Bargeldloses Zahlen IM TAXI !

  • Da trügt Dich aber Deine Erinnerung. Erstens hatte der Autoruf auch ab Mitte der 90er in allen Wagen Kartenzahlung und das waren damals über 1000 Wagen.


    Das Märchen, daß der Hansa aufgrund der Kartenannahme groß geworden ist, ist eine sehr gute und erfolgreiche PR-Story. Mehr aber auch nicht. Der Hansa ist groß geworden, weil er mit hoher krimineller Energie und ohne jede Skrupel gegen die Konkurrenz vorging. Die Firmen und Kneipen wurden nicht geworben, sondern gekauft. Und das mit SCHWARZEM Geld und WEISSEN Zetteln. Warum sich niemand gewehrt hat, weiß ich nicht, habe jedoch so meine Vermutung, die da lautet, der Hansa hatte behördliche Rückendeckung. Ob aufgrund von Schmiergeld oder krimineller Komplizenschaft vermag ich nicht zu sagen. Aber die Behördlichen Entscheidungen pro Hansa lassen eigentlich keine anderen Schlüsse zu. Ich erinnere Dich dabei auch mal an die Abschaffung der Anfahrt, nachdem der Hansa schon jahrelang damit geworben hatte, keine Anfahrt zu kassieren. Der Hansa war damals fast nur innerhalb des Ring 1 aktiv und ein bißchen Pauli und Georg. Was kümmerte da schon die Kundschaft in den Walddörfern oder den Marschlanden, die ab sofort keine Taxen mehr bekamen.


    Nicht mit der Kreditkarte zahlen zu können, tut nicht weh. Dann zahlt der Kunde eben in BAR! Das Geld gibt`s beim nächsten Automaten.


    Wenn Du forderst, ALLE Taxifahrer sollten zur Annahme verpflichtet werden, dann fordere ich im Gegenzug, daß ALLE Taxifahrer, auch DU verpflichtet sein sollten, dem Fahrgast das Gepäck bis in die Wohnung zu tragen! Das wäre wirklich Service! Du fährst zwar nicht mehr, aber was nicht ist kann ja noch werden. Mein Rekord mit Großraum liegt bei 5 Fahrgästen mit 17 großen Koffern. Und jeder Koffer hatte einen orangenen Heavy-Aufkleber. Jetzt stell Dir da mal eine gesetzliche Verpflichtung zum Hochtragen vor! Und komm jetzt nicht mit der BG. Entgegen der Scheißhausparole zahlt die BG auch dann, wenn man den FG den Koffer in die Wohnung trägt. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung zum Koffertragen, würde eine solche Pflicht übrigens automatisch zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz führen.


    Das Verwaltungsgericht Hamburg hat im Zuge der Klage gegen die Flughafenschranke entschieden, daß das Koffertragen auch wenn nur bis zur Haustür, NICHT zu den Tätigkeiten gehört, zu denen ein Taxifahrer verpflichtet werden kann. Es fehlt die gesetzliche Grundlage. Die wäre durch eine solche Koffertragepflicht in der TO gegeben. Eine finanzielle Aufwendung wie bei der Kartenzahlung gibt es nicht, daher auch keinen Zuschlag.


    Nun Jörn, wie findest Du meinen Gegenvorschlag? Man könnte auch noch weiter gehen und den Taxifahrer verpflichten, den Fahrgast hochzutragen, ihm die Füße zu massieren, den Schwanz zu lutschen, das Arschloch auszulecken und auch noch sonst zu Diensten zu sein. Ist alles Service! Jede dieser Serviceleistungen wird in Hamburg für Geld angeboten.


    BTW: Vielleicht kommt es irgendwann zu einem Urteil und vielleicht hebt spätestens das Bundesverwaltungsgericht diesen Passus in der Berliner TO wegen Verfassungswidrigkeit auf. Dann hilft auch keine Gesetzesänderung mehr irgendetwas. Übrigens, Im Gesetz steht nur was von Zahlungsweise. Nichts von Zahlungsmittel. Unter dem juristischen Begriff "Zahlungsweise" versteht das Gesetz die Stückelung des Geldes, also mit welchem Geldschein der Kunde regelmäßig, jedoch nicht immer, die Fahrt bezahlen kann. Dabei sind dem Verordnugsgeber durch eine Vielzahl anderer Vorschriften enge Grenzen gesetzt. So kann ein Taxifahrer auch nicht per Verordnung auferlegt werden, 500 Euro-Scheine anzunehmen und darauf Wechselgeld herauszugeben. Unter Zahlungsweise im Sinne des PBefG wird NICHT verstanden BAR oder UNBAR! Auch wenn Du es Die so gerne herleiten würdest. Die Kreditkarte ist keine Zahlungsweise, sondern ein Zahlungsmittel! Könnte der Verordnungsgeber auch das Zahlungsmittel festlegen, wozu übrigens erst eine Grundgesetzänderung und diverse Gesetzesänderung von Bundesgesetzen einschließlich des Bundesbankgesetzes nötig wären, wäre der Verordnungsgeber berechtigt, z.B. die Annahme von Dollar, Pfund oder Dinar vorzuschreiben. Oder die Annahme von Naturalien oder Dienstleistungen. Ich glaube zwar nicht, daß Du das jetzt verstanden hast, aber vielleicht überraschst Du doch noch mal. Obwohl, bei Dir macht sich bereits der Altersstarrsinn bemerkbar. :grandfather:

  • McManne


    :aufgeben: :achduschreck: Gerade vorhin gekiekt. Aldi nimmt tatsächlich Kreditkarten an. Aber wie das Internet verrät, noch nicht lange. Hatte ich garnicht mitbekommen. Liegt wohl daran, daß ich immer ohne Brille durch den Laden irre. Tatsache ist jedoch, daß Aldi und Co. niemals die 2,75 % oder gar 4 % wie unsereiner abdrücken müssen. Ich bin mir sicher, daß deren Gebühren deutlich niedriger sind, ggf. vielleicht sogar von den Kreditkartenfirmen nahe dem Nulltarif abgerechnet werden. Immerhin erhöht sich so die Akzeptanz der Kreditkarten und damit auch deren Verbreitung.


    Die Supermärkte und Discounter machen aber dadurch nicht einen Euro mehr Umsatz. Überhaupt denken sich einige Unternehmensberater tolle Konzepte aus, um vermeintlich den Umsatz zu steigern. Meist gehen diese Ideen aber komplett daneben. Zum Beispiel dieses ständige Umräumen. Die sind da schlimmer als meine Frau zu hause. Da hat man endlich herausgefunden, wo alles ist, was man braucht, da wird auch schon wieder umgebaut. Folge: Beim Einkauf dauert es jetzt doppelt so lang und die Hälfte vergessen wir, weil die Sache nicht an der gewohnten Stelle lag. Schaue ich mir dadurch das andere Sortiment genauer an? Nö! Ich suche DAS was ich haben will und scanne förmlich die Regale ab. Richtig doof wird es, wenn die Sache dann noch eine neue Verpackung bekommen hat. Offenbar zählt heutzutage Corporate Identity nix mehr.


    Andererseits würde sich der Einzelhandel oder die Gastronomie niemals per Gesetz eine solche Annahmepflicht vorschreiben lassen und nur DARUM geht es bei uns. Unser Gewerbe ist zu schwach und hat zu viele Feinde im Inneren, um sich gegen staatliche Willkür erfolgreich zur Wehr setzen zu können.


    Auch für UNS gilt: Kartenannahme bringt nicht einen zusätzlichen Kunden und es fährt auch kein Kunde deshalb weiter mit uns als er muß! Kein zusätzlicher Umsatz, dafür verdienen die Bankster mit und senken den Gewinn. Kartenannahme stellt nur dann einen seltenen Vorteil dar, wenn man der Einzig am Posten ist, der Karten akzeptiert. Auch dann ist es nur von Vorteil, wenn man dadurch deutlich früher oder spät in der Nacht überhaupt noch einen FG bekommt. Ansonsten müßte die Tour schon deutlich überdurchschnittlich sein, damit sich die Kartenannahme zumindest singulär an diesem Tag gelohnt hat. Nehme ich jedoch eine Tour von der Glocke als Fünfter für 8 Euro an und mein Hintermann bekommt 15 Minuten später die Tour nach Kiel, habe ich ein Verlustgeschäft gemacht.


    Ja, der Hansa hat generelle Kartenannahme. Dann müßten die Hansis doch froh darüber sein, wenn andere keine Karte nehmen. Warum also gerade von Hansis die Forderung nach einer Pflicht? Ganz einfach. Sie haben festgestellt, daß sie weniger Gewinn haben. Insbesondere das Auftreten von mt hat den Hansis bis zu 25 % Umsatz gekostet. Und nun? Jetzt wollen sie, daß alle Anderen auch leiden. Fällt denn niemandem außer mir auf, daß hier ein völlig falscher Film läuft. Nirgendwo in der freien Wirtschaft fordern Unternehmen, daß die Konkurrenz gesetzlich verpflichtet wird, den gleichen Serviceumfang anzubieten wie man selbst.


    So lief das doch auch mit der Flughafenschranke. Seit den 90ern eine ständige Forderung aus dem Gewerbe selbst. Motiv? Wenn eine Schranke kommt, können sich das die anderen nicht leisten und bleiben weg. Und was kam? Nicht eine Taxe weniger, nur zahlen müssen jetzt alle! Nachts leiden manchmal die Fahrgäste, weil nicht alle nachts fahrenden Taxen eine Karte für die Schranke haben. So standen die Leute 2013 bei dem Orkan nachts um 3 am Flieger und warteten vergeblich auf Taxen, denn viele Taxen in der Nacht sind leer am Flieger vorbei gfahren, weil sie keine Karte haben und sich wegen der einmaligen Sache auch für die Zukunft keine angeschafft haben.

  • Was den Hansa betrifft, so ist da meine Erinnerung nahezu hervorragend!
    Das darfst du mir gerne glauben.


    Außerdem weißt du, daß ich durchaus nicht wirklich gut auf den Hansa zu sprechen war und bin.


    DAS ändert aber NICHTS an der Tatsache, daß es richtig ist, was ich hier schrieb!
    Ich selber war damals Genosse beim Hansa (ich fuhr bei denen seit nahezu deren Gründung) und habe diese Entwicklung selber erlebt.
    DAS war die Grundlage zum Erfolg des Hansa! 100%!


    Was die schwarzen und weißen Zettel betrifft, so waren die zwar für das GEGEN DIE PLEITE ankämpfen durchaus förderlich, hatten aber NICHTS mit dem Ruf bei der Kundschaft zu tun!
    Ein weiteres Erfolgsgeheimnis war die Werbung mit den Schwulen!
    Die meisten Kutscher weigerten sich damals, die Schwulenkneipen zu fahren. Auch beim Autoruf.
    WIR vom Hansa machten das, ohne die Jungs und Deerns anzulabern, was für extrem viel Kundschaft sorgte!


    Beim Autoruf (genau wie bei einigen wenigen anderen Kutschern) gab es zur Zeit der flächendeckenden Einführung des Kartengerätes beim Hansa NUR ein paar wenige Ritsch-Ratsch-Maschinen.
    Die wußten noch gar nicht (1995), daß es so etwas gab wie digitale Vermittlung und daran angeschlossene CC-Geräte (EPOS)!
    Das ist also Unsinn, was du da schreibst!


    Auch wenn man den Hansa nicht mag, sollte man immer bei den Realitäten bleiben!

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  • Und noch mal zu deinen 'Vorschlägen':


    Irgendwie hattest du schon immer das Problem mit einer Weltbetrachtung auf NORMALEM realistischen Niveau.


    Versichert bei der BG ist NUR ein Transport bis zur Haustür.
    Selbst der könnte Probleme geben, da du als Fahrer eigentlich noch nicht einmal das Gepäck selber im Kofferraum verstauen darfst!
    Versichert bist du eigentlich NUR unmittelbar am Auto!


    Ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung.
    Moderne Zahlungssystem MÜSSEN in einem modernen Gewerbe akzeptiert werden!


    Ansonsten wird es das Gewerbe bald nicht mehr geben. Jedenfalls nicht in der heutigen Form!
    Das denke ich sowieso, wenn ich mir die geistige Flexibilität der Fahrer und der Verbände so betrachte.
    Da ist es kein Wunder, wenn wir von UBER und Co. überrannt werden!

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  • Versichert bei der BG ist NUR ein Transport bis zur Haustür.
    Selbst der könnte Probleme geben, da du als Fahrer eigentlich noch nicht einmal das Gepäck selber im Kofferraum verstauen darfst!
    Versichert bist du eigentlich NUR unmittelbar am Auto!
    :wasnscheiss:


    Das ist nun ausgemachter Blödsinn! Frag einfach bei der BG! Die BG hat dazu bereits mehrfach Stellung bezogen. Alles andere sind substanzlose Scheißhausparolen. Und wenn eine Tätigkeit in der TO vorgeschrieben ist, dann ist diese Tätigkeit selbstverständlich versichert. Aber man merkt: Altersstrarrsinn!


    Und beantworte die Frage! Würdest DU eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Kofferhochtragen akzeptieren? Ja oder Nein? Und komm jetzt nicht mit der BG. Den Einwand habe ich oben abgearbeitet. Es geht um das PRINZIP!


    Wie sehr Dich Deine Erinnerung trügt, sieht man bei deiner stupiden Behauptung, daß beim Hansa die Kartenzahlung via Datenfunk abgewickelt wurde. Das ist solch ein Schwachsinn und Unwahr, daß sich die beim Hansa vor Lachen den Bauch festhalten müssen. In Deinem Bestreben, Recht zu behalten, verteidigst Du sogar den Hansa und die schwarzen Kassen. Zunächst einmal hatten die Hansis auch nur die EPOS-Geräte und die sind bis heute offline! Man muß die Teile immer erst clearen! Die Abwicklung via Funk kam erst sehr viel später in den 2000ern mit ganz anderen Lesegeräten!


    Und die Hotels, Kneipen, und die großen Firmen sind plötzlich zum Hansa gewechselt, weil die einen ach so guten Service boten? Dumpfug! Die Pförtner bekamen Schmiergeld für Barzahler und irgendwann hatte man auch die Preisklasse des Verantwortlichen für die Spesenabrechnung in einer Firma ermittelt und ab dann ging es über den Hansa. Denn da gab es nicht einen Jota Unterschied in der Dienstleistung!

  • Ob die EPOS-Geräte offline oder online arbeiteten, spielt absolut keine Rolle!


    Entscheidend war, daß ALLE TAXEN des Hansa mit so einem Gerät ausgestattet waren!
    Und wenn eines mal kaputt ging, was eher selten passierte, MUSSTE man umgehend zum Hansa und sich ein Ersatzteil holen.
    Ich weiß das, weil ich damals Genosse beim Hansa war und ebenfalls sehr lange für eben diesen als Fahrer gearbeitet habe.
    Die eine oder andere Bestechung mag vorgekommen sein, aber das dürfte im Gesamtergebnis eher keine Rolle gespielt haben.


    Was die BG und deren Zahlungswilligkeit beim Koffertragen in den 5.Stock betrifft, wäre es schön, wenn du mir diese offizielle Stellungnahme mal geben würdest!
    BISHER endet die verantwortliche und auch versicherte Tätigkeit grundsätzlich in der unmittelbaren Umgebung des Wagens.
    Sogar schon bis zur Haustür könnte kritisch werden, wird aber toleriert.


    Wenn du dir einen Bruch zuziehst, weil du einen schweren Koffer in den Wagen gehoben hast, könntest du ebenfalls Probleme bekommen, das dieses, nach dem Gesetz, dem FAHRGAST überlassen sein muß!


    Geh mal hierhin, da werden Ihnen geholfen!
    http://www.das-freie-taxiforum…?page=Thread&threadID=308

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  • Ach Jörn, Du hast es doch gerade selbst verlinkt. Drei Klicks weiter und Du bist bei einem Beitrag von Homer im DAS, wo ein Schreiben der BG reingesetzt wurde! Tenor: Selbstverständlich ist das Gepäcktragen versichert, weil es im Rahmen der Dienstleistung im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens ist!


    Ich würde gerne velinken, weiß aber immer noch nicht, wie sowas geht.


    Selbstverständlich ist es wichtig, daß die Epos-Geräte nur offline funktionieren, weil es zeigt, daß Du Blödsinn geschrieben hast. Und der Hansa ist nicht durch Schwule und Kartenzahler groß geworden, sondern durch kriminelle Machenschaften!


    Du hast doch selbst geschrieben, daß das Gesetz geändert gehört, wenn das nötig wäre, um die Kartenannahmepflicht in die TO schreiben zu können. Dann könnte man auch reinschreiben, daß die Genehmigungsbehörde berechtigt ist, den Umfang der Dienstleistung über die reine Personenbeförderung hinaus festzulegen.


    Und nun beantworte endlich die Frage! Würdest Du eine gesetzliche Pflicht zum Kofferhochtragen akzeptieren? Oder wäre ein solches Gesetz eher verfassungswidrig?