So, der BZP hat einen neuen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen und hier ganz klar die ihm angeschlossenen Zentralen bevorzugt!
In Hamburg wird als Vertragspartner NUR der Hansa-Funk gelistet!
http://www.bzp.org/bahnpartner…sberechtige_Z_aktuell.pdf
Das Merkblatt für Taxifahrer:
http://www.bzp.org/bahnpartner…_Merkblatt_Taxifahrer.pdf
Muster für den Taxi-Gutschein:
http://www.bzp.org/bahnpartner/_doc/Taxigutschein_Muster.pdf
http://www.bzp.org/bahnpartner/
Partner der Deutschen Bahn - Neue Konditionen ab 1.1.2015!
Seit Jahrzehnten bedient sich die Deutsche Bahn AG unter anderem im Rahmen des Störungsmanagements der Dienstleistungen des Taxigewerbes. Im Jahr 2006 sollten die auf einer Vielzahl von Einzelverträgen beruhenden Leistungen des Taxigewerbes auf eine einheitliche Rahmenvertragsebene gestellt werden, aufgrund des Gesamtvolumens wurden diese dann EU-weit ausgeschrieben.
Der BZP hat diese erste Ausschreibung im Frühjahr 2007 für sich entscheiden können. Maßgeblich hierfür war unter anderem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine nahezu flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann. Ausschlaggebend für die Bahn war insbesondere auch, dass der BZP angesichts der vorher kaum übersehbaren Anzahl von abrechnenden Unternehmen - was einen enormen Verwaltungsaufwand für die Bahn verursachte - eine deutliche Reduzierung der abrechnungsberechtigten Zentralen zugesichert hat.
Hierzu wurden ausgesuchte Zentralen in enger Abstimmung und Koordination mit der Bahn über Zusatzvereinbarungen eingebunden. Dabei hat der BZP bei der Auswahl der Vertragspartner vor Ort bei Ihm organisierte Unternehmen bzw. Zentralen selbstverständlich bevorzugt. Auch der Wunsch der Bahn, bisher einbezogene und bewährte Zentralen bzw. Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, wurde natürlich beachtet. In Regionen bzw. Städten ohne BZP-organisierte Unternehmen wurden - nach Rücksprache mit unseren Landesverbänden - auch andere Zentralen mit einbezogen, um eine 100%ige Flächendeckung zu erreichen.
Weiterhin gibt es eine bundesweite Entgeltvereinbarung. Die Preise für den im Frühjahr 2013 abgeschlossenen Rahmenvertrag des BZP wurden in der Jahreswende 2012/2013 verhandelt und für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer für das Frühjahr 2015 vorgesehenen geringfügigen Erhöhung abgeschlossen.
Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2015 kam jetzt eine Nachverhandlungsklausel zum Tragen. Der BZP konnte bei den Verhandlungen mit der Bahn gegenüber den bisherigen Preisen um rund 21 Prozent gestiegene Entgelte für die restliche Laufzeit bis zum Frühjahr 2016 vereinbaren. Danach gelten ab 1.1.2015 folgende Konditionen (Werte bis 31.12.2014 in Klammern):
Fahrten in Pflichtfahrgebieten werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.
Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete:
- der Fahrpreis beträgt 0,85 Euro je gefahrenen Kilometer (bisher 0,70) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 0,98 Euro pro gefahrenen Kilometer (bisher 0,81) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif
- Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr etc.) werden nicht berechnet.
Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der BZP empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält.
Bitte achten Sie auch darauf, dass es sich bei den Taxigutscheinen um Original-Gutscheine handelt, die am DB-Wasserzeichen erkennbar sind. Kopien dürfen nicht akzeptiert werden.
WICHTIG: MERKBLATT für Taxifahrer der Deutschen Bahn für das Verfahren der Taxigutscheine (mit Muster) und der Kostenübernahme bei Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr!
Eine Übersicht der autorisierten Abrechnungsstellen (Zentralen) finden Sie hier.
Ein Muster der Taxigutscheine finden Sie hier.
(Stand 03.12.2014)