Aussenwerbung Illegal ?

  • SEITENTÜREN dürfen nicht vollständig beklebt sein !
    Dieses Urteil - aus dem BZP-Report 2/2014 - dürfte für unsere kleine Zentrale 'Prima Clima Mobil interessant sein, weil dort die bisherige Auslegung, daß Werbung (auch Eigenwerbung) über beide TÜREN gehen darf, zu 100% ausgeschöpft wurde!


    Türeigenwerbung darf Taxifarbe nicht überlagern
    Die Eigenwerbung an Taxen ist nicht über die nach § 26 Abs. 4 BOKraft für Fremdwerbung geltenden
    Grenzen hinaus zulässig. Dies ist sachgerecht, da damit sicherstellt wird, dass wesentliche Teile des
    Fahrzeugs den vorgeschriebenen hellelfenbeinfarbenen Anstrich behalten und damit die Erkennbarkeit
    als Taxi gewährleistet ist. Die Eigenwerbung darf daher die einfache Erkennbarkeit von Taxen durch
    eine einheitliche Farbvorgabe nicht überlagern. Daher müssen auch die Seitentüren in der Farbe
    Hellelfenbein gehalten sein.


    § Verwaltungsgericht Leipzig
    Urteil vom 3.07.2013
    Aktenzeichen 1 K 585/12

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Hi. Mach dir keine Sorgen.
    Prima Clima hat entweder vor oder Zeitgleich als "UMWELTAXI" ins Leben gerufen wurde, eine Sondergenehmiegung der Behörde erhalten. Inkl. Kofferraumdeckel.

  • Man darf aber auch gerne darüber diskutieren ob diese Art Werbeverbot noch zeitgemäß ist.


    Wiewohl ich nicht unbedingt ein Freund von zuviel Werbung bin.
    Insbesondere deswegen weil Werbung heutzutage ihren ursprünglichen
    Gedanken dass sie vor allem informieren soll, verloren hat.


    Perverserweise nennt sich "Werbung" die durch besonders penetrante Aufdringlichkeit (eigentlich ein Doppelmoppel, sorry)
    hervorsticht, häufig auch noch "Verbraucherinformation."