MINDESTLOHNDEBATTE auch in der SCHWEIZ !

  • Lieber
    Joern,
    bei der CH-Mindestlohninitiative geht es um Fr. 4000.00 pro
    Monat. So Unsinnig ist es nicht gegen einen gesetzlichen Mindestlohn zu sein, in der Schweiz sind 95% der Taxifahrer
    NICHT angestellt sondern selbständig. Wer bezahlt den einem Selbständigerwerbenden den Mindestlohn? haha! :D
    Der
    Fahrgast wirst Du sagen - das heisst das Taxifahren wird teurer soweit
    möglich?! ?(
    Im Taxigewerbe in der Schweiz werden umsatzabhängige Löhne
    bezahlt bei den wenigen, noch Angestellten, 40-45% vom Umsatz,
    Feriengeld 8.33% des Bruttolohns (entspricht 4 Wochen Ferien),
    Krankentaggeld wird ebenfalls vom Bruttojahreslohn errechnet während
    max. 720 Tagen (meist 100% die ersten 30 Tage, danach 80% gemäss
    Bundesrecht (OR).
    Die max. Arbeitszeit beträgt 53 Stunden die Woche, max
    9. Stunden Lenkzeit pro Tag und mindestens 9 bezw.11 Stunden Ruhezeit
    zwischen 2 Schichten sowie 1 Ruhetag pro Woche welcher mindestens 33
    Stunden betragen muss. Im Gegensatz zu EUCH wird das bei uns kontrolliert mittels Fahrtenschreiber.
    Ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn
    für ALLE, führt zwangsläufig zum Stellenabbau und einem
    Mehrleistungsdruck für die, die im Betrieb bleiben dürfen. Für
    selbständig Erwerbende bringt er absolut NICHTS ausser noch weniger Fahrgäste.....!
    Daher NEIN zum
    schädlichen Mindestlohn!

  • Jüngst geht durch die Tagespresse, das die Schwyzzer in einer Volksabstimmung sich mit über 70% gegen die Einführung
    eines gesetzlichen Mindestlohn von 18,50 € ausgesprochen haben. Nein, es scheint kein Druckfehler zu sein: 18,50 Euro.

  • Was hier immer gerne unberücksichtigt bleibt, ist die Tatsache der exorbitant höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz!
    AUCH DORT sind die meisten Taxifahrer verdammt arm dran und brauchen AUFSTOCKUNG!


    Wer einfach nur umrechnet, der begreift nicht die wirtschaftliche Situation der Schweiz!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!