KONTROLLEN !

  • In den letzten Tagen sprüht unsere Behörde mal wieder vor Aktionismus.
    Erst am Flieger und am Jungfernstieg, nun am Rathausmarkt und am Mönckebrunnen.


    Am zweiten war ich ebenfalls unter den Kontrollierten, aber natürlich war alles in bester Ordnung.


    Hier zwei kleine Eindrücke der Aktion:




    Es gab eigentlich keine Beanstandungen, außer daß bei einem der Fahrer angeblich der Stadtplan zu alt war.
    Und einer hatte seine Taxi-Ordnung nicht finden können. Nun ja.
    An dem Platz stehen aber auch NUR Profis!

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    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Ja, die Behörde macht Ernst. Aber ich befürchte nicht ernst genug.
    Gezielte Kontrolle und Überwachung bestimmter Großkopferten im Gewerbe ist das Mittel der Wahl.
    Und dann am Tag X zuschlagen und die Firma aufrollen nach allen Regeln der Kunst: Zoll,Arbeitsamt, BG, AfA, Rentenversicherung!
    Das baut Druck auf.
    Und nur bei denen ist das Interesse der Kontroll- und Verfolgungsbehörden an Verfolgung auch groß genug.
    Denn auch die wägen ab 'was sich lohnen könnte' und was nicht.
    Heisst: Für ein hundert oder tausend Euro an hinterzogenen Sozialabgaben, möglichen Verstößen gegen Sozialvorschriften
    und Zugewinn an denkbaren Bußgeldern, setzten die nicht ihren Apparat in Bewegung und binden teures Personal.
    Auch wenns frustierend ist, ist aber leider so!


    Die Anstöße zu wirkungsvoller Kontrolle müssen auch aus dem Gewerbe selbst kommen. Aber nicht durch Denunziation gegen
    Kollegen (wie schon vorgekommen), sondern durch Einforderung eigener Rechte. Notfalls durch den Rechtsweg und/oder Selbstanzeige.


    Aber zugegeben: dazu gehört auch Mut. Denn es könnte einen den Arbeitsplatz kosten. Evtl. auch die Chancen im Gewerbe.
    Ich spreche hier aus Erfahrung.

  • Gerade war im Stern TV auf RTL ein Bericht von Günter Wallraf als Paketsklave von nGLS.Hier herschen die gleichen miesen Arbeits- und Lohnbedingungen wie im Taxengewerbe. Die "Paketfirmen" liefern selbst keine Pakete aus,ebensowenig wie Taxizentralen Fahrgäste befördern.Es werden Subunternehmer gesucht,die bereit sind zu Dumpingpreisen,unter Androhung von Vertragsstrafen bei NIchterfüllung,die Pakete auszuliefern.Diese sind bzw. stellen dann Dumpinglöhner mit MIgrationshintergrund ein,die bereit sind für mieses Geld gegen alle Gesetze zu verstossen.Eben wie im Taxengewerbe.


    http://www.stern.tv

  • "Die Behörde macht ernst..." hat Habenichts neulich geschrieben.


    Ja, leider. Dabei stellt sich eher die Frage ob die das wirklich "ernst" meinen was da gerade so an Kontrollen stattfindet.


    Momentan scheinen sie - warum auch immer - die Kindersitze als Einnahmequelle wieder neu entdeckt zu haben.
    Gerade die Gewichtsklasse 9-18 kg.
    Das lustige daran ist, das quasi alle Kollegen soetwas nicht haben. Einer nimmt die Unternehmersschein Prüfungen mit ab, der andere fährt schon über 50 Jahre (!!) , und die haben nur das große Fragezeichen im Kopf, was das wieder für eine - im wahrsten Sinne des Wortes - Kinderkacke ist.
    Da kauft man sich `n neuen Daimler mit Taxenausführung und integrierten Kindersitzen, nix da.


    Die viel spannendere Frage ist jedoch:


    Wer und wie wird denn ( wenn wir denn schon so bürokratisch exakt sind ) das Gewischt eines herannahenden Kindes bestimmt ?
    Nicht jede Mutter weiß es. Einige glauben es auch nur zu wissen, obwohl die letzte Messung vielleicht schon 2 Monate her ist und Kinder wachsen schnell...
    Und darf man der Mutter eigentlich glauben? Und kann man diese Aussage der Mutter/Vater/Oma ( bei einem Unfall mit verletztem Kind ) auch beweisen ?
    Geht Mama`s Waage eigentlich richtig..?


    17 kg oder 19 kg ??
    Da braucht man schon ein gutes Auge.
    Oder besser: Wir sollten jetzt auch noch Personenwaagen als Ausrüstungsvorschrift erlassen, damit es da keine offenen Fragen mehr gibt...
    Digital-Waagen selbstverständlich, damit die gemessenen Gewichte auch manipulationssicher über eine Taxameter Schnittstelle gespeichert werden können.
    Datum, Uhrzeit, Fahrer und Foto des Kindes....


    Wobei... geeicht sollten sie schon sein, und eine Pauschale für Kleidung im Sommer und Winter sollte irgendwo in der BOKraft festgehalten werden, unbedingt. Damit wir die dann abziehen können... oder gilt etwa das kindliche Gesamtgewicht ??


    Abgesehen davon: Warum sollte ich ein angeblich 10 kg schweres Kind sichern, wenn ich der festen Überzeugung bin, daß es erst 8,5 kg wiegt ? Muß ich das Kind fahren ?
    Was ist wenn ich mich beim Schätzen täusche? Ist das dann unerlaubte Beförderungsverweigerung?


    Meine Güte. Es geht uns echt viel zu gut hier, das "wir" uns mit so einem Mist auseinandersetzen können. Noch.


    James

  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr und einer Körpergröße bis 1,5 Meter, müssen mit einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung gesichert werden.
    In der STVO heisst es dazu


    § 21
    3.

    ist
    a. beim Verkehr mit Taxen und
    b. bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,


    auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit
    einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese
    Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.


    Seit 8. April 2008 dürfen Kindersitze ohne Prüfzeichen bzw. mit dem Prüfzeichen ECE 44/01 oder ECE 44/02 nicht mehr zur Sicherung der
    Kinder verwendet werden : orangefarbenes Etikett beachten!
    Steht darauf das Zeichen ECE 44/03 oder ECE 44/04 ist der Sitz für den Gebrauch und Verkauf zugelassen.


    Gewichtsklasse 0: 0 - 10 kg (entspricht ca. einem Alter von 0 - 9 Monate)
    Gewichtsklasse 0+: 0 - 13 kg (entspricht ca. einem Alter von 0 - 1 ½ Jahre)
    Gewichtsklasse I: 9 - 18 kg (entspricht ca. einem Alter von 8 Monaten bis max. 4 Jahre)
    Gewichtsklasse II: 15 - 25 kg (entspricht ca. einem Alter von 3 ½ - 7 Jahren)
    Gewichtsklasse III: 22 - 36 kg (entspricht ca. einem Alter von 6 - 12 Jahren)


    Zu den Kindersitzen der Gruppen (Gewichtsklassen) II und II was etwa 15 bis 36 Kilo entspricht bzw. 3,5 bis 12 Jahren, gehören auch die
    Styropur-Sitzbriketts.


    Siehe auch hier: LINK

  • @habenichts


    Huch !
    Bist Du jetzt zum Beamten mutiert?
    Die beten auch immer so seelenlos ihre Vorschriften-Litanei herunter....
    Das wissen wir doch alle. Google haben wir auch.


    Wäre interessanter, wie schwer Kind xy wirklich ist ? Durchdenke doch bitte mal meinen Beitrag im Einzelnen.
    Uns sollten zwei klein Kinder auftauchen, wer entscheidet denn darüber das Kind A besser ist als Kind B ??
    Wer also bei einem heftigen Crash unter Umständen überlebt und wer nicht ?!
    Kratzen wir hier nicht am Bereich der Menschwürde ? Zum Einen des Kindes und zum anderen des "Entscheiders" ?


    Ursprung eines jeden Gesetzes ist erstmal das Nach-Denken über ein bestimmtes Problem - sollte zumindest so sein.
    Ich vermisse es hier..........


    James

  • @habenichts


    okay. Zitieren kann ich auch:


    Zitat


    § 29 Gepäck



    Taxen müssen auch bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichts mindestens 50 kg Gepäck befördern können.


    Auch das steht in der BOKraft....... !!


    50kg Gepäck, plus 4 Erwachsene a 80 kg plus voller Tank plus ich : über 500kg.
    Damit wäre mein zulässiges Gesamtgewicht überschritten. Normale DB E-Klasse.
    Und nun ?
    BOKraft oder StVO ??


    Entweder bei voller Besetzung ODER im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes. Beides geht nicht.
    Das nur mal als EIN Beispiel für Nicht-Denken bei unseren auch nur durchschnittlich intelligenten Gesetzgebern.




    Aber auch das 2. Beispiel ist doch nicht Neues:
    4 Personen, 4 normale Koffer, und Deine 2 Kindersitze...... ?!
    Dürfen wir jetzt alle nur noch Vito oder VW Bus fahren ?!
    Und überlege mal, wieviele Touren Du mit mehreren Erwachsenen und Gepäck hast, und wieviel mit Klein-Kindern...
    Da muß man eben Prioritäten setzen. Alles geht nunmal nicht.


    Spätestens jetzt mußt Du doch auch die Unsinnigkeit erkennen, und damit auch in der Folge auch die Unsinnigkeit diese Kindersitze jetzt mit EU Nummern etc. zu kontrollieren und natürlich mit Bußgeld zu sanktionieren.
    Am liebsten wäre mir folgender Fall : ein Ticket wegen "falschem" Kindersitz, den ich mir dann nächsten Tag besorge, und daraufhin gleich die nächste Anzeige bekomme, weil ich 4 Leute mit 4 Koffern nicht befördern konnte, weil 30 % meines Kofferraumvolumens für Kindersitze drauf gehen .....
    Soll ich dann beide Anzeigen auslosen ? Oder darf ich mir die günstigere aussuchen ?
    Das wird lustig......


    Oder erkennt dann endlich mal jemand das diese nicht enden wollende Regulierungswut an ihre Grenzen stößt ?!
    Ich befürchte ja nein.


    James

  • Mindestens ein KOMBI sollte aber VORSCHRIFT sein!
    Wie oft hat man es zB am Flieger, daß die Leute mit ZWEI übergroßen Koffern kommen, die man kaum oder gar nicht in eine Daimler-Limousine bekommt!
    Und in einen Kombi könnte man, wenn es denn kein Daimler wäre, auch einen ordentlichen zweiten Kindersitz bekommen, zumal es ja auch faltbare oder sogar aufblasbare gibt, wie wir hier im Forum schon beschrieben haben!


    http://www.das-freie-taxiforum…read&postID=7768#post7768


    Das Problem der Kindersitze taucht immer wieder in den Foren auf!
    Es sollte aber auch bei Kontrollen kein Problem darstellen, solange man eine oder zwei Erhöhungen im Wagen hat, da die Behörden das Nichtvorhandensein der anderen Sitzgrößen bisher IMMER TOLERIERT hat!
    Gerade oben im Anfangsthread war das ja bei mir der Fall!


    In so einem Fall würde ich umgehend Protest einlegen!
    Auch bei den jährlichen Taxikontrollen verlangen die keine Sitze in dieser Größe!


    Bei den neueren Daimlern u.a. gibt es als Taxizubehör auch eine Schulterstütze für kleinere Kinder im Zusammenhang mit der eingebauten Sitzerhöhung!

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • BO- Kraft - 50kg mindestens. Ist es mehr und passt nicht in den Kofferraum, entfällt die Beförderungspflicht.


    Kindersitze = "von bis kg". Ein oder 2 kg mehr oder weniger dürften da wohl kaum ins Gewicht fallen. Hauptsache das Kind ist entsprechend seines Alters und Grösse gesichert.

  • @Jörn


    Du sagst :

    Zitat

    Es sollte aber auch bei Kontrollen kein Problem darstellen, solange man eine oder zwei Erhöhungen im Wagen hat, da die Behörden das Nichtvorhandensein der anderen Sitzgrößen bisher IMMER TOLERIERT hat!


    Das sehe ich ja genauso. Deshalb schreibe ich ja aber, weil es eben in letzter Zeit eben nicht mehr so gesehen wird.
    Es reichen weder Sitzerhöhungen aus, noch die typisch integrierten zum rausklappen.
    Das bedeutet Ticket, Vorführung.


    Und das hat sich in den letzten Wochen sehr gehäuft, sehr, weil die scheinbar spitzgekriegt haben, das wohl ( schätze ich jetzt mal... ) 80-90 % keine 2 unterschiedlichen Sitze haben.
    Die Kontros kommen gezielt, und gehen auf die (fehlenden) Sitze los. Ob Du Hartz 4 zweimal bekommst und oder und dies alles usw.... interessiert wie immer keinen....
    Deine EU Kennziffern sind wichtig. Kotz.


    Also genau dieses Paragrafengereite bemängel ich ja gerade.
    und


    @T.Stamer:


    Was haben denn bitte schön 50 kg mit passen zu tun ?? Garnichts. Ist doch quatsch.


    50 kg Gold kriege ich wahrscheinlich schon ins Handschuhfach. 50 kg alte Bettwäsche kriegste nichtmal in `nen Kombi...
    Es geht doch nicht um die 2 kg des Kindersitzes, sondern um den Platz den dieses sperrige Teil wegnimmt.
    Dachte nicht das dieses Thema so hohe Ansprüche darstellt ....


    Und was ist wenn Du als Fahrer schon 112,5 kg wiegst....
    Oder werden wir demnächst auch geeicht, und in eine "menschliche "Form gebracht.


    Meine Herren...
    James


    James

  • @James


    1. lese mal richtig - die Rede war von Menge die nicht in den Kofferraum passt.


    2. 50kg Gold im Handschuhfach - welches Auto fährst Du?

  • Diese Zahlemspiele sind aber "witzig" ! Nehmen wir das zulässige Gesammtgewicht.Dies ist nicht das Leergewicht oder das tatsächliche Gewicht,sondern das nach Bauart maximal zulässige Gewicht.Das beträgt beim Vito 3050 KG und bei dem DB 220 CDI 2270 KG.Das führt beim Vito unabhängig von der Zuladung zur Gültigkeit des FPersG (ab 2,8 t generell oder Arbeitnehmer dann auch weniger)Versehen wir beide Kisten mit einer Anhängerkupplung,so erhöht sich das zulässige Gesammtgewicht bei ungebremsten Anhängern jeweils zuzüglich 750 KG.Damit fällt dann auch der CDI generell unter das FPersG ( da zul. Gesammtgewicht des möglichen Gespannes nun 3020 KG).Übel wird es für den Vitofahrer, da er nun ein max. mögliches Gesammtgewich von 3800 KG bewegen kann,wofür die Führerscheinklasse B (bis 3500KG) nicht ausreicht.
    Mit gebremstem Anhänger darf der Vito plus 2000 KG= 5050 KG Gesammtgewicht haben und der CDI plus 1900 KG = 4170 KG.
    Entscheidend ist, dass es bei Führerschein und FPersG auf das max. mögliche(!) Gesammtgewicht ankommt.

  • Ernsthaft?
    Meinen die tatsächlich das GESAMTGEWICHT?
    Das wäre mal eine Wendung!

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  • TATSÄCHLICH1
    Das gibt der Sache ja einen neuen Kick!
    Danke, Kutscher!


    FPersG:
    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Sofern dieses Gesetz und die auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 erlassenen Rechtsverordnungen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung treffen, gehen diese dem Arbeitszeitgesetz vor.
    (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Mitglieder des Fahrpersonals


    1. von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr, der Feuerwehr und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes,
    2. von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, bis zu 2,8 t, es sei denn, daß sie als Fahrpersonal in einem unter den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fallenden Arbeitsverhältnis stehen.

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  • Kutscher-HH,
    den lustigen Umstand mit dem Einwandern in die Fahrpersonalverordnung (Lenk-und Ruhezeiten VO) bei zGM ab 2,8 Tonnen
    hatten wir ja schon herausgearbeitet. Allerdings beinhaltet - meines Wissens nach - der Besitz der alten Führerscheinklasse III bzw. B
    Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGM bzw. 12 Tonnen - verkürzt gesagt. Genaugenommen sogar bis 18,75 Tonnen (mit Hänger) vorrausgesetzt jemand war
    so schlau und hat sich explizit auf Antrag (nur so geht es) den alten Führerschein umschreiben lassen.


    Mit der Personenbeförderung ist es etwas anders. Mit einem als LKW zugelassenen Fahrzeug darf man keine Personenbeförderung betreiben,
    erst recht keine gewerbliche.

  • @T.Stamer:


    Zitat

    BO- Kraft - 50kg mindestens. Ist es mehr und passt nicht in den Kofferraum, entfällt die Beförderungspflicht.


    Warum soll ich richtig lesen, wenn Du nicht richtig schreiben kannst....
    Das Einzige was Sinn machen würde, wenn man deinen Satz folgendermaßen korrigiert :
    "Ist es mehr oder paßt nicht in den Kofferraum, dann....."


    --------------------------


    Wir können den Spieß doch aber auch umdrehen. Mein Kofferraum ist durch Kindersitze deutlich beengter geworden, und ich KANN die Leute mit den 3-4 Koffern garnicht fahren, obwohl ich es gerne will.
    Ist doch auch ärgerlich, oder ?
    Und wenn an Posten XY nur 3 gleiche Limos stehen, dann nehmen die Leute 2 Taxen ? Genauso ärgerlich für die widerrum......


    Taxi Frankfurt schreibt auf die Frage z.B.:


    Zitat

    BESITZT JEDES TAXI EINEN KINDERSITZ?


    Viele Taxis besitzen integrierte oder separate Kindersitze (meist zwei). Taxifahrer sind jedoch nicht dazu verpflichtet Kindersitze mitzuführen. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn ein Taxifahrer Sie bittet ein anderes Taxi zu nutzen, da er keinen Kindersitz an Bord hat. Wir empfehlen, bei der Taxibestellung den benötigten Kindersitz zu erwähnen, damit das passende Fahrzeug an Sie vermittelt werden kann.
    Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder unter einer Körpergröße von 1,50 Metern nur auf Kindersitzen befördert werden. Babywiegen und Sitze für Kleinkinder unter 15kg müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.


    Entweder sind die hoffnungslos veraltet da in Frankfurt, oder aber die haben eine andere BOKraft als wir hier im Norden....?! 8o



    Und an T.Stamer nochmal :


    Die Frage nach der Größe meines Handschuhfaches verstehe ich nicht.


    James

  • @Habenichts


    guck einfach in meinen obigen Link dann hast Du die FS-Klassen. Alte Klasse B gibt es nicht. Mit der alten Kl.3 hast Du jetzt (u.a) CE1 und darfst ein Gespann von max. 12 t fahren.Hute macht man doch in der Regel B ? Entscheidend ist aber das solche PKW s.o. mit über 2,8t besondere Pflichten haben.

  • Ich weiß, Danke. ist aber so, wer vergessen hat sich das alte Recht in den neuen Führerschein C1E übertragen zu lassen ist mit 12 Tonnen bedient.
    18,75 T wären aber möglich gewesen mit dem Eintrag CE79 für 3-achsige Gespanne. Nur eben nicht automatisch.

  • Was ist das hier bloss für ein Staat??


    Da werden verurteilte Gewerbeschädliche Personen nach Ihrer Meinung zur künftigen Gewerbepolitik befragt bzw. zu deren Mitgestaltung eingeladen.Aber nicht von Knacki e.V. sondern von der Aufsichtsbehörde (BWVI).


    Da erklärt scheinbar der Vertreter einer weiteren Aufsichtsbehörde (AFA) das sich keine der kontrollierten Firmen Gesetzeskonform verhalten hat.Jetzt müsste je nach Schwere der Tat entweder eingestellt werden,ein Strafbefehl/Ordnungsgeld ergehen oder Öffentliche Anklage erhoben werden.Was passiert?Angeblich nix bzw. es wird neues Recht erfunden!
    Denn entweder besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung,weil die Schwere der Tat nicht so erheblich ist,dann ist sie es aber auch künftig nicht oder sie wird verfolgt und bestraft.Einen Ermessensspielraum bei der ersten Tat ein Auge zuzudrücken und erst ab der zweiten zu bestrafen kann es wohl nicht geben,wenn das Verhalten sich nicht ändert.


    Unfassbar !! Smalltalk sollte es nur vor Verwaltungsgerichten geben bei diesen Rechtsauslegungen.