohl erst mal einen Deutschkurs für Anfänger machen, bevor man solche Leute ans Taxi-Steuer läßt!


    Das geht schon bei seinem Nick los!

    Hi hier bin ich
    Beitragvon himelblau » 23.07.2014, 13:32


    Hallo Leute
    Ich habe mich hier angemeldet weil ich bald Taxi fahren möchte.
    Ich habe 16 Jahre was Völlig Anderes gemacht und jetzt möchte ich eine Weiterbildung zum Taxifahrer machen.
    Ich fahre Gerne Auto und habe schon Erfahrungen gehabt wen ich über MFZ Leute bis Berlin oder anderen Städten mitgenommen habe.
    Ich habe mich schon Vorgestellt bei einer Taxi zentrale und wurde gut beraten .
    Was habt ihr für Erfahrungen mit ein Reagziontest mit den Reitztest mit den Sehtest ?
    Ich Lebe schon fast 17 Jahre in der Stadt und kenne mich ganz gut aus,na gut im Norden kenne ich mich nicht so aus aber das kann ich ja Lernen.
    Mein Vorteil ist das ich schon immer ein guten Orientierung sin hatte und denke das es nicht schwer sein wird sich zu orientieren.
    Ich denke der Anfang ist nicht leicht.
    Sgv Himelblau 8)


    Re: Hi hier bin ich
    Beitragvon himelblau » 24.07.2014, 11:22
    ....


    Ja bei der Rt war ich .
    Sie haben ein da echt gut beraten.
    Ich würde mich Freuen wen ich Hilfe habe beim Lernen.
    Vorher mache ich noch eine Kur und dann kann ich eine Weiterbildung da machen,,ich hoffe nur das die von der Arbeitsagentur mir das Genehmigen und mich unterstützen um ein Bildungsgutschein zu bekommen.
    Mir wurde auch gesagt das es nicht einfach ist aber da ich was Geografie angeht früher sehr gut war und ich auch ein guten Orientierung s sin habe,werde ich hoffen das es nicht zu Schwer ist.
    Auch wenn es Teuer erscheint die Weiterbildung bei RT zu machen, ich denke das das aber Berechtigt ist weil sie ein ja 3 Monate weiterbilden.
    SGV Himelblau


    Re: Hi hier bin ich
    Beitragvon himelblau » 07.10.2014, 21:48


    Hallo
    Ich habe Jetzt das Ärztliche Gutachten bestanden Reagzion test Reitz test und den Sehtest bestanden,das war Gar nicht so einfach Hauptsache ich habe es Geschafft,das ist das wichtigste.


    Männo, Leute!
    Kein Wunder, wenn es mit dem Gewerbe in den Abgrund geht!

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  • Im DAS gibt uns der gute 'Taxi-Verkehr' ein paar nette Einblicke in die Situation des Taxigewerbes in Düsseldorf.
    Irgendwie hatte man ja bisher immer so den Eindruck, es würde dort eine nahezu heile Taxiwelt vorherrschen.
    Ich werde später diesen Artikel mal kommentieren.

    Die Hervorhebungen sind von mir!


    Der Verfasser dieses Geschreibsels ist einer, der auch sonst recht bemerkenswerte Meinungen zum Verhalten der Kutscher an den Tag legt!
    http://www.taxi-verkehr.de/


    http://www.taxidus.de/


    Verlängerung von Taxi-Konzessionen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
    Durchführung von Taxikontrollen


    Der nachfolgende Text wurde aus Schilderungen von Taxikollegen und eigenen Erfahrungen zusammengestellt. An einigen Stellen sind äusserst kritische bis satirische Bemerkungen zu finden, die absichtlich so belassen wurden.
    Der Verwaltung soll damit ein unverfälschtes Meinungsbild, sehr vieler Betroffener im Taxigewerbe, über die Arbeitsweise der zuständigen Behörden ermöglicht werden.


    Das Taxi-Gutachten und die Folgen


    Der Landeshauptstadt Düsseldorf wird im Gutachten der Fa. Linne und Krause eine Verringerung der Taxikonzessionen empfohlen.
    Der Berater ist ein Marktforscher und Wirtschaftsgutachter für das Taxiwesen.
    Von den ca. 800 Genehmigungsbehörden in Deutschland nehmen gut 40 weitere die Dienste von Linne und Krause in Anspruch.
    Das entspricht lediglich ca. 5% aller Verwaltungen.
    Die Bestandsaufnahmen des Taxigewerbes sind im Grossen und Ganzen als richtig zu bezeichnen. Die Problemfelder sind erkannt worden und die gesamtwirtschaftliche Analyse des Gewerbes ist als realistisch einzuschätzen.
    Dennoch ist, insbesondere bei den Einzelunternehmern ohne Fahrer, wie bei den Kleinunternehmern mit zwei bis drei Taxen, die Lage deutlich zu negativ geschildert, da viele Alleinfahrer und kleine Unternehmer aus völlig anderen Gründen diese sehr flexible und höchst individuelle Form des Arbeitslebens gewählt haben.
    Da sind Argumente anzuführen, wie flexibelste Arbeitszeiten, Mitarbeit der Partnerin oder die Möglichkeit, während der Schicht in der Taxe andere Aktivitäten durchzuführen, z.B. Programmierungen übers Internet oder auch Hausmeisterdienste zu bieten.
    Der hauptsächlichen Betätigung als Taxiunternehmer steht ja kein Verbot entgegen, weitere Aktivitäten versteuern zu dürfen.
    Auch der Gesetzgeber trennt genau aus diesem Grund die Struktur der Unternehmensgrössen sehr genau, indem er für die Konzessionäre bis zu drei Taxen einen P-Schein für den Inhaber bzw. Geschäftsführer vorschreibt. Logisch, denn der Chef muss in Kleinbetrieben auch einspringen können, wenn ein Fahrer ausfällt.
    Das Gutachten arbeitet leider nur nach rein statistischen Gesichtspunkten und lässt bedauerlicher Weise die menschlichen Aspekte der individuellen Lebensplanung völlig ausser acht.
    Die Verfassungsgarantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist unumstösslich und darf keinesfalls durch subjektive Sichtweisen einzelner Personen oder Dienststellen eingeschränkt werden.

    Das Eigenmarketing des Gutachters


    Mittels bester Netzwerke zu den Behörden und den Medien vermarktet sich die Firma Linne und Krause perfekt. Die Zeitschrift der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen wirbt für sie.
    Auch der STERN, dessen Mutterfirma Gruner+Jahr mit wirtschaftlichen Problemen kämpft, steigert die Auflage im Boulevardstil und stellt Herrn Krause als den führenden Experten für die kriminelle Taxibranche dar.
    Der Artikel „Die Strassenräuber“, STERN Nr. 46 vom 6.11.2014, handelt nicht von Jugendgangs, die harmlose Passanten ausrauben, sondern stellt die Diffamierung einer kompletten Branche mit mehrheitlich anständigen Mitbürgern, den Taxifahrern und Unternehmern dar.

    Im STERN findet da Herr Krause eine perfekte Plattform, sich als Robin Hood der korrekten Unternehmer darzustellen und neben den Gutachten auch noch weitere entgeldlichen Dienstleistungen, wie Plausibilitätsprüfungen anzubieten, die bereits in gut zwei Jahren, also nach Einführung des INSIKA – Fiskaltaxametersystems, in diesem Umfang bundesweit sicher nicht mehr benötigt werden.
    Die zur Zeit stattfindenden Prüfungsorgien treffen leider nicht nur die schwarzen Schafe, um die sich bereits nach dem Rechtsstaatsprinzip die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft kümmern, sondern ausnahmslos alle Taxiunternehmer.
    In unseren Nachbarstädten werden die in der Regel fünfjährigen Genehmigungen in 4 bis 6 Wochen kostenneutral abgewickelt, wie früher auch bei uns.
    In Düsseldorf werden, aufgrund der gründlichen „Betreuung“ durch den Gutachter die Wartezeiten und die Kosten für die Verwaltung spielend verdoppelt. Eine massive Ungleichbehandlung der Taxiunternehmer, die in den Städten tätig sind, für die Herr Krause arbeitet, ist die Folge.
    Auch beim Durchschnittsalter der Taxen und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen muss entschieden Kritik geübt werden. Eine sehr junge Fahrzeugflotte deutet nicht selten auf eine sehr hohe Unfallhäufigkeit hin, weil oft Kamikazepiloten einstellt werden.


    Neutralität und Unabhängigkeit


    Ein Gutachter muss absolute Neutralität und Unabhängigkeit garantieren, ansonsten riskiert er seinen Ruf. Dazu gehört, dass egal in welche Richtung die Bewertung des Taxigewerbes geht, der Gutachter, außer dem Honorar für das Gutachten keine zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile und sonstige Interessen realisieren darf.
    Wenn der Gutachter, wie im vorliegenden Fall, erhebliche Mängel beschreibt und anschließend direkt die Lösung für genau diese Probleme, mit weiteren entgeldlichen Dienstleistungen zur Plausibilitätsprüfung anbietet, ist die Neutralität komplett verloren.
    Stellen Sie sich einen vereidigten KFZ-Sachverständigen vor, der neben TÜV-Abnahmen auch noch einen Reifenhandel betreibt. Auf welche Punkte legt er wohl besonderen Wert. Ein TÜV-Prüfer hat bei dem Autofahrer ein weit höheres Ansehen als ein normaler Reifenhändler, dem man nur unterstellt, Geld verdienen zu wollen.
    Um genau diese Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu wahren, ist deshalb von der Verwaltung sicherzustellen, dass zum Beispiel ein Anschlussauftrag zur Plausibilitätsprüfung an diesen Gutachter oder andere, in Verbindung mit Linne und Krause stehenden, in jedem Falle unterbleibt.


    Fiskaltaxameter statt Prüfungsorgien


    Warum eigentlich diese Eile bei den Plausibilitätsprüfungen? Die Verwaltung bräuchte lediglich zwei Jahre warten und könnte dann steuerpflichtig gewonnene und anonymisierte Daten von der Finanzverwaltung selber auswerten.
    Die Gutachterstellung bietet die hohe Gefahr der Schaffung eines Marktes für Prüfungsdienstleistungen, die in diesem Ausmass in zwei Jahren nicht mehr erforderlich sein werden.
    Steuerverkürzung und Sozialversicherungsbetrug sind aber nicht nur in Düsseldorf zu beklagen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber das Fiskaltaxametersytem auf den Weg gebracht, um alle in Deutschland ansässigen Unternehmer gleich zu behandeln und die aktuelle Benachteiligung der Taxiunternehmer in einzelnen Städten zu vermeiden. (Gleicheitsgrundsatz)

    Das Prüfungsrecht der Verwaltung


    Der §54b des PBefG räumt der Verwaltung grundsätzlich die Einsicht in Geschäftsunterlagen ein. Dabei ist aber der Wille des Gesetzgebers genau zu erforschen.
    Nach dem verfassungsrechtlichen Übermassverbot ist diese Art der Prüfung nachvollziehbar, wenn erhebliche Mängel gegenüber einem Taxiunternehmer bereits bekannt geworden sind.
    In normalen Verfahren, die lediglich die standardisierte Verlängerung einer Taxikonzession zum Gegenstand haben, sollte allein schon aus Gründen des Arbeitsaufwandes davon abgesehen werden.
    Rechtsstaat bedeutet, dass jede Behörde peinlich genau darauf achtet, nur genau die Unterlagen zu fordern und die Prüfungstätigkeiten durchzuführen, die ihr nach geltendem Recht eindeutig zugebilligt werden.
    Hier wird gerne argumentiert, die Überprüfung der Schichtzettel ist durch das Recht, die Einsatzpläne anzuordnen, vorhanden. Dabei wird der Wille des Gesetzgebers völlig außer Acht gelassen, zu welchem Zweck er die Überprüfung der Einsatzpläne erlaubt.
    Das Personenbeförderungsgesetz enthält keine Berechtigung für Verkehrsbehörden, steuerliche Sachverhalte zu prüfen, sondern berechtigt nur, die Zurverfügungstellung einer ausreichend hohen Anzahl ordnungsgemäss beschaffener und zugelassener Taxen für die Bürger sicherzustellen und selbstverständlich auch nachprüfen zu dürfen.


    Die Anlage 2 (Fahrzeugliste) und die Anlage 3 (Fahrerliste) enthalten, im Gegensatz zur Leistungsübersicht, die im PBefG eindeutig und rechtssicher gefordert wird, keinen Hinweis auf die Rechtsgrundlage.


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  • FORTSETZUNG:

    Steuerprüfungen nur durch die Finanzämter


    Betriebsprüfungen, sowie auch kleinere Untersuchungen der Einnahme- und Ausgabesituation eines Taxibetriebes sind grundsätzlich Sache der zuständigen Finanzämter.
    Man stelle sich einmal folgendes vor: Ein Unternehmer wird vom Finanzamt für die vergangenen 5 Jahre überprüft. Die Betriebsprüfung kommt zu dem Ergebnis, einen bis auf wenige unbedeutende Kleinigkeiten, sehr ordentlich geführten Taxibetrieb vorgefunden zu haben und erstellt für die geprüften Jahre die Abschlussbescheinigung.
    Jetzt kommt bei der Verlängerung die Verkehrsgewerbestelle, verlangt dieselben Einnahme- Überschussrechnungen, bzw. Bilanzen und alle Schichtzettel der letzten 5 Jahre und meint nun, irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorzufinden.
    Damit greift die kommunale Verkehrsgewerbestelle und die von ihr beauftragten Personen direkt in die Kompetenz der Länderfinanzverwaltung ein und widerspricht der für Steuersachen per Gesetz zuständigen Behörde. Ist das rechtmäßig?


    Verhaltensprofile in der Steuerauskunft


    Ein Taxiunternehmer, der aufgrund dringender Reparaturen und unfallträchtiger Fahrweise seines Personals dauerhaft zu spät, aber letztendlich mit gehörigem Säumniszuschlag und Zinsen, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, den gesetzlichen Institutionen mehr bezahlt hat als er eigentlich entrichten sollte, erhält von der Berufsgenossenschaft und der Stadtkasse ein absolut neutrales OK.
    Vom Finanzamt dagegen wird er in der datenschutzrechtlich bedenklichen Auskunft für Steuersachen im Rahmen eines „Verhaltensprofils“ als säumiger Steuerzahler diskreditiert.

    Die Verkehrsgewerbestelle erteilt die beantragte Genehmigung dann häufig für 2 anstatt für 5 Jahre. Bei verspäteter aber letztendlich vollständiger Bezahlung könnte die Genehmigung auch für volle 5 Jahre erteilt werden, da der Allgemeinheit kein Steuerschaden entstanden ist, sondern sogar Merhreinnahmen.
    Unabhängig davon sind auch hier nicht nachvollziehbare unterschiedliche Genehmigungszeiträume zugeteit worden. In einigen Fällen aufgrund ständig verspäteter aber letztendlich vollständiger Bezahlung nur 2 Jahre und in nahezu gleichen Fällen volle 5 Jahre.


    Rasterfahndungen sind verboten


    Ein Unternehmer erhält dreimal hintereinander jeweils nur einen Monat Verlängerung und dazu noch die Aufforderung, die Führungszeugnisse des BZR und des Gewerberegisters und die Auskunft in Steuersachen erneut vorzulegen, weil die Verkehrsgewerbestelle länger als drei Monate für die Bearbeitung benötigt, wofür der Unternehmer absolut nichts kann und die Gültigkeit der Nachweise formal abgelaufen ist.
    Diese aufwändige Überprüfung wird ohne jeglichen Anfangsverdacht durchgeführt und wirft rechtliche Bedenken auf, weil alle unter Generalverdacht stehen und nicht nur vorher bereits auffällige Taxiunternehmer in die Mangel genommen werden. Eine Prufung der Plausibilität ist dann legitim, wenn Verdachtsmomente nicht vorher von dem Unternehmer nachvollziehbar dargelegt wurden.


    Die Auslegung der Betriebspflicht


    Der Gesetzgeber hat in weiser Voraussicht die Einsatzzeiten sehr klug definiert: Auszug aus §21 PBefG: Der Unternehmer ist verpflichtet, den genehmigten Betrieb … den öffentlichen Verkehrsinteressen entsprechend … aufrecht zuhalten.
    Daraus folgt bei einem in Düsseldorf unbestreitbaren Überangebot an Taxen, dass die Unternehmer dann bereits ihrer Betriebspflicht entsprechen, wenn die Fahrzeuge in ordnungsgemäßen Zustand bei hohem Taxibedarf unverzüglich dem Markt zur Verfügung gestellt werden können. Ohne Versorgungsengpass ist eine Gefährdung der öffentlichen Verkehrsinteressen überhaupt nicht möglich.
    Ist dies der Fall, muss jeder Unternehmer seine Einsatzzeiten herabsetzen dürfen, ohne gegen die allgemeine Betriebspflicht zu verstoßen. Er würde andernfalls nur unnötige und teure Leerstandszeiten verursachen, die dann seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herabsetzen, was dann wiederum von der Verkehrsgewerbestelle als Mangel eingestuft werden könnte.
    Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, wenn gerade Taxi-Einzelunternehmer, die weniger als 80 Stunden je Woche in einem Fragebogen angeben, mit einer verkürzten Genehmigungsdauer dafür bestraft werden. Die Kontrolle der Betriebspflicht ist unnötig.
    Auf der Strecke bleiben dann gerade die ehrlichen Unternehmer, die seit Jahrzehnten diese Tätigkeit individuell mit viel Herzblut betreiben, technisch vernünftige Fahrzeuge einsetzen, weil der Chef jede Macke am Fahrzeug direkt persönlich mitbekommt, keine Kundenbeschwerden generieren und in Flensburg, bist auf den Datensatz, der nur deren Existenz bestätigt, völlig unauffällig sind.
    Aber die Unternehmen, die der eigentliche Grund für die Plausibilitätsprüfungen sein müssten, handeln unter mehreren GmbH-Mänteln Konzessionen, verkürzen Sozialversicherungsbeiträge, hinterziehen Steuern und wechseln, wenn sie erwischt werden, lediglich den „unzuverlässigen“ Geschäftsführer aus und machen anschliessend munter mit einem neuen Strohmann „steueroptimiert“ weiter.


    Taxikonzessionen und die 1%-Regel


    Die 1%-Regel für die private Nutzung betrieblicher KFZ hat das BMF eindeutig und rechtssicher klargestellt. Bei einem Taxi geht man von einer mehr als 50%gen Nutzung aus, die ohne weitere Nachweise anerkannt wird.
    Die häufig geäußerten Annahme, ein Taxiunternehmer macht sich bereits verdächtig, wenn er zum Beispiel mehr als 20% der Kilometer privat fährt, ist in dem Schreiben des BMF aus 2009 eindeutig widerlegt, da die selbe maximale 49%ige andere Nutzung ausdrücklich gestattet ist, wie in jedem anderen Gewerbe ebenfalls.
    Wenn alle Einnahmen versteuert werden, handelt der Taxi-Unternehmer auch völlig legal, wenn er sein einzelnes Taxi-Fahrzeug oder ggf. das zweite und dritte, das Ehefrau, Sohn oder Tochter als Taxi bewegen, nur zu 55% als Taxi und die restlichen Kilometer für ganz andere Zwecke nutzt. Die Steuergesetze bieten die Kfz-Nutzung mit der 1%-Regel, sogar ausdrücklich ohne Verpflichtung für ein Fahrtenbuch.
    Daraus folgt, dass eine Plausibilitätsprüfung bei der Nutzung der 1%-Regel nahezu unmöglich ist und nur massive Ungerechtigkeiten für korrekt arbeitende Alleinfahrer bis hin zu den Zwei- oder Drei-Wagen-Unternehmern mit sich bringt.
    Angemessen, geeignet und erforderlich ist somit eine Beschränkung der Plausibilitätsprüfung auf die Betriebe, deren Kennzahlen nicht durch die legale Inanspruchnahme allgemein anerkannter steuerlicher Regelungen verfälscht werden können. (Übermassverbot)


    Rechtsunsicherheit in der Verwaltung


    Ein bemerkenswertes Beispiel höchst unterschiedlicher Genehmigungsabläufe durften einige Kollegen persönlich miterleben.
    Zuerst wurde zum wiederholten Male die Taxikonzession wieder nur einen Monat erteilt, worauf betroffene Unternehmer nach dem Besuch des Strassenverkehrsamts einen Anwalt aufsuchten, der sofort tätig wurde und ganze Arbeit leistete.
    Noch am selben Tag der wiederholten, einmonatigen und vorläufigen Verlängerung erhielten die Antragsteller einen freundlichen Anruf der Verkehrsgewerbestelle, sie können die seit Monaten ersehnte 5-jährige Genehmigung sofort abholen.
    Welche Schlussfolgerungen sind aus so einem Verhalten der Verwaltung zu ziehen?
    Da kann es nur den Grund geben, die Verkehrsgewerbestelle oder das ihr übergeordnete Amt ist sich selber höchst unsicher, ob diese Prüfungs-und Verlängerungspraxis vor Gericht überhaupt Bestand hat. Wäre die Rechtslage eindeutig, würde eine Verwaltungsbehörde niemals so plötzlich einschwenken. Sie würde gelassen auf den Prozess warten, den sie sicher gewinnt.

    Das Arbeitsklima in der Verwaltung


    Die Mitarbeiter, die die Bearbeitung der Anträge jetzt nach den wesentlich komplizierteren Prüfungsabläufen ertragen müssen, sind die Leidtragenden. Sie dürfen sich die emotional betonten Missfallensäußerungen tagtäglich anhören und werden teilweise sogar massiv bedroht, während die Prüfungskommission, die die teilweise unlogischen und frustrierenden Regelungen von oben anordnet, sicher abgeschottet von diesen Problemen nichts mitbekommt. Gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der Verwaltung und ein frustfreies Arbeiten sehen sicher anders aus.

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  • FORTSETZUNG:


    Steuergeldverschwendung


    Sparsamer Umgang mit Steuergeldern ist sicher auch nicht gegeben, wenn die Konzessionsverlängerungen statt 5 Jahre nur noch 18 Monate betragen. Dann sind wir im Schnitt bei der knapp dreifachen Arbeitsbelastung und der externe Plausibilitätsprüfer verdient sich eine goldene Nase, weil er innerhalb von 5 Jahren dieselbe Konzession dreimal honorarpflichtg überprüfen darf.
    Anders ausgedrückt, bestimmt der externe Prüfer die eigene Auftragslage höchstpersönlich selbst - auf Kosten der Gewerbesteuerzahler der Stadt. Ein Fall für den Rechnungshof!
    Die häufig geforderte Überprüfung der Schichtzettel bringt eine riesige Arbeitsbelastung. Beispiel: In einem Taxibetrieb mit Angestellten fallen im Jahr je Konzession über 700 Schichtzettel an, Wie will die Behörde bei jährlich ca. 300 zu verlängernden Konzessionen 300 x 700 = 210.000 Schichtzettel durchrechnen ? Bei 250 Arbeitstagen sind das 840 täglich.
    Warum dürfen die Mitarbeiter in der Verkehrsgewerbestelle nicht wie früher weiterarbeiten. Das Klima war freundlich, bürgernah und kompetent aber nicht nachlässig. Auch früher wurde nach Recht und Gesetz geprüft und ggf. auch belastende Verwaltungsakte getätigt.
    Das Straßenverkehrsamt untersteht seit einigen Jahren dem Einwohnermeldeamt als Unterabteilung. Erhält jetzt der Leiter des Strassenverkehrsamtes fachliche Weisungen von seinem „Kollegen“ aus dem Amt für Einwohnerwesen, der sich sicherlich besser mit Meldeangelegenheiten als mit dem komplizierten Straßenverkehrsrecht auskennen müsste.
    Oder sind einzelne Personen in der Behörde derart übermotiviert, dass sie alles perfekt machen wollen und nur Chaos und Frust verursachen, was im letzten Jahr auch alle Besucher der KFZ-Zulassungsstelle betraf.


    Taxikontrollen


    Seitdem das Gutachten der Verwaltung ausdrücklich empfiehlt, durch verschärfte Kontrollen „unzuverlässige“ Unternehmer ausfindig zu machen, ist eine engagierte Tätigkeit der Behörden, wie Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt, zu beobachten. Ein paar Beispiele:
    Ein Taxidachzeichen muss so beschaffen sein, das es rundum, also 360 Grad für jeden potentiellen Fahrgast sichtbar ist. Großraum-Unternehmer sind genau aus diesem Grund dazu übergegangen, ein zweites Dachzeichen, das selbstverständlich eine ABE hat, da es mit dem ersten absolut identisch ist, hinten auf dem Dach zu montieren.
    Der Sinn ist einfach. Die Taxikunden sollen vorschriftsmäßig aus allen Richtungen das leuchtende Taxischild sehen können. Doch diese Umsetzung des gesunden Menschenverstandes ist in manchen Amtsstuben völlig unerwünscht.
    Nach sprachlicher Analyse wurde festgestellt, das der Satz, in dem von der verpflichtenden Anbringung eines Taxischildes die Rede ist, das Wort „ein“, in mathematischer Auslegung, nicht „zwei“ sein kann. Somit erhält der Taxiunternehmer einen Bußgeldbescheid.
    Ein anderes Beispiel ist die, im Zeitalter der GPS-Navigation dringend erforderliche Kontrolle eines aktuellen Stadtplans, der im Gegensatz zu den in der Regel sogar meist zwei im Taxi vorhandenen, automatisch aktualisierten und europaweit ortskundigen Navis, bereits kurz hinter Heiligenhaus keinerlei Ortskenntnis mehr bieten kann.
    Ein ebenso umstrittener Punkt ist die Verleitung des Fahrpersonals zu ordnungswidrigem Verhalten durch Amtspersonen. Da sollen behördliche Vertreter testweise nach einem Festpreis für eine Taxifahrt gefragt haben. Ist der Kollege darauf eingegangen, gab es eine Anzeige.
    Auch das Fotografieren des Tachostandes sollen Mitarbeiter der Stadt durchgeführt haben, obwohl Ausforschung verboten ist.

    Zu guter letzt werden häufig Taxen aufgeschrieben, die kurz Fahrgäste aussteigen lassen und neue aufnehmen, die fahren möchten. Dazu besteht grundsätzlich eine Verpflichtung, gemäss §22 PBefG.


    Trotzdem hagelt es Anzeigen.

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