UberPop -Verbot

  • @


    Irgendwie warte ich auf ein Verbot oder eine Untersagung etc. von (zumindest) UberPop durch unsere Aufsichtsbehörde.
    Denn sie hat ja die Aufsicht - wie das Wort schon sagt. Bedeutet doch: Wenn vor ihrer Nase etwas Verbotenes geschieht, dann muß sie doch dafür sorgen ( wie Herr Dobrinth übrigens auch schon meinte) , das diese Dinge aufhören. Wenn nicht, dann verstößt sie doch gegen ihre Aufsichtspflicht, oder wie sehe ich das?!


    Selbst wenn UberPop keine Adresse haben solltean welche man ein Verbot zustellen könnte, dann wäre das zum Einern doch erst Recht ein Grund damit sofort Schluß zumachen, denn auch bei allen anderen Problemen wäre die in der Zukunft genauso wenig nicht zu erreichen, und zum anderen muß man dann eben ausweichen auf Öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Rundschreiben an alle Behörden, Polizei, FA, ... geht doch in anderen Bereichen auch.
    Ich denke immer nur an den kleinen EWU, der vielleicht aus Gründen der geringeren Lebenshaltungskosten, ins Umland von Hamburg zieht, und zack: Braucht er hier in Hamburg "wieder" einen Betriebsitz.
    Zahlt also vemutlich das Eingsparte gleich wieder drauf...
    Super. Dieser Kleine EWU ist ja auch soooo wichtig und gefährlich für das Gleichgewicht des ÖPNV..
    Was passiert mit diesem EWU übrigens, wenn er 30 jahre in Hamburg seinen Betriebssitz hatte, 30 Jahre problem- und beschwerdefrei sein Taxiunternehmen vorbildlich geführt hat, aber nach dem Umzug nach Holm zum Beispiel einfach keinen Betriebssitz mehr in Hamburg hat bzw. angibt??????
    Wird der etwa anders behandelt als "Herr Uber" in San Franzisco ?!


    Also: Wir haben unsere Pflichten, die Behörde hat ihre Pflichten.
    Das was sie von uns täglich erwartet, nämlich unseren Pflichten nachzukommen erwarten wir von ihr auch, zumal wenn es nur alle paar Jahre mal ernst wird.
    Wir haben als Unternehmer nur sehr wenige Freiheiten im Vergleich zu anderen Selbständigen.
    Wir haben vor allem eine Betriebspflicht, eine Tarifpflicht und eine Beförderungspflicht.
    Darüber hinaus müssen wir auch noch alle paar Jahre viele hundert Euro bezahlen für die Konz., nur damit wir arbeiten dürfen.
    Damit wir Steuern zahlen dürfen und keinem zur Last fallen - komisch.


    Aber die Gegenleistung des Staates dafür das wir z.B. auch die Oma für 4,10 € fahren müssen - sei es auch kaufmännisch noch so unlakrativ - ist sein Schutz !!
    Sonst bricht die Solidargemeinschaft - in welche auch der Staat natürlich involviert ist - auseinander. Und dann gnade uns Gott.


  • Unsere Behörden - nicht nur in Hamburg - müssen sich jetzt entscheiden:


    Entweder gelten Gesetze für alle, oder aber jeder kann sich seine Gesetze aussuchen. Dann kann auch jeder seinen Wurststand , Kiosk oder Imbiss aufmachen, ohne Genehmigung d.h. auch ohne staatliche Kontrolle.
    NUR: Dann braucht auch der bereits bestehende Imbiss, der Friseur, die Kneipe... oder auch der Taxifahrer keine Genehmigung mehr. Dann macht jeder was ihm gefällt.
    Alles ist unregistriert, Steuern zahlt man nach belieben, Verbraucherechte sind nutzlos...
    Ist das gut ? Bitte einmal zuende denken....das weitete sich aus auf ungeahnte Bereiche.
    Im Vergleich dazu wäre Griechenland von den aufrichtigsten Finanzbeamten bevölkert.


    Also, es geht um das Prinzip, um die Grundfeste unseres Zusammenlebens hier und nicht was der Einzelne in Form von Uber, Herrn Kalanick oder Herrn Froh alles gerne so möchten in IHREM Leben.


    Man kann nicht dem ewigen Geiz-Mob nachgeben, oder dem Recht des Stärkeren.
    Dann können wir hier einpacken. Wenn es Deutschland als dritt-stärkste-Industrienation nicht schafft einen "Herrn Kalanick" mit seinem UberPop Mist in die Tonne zu stecken - tja wer dann....?!


    Unsere Beamten sollten nicht aus Angst handeln, weder vor der Taxibranche noch vor dem Geld von Uber, sondern aus der Überzeugung heraus, daß unser Rechtssystem eines der besten der Welt ist, von weisen Menschen gemacht, das wirft man nicht vorschnell und leichtfertig über Bord weil einige wenige - und jetzt sage ich sogar mal - Ausländer das in 10.000 km Entferung gerne so hätten. Dieses System gilt es zu schützen, und zwar
    GANZ GENAU GEGEN SOLCHE ANGRIFFE WIE UBER SIE GERADE DURCHFÜHRT !!

    Nicht gegen den Falschparker... um den kann man sich danach wieder kümmern.


    Fred

  • Hier eine Anfrage meinerseits vom 26.6. an unsere Taxi-Abteilung.
    Dazu die Antwort Herrn Ritters.
    Diese zeigt uns, daß die Behörde schon tätig wurde.


    Offenbar gibt es ja auch zumindest eine Briefkasten-Adresse in Hamburg, nämlich in der Poststraße im “Hamburg Business Center”, die angeblich Clemens Grün herausgefunden haben will.
    Allerdings nehme ich an, daß er das von unserer Behörde gesteckt bekommen hat, denn diese benötigte ja wohl eine Adresse, um eben dieses Schreiben zustellen zu können.
    http://taxi-magazin.de/wordpress/uber-versteckt-sich/


    Von: "Jörn Napp" joern.napp@web.de
    Gesendet: Donnerstag, 26. Juni 2014 11:57
    An: Rechtsamt (BSU); Glitza, Thomas Dr.; Ritter, Dirk; Poststelle (Staatsanwaltschaft); Meyenborg, Marco; Pressestelle (FB)
    Betreff: UBER Hamburg


    Sehr geehrter Herr Ritter.

    Zunächst einmal danke ich Ihnen für die schnelle Handlungsweise in Sachen Wundercar!

    Jetzt aber steht Ihnen und UNS ein Gegner völlig anderer Qualität ins Haus.
    UBER ist ein extrem finanzkräftiger Weltkonzern, der sich ja nun auch in Hamburg breit machen will.
    Und wenn man der Hamburger Morgenpost glauben darf, dieses ja auch schon tut, indem sie Fahrten innerhalb von Hamburg anbieten.

    Wie wir wissen, ist UBER, solange die sich auf den Limosinenservice UberBLACK beschränken, natürlich legal.
    Bei UberPOP ist das aber anders. Aber genau dieser Zweig bietet schon hier Touren an!
    Diese Firma arbeitet nach genau dem gleichen Prinzip, wie es WUNDERCAR vor ihren Änderungen anbot und auch durchführte!

    Über die Illegalität dieses App-Services dürfte kein Zweifel bestehen!
    Dafür benötigt man auch keine Testfahrten, da das auf den UBER-Webseiten ohne jede Mißverständnismöglichkeit ganz klar formuliert wurde und bis heute immer noch wird!

    Da hier eine Firma auf dem Gebiet unserer Stadt im Bereich eines TAXI-ÄHNLICHEN Verkehrs tätig wird, habe ich drei Fragen an Sie:

    1. Wo ist diese Firma ansässig? Hat sie in Hamburg inzwischen, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen Betriebssitz? Im Internet gibt es dazu leider keinerlei Informationen.

    2. Arbeitet UBER steuerrechtlich nach deutschen Regeln? Das heißt: Hat diese Firma nicht nur einen Betriebssitz hier, sondern auch ordentliche Steuernummern, unter der sie HIER in Hamburg ihre Abgaben entrichtet?

    3. Wird Ihr Amt UMGEHEND gegen UBER tätig werden und den Betrieb dieser Verkehrsart genauso untersagen und mit Strafen bedrohen, wie es im Falle Wundercars geschehen ist?
    Immerhin arbeiten die schon auf unseren Straßen und unterliegen damit grundsätzlich ja wohl ebenfalls Ihrer Untersagung!

    Wie wir aus anderen Städten sehen können, sind schwere Unruhen innerhalb unseres Gewerbe vorhersehbar, wenn unsere Behörden nicht schnell einschreiten.
    Um diesen vorzubeugen, sollte UMGEHEND gegen diese Firma vorgegangen werden!

    MfG
    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    Tel: 01755825443



    AW: UBER Hamburg
    30.06.2014 um 14:56 Uhr
    Von: Ritter, Dirk


    Sehr geehrter Herr Napp,


    die „Anhörung zum beabsichtigten Erlass einer Untersagungsverfügung wegen ungenehmigter Personenbeförderung; Belehrung über Ordnungswidrigkeit“ an den Verantwortlichen/die Fa. Uber ist bereits rausgegangen, die Inhalte sind fast deckungsgleich mit denen gegenüber der Fa. Wundercar.


    Sollten Ihnen Erkenntnisse und Dokumentationen (insbesondere zum Fahrzeug/Fahrer/Fahrpreis/Strecke) über tatsächlich mit Uber Pop durchgeführte Fahrten vorliegen, dann wären wir für entsprechende Hinweise/Übersendungen dankbar.


    Besten Dank und Grüße


    Dirk Ritter
    Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
    Rechtsamt
    Verkehrsgewerbeaufsicht
    Alter Steinweg 4, D - 20459 Hamburg
    Telefon: + 49 (0)40.42841 - 3751
    Telefax: + 49 (0)40.4279 41 243
    mailto:dirk.ritter@bwvi.hamburg.de

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Okay, super..
    das wußte ich bis eben noch nicht.


    Also, heißt aber auch.
    Mal etwas Zeit und `n Zwanni in die Hand nehmen ( KK ich weiß ), UberPop bestellen und danach Anzeige ertstatten, richtig ?


    fred

  • Mir kommt gerade eine neue spontan Idee:


    Soweit ich weiß - kann mich täuschen - haben doch nur Hamburg und Berlin keine Konz-Beschränkung für Taxen.


    Warum bzw. mit welcher Begründung würde also mein Konz-Antrag von mir aus in Pinneberg oder München abgelehnt werden ?!??
    (Ernste Frage.... )


    Mit gleicher Begründung könnte, nein: müßte auch UberPop abgelehnt werden.



    fred

  • Ja, Henry.
    Aber angeblich hat ja CG verkündet, daß du das Geld von der argen ARGE zurückbekommen würdest.


    Ich selber habe zwar in HH noch keine Erfahrungen, aber ich habe in F einen Freund, der sich mit einem uralten Wagen bei UberPOP angemeldet hat und für die schon ALS FAHRER etlich Touren gemacht hat.
    Ich werde mal sehen, ob unsere Behörde dessen Erfahrungen auch gelten läßt, denn grundsätzlich ist es ja ziemlich egal, ob das in F oder HH passiert.

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  • @Jörn


    Das Geld kriege ich wieder - wie schön.
    Also wer das nicht übrig hat - als Kaufmann - um seine Zukunft zu retten, dann weiß ich auch nicht mehr....



    Aber das wars nicht, sondern meine Frage war:
    Wie oder ob man UberPop nicht einfach über einen ganz normalen Konzessionsstop oder eine Konzessionsbeschränkung stillegen kann.
    Wenn das Überleben der Marktteilnehmer nicht mehr gesichert ist usw...


    Fred

  • Aber das wars nicht, sondern meine Frage war:
    Wie oder ob man UberPop nicht einfach über einen ganz normalen Konzessionsstop oder eine Konzessionsbeschränkung stillegen kann.



    wo keine konze ist kann man auch keine stilllegen... ;)

  • @Jörn;Oldstrolch


    Nein, ich glaube ihr habt das noch nicht verstanden.


    Es geht darum, das - selbst WENN die UberPop Leute eine Konz beantragen WÜRDEN - die Behörden auch dafür zuständg sind, ggf. in den Markt einzugreifen, wenn das Überleben oder aber auch die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Betriebe gefährdet ist.


    Das bedeutet doch für die Begründung eines eventuellen Verbotes zusätzliche Möglichkeiten:


    Es gibt also nicht NUR die Gründe , P-Schein, keine Vers... etc etc die wir jetzt alle zur genüge kennen, sondern es gibt darüber hinaus weitere Gründe.


    1. Könnte - legal oder nicht spielt hierbei gerade mal keine Rolle - die Erwerbsgrundlage ( nämlich die des ausreichenden Umsatzes) der bestehenden Taxenunternemen gefährdet sein. ( vergleichbar wäre es , wenn Herr Kalanick plötzlich 1000 legale Taxikonzessionen in einer Stadt beantragen würde, auch hier könnte die Behörde stopp sagen...)


    2. entschwindet durch eine Duldung, Zulassung, .. von UberPop oder anderen ungenehmigten, unregistrierten Fahzeugen, den Behörden jegliche Kontrollmöglichkeit über einen funktionierenden Markt. Es mag ja dem Teilzeitlehrer oder Frührentner reichen wenn er in der Woche 180,- € dazu "verdient" - einem legalen Unternehmer reicht das aber natürlich vorne und hinten nicht. Insofern verschwindet damit jede Eingriffsmöglichkeit der Behörden. Als Stichwort wäre auch die Betriebspflicht genannt. Also eine relativ regelmäßige Versorgung - auf dem Lande sicherlich wichtiger als in einer Großstadt - soll damit ja gewährleistet sein.
    Was macht denn sonst Klein-Großen-Dorf, wenn der einzige ansässige Taxenunternehmer mit seinen 4 Wagen dort einfachmal 6 Wochen Betriebsferien machen würde...??


    Also auch die Anzahl, das funktionieren des Taxi / Personenbeförderungsmarktes wären ein wichtiger Grund UberPop zu verbieten. Über die fehlenden "Paiere" hinaus.
    Einfach nur weil sie ein Überangebot darstellen.


    Fred

  • Taxi-App Uber: Zahlreiche Beschwerden in USA wegen sexueller Belästigung




    Kritiker bemängeln auch Datenschutz, da Fahrer Namen und Telefonnummer des Fahrgasts einsehen können

    Der Taxi-Service Uber steht in den USA wegen mehreren sexuellen Übergriffen durch Fahrer in
    der Kritik. Das Start-Up galt bislang als Vorzeigeunternehmen, das die Taxibranche neu erfand.
    Durch die Vorfälle wird jedoch das Geschäftsprinzip von Uber infrage
    gestellt: Die App verbindet potenzielle Kunden mit dem nächstgelegenen
    Fahrer, wobei es sich dabei um freie Dienstnehmer mit eigenem Auto
    handelt. Anschließend holt der Fahrer den Fahrgast ab, nach der Fahrt
    bewerten sich beide gegenseitig auf Uber.


    Foto aufgenommen


    Uber selbst sorgt also lediglich für die Verbindung zwischen den zwei
    „Geschäftspartnern“ und hebt für diese Leistung eine Provision auf den
    Fahrpreis ein. Jetzt berichten allerdings mehrere Fahrgäste, wie sie von
    Uber-Chauffeuren belästigt wurden: So erzählt die Journalistin Olivia
    Nuzzi auf DailyBeast,
    wie ein Fahrer ihr nach einer Fahrt ein Foto von ihr zeigte, das er
    eine Stunde vor der Taxifahrt aufgenommen hatte. „Dafür gibt es keine
    Erklärung, die nicht bizarr wäre“, so Nuzzi.


    Email an Arbeitgeber


    Sie habe sich bei Uber beschwert, daraufhin wurde der Fahrer
    "entlassen", ihm also keine neuen Fahrgäste mehr zugewiesen. Wenig
    später habe Nuzzi allerdings ein Email des Fahrers an ihre Büro-Adresse
    erhalten, ebenso wurde ihr Arbeitgeber kontaktiert. "Wie kann das sein,
    wenn Uber keine persönlichen Informationen über den Kunden herausgibt?“,
    so Nuzzi. Nach etwas Nachbohren wird klar, dass Uber entgegen eigenen
    Angaben den Fahrern mehr Informationen als bislang bekannt über zur
    Verfügung stellt.


    Adresse bei Heimfahrt


    Eine Kombination, die für starke Kritik sorgt: Wenn sich ein Kunde
    bei Uber beschwert, kann sich der kritisierte Fahrer persönlich an den
    Kunden wenden. Potenziell könnte dies sogar gefährlich sein, vor allem
    wenn man sich nach Hause fahren lässt – und der Uber-Fahrer so
    zusätzlich noch die Adresse erhält.


    Reguläre Taxifahrer: Zahlreiche Bedingungen


    Auch bei regulären Taxifahrten könnten unangenehme Situationen
    entstehen, so Nuzzi. Sie weist jedoch darauf hin, dass in Taxis die
    Telefonnummer des Unternehmens stünde, ebenso der Name des Fahrers und
    dessen Ausweisnummer. Zusätzlich müssen Taxifahrer zahlreiche
    Bedingungen erfüllen, um zugelassen zu werden; in New York etwa ein
    Leumundszeugnis, Drogentests und Fahrkurse. (fsc, derStandard.at,
    31.3.2014)



    (Quelle: http://derstandard.at/13953637…en-sexueller-Belaestigung )
    Wo bleibt eigentlich unser Datenschützer... der sollte hier bestimmt auch etwas dazu sagen könen... ?!


    Fred

  • @Jörn;Oldstrolch


    Nein, ich glaube ihr habt das noch nicht verstanden.


    Es geht darum, das - selbst WENN die UberPop Leute eine Konz beantragen WÜRDEN -


    warum sollten sie? UBER funktioniert nur ohne konzession.rechne mal durch was unterm strich raus kommen würde wenn ein taxiunternehmer mit seiner taxe für uber fahren würde.oder ein mietwagenunternehmer..... :D

  • oldstrolch


    Nein, Du hast es noch nicht begriffen.
    Es geht nicht darum was die machen, tun oder nicht können sollten...


    Es geht darum, das die mit UberPop ( und jetzt kommt doch der Dreh die Sache endlich mal auf ein anderes Gleis zu schieben , endlich mal auszubrechen aus dem Spiel welches Uber vorgibt !!! ) Personenbeförderung betreiben. Das bestreiten die ja auch garnicht. Deshalb ist es auch eigentlich egal ob sie das mit Konz. machen oder ohne, ob das legal ist oder nicht...
    Die Behörden haben für einen funktionierenden Markt zu sorgen - das steht im Gesetz ! - das kann man sicherlich über Konzessionen regeln wie bisher, aber das ist ja nicht zwingend.
    Also ist die Frage ob sie legal sind oder nicht auch völlig schnuppe. begreifst Du das nicht ?!


    Alleine das sie DA sind reicht aus, alleine das wäre eine Möglichkeit sie zu untersagen Aufgrund eines mehr als gesättigten Marktes an Beförderungsfahrzeugen.


    Was würde den München machen, wenn ich morgen 50 Taxen neu zulassen möchte... ?! - Nun ?
    Und mit welcher Begründung...?!
    Siehst du.


    Fred

  • Also, zunächst mal zu den sexuellen Übergriffen:
    DAS kommt auch bei Taxen nachts sehr häufig vor!
    Auch und vor allem, wenn es Damen sind, die im ältesten Gewerbe der Welt arbeiten.
    Da denken viele Kutscher, daß diese Frauen Freiwild seien.


    Gerade diese Damen, und ich habe das 25 Jahre nachts erlebt, fahren lieber mit Stammkutschern, weil sie keinen Bock haben, angemacht zu werden!
    Und ich glaube nicht, daß das in den letzten Jahren besser geworden sein sollte!


    DAS ist eines der größten TABUS im Gewerbe, das man gar nicht gerne aufgreift oder gar an die Öffentlichkeit bringt!
    Übergriffe von Kutschern an Gästen, vor allem, wenn die betrunken sind, sind sehr häufig!


    OK, Henry, das paßt nicht in das von dir kolportierte Weltbild, ist aber trotzdem so.
    Und wenn wir erfolgreich gegen UBER und Co. antreten wollen, müssen wir auch UNS selber erst einmal von Grund auf renovieren!


    Weiterhin scheinst du keinesfalls zu wissen, daß das PBefG durchaus EXPERIMENTE mit neuen Verkehrssystemen erlaubt!
    In Hamburg sind dafür in unserer TO 2 Jahre vorgesehen. DANACH muß es dann eine Abstimmung des Senats geben, ob man das - auf Dauer - beibehält oder wieder zu den Akten legt!
    Unsere Smartaxen waren da ein gutes Beispeil!
    Aber auf DRUCK der Straße hat die Behörde eingesehen, daß das nicht gehen wird, NACHDEM wir ihnen erklärt haben, daß es Krieg geben würde!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Hallo,


    ich möche folgendes Video einmal beitragen. Der Inhalt sollte bekannt sein, aber ...


    http://www.zdf.de/ZDFmediathek…dt-fordert-Uber-Kontrolle


    ... da ja anscheinend nichts Gravierendes passiert, kommen die Behörden ihrer Pflicht folglich nicht nach.
    Und dann ergibt sich daraus ein Schaden für das Taxengewerbe,welcher Schadenersatzpflichtg ist.
    Auf jeden Fall braucht die Klageschrift gegen diese Beamten kaum länger sein als diese Rede. Da wird eigentlich alles gesagt...
    Und man kann ganz stark davon ausgehen, das diese und ähnliche deutlichen Aussagen vorher von den Juristen des Verkehrsministeriums durchgeprüft werden, bevor sie "ihren" Verkehrsminister damit an die Öffentlichkeit gehen lassen.


    Die Länderbehörden haben die Pflicht... das ist die KERNAUSSAGE !


    Tesa