IHK-Nürnberg: Taxis und Mietwagen - Anspruch und Korruption !

  • http://www.ihk-nuernberg.de/de…Verkehrsdienstleister.jsp


    WiM-Archiv
    Juni 2006


    Taxi und Mietwagen
    Von der Kraftdroschke zum Verkehrsdienstleister


    Die Taxi-Branche ist in das Korsett eines über 40 Jahre alten gesetzlichen Ordnungsrahmens eingeschnürt. Derweil können die Anbieter von Mietwagen punkten.


    In Baden-Württemberg werden die Taxen immer bunter. Die rund 4 400 Fahrzeuge in diesem Bundesland unterliegen nach einem Beschluss des zuständigen Landesministeriums nicht mehr der Farbvorgabe „hellelfenbein“. Künftig haben die Taxiunternehmer damit die Wahl, ob ihre Fahrzeuge in quietschgrün, nachtblau oder knallgelb durch die Lande fahren. Ein Feldversuch, für den rund 2800 Fahrgäste befragt worden waren, hatte ergeben, dass die Kunden ein Taxi in erster Linie am Dachschild und nicht an der Lackierung erkennen. Tendenzen in Richtung freie Farbwahl gibt es auch in anderen Bundesländern. Per Ausnahmegenehmigung findet sich mehr Farbe in der Taxiwelt auch in Niedersachsen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein.


    Das ist seit Jahren ein erster zaghafter Ansatz, den strikt reglementierten und bis ins Detail geregelten Markt der Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen zu reformieren. Ob die eher zweitrangige Frage der Taxifarbe hier der richtige Ansatz war, wird sich erst im Lauf der Zeit zeigen. Schließlich verabschiedet man sich damit im Taxigewerbe von einem Markenzeichen, während viele Unternehmen und Organisationen mühsam versuchen, sich nach außen ein einheitliches Erscheinungsbild zu geben.


    Nicht angepackt wurden bislang die für die Zukunftsfähigkeit des Verkehrsmittels Taxi entscheidenden Themen. Kaum ein Markt ist gesetzlich noch vergleichbar stark abgeschottet wie das Taxigewerbe. Jeder Taxiunternehmer benötigt eine Konzession, also die Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Taxikonzessionen sind in den meisten größeren deutschen Städten kontingentiert und stellen daher einen erheblichen Wert dar. Für jedes eingesetzte Fahrzeug wird eine eigene Konzession benötigt. Wer nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf der Warteliste der Ämter stehen will, muss anderweitig in den Besitz einer Genehmigung gelangen.


    In der Praxis wird zu diesem Zweck ein ganzes Unternehmen einschließlich Konzession und Fahrzeug erworben. Die Konzession wird damit letztlich – gegen den Willen des Gesetzgebers – doch marktfähig. Pech hat, wer mehrere Fahrzeuge nebst Konzessionen besitzt und zur Anpassung seines Unternehmens an geänderte Rahmenbedingungen seinen Betrieb wieder verkleinert und eine Konzession abgeben möchte. Es ist nur noch zulässig, den Betrieb als Paket einschließlich aller Konzessionen zu veräußern, und zwar an einen Käufer! Sonst bleibt nur noch die Rückgabe der Konzession an die Genehmigungsbehörde ohne Erlös.


    Zuletzt bestanden in den Jahren 1992 und 2004 Bestrebungen, eine Deregulierung des Taxiwesens anzugehen. Das Vorhaben wurde aber wegen heftiger Abwehrkämpfe von Teilen des Gewerbes verworfen. Die Taxiunternehmer fürchten vor allem die Konkurrenz durch Mietwagen.


    Mietwagen
    Taxiverkehr unterscheidet sich vom Mietwagenverkehr vor allem dadurch, dass sich das Taxi auf behördlich zugelassenen Taxistandplätzen bereit halten darf und dem Taxifahrer unterwegs die Aufnahme von Fahrgästen gestattet ist. Mietwagen unterliegen zudem nicht der Bindung an die behördlich genehmigten Taxitarife. Auch müssen Mietwagen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, soweit sie nicht vom Betriebssitz während der Fahrt per Funk/Handy einen Folgeauftrag erhalten.


    In der Realität ist die Zeit über diese klare Abgrenzung bereits zum Teil hinweggegangen. Mietwagenunternehmen mit großen Fahrzeugflotten zeigen mittlerweile in zahlreichen Städten unter Namen wie „Minicar“, „Callcar“ oder „Citycar“ Präsenz. Sie können den Nachteil der Rückkehrpflicht durch die Vermittlung von Aufträgen über ihre Funkzentralen teilweise kompensieren.


    Belegt wird der Trend durch die Zahlen der neuesten Sondererhebung des Bundesverkehrsministeriums: Demnach ging die Zahl der Taxiunternehmen zwischen März 2000 und Dezember 2004 bundesweit um rund zehn Prozent auf knapp 22900 zurück. Damit setzte sich der negative Trend der vier vorangegangen Jahre fort. Dagegen blieb der Bestand an genehmigten Taxen und Mietwagen mit knapp 80000 Fahrzeugen in der Summe nahezu konstant. Zu erklären ist dies mit dem zeitgleichen Wachstum der Mietwagenunternehmen. Mit ihrer in vier Jahren um 13 Prozent auf fast 26000 Fahrzeuge angewachsenen Kapazität haben die Mietwagen zu Lasten des Taxigewerbes mittlerweile fast ein Drittel Marktanteil erworben.


    Gemeinnützige Konkurrenz verschärft den Wettbewerb
    Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung haben zahlreiche gemeinnützige Organisationen mit ihren Fuhrparks. Mietwagenverkehre stellen für diese vielfach ein zusätzliches Standbein zur Quersubventionierung nicht kostendeckender sozialer Leistungen dar. Wer Rettungsdienste betreibt und Altenpflege durchführt, wer Essen auf Rädern verteilt und Schüler befördert, der verfügt über einen Fuhrpark, der sich im Prinzip auch zur allgemeinen Personenbeförderung eignet.


    Natürlich ist die Notwendigkeit des sozialen Engagements dieser Hilfsorganisationen unbestritten. Weil sie aber durch den Status der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung steuerlich begünstigt sind, verfügen sie über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber dem gewerblichen Mietwagenunternehmen. Ein derartiger Zweckbetrieb muss weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer bezahlen. Es ist das Bestreben der IHKs, im Interesse ihrer Mitglieder aus dem gewerblichen Taxen- und Mietwagenbereich darauf zu achten, dass die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs eingehalten werden. Schließlich regelt das Gesetz, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu den gewerblichen Mietwagenunternehmen nicht stärker in Konkurrenz treten darf, als es zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Leider zeigt sich dabei regelmäßig die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts. So sind beispielsweise die Grenzen zwischen einem Transport nach vorangegangener Betreuungsleistung und schlichtem gewerblichen Personenverkehr in der Praxis oft nur schwer zu ziehen. Hier muss der Gesetzgeber für mehr Rechtssicherheit durch klarere Abgrenzung sorgen.


    Aber nicht nur deshalb erscheint eine umfassende Novellierung des Personenbeförderungsrechts geboten, die auch die nicht mehr zeitgemäße strikte Trennung von Taxen- und Mietwagenverkehren auflöst. Im Zusammenhang mit einer Neuordnung sollte von Seiten des Gesetzgebers zugleich der Rahmen für mehr Qualität bei der Beförderungsleistung gesetzt werden. Schon jetzt versuchen zahlreiche Taxizentralen verbesserte Qualitätsstandards am Markt durchzusetzen. Fakt ist aber, dass hier noch erhebliche Potenziale liegen. Das gilt beispielsweise für Orts- und Sprachkenntnisse der Chauffeure. So müssen Taxi- und Mietwagenfahrer zwar zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) eine so genannte Ortskundeprüfung ablegen. Der zuständige Fachausschuss von Bund und Ländern vertritt aber die Auffassung, dass diese nach geltendem Recht auch unter Hinzuziehung eines Dolmetschers abgelegt werden darf. Fahrer von Mietwagen in Orten mit weniger als 50 000 Einwohnern müssen noch nicht einmal diese Ortskundeprüfung ablegen. Der Leidtragende ist im Zweifelsfall der Fahrgast.


    Ohne grundlegende Änderungen wird sich die zum Teil desolate Situation des Kraftdroschkengewerbes nicht verbessern. Mit einem neuen Ordnungsrahmen besteht die Chance, dass bundesweit der Einstieg in ein Personenbeförderungssystem mit mehr Freiheit für den Unternehmer und einer zugleich verbesserten Qualität für den Kunden auf den Weg gebracht werden kann.


    Jörg Schneider, joerg.schneider@stuttgart.ihk.de


    WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06/2006, Seite 38

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Joern (†)

    Hat den Titel des Themas von „IHK-Nürnberg: Taxis und Mietwagen !“ zu „IHK-Nürnberg: Taxis und Mietwagen - Anspruch und Korruption !“ geändert.
  • Tja, wie die IHK nun mal so ist oder nur tut!


    https://www.br.de/nachrichten/…der-ihk-nuernberg,RBN1IDx


    06.12.2018, 07:35 Uhr
    Taxi-Lizenzen: Bestechungsskandal bei der IHK-Nürnberg

    Ein vermeintlicher Bestechungsskandal schockiert die Industrie- und Handelskammer Nürnberg. In rund 200 Fällen soll die IHK-Prüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer erkauft worden sein. Die IHK verspricht Aufklärung.


    Und was ist daraus geworden? NICHTS!

    Allerdings hat, wie ich das so sehe, wohl kaum Einer wirklich erwartet, daß da etwas bei herauskommt, denn eine Krähe hackt bekanntlich einer anderen nicht die Augen aus!


    https://www.nordbayern.de/regi…DtoS3hgU3NBhM0vbrhatRvjAI


    Frust in Nürnberg: Klärung des Taxi-Skandals dauert an

    Vorwürfe richten sich vor allem gegen die Berliner Behörden - 07.06.2019 19:42 Uhr


    NÜRNBERG - Acht Monate, nachdem offenbar systematische Betrügereien bei der Abnahme der IHK-Fachkundeprüfung für den Erwerb einer Taxi-Unternehmenslizenz aufgeflogen sind, ist die Aufarbeitung des Falles noch nicht sehr weit gediehen. Im Taxi-Gewerbe wächst der Unmut darüber.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!