http://app.handelsblatt.com/po…mindestlohn/11126854.html
17.12.2014
09:34 Uhr
Techniker, DAK, Barmer & Co.
Krankenkassen sparen sich den Mindestlohn
exklusiv
Gesetzlich Versicherte haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Haushaltshilfe. Viele Kassen zahlen dafür Stundensätze unter dem Mindestlohn. Ein klarer Rechtsbruch, meint der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.
Berlin
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat die gesetzlichen Krankenkassen weniger Tage vor dem Jahreswechsel davor gewarnt, den ab Januar geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen. Hintergrund der Warnung ist die Praxis vieler Krankenkassen, Versicherten, die zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts eine Haushaltshilfe benötigen, die entstehenden Kosten nur mit einem Stundensatz von rund fünf Euro zu vergüten.
Die Rechtslage sei eindeutig, sagte Laumann dem Handelsblatt. „Nach dem Sozialgesetzbuch müssen die Krankenkassen den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten, wenn sie selbst keine Haushaltshilfe stellen.“ Dazu hätten die Gerichte in der Vergangenheit entschieden, „dass für die Angemessenheit das ortsübliche Entgelt maßgeblich ist. Für mich ist klar, dass ab dem 1. Januar 2015 hier auch die unterste Lohngrenze zu beachten ist. Das heißt, Haushaltshilfen haben einen klaren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.“
Und dies müssten die Kassen auch bei der Kostenerstattung in Rechnung stellen, „ohne Wenn und Aber“, betonte Laumann. „Gerade als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben sie eine Vorbildfunktion.“ Dies bedeute, soweit die Stundensätze unter den Vorgaben des Mindestlohns liegen, müssen diese zum 1. Januar angepasst werden.
Nach Recherchen des Handelsblatts liegt der Kostensatz zumindest bei den Ersatzkassen, bei denen fast 40 Prozent aller Kassenmitglieder versichert sind, deutlich unter dem Mindestlohn. So zahlt die Techniker Krankenkasse, einer der größten Kassen Deutschlands, 5,25 Euro. Die TK hält sich damit wie auch die DAK, die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (HKK) an eine zwölf Jahre alte Empfehlung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK). Die Barmer GEK, die ebenfalls dem VDEK angehört, zahlt dagegen einen Stundenlohn von sechs Euro. Wesentlich höher fällt der Satz bei der AOK aus.
Für selbst organisierte Haushaltshilfen gebe es einen Höchstbetrag der an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert ist, sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt. Dieser liege derzeit bei 8,75 Euro pro Stunde, bei einer maximalen Einsatzdauer von acht Stunden pro Tag.
Damit liegen die AOKs über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde, die anderen liegen darunter.
Wieder ein guter Grund, eben doch bei der guten alten AOK zu bleiben!