Mietwagen vs. Taxi

  • BGH: Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik kann wettbewerbswidrig sein
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    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik für Patienten gegen das heilmittelrechtliche Verbot von Werbegaben verstoßen kann.


    Die Beklagte betreibt eine Augenklinik. Der Kläger ist Augenarzt und führt in seiner Augenbelegabteilung auch stationäre Augenoperationen durch. Er begehrt, es der Beklagten zu verbieten, Patienten, die zur Diagnostik oder Operation ihre Augenklinik aufsuchen müssen, einen kostenlosen Fahrdienst anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, bei dem Patienten zur Augenklinik der Beklagten und nach der Behandlung nach Hause gebracht werden. Die Klage hatte vor dem Landgericht Erfolg. Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt.


    Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Er hat angenommen, dass das beanstandete Angebot eine auf konkrete Leistungen bezogene Werbung darstellt, die dem in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)* geregelten generellen Verbot von Werbegaben unterfällt. Es besteht die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Patienten nicht im Hinblick auf die Qualität der ärztlichen Leistung, sondern wegen des angebotenen Fahrdiensts für eine Behandlung durch die beklagte Augenklinik entscheiden.


    Der Fahrdienst stellt auch keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG zulässige geringwertige Kleinigkeit dar, weil die Abholung und der Rücktransport des Patienten über eine längere Wegstrecke für ihn eine nicht unerhebliche vermögenswerte Leistung darstellt.


    In der wiedereröffneten Berufungsinstanz wird das Berufungsgericht nunmehr festzustellen haben, ob der beanstandete Fahrdienst eine nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG zulässige handelsübliche Nebenleistung darstellt.


    *§ 7 Abs. 1 Satz 1 HWG lautet:
    (1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
    1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben … um geringwertige Kleinigkeiten handelt; …

    3. die Zuwendungen oder Werbegaben nur … in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen; als handelsüblich gilt insbesondere eine im Hinblick auf den Wert der Ware oder Leistung angemessene teilweise oder vollständige Erstattung oder Übernahme von Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals oder des Orts der Erbringung der Leistung aufgewendet werden;


    Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 213/13


    LG Köln - Urteil vom 25. April 2013 - 31 O 588/12
    OLG Köln - Urteil vom 22. November 2013 - 6 U 91/13, GRUR-RR 2014, 172


    Quelle: Pressemitteilung des BGH v. 12.02.2015

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  • Hier ein Fall, bei dem ein Mietwagenunternehmer Recht bekam, weil seine Gegner offensichtlich sehr ungeschickt gearbeitet haben.


    So wie ich das sehe, kommt hier die Problematik zum Tragen, daß die Standard-Taxenfarbe RAL 1015 NICHT GESCHÜTZT ist!
    Allerdings ist in einen Bundesländern die Taxenfarbe inzwischen freigegeben.


    http://www.wormser-zeitung.de/…ter-abmahnen_15034186.htm

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  • Aus dem DAS:

    Re: Partner bei myDriver gesucht (und Anregungen)

    Beitragvon Marvin » 15.04.2015, 21:05


    Du hast anscheinend etwas falsch verstanden. Dies ist ein Taxifahrerforum. Mietwagen kommen eher als Feindbild vor, weil sie oft illegal arbeiten. Insbesondere Euer mydriver Zeugs ist schlicht eine unlautere Konkurrenz für das korrekt arbeitende Taxengewerbe. Mydriver verstößt systematisch gegen geltendes Recht, indem die Firma – unter Umgehung der Rückkehrpflicht - taxiähnliche Beförderungsdienstleistungen anbietet.


    Es ist schon ziemlich unverschämt, hier darüber zu lamentieren, dass nicht mehr Leute Gesetze brechen und stattdessen auf (illegalen) Umsatz verzichten.


    Mydriver muss möglichst bald geschlossen werden!


    Also, lieber Marvin (CG?) und die anderen Mitschreiber im DAS.
    Es muß immer wieder gerne darauf hingewiesen werden, daß nahezu ALLE sogenannten Taxiverbände auch MIETWAGEN mitvertreten, wie zB der LHT in Hamburg oder - allen voran - der Bundesverband BZP!
    Dessen Chef Müller ist selber ein Mietwagenhai!


    Und auch beim Hansa, der einen eigenen Marionettenverband, die UNION, in Hamburg unterhält, wird immer wieder über die Schaffung einer Mietwagenflotte nachgedacht, und ich konnte bisher noch keinen vehementen Widerstand gegen solche Pläne bei der UNION lesen!

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  • Wer sagt es denn?
    Im Mietwagenbereich suchen die Fahrer!
    Also mal schnell hin, Freunde.
    Allerdings braucht ihr einen Anzug mit Schlips, aber das sollte es euch schon wert sein, oder?


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  • Tja, gestern wurde der Kontrast deutlich zwischen uns Taxen und den Mietwagen.
    In BEIDE Wagen passen 8 Gäste!


    Ort: Hamburger Flughafen.



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  • http://www.fdp.de/sites/defaul…hrittfuerdentaximarkt.pdf


    Zunächst gilt mein Dank Jürgen Rückin vom DAS für diesen wirklich spannenden Hinweis zu diesem 'Dokument'!


    Tatsächlich ist der etwas kindische Versuch, die Parteienfinanzierung durch UBER und Co. zu kaschieren!
    Die FDP sucht händeringend nach Thermen, die in der breiteren Bevölkerung populär sein könnten.
    Dazu gehört natürlich auch der Fahrpreis der Öffis, zu denen natürlich auch die Taxis gehören.
    DAMIT kann man die Wähler vielleicht tatsächlich motivieren, vielleicht wenigstens die Zweitstimme der Partei zu geben, die ansonsten niemand braucht.


    Allerdings wurde auf der Mobilitätäskonferenz im September 2014 in Berlin von Daimler/Blacklane mehr als deutlich, daß sich das Taxigewerbe von Grund auf reformieren muß!
    So, wie wir es seit vielen Jahrzehnten kennen, kann und wird es nicht überleben, denn der Druck über die Apps wird immer größer werden!
    Auch die Trennung zwischen Taxis und Mietwagen wird in der heutigen Form nicht aufrechterhalten werden können.
    http://www.das-freie-taxiforum…D=2635&highlight=mobility


    Aber es kann uns Alle in sofern beruhigen, als daß wir offensichtlich in allen Schlüsselpositionen unseres Gewerbes und den dafür zuständigen Beamten und Politikern nur alte scheintote Schwachmaten sitzen haben, die selber nicht in der Lage sind, um zwei Ecken herum zu denken.


    Andererseits haben aber auch die Herrschaften von UBER Personalprobleme, denn nirgends wird man schiefer betrachtet, als wenn man erfolglos herumstiefelt und eine Niederlage nach der anderen einstecken muß!
    Der 'arme' Fabien Nestmann, mit dem ich noch in Berlin parlierte, ist ein gutes Beispiel.
    Gestern noch der Strahle-Frontmann von UBER Deutschland, heute schon geschaßt, gefeuert und vergessen.
    Ob der kleine Herr Freese es besser machen wird, lassen wir mal dahingestellt, denn derzeit sehen auch die legalen Versuche UBERs in Sachen UberTAXI und UberX auch nicht wirklich vielversprechend aus.
    So wie ich das sehe, ist UberTAXI eigentlich jetzt schon einem schweren Siechtum anheimgefallen.
    Bei UberX könnte es anders aussehen, da wir bisher über dieses System eigentlich sehr wenige Fakten vorliegen haben.
    Aber immerhin sollen diese Fahrer ja über einen von UBER geförderten P-Schein verfügen!


    Da ja eigentlich die Verbände immer noch die 'Schulungen' machen, sollten diese uns eigentlich ein paar mehr Hinweise geben können!
    Denn sicherlich wird der eine oder andere Kandidat nal ein wenig ausplaudern!
    Allerdings werden die meisten unserer sogenannten Verbände auch kein Interesse daran haben, zu viel auszuplaudern, da eben diese ja auch Mietwagen mitvertreten!
    Herr Müller vom BZP oder Herr Erdogan vom Hamburger LHT sind selber Mietwagenhaie!
    Und da dürften sie ja in Person ein großes Eigen-Interesse daran haben, daß das PBefG drastisch geändert und umgebaut wird!
    WARUM sollten die denn gegen sich selbst argumentieren?

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  • Es ist schon erstaunlich, mit welcher Uninformiertheit und Ignoranz auch Taxifunktionäre so herumfahren, wie dieser es im DAS offen zugibt, wobei Düsseldorf ganz sicher keine Ausnahme von der Praxis sein dürfte!



    In Hamburg fahren von ca. 350 NUR 12 mit so einem Teil herum!
    Und im Rest der Republik dürfte es nicht anders sein.


    Alle anderen Mietwagen haben KEINERLEI GEEICHTE TEILE an Bord!


    Warum? Weil man annimmt, bei denen ginge sowieso alles bargeldlos über den Thresen!


    Nachzulesen hier im Forum im Eichamt-Thema mit entsprechenden Dokumenten.
    Und alt wie Asbach!


    Und in Düsseldorf ist das ganz sicher nicht anders.

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  • Danke an SSF aus dem DAS für diesen Hinweis!


    http://www.finanznachrichten.d…-uber-unter-druck-015.htm


    Soso, Daimler hat Probleme mit dem Car Sharing?
    Als wenn ich das nicht schon vor ewigen zeiten geschrieben hätte?


    Car2Go ist zumindest in Hamburg keinesfalls wirklich attraktiv!
    Zumindest nicht für Menschen wie mich, die zwar kein Auto haben, aber sich eines mieten, wenn sie es brauchen.
    Grundsätzlich fände ich Car2Go oder Drive Now durchaus in ordnung, aber sie haben Beide den entscheidenden Nachteil, daß man diese Vehikel NUR in den reichen Stadtteilen abstellen und auch nur dort anmieten kann und darf!
    Bei mir Rahlstedt, welches der BEVÖLKERUNGSREICHSTE Hamburger Stadtteil ist, darf man die Wagen nicht abstellen.
    Also kann ich auch gleich zu meinem Autovermieter fahren oder dessen Car-Sharing-Angebot annehmen.


    Allerdings dürfte hier ein kleines Mißverständnis vorliegen, denn ein System wie UberPOP wird es hier in Europa sicherlich nirgends wirklich geben. Schon gar nicht bei uns.
    Auch mit den fahrerlosen Autos sollte man vorsichtig sein, denn das heutige Straßensystem läßt solche Fahrzeuge kaum wirklich zu. Von den Gesetzen mal ganz zu schweigen!


    Wer haftet zB bei einem Unfall?
    Der Halter des Wagens oder der hersteller der Technologie?
    Letztere werden sich hüten, solche Bedingungen zu akzeptieren.
    Und der Halter oder Insasse hat ja selber nicht gefahren, also kann er nicht schuldig sein.
    Nun ja. Bis das geklärt ist, wird noch sehr viel Wasser die Elbe runter fließen.

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  • Und da sind sie wieder, die Mietwagen, die auf obskuren Veranstaltungen noch obskurere Fahrten hinter sich bringen.
    Ziemlich sicher ohne jeden P-Schein!

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  • Ohne P-Schein? Vielleicht bietet die Firma den Transport "unentgeltlich". Dann bliebe das PBefG außen vor (§ 1 Absatz 2 PBefG). Also mal nachfragen und abmahnen!?

  • Ja, die fahren natürlich 'unentgeldlich', was aber in der Realität, wie bei den HotelshuttLes, ein Witz ist, weil ja die Veranstalter die Autos bezahlen oder auch der Autohersteller über den Werbeetat.


    Die Hotels schlagen das auf die Übernachtungspreise auf.
    Trotzdem machen die einen taxiähnlichen Verkehr.


    Es fab mal Zeiten, wo die Veranstalter der 'Goldenen Kamera' TAXIFAHRER suchte, weil diese einen P-Schein besaßen.

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  • Bei der Frage nach der Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit kommt es auf die Perspektive des Fahrgasts an. Zahlt er, zahlt er nicht? Wohl nicht. Man kann natürlich an § 6 PBefG = Umgehung denken (Scheintatbestand geschaffen...?). Was zu prüfen wäre, bevor man eine Abmahnung rausschickt.

  • Aus dem aktuellen Newsletter der 'Taxiintelligence', die von der Taxi Times herausgegeben wird.


    http://www.taxiintelligence.co…-taxi-like-everyone-else/

    EU Parliament: + €3 million for limos – “Can’t MEPs take a taxi like everyone else?”



    Mar 9, 2016


    According to Politico.eu MEPs want to stretch the budget for limos and drivers at the EU Parliament with an extra €3 million a year on transport. The European Parliament wants to spend millions buying limousines and hiring chauffeurs to drive MEPs around Brussels and Strasbourg, including €116,000 a year on drivers’ uniforms. Comments one Parliament source: “Why do we need a chauffeur service? The MEPs can’t take a taxi like everyone else?”


    Senior MEPs will vote Wednesday on a plan to revamp the chauffeur service, hiring 110 full-time drivers and adding more than €3 million a year to its existing €7 million annual transport costs. At present, the Parliament’s drivers in both Brussels and Strasbourg are contractors who are hired after an open tender process. However, that could change.


    On Wednesday evening, the Parliament’s Bureau — President Martin Schulz and his 14 vice presidents — will vote on a proposal obtained by POLITICO called “Reform of the Members’ transport service in the current security situation.” They are almost certain to back it.


    The main objective of the plan, according to a memo by Klaus Welle — the Parliament’s secretary-general, who first presented the plan in January — is “the improvement of the security of members” as the Parliament will be able to conduct security screenings of drivers before they are hired. The program is scheduled to be implemented in February 2017.


    “At its meeting of 23 November 2015 the Bureau held an exchange of views on the current security situation in Europe and its consequences for Parliament,” the Welle memo says.


    According to financial documents obtained by POLITICO, the Parliament currently spends €6.8 million a year on transportation services for members. The planned changes would add €3.7 million to that tab, bringing the cost to €10.5 million per year. But it could be much higher than that as the fine print says “security scanners” for official cars and IT equipment such as “tablet, mobile phone” haven’t been factored into the price tag.


    What is included is uniforms for drivers, with €116,000 set aside per year — that’s more than €1,000 a year per driver.


    “This is all Klaus Welle,” said a Parliament source. “First they internalized the security service, and now they are internalizing this chauffeur service.” “Frankly I don’t see a reason to do it for cost or security issues. For me it’s crazy to internalize posts. Why do we need a chauffeur service? The MEPs can’t take a taxi like everyone else?”


    Unions are unlikely to share that view, however. They have long taken exception to the Parliament’s use of contractors instead of full-time drivers. Welle also argues that sensitive documents carried by MEPs will be better protected if the lawmakers and drivers have more of a bond. “Members are often alone in the car with the driver,” Welle wrote. “Moreover, members often carry highly confidential documents.”


    They do, but those documents are not always highly sought after: in 2014, the official car of Viviane Reding, then a European Commission vice president and now an MEP, was broken into. Thieves left behind her official documents but made off with a suitcase and a cottage pie.


    Welle also argued that with a Parliament car service they would be able to carry out tougher background checks and install security equipment such as panic buttons. “They can put out all of the excuses that they want, they leave papers all over the place, in every single meeting,” the Parliament source said. “This is a stupid excuse.”


    Parliament spokesperson Marjory Van Den Broeke said the possibility of threats to MEPs is not unfounded.


    “There have been some incidents and risks established, which we cannot go into for security and personal data reasons. So improved security is one reason to internalize this service,” she said, adding that there have also been concerns about the labor rights of contracted drivers.


    No taxis then for MEP’s?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Aus der Westdeutschen Zeitung vom 2.Januar 2017:


    http://www.wz.de/lokales/duess…eschaeft-kaputt-1.2346631

    Zitat


    Klusmeier äußert im WZ-Gespräch den Verdacht, dass sich nicht alle Mietwagenfirmen an diese Regel halten, sondern de facto ein Taxigeschäft betreiben, dabei aber die Taxitarife unterlaufen. Im Bericht der Verwaltung heißt es: „Faktisch ist die Zahl der Mietwagenkonzessionen zu Ende 2015 in etwa um die Anzahl angestiegen (+39), um welche die Taxikonzessionen gesunken sind (-32).“ Klusmeier fordert, dass die Stadt im Mietwagenbereich genauer hinschaut: „So wie das Taxigewerbe kontrolliert wird, sollte das in dem Bereich auch sein.“


    Diese Sachen sind doch schon seit ewigen Zeiten bekannt.
    Kaum irgendwo im Personentransportgewerbe wird mehr betrogen, als im Mietwagenbereich, da sie nahezu unkontrolliert herumfahren.
    Weiterhin haben 95% der Mietwagen noch nicht einmal einen gesetzlich vorgeschriebenen geeichten Wegstreckenzähler, weil man ihnen vertraut wegen eines nahezu bargeldlosen Geschäftes!
    Nun ja.


    Was mich aber am meisten wundert ist, daß die meisten Taxi-Verbände ebenfalls Mietwagen mit vertreten!
    Wie zB der BZP oder in Hamburg der LHT!
    Ich konnte das noch nie verstehen und habe darüber schon seit vielen vielen Jahren geschrieben.


    Hier noch mal der Brief von Ritter an mich von 2011 uA zu den Wegstreckenzählern in Mietwagen!


    Betreff: WG: Einige Fragen zur Situation im Taxi-Gewerbe und bei Mietwagen
    Von: "Ritter, Dirk" <dirk.ritter@bwvi.hamburg.de> ins Adressbuch | zum Chat einladen
    An: "joern.napp@web.de" <joern.napp@web.de>
    Cc: "Werner, Ulrich" <ulrich.werner@bwvi.hamburg.de>, "Glitza, Thomas Dr." <thomas.glitza@bwvi.hamburg.de>, "Meyenborg, Marco" <marco.meyenborg@bwvi.hamburg.de>, "Bonnesen, Claudia" <claudia.bonnesen@bwvi.hamburg.de>
    Datum: 12/12/11 8:24:43 AM


    Sehr geehrter Herr Napp,
    Ihre Fragen beantworten wir gerne:


    1) Stimmt es, daß Taxis bei einer Neu-Konzession oder einer Konz-Verlängerung von jetzt an NUR NOCH mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet werden MÜSSEN, da sie sonst nicht verlängert oder geeicht werden? Wenn ja, wie wird das begründet und auf welcher Verordnung beruht diese Forderung?


    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Taxen ausschließlich mit Taxametern auszurüsten, die eine automatisierte Aufzeichnung und Speicherung der Fahrleistungen und betrieblichen Umsätze gewährleisten und durch geeignete Verfahren gegen Manipulationen gesichert sind (sog. „Fiskaltaxameter“). Daher ist der Einsatz solcher Taxameter nach geltendem Recht auch keine Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung einer Konzession für den Taxenverkehr. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation fördert allerdings den freiwilligen Einsatz derartiger Geräte und Verfahren.


    Eine andere Frage ist, wie die geltenden steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Taxenverkehr beim Einsatz unterschiedlicher Taxameter erfüllt werden. Hierzu verweisen wir auf unser Schreiben vom 5. September 2011 an alle Taxenunternehmen (liegt als Anlage bei).


    2) Sollten die ersten FTs eingeführt werden, hätte ich gerne gewußt, ob die Daten dann gegen eine monatliche Gebühr (ca. 30 Euro plus 2-Jahre-Bindung) auf einem Server der Firma Linne & Krause gelagert werden?


    Eine wirksame Sicherung gegen Manipulation besteht darin, dass die Daten außerhalb des Zugriffsbereichs des Unternehmens gespeichert, aufbewahrt und im Auftrag des Steuerpflichtigen für Zwecke der Besteuerung, des Genehmigungsverfahrens und der verkehrsbehördlichen Aufsicht zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung der Geräteausstattung durch die Behörde setzt daher voraus, dass die Daten digital signiert und dadurch gesichert an einen externen Dienstleister übertragen werden, der sie im Auftrag des Unternehmens gesichert aufbewahrt. Bisher ist uns nur das Angebot der Fa. Tesymex für eine solche Dienstleistung für die Unternehmen bekannt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch andere Unternehmen oder Institutionen diese Dienstleistung künftig anbieten.


    3) In wieweit gilt die Einführung des FTs auch für Mietwagen und welche Regeln gelten für diese Fahrzeuge, die ja eigentlich mit einem entsprechenden Wegstreckenzähler ausgestattet sein müssen?


    Für Mietwagen gilt die Preisermittlungspflicht mit Hilfe eines Taxameters nicht. Folglich gibt es im Mietwagen kein Gerät, das digitale Einnahmedaten aufzeichnet. In der Vergangenheit wurde in Hamburg in der Regel auf die Ausstattung von Mietwagen mit einem geeichten Wegstreckenzählers mangels negativer Erkenntnisse zu betrieblichen Angaben verzichtet, zumal viele Mietwagenunternehmer Fest- oder Stundenpreise auf (reguläre) Rechnung ohne die im Taxengewerbe noch überwiegenden Bargeschäfte nehmen; die besonderen Anforderungen an die Aufzeichnungen gelten in erster Linie für Bargeschäfte. Neu eingebrachte Mietwagen sind seit diesem Sommer in der Regel mit einem geeichten Wegstreckenzähler auszustatten.


    4) Wie werden eigentlich die Umsätze im Mietwagenbereich kontrolliert, da es dort weder amtliche Tarife noch Taxameter gibt? Wie wird dort die 'Plausibilität' errechnet, wenn eine Konzession zur Verlängerung ansteht?


    In den Genehmigungsverfahren wird die Plausibilität der Angaben zu den Erlösen, zu den eingesetzten Fahrzeugen und zu den Kilometerlaufleistungen geprüft. Sicher werden Sie verstehen, dass wir Details zu den Methoden, die wir bei den Plausibilitätskontrollen anwenden, nicht öffentlich bekanntgeben; denn sonst förderten wir die Entwicklung von Abwehrstrategien.


    5) Vor einiger Zeit (2009) gab es ein Hamburger Gerichtsurteil gegen die Behörde, in dem es um 'Freie Mitarbeiter' im Gewerbe ging. Was ist aus Ihrem Einspruch geworden, oder ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?


    Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren oftmals längere Zeit in Anspruch nehmen.Wie Sie der an Sie gerichteten E-Mail des Referatsleiters Verkehrsgewerbeaufsicht vom 27.05.2010 entnehmen konnten, hat die Behörde am 26.06.2009 Berufung zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12.05.2009 eingelegt. Eine abschließende Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt es bislang nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht RV 2
    Stadthausbrücke 8, D - 20355 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42840 - 3067
    Telefax: + 49 (0)40.42840 - 2355
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de

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  • Und uber-Fahrzeuge werden pauschal aus der Wegstreckenzählerpflicht rausgenommen, da ja dort die Preise im Voraus berechnet werden, dem der Kunde zustimmt.

  • Die BOKraft war nicht Gegenstand der Sitzung!
    Also troll Dich wieder rüber ins DAS! Es reicht wenn neutral irgendwelchen Mist rausposaunt!

  • Bert


    Klar das Bert sich wieder über "Formalitäten" mockiert. Hilft zwar keinem...aber Hauptsache "korrekt".


    Aber die Gefahr für uns, das jetzt nahezu jeder, ob sie Ernie oder Bert heißen, Mietwagen fahren kann, scheint er garnicht zu realisieren.
    Jeder Hausfrau, jedem Hartz 4 Bezieher, und jedem unterforderten Lehrer wird es dadurch einen ordentlichen Schritt leichter gemacht, "mal eben zwischendurch ein paar Leute hin - und her zu fahren". Navi an und los gehts.
    Das ist im Prinzip nichts anderes als die gewerbliche Personenbeförderung durch uns, außer das die sich ihre Fahrgäste Und Touren auch noch aussuchen dürfen - aber Bert streitet sich immer noch um Döner und ähnlichen Pupskram.
    Mit solchen Leuten sind wir dem Untergang geweiht.


    Die Frage die man sich doch wohl mal stellen darf ist: Warum ?
    wer hat oder könnte ein Interesse daran haben, die Zugangsbedingungen derart zu erleichtern.... und wer hat ein Interesse daran, unsere Bestimmungen und Vorschriften ständig enger zu schrauben ?! - Als Beispiel Konformitätserklärungen oder Fiskaltaxameter...


    Wer ernsthaft Mietwagen fahren möchte, dem kann man auch zumuten, das er zumindest das Straßen 1x1 seiner Stadt beherrscht.
    Es gibt zumindest keinen vernünftigen Grund, auf " Lernfaule " rücksicht zu nehmen.
    Es sei denn, da stecken irgendwelche Mrd hinter... und die damit verbundene Lobbyarbeit.


    neutral

  • Das war keine Formalität, sonder eine Tatsache. Der Beitrag von sivas war wie üblich unqualifiziert, genauso wie Dein blöder Quark dazu.


    Eigentlich müßte der BZP klagen, denn die Begründung ist der Gesetzesänderung ist so falsch wie auch nicht selbst gedacht.


    Meinen Respekt haben die Lobbyisten von uber.


    Die haben es tatsächlich geschafft, unseren Politikern absoluten Schwachsinn einzureden.


    Seit wann bitte, weiß man schon lange vorher, wohin ein Rettungswagen fahren muß?


    Und Mietwagenfahrer erfahren auch erst im Augenblick der Bestellung das Fahrziel. Und uber macht eigentlich keine Festpreise, sondern ermittelt den Fahrpreis aus den Komponenten Grundgebühr, Kilometer und Zeit, garniert mit einem temporären Faktor in Abhängigkeit von der Nachfrage.


    Es gibt viele Sitiationen, wie z.B. G20, Unfälle oder unangekündigte Baustellen, wo das Navi nicht wirklich weiterhilft.


    Und dann die vielen Fehler in den Navis.


    Ich warte auf den ersten Fall, wo sich ein Rettugswagen samt Notfallpatient irgendwo hoffnungslos verfährt, nur weil der Fahrer nicht die geringste Ortskunde hat.


    Ich erwarte von Fahrern von Rettungsfahrzeugen in Hamburg sogar eine erweiterte Ortskunde. In dem Stadtteil in welchem sie stationiert sind, sollten sie fast jede Hausnummer und jede Besonderheit kennen.


    Denn bei Rettungsfahrzeugen zählt jede Sekunde.