Auch ruhig nochmal hier gucken...:
http://www.das-freie-taxiforum…ad&postID=12943#post12943 Thread Nr. 1
Ein Urteil von 2008.
Hauptargument des Gerichtes damals:
ZitatDenn bezogen auf die Leistung
„Krankentransport“ seien die im Rahmenvertrag vorgesehenen Entgelte
nicht kostendeckend und berücksichtigten keine angemessene Gewinnspanne.
Sie lägen deutlich unter dem in der Rechtsverordnung festgesetzten
Taxentarif von 1,50 € pro Kilometer.
Und heute sind die Tarife natürlich nochmal deutlich höher als 1,50 € , was also bitte ist an 1,08 € nicht ruinös ???
Tesa