Öffentliche Warnung "Stahlräder für PKW der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045 können brechen"
Flensburg, 02. Januar 2014
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden.
Es wurde festgestellt, dass die Festigkeit dieser Stahlräder nicht ausreichend ist.
Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst.
Wie erkennen Sie solche Stahlräder und wie sind diese gekennzeichnet?
Betroffen sind nur Stahlräder mit folgender Kennzeichnung:
Radtyp: RG 18245
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49060
Radgröße: 6Jx15
Radtyp: RG 16445
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49061
Radgröße: 6Jx15
Radtyp:RG 19045
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49068
Radgröße: 6,5Jx16
Radtyp: RG 18425
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: KBA49070
Radgröße: 6,5Jx16
Die Kennzeichnungen mit o. g. Angaben sind auf der Radaußenseite eingeprägt.
Wer solche Stahlräder besitzt, erhält weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion der betroffenen Stahlräder unter der E-Mail-Adresse: technik@reifen-go.de oder unter der Telefonnummer: 0201 649 36 40-0.
Das könnte zum Beispiel die B-Klasse von Mercedes Benz betreffen