Tarifbestimmung

  • Zu berücksichtigen bei der Tarifbestimmung sind folgende Faktoren:
    1. Betriebskosten für das Fahrzeug - hier gilt es die Kosten so weit wie möglich zu senken, was nicht heissen soll, das wir nun alle nur noch Dacias fahren sollen, sondern es ist darauf zu achten, das Kraftstoffverbrauch, und Instandhaltungskosten von versch. Fahrzeugmodellen zu vergleichen sind. (Kein Unternehmer wird gezwungen, Fahrzeuge in den Fuhrpark aufzunehmen, dessen Kraftstoffverbrauch über 8 Liter liegt).
    2. Lohnkosten - es ist ein angemessener Lohn zu berücksichtigen, welcher nicht unter dem vorgeschlagenen ML liegt
    3. Auslastung - kein Unternehmer wird gezwungen, das Fahrzeug nur zu 35% auszulasten. Es kann nicht dem Verbraucher angelastet werden, wenn ein EWU sein Fahrzeug nicht voll auslasten möchte.
    4. Kapitalverzinsung
    5. Ausfallzeiten für Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten, Eichamt, TÜV
    6. Ausfallzeiten Fahrzeugpflege
    7. Ausfallzeiten Fahrerwechsel
    Zu Punkt 5 - 7: diese Zeiten sind auf 365 Tage zu ermitteln , und aus der Betriebsbereitschaft heraus zu rechnen. MIt anderen Worten: aufgrund dieser Faktoren KANN ein Taxi nicht 24 Stunden am Tag betriebsbereit sein
    8. Kosten für Buchhaltung, Steuerberater
    9. angemessener Gewinn, welcher ermöglichen muss, ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen weitere Betriebskosten für einen Geschäftsraum, Betriebsleiter, Disponent o.ä. decken zu können.

  • Typisch für das Gewerbe:


    Forderungen stellen ohne diese plausibel begründen zu können. Hintergrundwissen = Null


    Und bloss nicht drauf eingehen, man könnte ja ein wenig nachdenken müssen - bei Taxifahrern scheint das eine Allergie zur Folge zu haben

  • Liebe neotax.
    In diesem Falle ist bisher noch keiner direkt auf diese einzelnen Punkte eingegangen, weil daß natürlich grundsätzlich IMMER die Punkte sind, die bei solchen Verhandlungen angesprochen werden.
    Die ja auch weitestgehendst in den Gutachten (zumindest für Hamburg) angesprochen wurden.
    Alle Zeiten, in denen wir kostenlos was tun, kann man natürlich njie berücksichtigen, wie zB Wagenpflege etc.
    In einem Restaurant bekommt der Wirt ja auch nichts bezahlt, wenn er seinen Laden sauber macht.


    Aber ich werde mal die Tage die einzelnen Punkte versuchen, aufzudröseln.


    Aber zB für 'Buchhaltung und Steuerberater':
    Das hat nichts mit den Tarifen zu tun, wohl aber mit deinen Machenschaften mit dem Finanzamt!
    Diese Kosten kannst du steuermindernd angeben und absetzen, falls du das nicht selber machst!
    Ich persönlich habe nie begriffen, warum sich ein EWU einen Steuerberater hält?
    Der kostet einen Haufen Kohle und bringt NICHTS!
    Da holt man sich direkt bei den FA-Beamten die nötigen Auskünfte, denn die sind dazu verpflichtet!


    Später mehr.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • at Jörn


    falsch: der Restaurantbetreiber kalkuliert in seinen Preisen eben diese Kosten - die ja Personalkosten sind - mit ein. Und ein Wirt muss sein Wirtshaus nicht erst irgendwohin transportieren, um es zu reinigen. Und wenn ein Wirt sein Wirtshaus renoviert, restauriert oder saniert - erhöht er im Anschluss die Preise, um eben diese Kosten wieder einzuholen.


    Genauso ist es bei den Wohnungsmieten - wird eine Wohnung saniert, steigt der Mietins. Das Taxigewerbe aber kann Fehlzeiten betriebsbedingter Arbeiten nicht mit höheren Preisen ausgleichen, sondern muss diese Zeiten im Vorfeld bei der Kalkulation des Tarifes berücksichtigen.


    Ein Wirtshaus hat bestimmte Öffnungszeiten, eine bestimmte Menge an Tischen, die er besetzen kann, ein bestimmtes Angebot und eigens bestimmte Preise. In Verlauf der Arbeit in den Öffnungszeiten wird ein Wirt nicht mittels äusserer Einflussfaktoren daran gehindert, Umsätze zu generieren.
    Anhand der Öffnungszeiten ermittelt der Wirt seine Preise und damit auch den Umsatz. Sind die Öffnungszeiten zu kurz, muss der Wirt diese verlängern, um den erforderlichen Umsatz generieren zu können.


    Das Taxigewerbe hingegen kann seine "Öffnungszeit" nicht über 24 Stunden täglich hinaus dehnen. Oder hat das Jahr gewisse Tage mit 26 oder vielleicht 28 Stunden?


    Also: das Gewerbe sollte in eigenem Interesse mal davon Abstand nehmen, ständig Äppel mit Birnen zu vergleichen. Das Taxigewerbe ist in seinen Strukturen ein ganz anderes als z.B. die Gastronomie .


    Ích bin sicher, das die Tarifkommission diverse Aufwände wie Wartungs-und Instandsetzungszeiten nicht in den Tarifen berücksichtigt. Dieses aber sind betriebsbedingte Zeitaufwendungen, ohne die der Betrieb nicht vollständig funktionieren kann. Also müssen diese Zeiten im Preis berücksichtigt werden.


    Genau deshalb habe ich den Thread eröffnet - weil nämlich die Wenigsten auch nur die leiseste Ahnung von Betriebswirtschaft haben. Und deshalb kann man dem Taxigewerbe alles unterjubeln.


    Dich als Fahrer muss das ja nicht interessieren. Aber mich als Unternehmer interessiert es schon, das die Leute in der Tarifkommission z.T. auch keine Ahnung haben, sondern dem Gewerbe und den zuständigen Stellen irgendwelche Zahlen vorlegen, die fernab jeglicher wirtschaftlichen Grundlage sind - ein paar Zahlen vorschlagen, durchwinken, fertig.


    Den Zahlen von Linne und Krause schenke ich kein Vertrauen, denn ich weiss nicht, woher L und K die Zahlen und Eckdaten nimmt. Von den Zentralen? Oder von EWU, die ihren Betrieb zu 35% auslasten? Von MWU mit getürkten Zahlen? Und diese Zahlen legt man dann in die Lostrommel und zieht dann 6 Richtige - oder wie?


    Wenn die Zahlen von L und K stimmen, weshalb können die Hamburger MWU dann die Gesetze nicht einhalten. Weshalb können sie den Fahrern nicht 8 Euro die Std. zahlen?


    Geh mir wech mit Zahlen von L und K!


    Und geh mir wech mit Unternehmern, die noch nicht mal in der Lage sind, selbst ihre steuerlichen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen. Ich jedenfalls kenne keinen einzigen, der in der Lage ist, eine Bilanz zu erstellen. Und das obwohl dieses in den Schulen zur U-Prüfung durchgekaut wird. Dafür aber sind mir Unternehmer bekannt, die nicht wissen, wie man die MwSt aus einem Betrag heraus - oder hinzurechnet.


    Wer nicht selbst seine komplette Buchführung incl. EWÜ oder Bilanzierung erstellt, hat keine Ahnung von den Zahlen seines Betriebes, ausser wieviel Geld am Ende übrig ist.


    Und Du glaubst doch nicht allen Ernstes, das die Spacken in der Tarifkommission jemals eine Bilanzierung erstellt haben oder? Da wird wie gesagt, etwas erfunden, für gut oder schlecht befunden und das wars


    Und ob Du es mir glaubst oder nicht: das dicke Ende kommt noch, denn: in den Metropolen sind alle MWU schon heute, in derzeitiger Situation in der Lage, einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 zu zahlen. Es gibt die einen, die nicht wollen und die anderen, die mangels betriebswirtschaftlichen Knowhows nicht können.


    Darauf gehe ich an dieser Stelle aber nicht näher ein. Ich arbeite an dem Beweis und das was ich erarbeite, werde ich auch den entsprechenden Stellen zur Ansicht vorlegen.


    Aber ganz kurz: die Km-Preis sind ok. Das einzige, was an den Tarifen geändert werden muss, ist: Karenzminute ( muss weg), Zuschläge ( müssen zum Teil wieder her) und die Degression darf nicht mehr wie 20% betragen.


    Fakt ist: die EWU sind betriebswirtschaftliche Nullen, weil ihre Fahrzeuge zu 65% auf dem PP stehen und die MWU sind nach wie vor selbstherrliche Ausbeuter. Die EWU wollen höhere Preise, um die Zeit in der das Fahrzeug nicht bewegt wird, auszugleichen und die MWU wollen höhere Preise, damit sie noch mehr abzocken können. Da wird aber die Politik nicht mitspielen, denn der Verbraucher soll sich das Taxi weiterhin leisten können - gerade im Zuge der umweltpolitischen Gesichtspunkte!
    Der Unternehmer ist aufgefordert, seinen Betrieb so zu führen, das er sowohl dem Unternehmen als auch dem Verbraucher gerecht werden kann, und zwar in Berücksichtigung auf die Betriebskosten, welche anständige Löhne beinhalten müssen als auch die gesetzlichen Gegebenheiten.
    Es ist Aufgabe der zuständigen Organe, Kontrollmeachnismen einzusetzen und es ist Aufgabe der Fahrer, sich gewerkschaftlich zu organisieren, um illegale Wettbewerbsmethoden zu verhindern.
    Und es ist Aufgabe der Unternehmer, ihre Betriebskosten dahingehend zu regulieren, als das dem Verbraucher nicht unnötig hohe Preise angelastet werden bzw. dem Verbraucher das Angebot Taxi schmackhaft zu machen.


    Unnötig hohe Preise vergraulen den Kunden und führen folglich zum Abbau von Arbeitsplätzen. Zur Zeit kann man nicht von "hohen Preisen" sprechen.


    Das Taxigewerbe ist einer der grössten Arbeitgeber in der Republik und erdreistet sich, den Fuhrpark überwiegend mit Aushilfen zu besetzen und gleichzeitig fordert man höhere Preise? Der Verbraucher soll also den gierigen Schlund der MWU doppelt füttern? Zum einen mit höheren Preisen und zu anderen mit Steuergeldern, die wiederum den Aushilfen mittels Transferleistungen in den Rachen geschoben werden, damit der MWU auch noch die Sozialabgaben sparen kann?


    Bei einer 40-Std.-Woche ist ein Taxi mit 3,64 Vollzeitkräften zu besetzen, die freien Schichten für Aushilfen nicht includiert. Wenn ein Unternehmer es nicht schafft, sein Fahrzeug mit 3,64 Vollzeitkräften zu besetzen, dann macht er irgendetwas falsch. Das darf er auch ruhig, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Kein Verbraucher zwingt den Unternehmer, teure und spritfressende Fahrzeuge bereit zu stellen. Niemand muss E-Klasse, S-Tonne oder sonstige Luxuswagen im Betrieb aufnehmen.


    Aber um das alles zu verstehen bedürfte es endloser Ausführungen. Dafür habe ich keine Zeit. Ich lasse Dir, Jörn, aber gerne mal meine Auswertung zukommen. Aber: schneller wie L und K bin ich auch nicht und ich habe wenig Zeit. Vor Mitte August wird das nichts und muss es auch nicht, weil die Ferien unmittelbar vor der Tür stehen und die 40 Seiten jetzt nur in irgendeiner Schublade landen würden. Also kann ich mir auch die nötige Zeit lassen, denn das Ganze muss Hand und Fuss haben. Ich habe keine Lust mich zu blamieren.


    Ich kann Dir nur soviel verraten: je mehr Zahlen und Eckdaten, desto mehr Schreck.

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    Den hast du noch vergessen (wird immer übersehen)


    10. Marktanalyse
    Was ist der Kunde bereit zu zahlen für eine Taxifahrt von A nach B?
    Wann steigt er auf eine der vielen Alternativen um (zu Hause bleiben, zu Fuss gehen, Fahrrad fahren, eigenes Autos, Car-Sharing, Öffis (die grösste Konkurrenz), Limousinenservice)?


    Deine Kosten kannst du nur decken, wenn du auch Kunden in ausreichnder Menge durch die Gegend fahren kannst.


    Ein Überangebot an Taxen kannst du nicht durch Preiserhöhungen kompensieren. Das funktioniert weder im Taxengewerbe noch sonstwo. Wäre ja auch zu schön, dann gäbe es keine Unternehmenspleiten mehr.

  • at alphacentauri


    die Marktanalyse steht für sich allein mit der Frage nach Angebot und Nachfrage. Das hat nichts mit dem Tarif zu tun, sondern damit, wie das Gewerbe der Nachfrage entgegen wirkt!


    Was, wenn die Marktanalyse ergeben würde, das der Kunde nur 0,50 Cent pro Km zahlen will oder kann? Kann man damit die Betriebskosten für das Taxi decken?

  • at Habenichts:


    zum Teil richtig. Die Funktionsfähigkeit wird geregelt mittels Kostenermittlung und Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage zu niedrig und das Angebot zu hoch, kann die Funktionsfähigkeit nicht anhand Preiserhöhungen sichergestellt werden, sondern das Angebot muss reduziert werden, also der Nachfrage entsprechend sein!

  • Und ebendas hatte sogar L & K in dem legendären (am liebsten unter Verschluß gehaltenen) Frankfurter Gutachten empfohlen.

  • @Habenichts:


    Ist ja lustig - L&K hat "empfohlen" wirtschaftlich adäquat zu arbeiten? Muss das ein Gutachter einem Unternehmer empfehlen?
    Kann also der Unternehmer nicht eigenständig?


    Was es nicht alles gibt.........aber schön, das es ab und an auch was zu lachen gibt.