TAXISCHLACHT in KÖLN !

  • Im ZuAmmenhang mit dem Hamburger Flughafen sind diese Fragen schon gerichtlich geklärt.
    Vermietung ist zulässig, solange es sich nicht um einen tatsächlich öffentlichen Raum handelt. ZB am Flieger liegen die Einstiegszonen abseits des normalen Verkehrweges.


    Am Hamburger Hbf ist die Sache defiziler (Dazu mal im Forum nachlesen).
    Ein Posten liegt auf tatsächlich öffentlichem Grund, ein zweiter aber nicht. Letzterer wäre ein Kandidat für Vermietungen, aber dann stellen sich alle auf den anderen Posten.


    Als der Hansa mal 2005/2006 ein eigenes System (auch in diesem Bereich nachzulesen) von Einstiegszonen einrichten wollte, wurde das nach 1,5 Jahren wegen eben dieser tatsächlichen Öffentlichkeit in die Tonne getreten.


    Auch in Frankfurt sind diese Vermietungen ein Dauerthema.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • wie rechnet uber ab?
    und hat uber überhaupt aufträge?

    wöchentlich. ( Hat mytaxi von denen abgekupfert)
    jepp (Mussten aber durch die 50%-Aktionen von mt ganz schon Federn lassen)
    PS: Bei UT zahlst du wie bei mt nur, wenn du Aufträge bekommst. Keine Aufträge, keine Kosten

  • Zurück zur dümmlichen Frage...


    Was is nu für nen Kölner BHf.Fahrer/Unternehmer am "preiswertesten"?



    Zentralengebühren im Jahr


    1.>>>>>1078.00(Berlin)


    2. >>>>>>>>>>>>bis hin zu 12.000TSD (Schwarze Kassen e.G.Hamburg Hansa)


    ODER


    3. 120.00 für ne Bahnhofs Plakette bei mt


    ODER
    4.>>>>>>>>>>>>>>Kostenlos mit mt-Werbevertrag



    "Herzilein, nun musst Du Dich entscheiden" :rolleyes:

  • SGM
    man kann die 120,- mit den 1078,- nicht vergleichen!
    der grund ist sehr einfach,
    das eine ist eine standplatzgebühr und das andere eine funkvermittlungsgebühr.
    da kannst du auch äpfel und birnen vergleichen; einige meinen, das kann man.



    die plakette gibt es also bei mt für einige ohne gegenleistung, ah so.
    wenn icb das mit dieser


    äusserung von dir zusammen bringe,
    dann bleibt... ist schön wie du dir alles immer zurecht biegen kannst.

  • Kann nichts dafür wenn Dir die Fakten der zB Gutscheinversteuerung in unserem Land NEU sind.
    (Musste für mein eines Diplom an der Wand schließlich auch 2 Jahre büffeln ;) ..Also ran an die Bücher)


    JO....!So war und ist es eben.
    ******************************************


    Thema;
    Und ja, ich sagte es ja schon.Es macht keinen Sinn ......Preiswert/Kostenlos....zu vergleichen.
    Stimmt.

  • nö, danke SGM.


    ich bin der ansicht,
    dass jeder, der mit einem diplom eine taxe lenkt,
    seine unfähigkeit sogar bescheinigt bekommen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von taxi39 ()

  • (Und ich dachte erst Du bist nur primitiv)
    *******************


    Zum Thema.....


    Wenn Ihr schon Argumente gegen mt sucht solltet Ihr nicht so verblödet rüberkommen und dummerhafte Vergleiche anstellen,
    mit denen Euch keiner für voll nehmen kann, sondern die App(ge)fakten Inhalte auflisten die heute bei mt für viele Fahrer und Unternehmer
    in Hamburg für großen Unmut sorgen und auch nicht wirklich motivieren mt Touren anzunehmen.


    Hier ein paar wirklich wichtige Detail Infos für die Kölner:


    ---Bis heute keine Transparenz-----Bis heute keine 24 Std.Vermittlung nach Nähe zum Kunden----
    ---Keine bevorzugte Stammkundenvermittlung mehr------Werbeverträge können von mt von Heute auf Morgen ohne Ankündigung gekündigt werden!wie schon einmal zum 01.07.2015!!!-----Anwendungsunterstützende technische Kleinigkeiten wie zB Nachtdesign und
    modifizierte Hausnummern/Straßenseiten Unterstützung bis heute nicht umgesetzt usw.-----------



    mt ist HEUTE eine reine Kommerzbude. Sollte man sich einfach klarmachen und persönlich danach handeln.
    Dann is wieder alles gut........

  • http://www.ksta.de/koeln/-stad…te,15187530,32956904.html

    Streit um Standort am Hbf Stadt sucht neue Taxi-Stellplätze

    Erstellt 18.12.2015



    Ab Januar 2016 dürfen am Hauptbahnhof nur Taxifahrer halten, die eine Plakette von My-Taxi erworben haben. Foto: dpa
    Die Stadtverwaltung will an den Kölner Bahnhöfen Stellplätze für Taxen ohne Gebührenpflicht schaffen und reagiert damit auf den Protest von Taxifahrern gegen den App-Anbieter My-Taxi. Von Peter Berger


    Köln.


    Bisher hat sich die Stadtverwaltung im Streit um die Taxi-Stellplätze am Bahnhofsvorplatz, am Breslauer Platz sowie an den Bahnhöfen Messe/Deutz und Mülheim vornehm zurückgehalten.


    Doch seit der Protestfahrt von rund 250 Taxifahrern vom vergangenen Montag, die damit gegen die Einführung einer gebührenpflichtigen Plakette demonstrierten, kommt Bewegung in die Sache.


    Der Taxi-Ruf mit 1200 Fahrern und 800 Unternehmen wehrt sich gegen den App-Anbieter My-Taxi, der die Stellplätze von der Bahn gepachtet hat und ab Januar verlangt, dass alle Fahrer, die an den vier Standorten Fahrgäste aufnehmen wollen, dafür 120 Euro pro Jahr zahlen müssen.
    Bahn kann Stellplätze verpachten


    „Wir sind nicht glücklich mit dieser Situation und müssen bezweifeln, dass an den Bahnhöfen ab Januar genügend Taxis zur Verfügung stehen“, sagt Klaus Harzendorf, Leiter des Amts für Straßen und Verkehrstechnik. Das Ordnungsamt habe die Rechtslage geprüft.


    Die Bahn könne die Stellplätze auf ihrem Privatgelände verpachten, der Betreiber auch eine Gebühr verlangen, selbst wenn der Halteplatz behördlich eingerichtet und gekennzeichnet worden sei. Das bestätigt auch Rechtsanwalt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands. „Wir wissen aber nicht, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Weder die Bahn noch My-Taxi haben mit uns vor Abschluss des Vertrags das Gespräch gesucht“, sagt Harzendorf.
    Schwierigkeiten für Kunden


    Ab Januar könnte es gleich mehrere Schwierigkeiten geben. Erstens: Taxifahrer, die Kunden zum Bahnhof bringen, dürfen auch ohne Plakette auf die Bahnflächen fahren, allerdings keine neuen Kunden einsteigen lassen. „Wir wissen nicht, wer die Kontrollen durchführen will und wie sie ablaufen sollen“, sagt Harzendorf.


    Auch sei völlig unklar, ob My-Taxi schon ab 1. Januar das neue System umsetzen wird. Und: „Die Kontrollen dürfen ausschließlich auf dem privaten Gelände erfolgen.“


    Zweitens: Die Aufstellflächen an der Zufahrt zum Bahnhofsvorplatz seien städtischer Grund. Für den Breslauer Platz gelte Vergleichbares, dort habe man vor Jahren mit der Bahn einen Grundstückstausch vereinbart. „Wir können niemanden daran hindern, dort Fahrgäste einsteigen zu lassen.“


    Drittens: Wenn es bei den Kontrollen der Plaketten zu Rückstaus in den öffentlichen Verkehrsraum komme, müsse man einschreiten.
    Zu wenig Parkplätze am Hauptbahnhof


    Die Verwaltung muss laut Harzendorf sicherstellen, dass an allen Bahnhöfen, vor allem aber am Hauptbahnhof, genügend Taxiplätze zur Verfügung stehen, damit ankommende Fahrgäste zügig ihr Ziel erreichen. Deshalb prüfe man im Vorfeld, ob es alternative Stellplätze auf städtischem Grund gibt, die ohne Gebührenpflicht von allen genutzt werden.


    „Gerade am Hauptbahnhof, aber auch an den anderen Stellplätzen sind die Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Das wird sich nicht ohne Eingriffe in den Verkehr umsetzen lassen.“
    Ob es sinnvoll war, die Verhandlungen zwischen Bahn und Taxi-Ruf scheitern zu lassen, will bei der Stadt niemand bewerten. Auch nicht, wer die Verantwortung dafür trägt. „Der Vertrag, den die Bahn mit My-Taxi abgeschlossen hat, ist rein privatrechtlicher Natur. Da können wir uns nicht einmischen“, sagt Harzendorf.


    Man müsse sehr genau beobachten, welche Folgen das für den Fahrgast habe, der vom Hauptbahnhof sein Ziel per Taxi erreichen will. „Bisher hat das reibungslos funktioniert. Wir müssen sicherstellen, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird.“
    AUTOR
    Peter Berger ist NRW-Korrespondent.

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  • Da hier mal wieder Einige, selbst Geschäftsführer :thumbsup: unwissend auf dem völlig falschen Zug unterwegs sind werd ich mal kurz aufklären:


    Rein rechtlich geht es bei solchen Verträgen zwischen DB, Zentralen, nun mt
    in erster Linie um den Vertragsgegenstand der Betriebsübertragung = Betriebspflicht!
    Und die garantiert mt!Im Moment sogar noch mit Zentralen-Schmarotzern.... ;)


    Flächen sind damit Vertraglich selbstverständlich und sekundär.


    Taxiposten>>>>Beschilderungen weisen hier lediglich die Pflicht auf den Flächen >>>>an!


    Kann somit jeder auf seinen Grundstücken (Ich erinnere hierzu mal an den HansaWagen 500 von Hansafunk)
    für Events, Partys den Hamburger Flughafen und sonstigen Flächen.... etc vereinbaren. Am besten mit Schranken!!

    ..Watt ich nich will datt man mir tu... :D ...(ich schau da gerne zu)
    ********************************************


    PS:....Bin dann mal weg>>>>>>>>>> Urlaubzeit

  • Tip aus dem DAS:


    Rundschreiben des Taxirufs Köln:



    OK, im Prinzip darf MyTaxi NUR Fahrten vermitteln, die Pflichtfahrgebiet liegen, aber diese Diskussion gab es auch schon in Hamburg.
    Blieb ziemlich erfolglos, denn wie will ein Nicht-MTler das beweisen?

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  • Aus Facebook:


    TAXI RUF Köln eG
    11. Januar um 21:17 ·


    Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Landgericht vertagt Urteilsverkündung auf 19.01.2016


    Frankfurt (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat heute im
    Hauptverfahren nicht geurteilt, sondern die Urteilsverkündung auf den
    19.01.2016 vertagt.


    Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi
    Deutschland, die die gleichnamige App betreibt
    , gab folgendes
    Statement ab: "Wir sind zuversichtlich, dass wir Recht erhalten
    werden. Aus unserer Sicht ist klar: Der Gesetzgeber will keinen
    Preis-Wettbewerb im Taximarkt. Taxis sind Teil des ÖPNV und der
    Gesetzgeber will die Bevölkerung nicht Profitinteressen aussetzen.
    Der Staat schützt mit der (im PBefG festgelegten) Tarifpflicht den
    Verbraucher. Warum Rabatte aber schlecht für den Kunden sind, muss
    man erst einmal verstehen.


    Der Daimler-Konzern mit der Tochter Mytaxi kauft sich mit massiven
    Rabattaktionen Marktanteile am Taximarkt. 700 Taxizentralen
    Deutschlands sind dadurch einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert.
    Sie arbeiten grundsätzlich genossenschaftlich, kostendeckend, ohne
    Gewinne.
    Sie können und dürfen gemäß PBefG keine Rabatte anbieten.
    Hat Mytaxi sie mit fortlaufenden Rabattaktionen erst einmal gegen die
    Wand gedrückt, können Verbraucher nur noch unter gewinnorientierten
    internationalen Großkonzernen wählen (Mytaxi ist eine 100-prozentige
    Daimler-Tochter). In einer solchen Welt sind fortlaufende Rabatte
    aber nicht auf Dauer, Wucherpreise zu Stoßzeiten folgen.


    Ohne Tarifpflicht sind 700 Taxizentralen gefährdet. Hier droht
    eine Dehumanisierung der Arbeitswelt. Die Mitarbeiter der 700
    Buchungszentralen sieht man zwar nicht, aber: Sie ernähren von ihrem
    Gehalt ihre Familien, sie gehen ans Telefon, wenn man etwas im Wagen
    vergessen hat, sie betreiben eine App, mit der man in ganz
    Deutschland ein Taxi bestellen kann
    . Sie sind das Bindeglied zwischen
    den Taxifahrern auf der Straße, und die Zentralen vertreten auch
    deren Rechte.
    Hier stehen Tausende Jobs auf dem Spiel, weil Daimler
    sich den Markt einverleiben will.


    Der feste Taxi-Tarif schützt Verbraucher, denn


    - er gilt auch zu Stoßzeiten, sodass auch normale Bürger
    Weihnachten, Silvester oder zu Messezeiten immer nur gemäß Tarif
    zahlen,
    - er gilt auch für Krankenfahrten, die natürlich auch zu
    Stoßzeiten stattfinden,
    - er ist Teil des ÖPNV: Taxis stellen eine Grundversorgung sicher,
    die sie zum Tarif-Fixpreis abliefern
    - er verhindert Minijobs und stellt sicher, dass Taxifahrer von
    dem Entgelt leben können (wie wir wissen hart am Mindestlohn),

    - er verhindert asoziale Wucherpreise.


    Vermeintlich billige Taxifahrten gaukeln der Bevölkerung vor,
    Taxifahren könne billiger sein. Dabei wird der Rabatt von einem
    finanzstarken globalen Unternehmen subventioniert.


    Wohin die Abschaffung einer Tarifpflicht führt, sieht man übrigens
    in den USA: Es war Silvester 2014/15 in New York billiger, Helikopter
    zu fliegen, als mit Uber zu fahren. Der Gesetzgeber in Deutschland
    hat das Taxifahren bewusst von solch profitgetriebener Willkür
    entkoppelt."


    Warum sind rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland von Ausbeutung
    bedroht?


    "Hat ein Unternehmen wie Mytaxi erst ein Vermittlungsmonopol,
    schraubt sich die Vermittlungsprovision, die die Fahrer je
    vermitteltem Fahrgast zu zahlen haben, nach oben. Konzernen liegt
    schließlich der Profit am Herzen. Bei Taxizentralen entrichten
    Taxifahrer eine Flatrate für Fahrgastvermittlung, die umgerechnet
    rund fünf Prozent des Fahrpreises entspricht. Mytaxi hat bereits bis
    zu 30 Prozent von Taxifahrern verlangt,
    Uber nimmt in Deutschland 20
    Prozent. Neufahrer in den USA zahlen bei Uber bereits 25 Prozent
    Provision."
    Online presse.


    Zunächst einmal merkt man hier, wie die etablierten Zentralen im dunklen Keller pfeifen, weil ihnen der Angstschweiß auf der Stirn steht.
    Zweitens lügen sie, wenn sie davon faseln, daß die meisten Zentralen genossenschaftlich orientiert sind. Sind sie eben nicht.
    Weiterhin haben dann sogenannte Genossenschaften Abspaltungen, wo sie ihre Sparte zum Geldverdienen ablegen.
    Und Männer, wie Hermann Waldner aus Berlin machen Millionen mit und am Gewerbe!
    DESHALB möchte er natürlich den Hauptkonkurrenten MyTaxi aus dem Weg räumen, damit er seine eigene App 'taxi.eu' besser unter die Leute bringen kann.
    Und 'Taxi.Deutschland' versucht er über eine gemeinsame Schnittstelle ebenfalls, sich einzuverleiben!


    Und die Sache mit den Prozenten MTs sind ebenfalls gelogen, denn die 30% waren zwar mal angedacht, wurden aber nie tatsächlich richtig in der Praxis eingeführt!


    Man merkt die Absicht und ist verstimmt!
    Wenn hier jemand die Fahrer AUSBEUTET, sind es in aller Regel die etablierten Zentralen und deren angeschlossene Unternehmer, die den Mindestlohn massenhaft unterlaufen mit betrügerischen Machenschaften, wie zB die 'Pausenakkumulation' an den Taxametern der Wagen!
    Oder zB in Frankfurt am Flughafen etc. Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • TAXI RUF Köln eG Bitte diesen Beitrag teilen.
    Gefällt mir · Antworten · 1 · 12. Januar um 23:35 · Bearbeitet
    Peter Müller-Lüdenscheidt
    Peter Müller-Lüdenscheidt Schuldig bei Verdacht! Sind wir wieder im Mittelalter?
    Gefällt mir · Antworten · Gestern um 11:01
    Peter Müller-Lüdenscheidt
    Peter Müller-Lüdenscheidt Was bedeutet: "werden wir, jeden Vorfall gerichtlich der zuständigen Behörde zur Ahndung melden." Dies gerichtlich kann ich nicht einordnen, geht ihr zum Gericht und das Gericht trägt die Liste der Verdächtigen zur Behörde? und warum ein Komma nach "werden wir"
    Gefällt mir · Antworten · Gestern um 11:06
    Peter Müller-Lüdenscheidt
    Peter Müller-Lüdenscheidt Fragen über Fragen
    Gefällt mir · Antworten · Gestern um 11:06
    Jörn Napp
    Schreibe eine Antwort ...


    Hans- Jürgen Ferdinand Schütte
    Hans- Jürgen Ferdinand Schütte Der Aufruf ist aber dann auch ein Missbrauch - Denkt dran es ist ein Aufruf zum Zinken und der TRK macht sich hier voll lächerlich .. das ist meine Meinung - Nein mich hat dafür niemand bezahlt. PS: vielleicht ist das auch noch ein Verstoß gegen den Datenschutz .. aber den kenne die Herrschaften von der TRK sowie so nicht.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 03:05
    Ömer Altuntop
    Ömer Altuntop Lieber Hans- Jürgen Ferdinand Schütte du bist der einzige der Ahnung von alles hat. „grin“-Emoticon
    Gefällt mir · Antworten · 2 · 13. Januar um 08:24
    Norbert Rau
    Norbert Rau Liebe Taxi Funk Köln eG..... Ich bin wahrlich kein Freund von MyTaxi!!!Habe sogar MyTaxi ,auf Ihrer Facebookseite, schon mit ihren "Ubermethoden" konfrontiert(siehe z.B .... 22.11.2015 auf der MyTaxi Seite Kommentar zur 50%Aktion).Das kurz zur Einführung zu meiner Gesinnung.
    Ich verstehe auch das jetzt nach der feindlichen Übernahme der Bahnhöfe mit harten Bandagen gekämpft werden muss!!!
    Jedoch wird es nach meinem Rechtsverständnis jetzt gerade albern.Denn egal woher die Bestellung kommt (Telefon,Taxifunk oder APP) darf ein Taxi sie auch außerhalb ihres Pflichtfahrgebietes ausführen.Oder hat die Taxi Köln eG nie Aufträge außerhalb von Köln vermittelt?
    Also wird euch diese Aktion nur unnötig Geld kosten.So bekommt ihr MyTaxi nicht in den Griff...
    Gefällt mir · Antworten · 3 · 13. Januar um 09:00 · Bearbeitet
    1 Antwort
    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Hallo Norbert Rau,vielleicht liegen Sie ja mit Ihrem Rechtsverständnis falsch.
    Im PBefG ist alles geregelt,u.a. auch die Tarifpflicht.
    Unsere Anwälte haben dafür ein anderes Rechtsverständnis.
    Im Übrigen haben wir "alles" im Griff
    Gefällt mir · Antworten · 4 · 13. Januar um 09:45 · Bearbeitet
    Norbert Rau
    Norbert Rau Dann bin ich ja gespannt... viel Glück... Ihr werdet es brauchen...
    Gefällt mir · Antworten · 4 · 13. Januar um 09:46
    Hans- Jürgen Ferdinand Schütte
    Hans- Jürgen Ferdinand Schütte Aha die Anwälte unterstützen den Aufruf zum denunzieren (wie soll das eingentlich funktionioren? - Ich bitte um eine praktische Anleitung) und ihr habt alles im Griff .. Gut so vielleicht sollten die Fahrer sich auch mal der Geiz ist Geil Mentaltät der Unternehmer anschliessen und einfach zu Hause bleiben ...
    Gefällt mir · Antworten · 1 · 13. Januar um 14:21
    Georgios Horafas
    Georgios Horafas Nun, der Vorstand hat einen Dipl.-Juristen! Die werden schon wissen, was geht oder nicht! „wink“-Emoticon
    Gefällt mir · Antworten · 2 · 13. Januar um 14:53
    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Herr Hans- Jürgen Ferdinand Schütte,es steht nirgends was geschrieben, weder von einem Aufruf noch von einer Denunziation. Wenn Sie weiterhin Behauptungen aufzählen die nicht der Tatsache entsprechen, werden wir Sie auf dieser Seite Kommentarlos sperren.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 16:36 · Bearbeitet
    Sivas Sivas
    Sivas Sivas Ich nehme an, diese Landkreiskarte stellt das Kölner Pflichtfahrgebiet dar.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 20:53
    Sivas Sivas
    Sivas Sivas Ich nehme an, die Karte stellt das Kölner Pflichtfahrgebiet dar.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 20:54
    Sivas Sivas
    Sivas Sivas Warum darf eine Kölner Taxe dann in Bergisch-Gladbach keine Fahrgäste aufnehmen ? Innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist er doch sogar dazu verpflichtet (Beförderungspflicht).
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 20:57
    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Wegen verschiedenen Taxi Tarifen.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 21:05
    Sivas Sivas
    Sivas Sivas also handelt es sich bei dieser Stadt-/Landkreiskarte nicht um das Kölner Pflichtfahrgebiet, da innerhalb eines sochen Tarifgleichheit bestehen muss, was ja nicht der Fall ist.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 21:18
    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Dieser Kartenausschnitt ist Symbolisch angedacht.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 21:29
    Sivas Sivas
    Sivas Sivas hab grad was auf den Seiten der Stadt Köln gefunden: (2) Das Pflichtfahrgebiet erstreckt sich über die Stadt Köln hinaus auf
    die Städte Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und Solingen, den Rhein-Kreis
    Neuss, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen-Kreis, die
    Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des
    Kreises Mettmann, die Städte Euskirchen und Zülpich sowie die Gemeinde
    Weilerswist des Kreises Euskirchen und den Rhein-Sieg-Kreis
    ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth. Ist das noch aktuell ? Dann darf der Kölner Taxler in all diesen Städten einladen, muss er sogar ! weil Pflichtfahrgebiet !
    Gefällt mir · Antworten · 1 · 13. Januar um 21:39
    Ömer Altuntop
    Ömer Altuntop Es heißt aber nicht dass wir oben genannten Orten einfach Fahrgäste aufnehmen dürfen sondern es regelt als Kölner Taxi von Köln aus zur diese Orten die Fahrgäste befördern müssen.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 22:09
    Ömer Altuntop
    Ömer Altuntop Vor paar Jahren in Rösrath wurde Kölner Taxi Kollegen von Polizei angehalten worden und auf 35 Bußgeld bestraft worden weil die Taxen Taxidachzeichen an gehabt haben.


    Als Grund; außerhalb des Lizenzgebiet sich nach Fahrgastbeförderung durch Dachzeichen bereit erklärt haben.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 22:12
    Ömer Altuntop
    Ömer Altuntop Es gibt natürlich Ausnahmen dass Man als Taxifahrer bei einem Lizenzfremden Stadt Fahrgäste aufnehmen darf. Aber sehr eng kalkuliert...diese kann bei eine Anzeige auch nicht berücksichtigt werden können.
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 22:16
    Georgios Horafas
    Georgios Horafas Wo steht das, dass ich außerhalb meiner Gemeinde den Vogel ausschalten muss?
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 22:28
    Jörn Napp
    Schreibe eine Antwort ...


    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Herr Sivas Sivas,sind Sie Taxifahrer oder Taxiunternehmer?
    Gefällt mir · Antworten · 13. Januar um 21:41
    Ömer Altuntop
    Ömer Altuntop "Wegen Verschiedene Taxitarife" kann ein Grund sein aber ist nicht der Hauptgrund.


    Es geht hier um die Wettbewerbsfähigkeit eines Örtlices Taxiunternehmen zu schützen.
    Gefällt mir · Antworten · 1 · 13. Januar um 22:28 · Bearbeitet
    2 Antworten
    Hans Peter
    Hans Peter Auch ich bin erstaunt ... Auf Bestellung kann man doch seine Leute von außerhalb abholen ...? Ich kann doch eine Stammkundin am Starnberger See abholen und nach Hause bringen ..? Die Frage, ob eine App benutzt wird, dürfte im PBefG noch nicht bewertet sein.


    Koll. Grüße Hans Peter
    Disponent Taxi Freiburg
    Gefällt mir · Antworten · Gestern um 10:16
    TAXI RUF Köln eG
    TAXI RUF Köln eG Hallo Hans Peter,natürlich dürfen Sie auf Bestellung( Anruf Fax ) außerhalb Ihrer Betriebssitzgemeinde Fahrgäste aufnehmen und Befördern. Im PEefG ist aber klar geregelt das man sich `"nicht" zu Vermittlung bereithalten darf,sprich auf der Rückfahrt einen Auftrag annehmen der nicht gezielt an dieses Fahrzeug gerichtet ist. Deswegen sollte das Taxischild außerhalb der Betriebssitzgemeinde ausgemacht werden. Was demnach auch für eine Applikation gilt, die nicht unterscheiden kann welches Fahrzeug zur Betriebssitzgemeinde gehört. Gruß aus Köln
    Gefällt mir · Antworten · 22 Std. · Bearbeitet
    Norbert Rau
    Norbert Rau Auch eine automatische Vermittlung(z.b. FMS) unterscheidet nicht wo ein Taxi seinen Betriebssitz hat,bei Bestellungen außerhalb.Daher werdet ihr mit diesem denken leider kein Erfolg gegen MyTaxi verbuchen können...
    Gefällt mir · Antworten · 17 Std.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
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  • Mein Kommentar:


    Zunächst einmal merkt man hier, wie die etablierten Zentralen im dunklen Keller pfeifen, weil ihnen der Angstschweiß auf der Stirn steht.
    Zweitens lügen sie, wenn sie davon faseln, daß die meisten Zentralen genossenschaftlich orientiert sind. Sind sie eben nicht.
    Weiterhin haben dann sogenannte Genossenschaften Abspaltungen, wo sie ihre Sparte zum Geldverdienen ablegen.
    Und Männer, wie Hermann Waldner aus Berlin machen Millionen mit und am Gewerbe!
    DESHALB möchte er natürlich den Hauptkonkurrenten MyTaxi aus dem Weg räumen, damit er seine eigene App 'taxi.eu' besser unter die Leute bringen kann.
    Und 'Taxi.Deutschland' versucht er über eine gemeinsame Schnittstelle ebenfalls, sich einzuverleiben!


    Und die Sache mit den Prozenten MTs sind ebenfalls gelogen, denn die 30% waren zwar mal angedacht, wurden aber nie tatsächlich richtig in der Praxis eingeführt!


    Man merkt die Absicht und ist verstimmt!
    Wenn hier jemand die Fahrer AUSBEUTET, sind es in aller Regel die etablierten Zentralen und deren angeschlossene Unternehmer, die den Mindestlohn massenhaft unterlaufen mit betrügerischen Machenschaften, wie zB die 'Pausenakkumulation' an den Taxametern der Wagen!
    Oder zB in Frankfurt am Flughafen etc. Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.



    Wer hätte etwas Anderes erwartet?
    Selbstredend hat die Kölner Zentrale meinen Beitrag gelöscht!
    Auch die Grammatik läßt zu wünschen übrig.

    TAXI RUF Köln eG
    Ihr persönliche Meinung ist sehr pauschaliert ausgeführt.
    Wir dulden hier keine Hetze und Propaganda,diese können Sie in Ihrem Forum verbreiten.
    Gefällt mir · Antworten · vor 19 Minuten


    Jörn Napp
    Als ob ich es nicht gewußt habe! Ich habe weder Hetze noch Propaganda verbreitet, sondern NUR die Wahrheit! Aber bei waldnerabhängigen Zentralen ist natürlich Kritik an diesem Oberguru nicht gestattet! Klar! Aber es war gut, daß ihr endlich Konkurrenz bekommen habt! PS: Dieser Dialog wurde selbstredend gescreenshottet, damit das erhalten bleibt!

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • ZITAT:


    TAXI RUF Köln eG Hallo xyz,natürlich dürfen Sie auf Bestellung( Anruf Fax ) außerhalb Ihrer Betriebssitzgemeinde Fahrgäste aufnehmen und Befördern. Im PEefG ist aber klar geregelt das man sich `"nicht" zu Vermittlung bereithalten darf,sprich auf der Rückfahrt einen Auftrag annehmen der nicht gezielt an dieses Fahrzeug gerichtet ist. Deswegen sollte das Taxischild außerhalb der Betriebssitzgemeinde ausgemacht werden. Was demnach auch für eine Applikation gilt, die nicht unterscheiden kann welches Fahrzeug zur Betriebssitzgemeinde gehört. Gruß aus Köln


    (Na da sollte ich mich wohl doch mal beim Frazebuch anmelden?!.....)


    Ob hier mal wieder fehlende Fachkenntnisse der § in § 51 Abs. 1 Nr. 6 PBefG und in § 37 Abs. 3 Satz 6 BOKraft , auch fehlende Deutsch-(Inhalts)kenntnisse die Gründe sind oder einfach nur Schwachsinn im Namen Taxi Ruf Köln eG also auf " ganz >>>>WICHTIG" verbreitet werden sollte,weil man O.A. oder HansFranz hier nun wirklich nicht für voll nehmen kann,


    " ....sprich auf der Rückfahrt einen Auftrag annehmen der nicht gezielt an dieses Fahrzeug gerichtet ist...." und
    " ...Was demnach auch für eine Applikation gilt, die nicht unterscheiden kann welches Fahrzeug zur Betriebssitzgemeinde gehört...."
    beinhalten dabei von jeder der von mir aufgeführten Tatsachen etwas.


    ...sucht Euch etwas aus.... :thumbsup:

  • Aus Facebook:


    TC Ergün Özkul
    18 Std.

    Taxi Ruf Köln vs Mytaxi

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Krieg mit Mytaxi ist die erste Schlacht gewonnen.
    Die Stadt hat uns erstmal grünes Licht gegeben, es bleibt vorerst alles beim alten, sprich wir fahren die Bahnhöfe wie gehabt an.
    Bei Verstößen seitens DB bezüglich Scheine bitte mit Datum Uhrzeit an den Vorstand weiterleiten.
    Die DB hat mit BZP einen Vertrag und darf niemanden bevorzugen und muß die Scheine von der Spitze aus verteilen.


    Also frohes schaffen.
    Gemeinsam sind wir stark


    Um was geht es hier?
    Das NORMALE Aufstellen am Bhf oder um Transportscheine der Bahn?

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Tja, vielleicht sollten die sich endlich mal dafür stark machen, daß nicht so viele Taxen auf der Straße sind!?
    Mal ein bißchen mehr auf die Einhaltung der gesetze achten und dem Taxiruf endlich den Ast absägen, denn die tun offensichtlich auch nicht mehr, als es unsere Verbände in Hamburg tun!



    http://www.express.de/koeln/ko…--woran-liegt-s--23899810

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Aus der Facebook-Gruppe GegenUber :


    köln besetzt.png


    köln fms frei.png


    Wer in einer 8 Stunden-Schicht 55 Besetzkilometer schafft bei einer durchschnittlichen Erledigungsgeschwindigkeit von 23 km/h, wäre 2 Stunden und 24 Minuten besetzt. Daraus kann man schließen, daß der Fahrer in seiner 8-Stunden-Schicht zu 70 Prozent frei war.