Funkaufträge kann man auch in der Wohnung annehmen.
Solange dies in Deiner Arbeitszeit geschieht und Dein Arbeitgeber und die BG die Wohnung mit Ihren Gefahren bezüglich Arbeitsunfall vertraglich akzeptiert hat,
ist es mir Eierstock
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Und drüben nimmt das dumme Gequacke vom Piraten einfach kein Ende....dann will ich mal nachhelfen....>34< StGB!!!!!!!
hat er wohl in so einem Zusammenhang noch nie gehört..... ...PS:....den kann jede Behörde zu " ihrem Zweck" nutzen.
(Allerdings ist nicht vom Gebrauch des 34ers im HH-Entscheid auszugehen)