Gutachten L&K Köln (2010) - Verwaltungsgericht Köln, 18 K 6314/11 Konzession/Konzessionstop
Vorweg. Vielen Dank an den Kollegen Otto126 aus dem DAS!-Forum welcher das Urteil ausgegraben hat. Ich hatte es zwischenzeitlich auch schon versucht, wurde aber nicht fündig, u.U. weil es noch nicht eingestellt war.
Hier der Link zum Urteil:
sowie zum Beitrag von Otto126:
Beitrag
Das Urteil, eine Ohrfeige erster Klasse, für die Stadt Köln und die vereidigten und bestellten Gutachter Linne und Krause (L&K).
Zur Klarstellung. Mit diesem Urteil wurde der Konzessionstop in Köln nicht aufgehoben sondern es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung wobei das Gericht aber dennoch für Köln eine Aufstockung um ca. 300 Konzessionen vorzeichnet, ausgehend von ca. 1.200 Konzessionen auf ca. 1.500. Letztendlich ist diese Aufstockung aber wiederum eine Begrenzung der Sache nach, sprich Konzessionstop auf einem höheren Niveau.
Indirekt ist dies somit eine Bestätigung des § 13 Abs. 4 PBefG (Funktionsfähigkeit -> Beobachtungszeitraum -> Konzessionstop).
Insofern ist der Titel „Konzessionsstopp in Köln aufgehoben“ im DAS!-Forum irreführend.
Da die gutachtliche Faktenlage nach Aussage des erkennenden Gerichtes „defizitär“ sind, Zitat Absatz 61, letzter Satz:
„Auch insoweit ist das vorgelegte Gutachten defizitär.“
benutzt das Gericht die durchschnittliche Taxendichte pro 1.000 Einwohner in vergleichbaren Städten um zu einem neuen Wert zu kommen. Hierbei muss allerdings gesagt werden, dass die Taxendichte letztendlich auch nur eine Krücke ist, da entscheidend für die Funktionsfähigkeit die verfügbare Taxendienstleistung ist. Die verfügbare Taxendienstleistung und damit auch Umsatz pro Taxe ergibt sich aus Taxe (Konzession) mal personeller Auslastung. Eine Stadt mit sogenannten Alleinfahrertaxen (einschichtig betrieben) verträgt mehr Taxen (Konzessionen) pro 1.000 Einwohnern als eine Stadt mit einem hohen Anteil an sogenannten Mehrwagenunternehmertaxen mit einem hohen personellen Auslastungsfaktor (mehrschichtig betrieben) unter Beachtung der Funktionsfähigkeit gem. § 13 Abs. 4 PBefG.
An diesem Punkt, Taxen pro 1.000 Einwohner, ist das Urteil auch in sich nicht schlüssig und u.U. revisionsfähig (eine Berufung wurde nicht zugelassen).
Denn wenn das Gericht erkennt dass die Gewinnlage von Taxenunternehmen in Köln aufgrund eines lukrativen Konzessionshandels eine andere sein muss als die gutachtlich festgestellte dann gilt dies auch für die Städte welche als Vergleich (Taxen pro 1.00 Einwohner) herangezogen wurden, denn auch dort gibt es Gutachten von L&K mit „Konzessionstop“ und Konzessionshandel. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Vergleicht man das vom erkennenden Gericht verworfene Kölner Gutachten mit anderen Gutachten von L&K, dann dürfte sich jedes Gericht an diesem Urteil orientieren und zu ähnlichen Ergebnissen kommen, die Gutachten von L&K sind „defizitär“. Denn die Machart ist bis auf das das Frankfurter Gutachten (im Keller verschwunden) und die Hamburger Teilgutachten immer dieselbe, soweit ich sie quergelesen habe. Damit dürften die „führende Taxengutachter“ L&K ihres Nimbus verlustig sein.
Dass die Gutachter L&K auch anders können zeigen sie mit ihrem Frankfurter Gutachten von 2005 auf das nach eigenen Aussagen stark von Hamburger Marktkenntnissen geprägt ist. Der „Rückschritt“ zu dem Gutachten für Köln (2010) kann aus meiner Sicht nur als Gefälligkeitsgutachten, vorherige Übereinstimmung im gewünschten Ergebnis, gesehen werden.
Wo aber liegen denn die Defizite? Im Kern bleiben die Gutachter L&K i.d.R. die Antwort schuldig warum einerseits hohe Summen im Bereich von zig-tausend € für eine Konzessionsübertragung gezahlt werden und andererseits die Funktionsfähigkeit bedroht ist. In ihrem Frankfurter Gutachten aus 2005 liefern sie deutliche Hinweise darauf und empfehlen rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Steuer- und Abgabenverkürzung und somit eine Rückführung auf ehrlich arbeitende Betriebe deren Funktionsfähigkeit in einem Wettbewerb der Illegalität tatsächlich bedroht, wenn in solchen Teilmärkten nicht sogar unmöglich ist und somit eine wirtschaftlich bedingte „Zwangskriminalisierung“ stattfindet.
An dieser Stelle möchte ich auf mein Thema „Hehler und Stehler“ im DAS!-Forum verweisen: Link
Gerne möchte ich auch noch einmal den schon seit langer Zeit von mir geprägten Zusammenhang wiederholend formulieren:
Der gehandelte Wert einer Konzession entspricht nicht dem realen Gegenwert einer Taxenwirtschaft sondern der Möglichkeit mit einer Taxe Schwarzgeld in Kombination mit illegalen Hartz IV –Bezügen mittels falsch dokumentierter Umsatz-/Gewinn-/Verdienstbescheinigungen zu erzielen.
Dafür werden dann zig-tausend € pro gehandelter Konzession gezahlt. Diese Schäden gleich illegaler Gewinne/Einkommen summieren sich dann in größeren Städten schnell zu zig-Millionen Summen pro Jahr die faktisch und funktional einer illegal gewährten Subvention des regionalen Taxengewerbes gleichkommen. Für diese Subventionen muss kein Politiker, keine Kommune öffentlich Rechenschaft ablegen, bewirkt aber ein definiertes Mengenangebot (Verfügbarkeit) zu kleinen Preisen (Tarif) für die Taxendienstleistung und dient damit den Interessen (öffentliche Versorgung eines individuellen „ÖPNV“) von Politikern und Kommunen.
Zusätzlich wird damit ein ganzes Gewerbe korrumpiert und im Zaum gehalten nach dem Motto: „Wer Dreck am Stecken hat hält die Klappe und ist, zumindest relativ, pflegeleicht“.
Anscheinend ist auf dieser Ebene der Deal zwischen der Stadt Köln und den Gutachtern zustande gekommen. Die Stadt Köln hält ihren bewährten Status quo (1217 Taxen zu kleinen Preisen) und der Gutachter erstellt ein „defizitäres“ Gutachten nach bekanntem Muster. Dies muss kein „ausgesprochener Deal“ sein, es reicht wenn sich die jeweiligen Interessen decken. Das findet man schnell unterschwellig heraus. Dass den Gutachtern die „Defizite“ bekannt sind beweisen Frankfurter und Hamburger Gutachten.
Zurück zum Urteil. Es war und ist im Zusammenhang mit der Klage nicht Aufgabe des Gerichtes die letztendlichen und tieferen Zusammenhänge transparent zu machen, zu ergründen. Für diese Klage hat es gereicht das Gutachten von L&K als „defizitär“ zu überführen. Und das hat das Gericht hervorragend gemacht.
Engel