Da trügt Dich aber Deine Erinnerung. Erstens hatte der Autoruf auch ab Mitte der 90er in allen Wagen Kartenzahlung und das waren damals über 1000 Wagen.
Das Märchen, daß der Hansa aufgrund der Kartenannahme groß geworden ist, ist eine sehr gute und erfolgreiche PR-Story. Mehr aber auch nicht. Der Hansa ist groß geworden, weil er mit hoher krimineller Energie und ohne jede Skrupel gegen die Konkurrenz vorging. Die Firmen und Kneipen wurden nicht geworben, sondern gekauft. Und das mit SCHWARZEM Geld und WEISSEN Zetteln. Warum sich niemand gewehrt hat, weiß ich nicht, habe jedoch so meine Vermutung, die da lautet, der Hansa hatte behördliche Rückendeckung. Ob aufgrund von Schmiergeld oder krimineller Komplizenschaft vermag ich nicht zu sagen. Aber die Behördlichen Entscheidungen pro Hansa lassen eigentlich keine anderen Schlüsse zu. Ich erinnere Dich dabei auch mal an die Abschaffung der Anfahrt, nachdem der Hansa schon jahrelang damit geworben hatte, keine Anfahrt zu kassieren. Der Hansa war damals fast nur innerhalb des Ring 1 aktiv und ein bißchen Pauli und Georg. Was kümmerte da schon die Kundschaft in den Walddörfern oder den Marschlanden, die ab sofort keine Taxen mehr bekamen.
Nicht mit der Kreditkarte zahlen zu können, tut nicht weh. Dann zahlt der Kunde eben in BAR! Das Geld gibt`s beim nächsten Automaten.
Wenn Du forderst, ALLE Taxifahrer sollten zur Annahme verpflichtet werden, dann fordere ich im Gegenzug, daß ALLE Taxifahrer, auch DU verpflichtet sein sollten, dem Fahrgast das Gepäck bis in die Wohnung zu tragen! Das wäre wirklich Service! Du fährst zwar nicht mehr, aber was nicht ist kann ja noch werden. Mein Rekord mit Großraum liegt bei 5 Fahrgästen mit 17 großen Koffern. Und jeder Koffer hatte einen orangenen Heavy-Aufkleber. Jetzt stell Dir da mal eine gesetzliche Verpflichtung zum Hochtragen vor! Und komm jetzt nicht mit der BG. Entgegen der Scheißhausparole zahlt die BG auch dann, wenn man den FG den Koffer in die Wohnung trägt. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung zum Koffertragen, würde eine solche Pflicht übrigens automatisch zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat im Zuge der Klage gegen die Flughafenschranke entschieden, daß das Koffertragen auch wenn nur bis zur Haustür, NICHT zu den Tätigkeiten gehört, zu denen ein Taxifahrer verpflichtet werden kann. Es fehlt die gesetzliche Grundlage. Die wäre durch eine solche Koffertragepflicht in der TO gegeben. Eine finanzielle Aufwendung wie bei der Kartenzahlung gibt es nicht, daher auch keinen Zuschlag.
Nun Jörn, wie findest Du meinen Gegenvorschlag? Man könnte auch noch weiter gehen und den Taxifahrer verpflichten, den Fahrgast hochzutragen, ihm die Füße zu massieren, den Schwanz zu lutschen, das Arschloch auszulecken und auch noch sonst zu Diensten zu sein. Ist alles Service! Jede dieser Serviceleistungen wird in Hamburg für Geld angeboten.
BTW: Vielleicht kommt es irgendwann zu einem Urteil und vielleicht hebt spätestens das Bundesverwaltungsgericht diesen Passus in der Berliner TO wegen Verfassungswidrigkeit auf. Dann hilft auch keine Gesetzesänderung mehr irgendetwas. Übrigens, Im Gesetz steht nur was von Zahlungsweise. Nichts von Zahlungsmittel. Unter dem juristischen Begriff "Zahlungsweise" versteht das Gesetz die Stückelung des Geldes, also mit welchem Geldschein der Kunde regelmäßig, jedoch nicht immer, die Fahrt bezahlen kann. Dabei sind dem Verordnugsgeber durch eine Vielzahl anderer Vorschriften enge Grenzen gesetzt. So kann ein Taxifahrer auch nicht per Verordnung auferlegt werden, 500 Euro-Scheine anzunehmen und darauf Wechselgeld herauszugeben. Unter Zahlungsweise im Sinne des PBefG wird NICHT verstanden BAR oder UNBAR! Auch wenn Du es Die so gerne herleiten würdest. Die Kreditkarte ist keine Zahlungsweise, sondern ein Zahlungsmittel! Könnte der Verordnungsgeber auch das Zahlungsmittel festlegen, wozu übrigens erst eine Grundgesetzänderung und diverse Gesetzesänderung von Bundesgesetzen einschließlich des Bundesbankgesetzes nötig wären, wäre der Verordnungsgeber berechtigt, z.B. die Annahme von Dollar, Pfund oder Dinar vorzuschreiben. Oder die Annahme von Naturalien oder Dienstleistungen. Ich glaube zwar nicht, daß Du das jetzt verstanden hast, aber vielleicht überraschst Du doch noch mal. Obwohl, bei Dir macht sich bereits der Altersstarrsinn bemerkbar.