KONTROLLEN !

  • NUn ja, der Punkt ist, das Krijan sich nach wie vor die Krätze ärgert, das er ausgerechnet er Post vom AfA gekriegt ist,
    wo er sich doch selber für den Helden der Ehrlichkeit und Sauberkeit hält, der feine Herr.


    Unterschlägt natürlich nach wie vor (obwohl er viel dafür kritisiert worden ist), das allen voran er sich über das AfA und
    die Verkehrsbehörde lustig gemacht hat, große Töne spuckte und lauthals verkündete, dass er sich einen Dreck darum scheren würde,
    was die wollen von ihm.


    Von seinen anderen blamablen Auftritten mal abgesehen, beweist er für mich damit nur was für eine Memme er ist.

  • @ Habenichts


    Gemessen an den Kriterien des Crazy-Forums und dessen Hauptprotagonisten ist deine Aussage keine Interpretation sondern ein Fakt.
    Wer solche Fakten hat, dem ist die Realität der größte Feind.
    Den besiegen kann man, aber Kosten sind erheblich.


    Nun habe ich keine Zweifel mehr, dass du als Sieger rauskommen wirst.
    Wie schön :thumbsup:

  • Natürlich ist meine Aussage, das Du ne Memme und Heulsuse bist ein Fakt.
    Das hättest Du nicht extra bestätigen brauchen.
    Ich hätts ja sonst nicht geschrieben. :rolleyes:


    Aber eines zeigt Dein Auftritt hier auch mal wieder oberdeutlich: das Du nur hier aufgeschlagen bist
    um rumzuspammen.
    Und sowas will niemand.
    Tschüß!

  • Ivica, du hattest wirklich schon bessere Momente, wo du zur Diskussion etwas beigetragen hast. Solche Beiträge sind nur zur Provokation gedacht, weshalb sie Spam sind!
    Ich denke, daß Habenichts richtig gehandelt hat mit der Sperrung!
    Außerdem habe ich in den letzten Monaten das unruhige Gefühl, daß du Habenichts DESWEGEN unentwegt provozieren willst, weil er es war, der DIE GUTEN ALTEN ZEITEN IM GEWERBE endgültig abgeschafft hat!
    Damit dürfte er eine der größten und wichtigsten Taten zur Erneuerung des Gewerbes beigetragen haben, als alle anderen Gewerbehelden zusammengenommen!
    Darüber bist du sauer!
    Beschränke dich damit bitte auf das DAS mit solchen Angriffen, denn dort sind die eh etwas unterbelichtet!


    Wenn du wieder zu dir gekommen bist, kannst du gerne zurückkommen!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Zitat von Joern

    Man muß es der Behörde lassn!
    In den letzten Wochen sind sie sehr rege.
    Erst in Großlohe eine Riesenkontrolle (allerdings aller Fahrzeuge), am Flughafen Fotos, dann in Rahlstedt und heute in Farmsen!
    Die arbeiten offensichtlich derzeit das ab, was sie jahrelang haben liegen lassen!?


    Was genau sind Procedere und Plan der Behörde? Die Tachostände werden fotographiert und was passiert dann, erfolgen nach 4 Wochen Abgleiche? Sind die Kontrolleure der Auffassung, daß Tacho-Stände beständig manipuliert werden? Kannst Du mal sagen Joern, wie die Kontrolle abgelaufen ist. Gibt es schon Betrügereiüberführungs-Beispiele?


    Univeral-Betrug auf Taxiebene ist z.B. regelmäßig ein Kilometer unter 1,30 €. Betrug an der Umwelt und Betrug am Taxifahrer, dem man einen mit Arbeitsethik in Einklang stehenden Arbeitsplatz vorlügt. Vielleicht kommt bei diesen Kontrollen der wahre Schuldige zum Vorschein. Eine Administration überführt sich selbst.

  • Die Kontrolle (bei mir inzwischen 2x) dauert 30 Sekunden.
    Konzauszug neben den Zähler, Foto, fertig!
    Diese Sachen werden zB mit den Angaben auf Werkstatt-Rechnung etc abgeglichen!

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  • Dreht das Autohaus B. eigentlich noch die T.s zurück? Dort soll die Behörde ja auch schon auf dem Hof gewesen sein :thumbsup:

  • Taxibold
    Die Tachostände werden fotographiert und was passiert dann,


    Tachostände und Tüvberichte ergeben Jahresangaben die für eine FA-Betriebsprüfung mit den angebenen Umsätzen/Daten des Linne&Krause Gutachtens
    angesetzt werden. Die beiden Behörden arbeiten hier sehr intensiv zusammen. Gibt es Differenzen kommt automatisch eine Steuernachzahlung ins Haus.


    Auch für die Konzessionsverlängerungen wurden die km Angaben angesetzt.......Für Hamburg gilt eine Mindestbetriebspflicht von ca. 30.000km /Jahr.
    Unter 30.000 km wird eine Konzessionsverlängerung sehr schwer.

    Mehrere FA-Betriebesprüfungen in Hamburg erfolgtem in den letzten Jahren nach diesem REZEPT.
    Eine anschließende Linne& Krause "Hochrechnung" auf Grund der "Wischi-Waschi- Gutachtenwerte" auszuhebeln ist in Einzelfällen aber auch schon gelungen.

  • Heute wurde wohl auch massiv kontrolliert. Mein Tagfahrer wurde samt Fahrgast (Oma mit Enkel) rausgewinkt und 30 Minuten lang überprüft.
    Sie konnten "leider" nichts finden. Nur den fehlenden Kindersitz (der Junge war 12 und 1,54cm groß) haben sie bemängelt.
    Jetzt soll ich einen Kindersitz Klasse 1 (9-18kg, ist mir ein Rätsel wie der 12 Jährige da reinpassen soll) oder Nackenstützen(was auch immer das ist) nachweisen.
    Gruss
    Sina


  • § 21 PBefG Betriebspflicht wäre sinnhaft zu interpretieren bzw. zu ergänzen.


    Zitat

    (4) Die Genehmigungsbehörde kann den Unternehmer auf seinen Antrag von der Verpflichtung nach Absatz 1 für den gesamten oder einen Teil des von ihm betriebenen Verkehrs vorübergehend oder auf Dauer entbinden, wenn ihm die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder ihm dies unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Entbindung von der Verpflichtung nach Absatz 1 für einen Teil des vom Unternehmer betriebenen Verkehrs darf darüber hinaus in der Regel nur vorgenommen werden, wenn das öffentliche Verkehrsinteresse nicht entgegensteht.


    In Berlin ist der Unternehmer pro Jahr zu 180 Schichten zu sechs Stunden verpflichtet - bei 3000 zu viel vergebenen Konzessionen (in einem solchen Falle würde jede verständige Administration einen derartigen Bereitstellungs-Zwang aussetzen). Der Unternehmer könnte selektives Anstehen verweigern und sagen, er stellte sich nur an den nächstgelegenen Taxistand, da er sich nicht an Resourcen-Vergeudung beteiligte. Im Falle von schwierigen Taxiständen wie Bahnhof Wannsee, Kladow, Licherfelde Süd oder Bahnhof Buch kann es zu erheblichen Umsatzeinbußen kommen was den Unternehmer in dieser Beispielrechnung nicht daran hinderte sich bei den meisten schwierigen Ständen bereitzustellen. Der Unternehmer schaffte nur eine Tour pro Stunde bei 6 km Länge pro Tour, ergibt circa 75 € Umsatz pro 6-Stunden-Schicht. 23 km/h sei die durchschnittliche Abarbeitungsgeschwindigkeit pro Tour und 2/3 zu 1/3 das Verhältnis Besetzt- zu Leerkilometern. Es ergeben sich:


    54 Gesamtkilometer
    36 Besetztkilometer
    18 Leerkilometer
    6 Stunden Schichtzeit ist gleich 100%
    94 min bezahlte Arbeitszeit ist gleich 26%
    74% Leerlauf!
    bei 180 Schichten: 9720 km Jahreskilometer-Leistung
    13500 € Jahresumsatz
    Umsatz pro Kilometer: 1,39 € (vergleichsweise resourcenschonend)


    Der Unternehmer hat noch einen anderen Beruf und beabsichtigt erst dann wieder mehr Zeit ins Taxifahren zu investieren, wenn die Zahl der Konzessionen zurückgeht und somit das Arbeitsvolumen steigt.


    Wieso sollte ein Unternehmer in aussichtsloser Lage aufgrund der Unterbeschäftigung dazu genötigt werden 30.000 Kilometer zu fahren? Was soll das beweisen? Daß er auf Befehl ungesunde Aktivitäten zu entfalten imstande ist? Obiges Gesetz richtig interpretiert, bedeutet, daß die Unternehmen in derartigen Ausnahmesituationen wie beständiger Arbeitsverkürzung von althergebrachter Betriebspflicht entbunden sind bis wieder gesetzes-konforme Arbeitsverhältnisse herrschen.


    In welcher Form gibt es Differenzen, so daß automatisch eine Steuernachzahlung ins Haus kommt? Weiß die Behörde was sie da kontrolliert oder spekuliert sie einfach drauf los ohne die Aussagekraft taxi-spezifischer Kennzahlen zu erfassen? Wer kontrolliert welche Daten und gleicht sie mit welchen Daten ab? Wieso sollte jemand, der das Gewerbe mit Konzessionen überschwemmt und dem Umwelt und Arbeits-Ethik scheißegal sind und daher als minder-intelligent einzustufen ist, fähig sein, relevante betriebswirtschaftliche Daten zu erheben, in Beziehung zu setzen und Wahrscheinlichkeitsabschätzungen anzustellen? Nach 17 Jahren Idiotismus darf man etwas ungehalten sein und an der Intelligenz der Administration zweifeln. Kann mir jemand in einer Beispielrechnung unter Anführung sämtlicher von der Behörde hinzugezogenen Daten erklären, was da zusammengemengt wird aufgrund dessen sich die Behörde berechtigt fühlt Konzessionen nicht zu verlängern bzw. Steuernachzahlungen zu verlangen?

  • 30000 KM per A. sind doch Nonsens.Das verfahren die Funktaxen an Leerkilometern um zum Kunden zu kommen bzw. zum Posten. Eine Graupe hat dagegen bei 30000 Gesamt KM einen satten Gewinn.Unter Einbeziehung von Festlohn und Arbeitszeit macht jeder angestellte Fahrer jetzt erst recht Miese.Anscheinend meint die Behörde viel KM=viel Umsatz=Viel Gewinn.Auch die haben wie ihre Blutsbrüder vom Hansa nicht begriffen,das Gewinn=Umsatz-Kosten ist.Wer seionen Umsatz statt seinen Gewinn ausgibt,der lebt eben über seine Verhältnisse.Das zu begreifen ist für einen Staatsdiener natürlich schwer.

  • @sina123



    30 Min. ???


    Waren das Legastheniker oder was ??
    Und womit haben sie den angblich fehlenden Kindersitz begründet ?


    Zonk

  • Hallo, Sina.
    Sollten sie dir eine Mahnung schicken, weigere dich, die zu zahlen!
    Bei meiner letzten Kontrolle haben die zwar das Fehlen dieses Sitzes bemerkt und aufgezeichnet, aber es gab kein Ticket!
    Die können ja die Fahrer unterschiedlich behandeln!
    Ich bin auch gerne Zeuge, falls du mich brauchst!

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    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Mich würde mal interessieren ob die bei ihren Kontrollen überhaupt Innenräume und Dokumente ungefragt fotografieren dürfen. Erlaubt sind eigentlich nur Bauwerke,PKW von öffentlichem Grund aus in ihrer Aussenansicht.Damit ist das Fotografieren von PKW Innenräumen,speziell mit pers. DDokumenten, illegal. ODER steht jeder von der Behörde konzessionierte Unternehmer unter Generalverdacht,das es keines Anfangsverdachtes für eine solche Polizeiliche Massnahme bedarf? Sollte hier ein Anfangsverdacht bestehen,so müsste der Überprüfte belehrt werden.
    Für mich sieht das Ganze nach einer der üblichen Willkürlichen Aktionen der Aufsichtsbehörde aus,über deren Konsequenzen sich bei denen keiner einen Kopf machte.

  • Nun, die gesetzliche Grundlage (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) spricht da nur sehr allgemein von
    Pflicht zur Unterstützung von Aufklärungsmassnahmen.
    Ich denke, welche das exact sind, liegt weitgehend im Ermessen der Behörde, solange sie adäquat und zielführend sind,
    angemessen und geeignet.
    Mir bereitet das fotografieren des Wegstreckenzählers zusammen mit P-Schein kein Kopfzerbrechen.

  • habenichts:


    Nein, es bereitet mir auch keine Kopfzerbrechen.


    Es ist und bleibt aber dennoch wichtig Rechte zu wahren. Egal ob es in diesem Fall hier rechtmäßig ist oder nicht. Das weiß ich nicht.
    Aber um Rechte zu wahren, muß es möglich sein, diese wenigstens einmal hinterfragen zu dürfen, wie sollte man sonst
    zu einem Ergebnis kommen können. Alles einfach so hinnehmen ist schlecht.


    Es stellt sich auch immer die Frage wer darf was?


    Es würde mir ja auch im Prinzip nichts ausmachen, wenn jemand mein Wohnzimmer fotografiert.
    Ich habe nichts zu verbergen dort, und was der eine als unaufgeräumt beurteilen mag, beurteilt ein anderer vielleicht als spießigen Putzwahn. Was soll`s.
    Also alles ist so relativ, und Folgen würde es für mich auch nicht haben.


    TROTZDEM: Möchte ich einfach nicht, das irgendjemand das tut. Ich muß das auch nicht immer rational begründen müssen, es bereitet mir einfach nur Unbehagen.
    Und alleine schon die Frage warum denn jemand soetwas möchte, wenn es doch völlig uninteressant sein soll gibt mir zu denken.
    Und wir müssen aufpassen, das man nicht immer sofort in Verdacht gerät irgendetwas Unerlaubtes zu tun, nur weil man Rechte wahrnimmt.


    Angenommen, nur mal angenommen: Ich sage nein, hier wird nichts fotografiert. Dann mache ich mich doch sofort verdächtig. Da denkt sich denn ein ganz Schlauer sofort : "Oh oh, der hat ja bestimmt was zu verbergen".


    Nein, habe ich nicht. Trotzdem möchte ich es nicht.
    Und das wird m.E. nach gefährlich hier bei uns. In der gesamt Gesellschaft übrigens, nicht nur aufs Taxifahren bezogen.
    Wer nicht bereit ist auf Anfrage alles sofort offen zu legen ist irgendwie verdächtig. Das ist falsch !!


    Zonk

  • Nun, ich kann Deine Befürchtungen durchaus nachvollziehen, halte sie aber in dem Falle für ein wenig überzogen.
    Wie gesagt, Du bist per Gesetz verpflichtet an Aufklärungsmassnahmen mitzuwirken.
    Lies nur mal


    SchwarzArbG
    § 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen

    (5) Die Bediensteten der Zollverwaltung dürfen Beförderungsmittel anhalten. Führer von Beförderungsmitteln
    haben auf Verlangen zu halten und den Zollbediensteten zu ermöglichen, in das Beförderungsmittel zu gelangen
    und es wieder zu verlassen. Die Zollverwaltung unterrichtet die Polizeivollzugsbehörden über groß angelegte
    Kontrollen.


    Gut, dort steht jetzt zwar nicht explizit etwas über fotografieren von Kilometerständen. Dennoch ist die Prüfung von
    Ausweisdokumenten, eingesetzten Betriebsmitteln und Geschäftsräumen ein normaler und rechtmäßiger Vorgang der Kontrollbehörden.
    BAG, Zoll und AfA gehen schon lange so vor und selbst bei der Polizei wird gefilmt und fotografiert zur Feststellung möglicher
    Straftatbestände. Solche Beweismittel sind ja nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Und wenn, dann anonymisiert.


    Solange die Erhebung solcher Beweismittel im Rahmen des Ermittlungs- und Kontrollauftrages zweckmäßig und angemessen sind,
    sehe ich da keine Chance, dass Du die mit Erfolg verweigern, bestreiten oder beklagen könntest.


    Lediglich zur Erhebung von Beweismitteln und Informationen die Dich einer Straftat überführen könnten, musst Du nicht aktiv mitwirken.
    Allerdings musst Du sie notfalls widerwillig aber zwangsweise erdulden.


    Ich sehe nicht, wo mit der kritisierten Massnahme Dein Persönlichkeitsrecht verletzt wäre.