Haftung bei Taxibestellung per Telefon

  • folgender fall (fiktion):


    F aus berlin sucht im www nach einem taxiunternehmen um ein taxi zu bestellen.
    er kommt auf die site von taxifunk-berlin.de und bestellt, unter dort angegebener tel.nr, ein taxi.


    beim bestellen macht F fogende angaben:
    start in berlin-spandau
    ende in schönefeld


    Z, mitarbeiter vom taxifunk-berlin, nimmt alles auf
    und sag:
    das taxi ist in ca. 5min da.
    F bedankt sich bei Z und legt auf.


    Z sendet einen auftrag:
    abholung: berlin-spandau
    zeitpunkt: sofort
    an taxi T.


    nach ca. 4 min fährt T bei F vor und F steigt ein.
    ende teil 1.


    bevor ich weiterspinne,teil 2, hier die frage:


    wann und zwischen wen ist ein vertrag zustande gekommen?



    Anmerkung des Admin: Ich habe den Themen-Titel ein klein wenig abgeändert, damit er dem Diskussionsthema schon optisch sofort nahekommt.
    Am 21.1.15

  • Auf jeden Fall mit der Zentrale!
    Sollte F seinen Flieger nicht erreichen, weil sie kein Taxi vermitteln konnten oder dieses zu spät kommt (nicht verkehrsbedingt), so haftet die Zentrale!
    Unter Umständen mit ziemlich viel Geld, je nachdem, was vom Erreichen des Fliegers abhing.
    Diese Fälle geschehen bei Zentralen ziemlich häufig. Vor allem bei Vorbestellungen, die dann die Kutscher einfach nicht ausführen, ohne rechtzeitig Bescheid zu sagen.


    Bei MyTaxi geschah so etwas etwa 2 mal im Monat, wie man mir mal erzählte, als ich dort das Problem der Vorbestellungen angesprochen habe.


    Sitzt der Kunde im Taxi,hat er natürlich mit diesem den Vertrag mit allen seinen Konsequenzen.

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  • @Jörn



    .... sorry, aber das ist wiedermal wie bei " Wer wird Millionär", wo immer nur die als Joker aufstehen sollten, die es auch wissen und nicht nur glauben.


    Völliger Blödsinn.


    Einzige Haftunsvariante wäre die bestätigte Zusage einer Bestellung durch ein konkretes, ausführendes Taxiunternehmen.


    Wenn mich einer anruft, und ich sage ihm zu zu einem bestimmten Termin zukommen und tue das dann nicht, DANN erst kann ich persönlich ( bzw. mein Betrieb ) haftbargemacht werden, aber auch nur dann, wenn ich das zu vertreten habe. Wenn mir auf dem Weg dorthin die Kolben aus der Motorhaube fliegen, dann ist das ein unabänderliches, unvorhersehbares Geschehen, es sei denn, mir ist schon seit langem bekannt das die Kolben jederzeit raus fliegen könnten, und ich dieses Risiko nicht abgestellt habe usw und so fort.
    Sonst gäbe es übrigens schon lange keinen Autoruf, kein Hansa und auch sonst nicht mal mehr Mytaxi noch.....
    ( denn auch dort erfolgt die Bestellung schließlich telefonisch..... :gehoernt: )


    Tesa

  • Da liegst du leider vollkommen falsch, Tesa.
    Zunächst haftet die Zentrale!


    Auch beim Hansa gab es schon reichlich solcher Fälle.
    Eine Beschwerde darüber gab es auch mal in einem der früheren Hansa-Hefte, bin jetzt aber zu faul, den rauszusuchen.


    Wenn du eine Vorbestellung angenommen hast und diese nicht ausführst, wird die Zentrale versuchen, die Kosten bei dir wieder reinzuholen.
    Bei MT werden solche Fahrer umgehend rausgeworfen.

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  • http://www.anwalt-bauer.de/urt…tz-taxibestellung-14.html


    oder aber:

    Zitat

    Schäden und Ansprüche, die während der
    Auftragsausführung oder nach Vergabe des Auftrages an den Taxifahrer
    entstanden sind, sind mit dem jeweiligen Taxiunternehmen selbst zu
    regeln."

    Nach der Vergabe.... !
    Im übrigen kannst Du solche Fragen auch immer weiter spinnen, zum Beispiel:
    - haftet der angestellte Fahrer, der unerwartet am Posten eingeschlafen ist, oder
    - haftet sein Unternehmer...?!
    - wielange im Voraus muß man ( um einer Haftung zu entkommen) einen Auftrag absagen bzw. stornieren ? - 1 Tag, 2,5 Std, 30 Min, - 10 Minuten...??


    Niemals wird sich eine Taxivermittlung in die Haftung begeben, wenn Sie Silvesternacht eine Vorbestellung um 5 h morgens zum Bahnhof angenommen hat, völlig absurd.



    Eventuell müßte die Zentrale dem Fahrgast rechtzeitig mitteilen, das leider kein Wagen zu vermitteln war - darüber ließe sich noch philosophieren, auch wenn es dem Fahrgast das kaum helfen dürfte....


    Je wichtiger eine Taxenfahrt ist, umso mehr liegt im übrigen auch eine Verantwortung beim Besteller.
    Er hat einfach eine gewisse Verzögerung als "Lebensrisiko" mit einzukalkulieren.
    Dieser fehlende Zeitpuffer ( ob nun durch Unfall, Stau oder eine nicht angekommene Taxe ) kann ihm durchaus angelastet werden, wenn er einen (wichtigen) Termin dadurch verpaßt.


    Tesa

  • Wie immer kommst du mit wirklich lächerlichen Beispielen!


    Das ist doch genau das, was ich oben beschrieben habe:
    Zunächst liegt die Haftung bei der Zentrale, aber wenn ein Fahrer (Unternehmer) den Auftrag angenommen hat, liegt eben diese BEI IHM!


    Es geht hier um Vorbestellungen zB eines Geschäftsmannes zum Flieger!
    Wenn durch das Verschulden der Zentrale (Bestellte Taxe erscheint nicht rechtzeitig) der Flieger weg ist, haftet eben diese zunächst!
    Kommt der Kunde zu spät, obwohl die Taxe pünktlich vor der Tür stand, ist die Haftung völlig klar!
    NATÜRLICH hat dieser einen gewissen Zeitspielraum einzukalkulieren!


    Aber in 99% aller Fälle erzählen die Zentralen (egal welche) dem freudigen Kunden, daß sein Wagen in 5 Minuten da sei, obwohl die Funkerin noch gar keinen hat!
    Hundert mal selber erlebt!


    GENAU DAS ist es ja, was die Kunden bei MyTaxi so toll finden: Sie sehen SOFORT, daß sie einen Wagen haben und WO dieser tatsächlich ist und wielange er noch braucht!
    Dazu reichlich Kontaktmöglichkeiten direkt zwischen Fahrer und Kunden!

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  • @Jörn


    Welches Beispiel ist denn "lächerlich" ?? Genau bitte...?!


    - haftet die Funkerin persönlich wenn sie soetwas den Kunden verspricht und nicht halten kann ?
    - oder haftet die Zentrale wenn ihre Funker/innen grob fahrlässig solche Infos an Fahrgäste raus gibt ?
    - nochmals: Haftet der Fahrer persönlich wenn er eine angenommene Tour verpennt ?
    - oder haftet sein Unternehmer ?
    - und in welchem Maaße haftet irgendjemand überhaupt , unbegrenzt ?! - Ha !


    Nicht immer soviel reden, wenn man es nicht richtig weiß. Fragen kann man, vermuten kann man auch alles, aber mit Wissen hat das immer alles wenig zu tun.


    Aber wenn Du das alles so unbedingt wiedermal besserwissen willst:
    Dann laß sie doch alle haften, dann soll das eben so sein wie Du sagst, und die Seele hat ruh.


    Tesa

  • Natürlich haftet nicht die Funkerin, aber deren Arbeitgeber: Die Zentrale!


    Wenn der Fahrer verschläft (grob fahrlässig) haftet natürlich der Unternehmer dafür! Kann verdammt teuer werden.

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  • ruhe!


    bitte konstruktiv bleiben.


    es ist zwar ein fiktiver fall, aber durchaus möglich.
    besonders hilfreich ist es, wenn man zuerst auf die website
    von taxifunk-berlin.de geht.

  • Nun, taxi39.
    Warum setzt du nicht gleich einen ordentlichen Link rein oder zitierst aus deren Seite?


    Die Beantwortung deiner anfänglichen Frage ist sachlich gebracht worden.
    Das Problem wurde hier im Forum schon einmal behandelt.


    Natürlich weisen Zentralen stehts vehement irgendeine Verantwortung von sich, was deren Problem aber nicht löst.
    Die Zentrale ist zunächst einmal der AUFTRAGNEHMER, der dem Kunden die Annahme des Auftrages bestätigt und ihm einen Wagen zusagt, der zu einer bestimmten Zeit, die der Kunde bestimmt, vor der Tür stehen wird.
    Damit ist die Zentrale in der BRINGSCHULD!


    Diese gibt die Tour nun an ein Taxi ab, das sich verpflichtet (gegenüber der Zentrale), pünktlich vor Ort zu sein.
    Ist er bei höherer Gewalt nicht in der Lage, seinen Auftrag zu erfüllen (zB Blitzeis), so kann der Kunde ihm keinen Vorwurf machen und natürlich auch nicht der Zentrale.
    Stau ist zB keine Höhere Gewalt, denn einen solchen MUSS der Kutscher einkalkulieren. Jedenfalls in einem akzeptablen Maß!
    Handelt er aber grob fahrlässig (zB verschläft er), hat der Kunde Ersatzanspruch nicht nur für das Taxi, sondern uU auch für den Flieger u.a. entstandene Kosten.


    Kann der Fahrer selber die Tour nicht ausführen, MUSS er rechtzeitig bei der Zentrale oder beim Kunden Bescheid sagen!
    Versteht sich eigentlich von selber.

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  • ich hätte nicht gedacht,
    dass es noch deutliche, spricht per link, als taxifunk-berlin.de sein muss.
    bei dir erst recht nicht, da taxifunk-berlin=waldner ist.
    das problem wurde so nicht behandelt, dieser fall ist ganz anders, s.u..


    egal, da scheinbar keiner die website besuchen will,
    das würde die sache sehr vereinfachen,
    machr ich einen hinweis.


    dort steht,
    zitat:
    "Wir befördern Sie. . . "


    ich will eure gedanken nicht in eine bestimmte richtung lenken.
    mich interessiert eure interpretation des falls aus der sicht vom F.

  • taxi39


    Ich habe mir die Seite(n) angeguckt - finde da aber nichts Relevantes zu diesem Thema ?!
    Wo genau steht denn nun was ?



    Und darüber hinaus ist es doch so, das die Zentrale vom fahrgast der bestellt kein Geld bekommt.
    Es ist also eine einseitige Leistung. Ob also dadurch und deshalb ein Vertrag zustande gekommen ist bezweiffel ich doch sehr. Denn umgekehrt hätte die Zentrale ja auch keinen Anspruch, wenn der Kunde nicht erscheinen würde am Bestellort.


    Zwischen fahrer und Zentrale mag es anders aussehen. Die haben natürlich einen schriftlichen Vertrag untereinander, und da sollte sowas geregelt sein.


    Denn ( und das hängt ja nunmal alles zusammen ) wer würde die Schuld bekommen, wenn die Zentrale als Beispiel eine falsche Adresse vermittelt ?
    Hätte dann der Fahrer nicht auch Anspruch auf die Kosten oder eine Fehltour ?
    Angenommen die Zentrale vermittelt eine 200,- € Tour als Vorbestelllung, und der Fahrer stellt sich darauf ein , nur leider mit falscher Adresse, dann würden dem Taxifahrer nun 200,- € entgehen, ohne das er was dafür kann. Dann müßte die Zentrale ja folglich auch für diese 200,- € ihm gegenüber haften.


    Insofern würde ich sagen, einseitige Verträge sind höchst suspekt und kaum haltbar.


    Genauso sehe es also auch aus Sicht des Fahrgastes aus.
    Erst WENN ein Kollege die Tour angenommen hat, dann dürfte dieser überhaupt erst die Grundvoraussetzung für einen Schadenersatzanspruch liefern.
    Und zwar gegenüber dem Kunden, die Zentrale ist spätestens ab der Vermittlung raus aus dem Geschehen.
    Die würde / könnte max. dem erbosten Fahrgast mitteilen, "halten Sie sich bitte an Unternehmer XY".
    Aber wenn die Zentrale keinen Wagen bekommt, dann dürfte das als unabwendbares Ereignis zu werten sein. Alleine die flotte Zusage " der wagen ist in 5 min. da" wird wohl nicht reichen um daraus etwas abzuleiten.
    Schadenersatz einzuklagen gehört in Dtl. mit zu den schwierigsten Aufgaben eines Anwaltes. Das ist alles andere als leicht.....



    Tesa


    PS: Und wenn irgendwo steht " Wir befördern Sie..." dann sollte man das nicht zu ernst nehmen. Beim ARD und ZDF sitzt man auch in der 1. Reihe... also Werbesprüche müssen hier nicht unbedingt eine einklagbare Grundlage bieten. In den USA kann das anders ausshen.

  • Also bei MyTaxi oder gar bei UBER wird auch behauptet, daß diese eine Art ARBEITGEBER seien und somit zB SCHWARZARBEIT der Fahrer unterstützen würden!


    Da die Zentralen eigentlich ja auch nichts Anderes tun, als eben NUR Touren zu VERMITTELN, sind sie dann nicht für die Handlungsweisen der Fahrer verantwortlich!?


    Der Kunde aber geht ZUNÄCHST einmal mit den Zentralen oder Vermittlern einen Transportvertrag ein! Dieser läßt sich das dann später von seinen Mitgliedern bezahlen.
    GENAU wie bei MT oder UBER!
    Da UBER ja angeblich für die eventuelle Schwarzarbeit seiner angeschlossenen Fahrer zuständig ist, wären das die Zentralen dann ebenfalls!


    Dieser Ausdruck 'WIR FAHREN SIE' suggeriert natürlich dem uninformierten Kunden, daß TAXI BERLIN eine eigene TAXIFIRMA ist!
    Ich hatte schon massenweise Fragen von Kunden dazu, für welche Firma ich fahren würde. Gemeint war eine Zentrale!
    Und tatsächlich ist es so, daß der Kunde GLAUBT, daß die Zentrale die Fahrt dann durchführt!
    Und richtig ist ebenfalls (siehe das Thema 'Rechtsprechung in Taxizentralen'), daß sich eben diese über ihre 'Beiräte' oder 'Schiedsausschüsse' auch ARBEITGEBERÄHNLICHE Befugnisse anmaßen!
    Bei einer Genossenschaft noch eher akzeptabel, als etwa bei eine GmbH, wie es Taxi Hamburg ist!


    ZB gegenüber den angestellten Fahrern, für die grundsätzlich AUSSCHLIESSLICH der Unternehmer zuständig ist!

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  • zitat von http://www.taxifunk-berlin.de:
    " "


    wie gesagt, mich interessiert vorerst nicht das vertragsverhältnis
    taxifunk zu taxi.
    bei uber und mt ist die sache auch nicht mit diesem fall vergleichbar,
    da diese nur eine vermittlung, eben keine beförderung, anbieten.


    bgb ab §145 regelt das zustandekommen eines vertrages.


    taxifunk-berlin wirbt auf ihrer website mit einer beförderungsleistung nach wünschen (siehe foto).
    zusätzlich erweckt der gesamte internetauftritt den eindruck,
    dass die beförderung durch taxifunk-berlin ausgeführt wird.
    gegenteiliges wird auf der website nicht kommuniziert.
    durch den anruf oder die bestellfuktion, direkt von der website,
    kommt also ein vertrag zwischen F und taxifunk-berlin zustande.
    vereinbarte leistung ist eine beförderung von berlin-spandau nach schönefeld.


    richtig?


    meine fragestellung beschränkt sich vorerst nur auf diese sache.

  • taxi39



    Ja....
    also wenn ich das so lese, und jetzt verstanden habe was Du genau meinst....


    Also auf jeden Fall läßt das alles viele Fragen offen. Insofern ist oder sind die Formulierungen von Taxi Berlin nicht sehr clever gewählt, da muß ich Dir recht geben.
    Andererseits müßten doch irgendwo die AGB`s zu finden sein von denen ?!
    Denn immerhin:

    Zitat

    ....es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

    KÖNNTE das da drinnen stehen. Wenn diese aber nicht zugänglich, oder nur sehr erschwert zugänglich sind, dann haben diese AGB`s aber auch keine Wirkung.
    Das bedeutet, das der Bestellende-Kunde sie problemlos einsehen können muß.


    Ansonsten kann das tatsächlich schwierig werden, wenn da ein Kunde Schadenersatzansprüche anmeldet.


    Im Einzelfall würde es aber sicherlich auch sehr auf den Kunden ankommen, wie clever er seine Ansprüche durchsetzen kann.


    Tesa

  • Es kommt IMMER auf den Kunden drauf, irgendwelche Ansprüche durchzusetzen.
    Alle diese Leute bauen darauf, daß den meisten Kunden im Falle von Regress-Ansprüchen der Ganz zum Anwalt etc. zu risikoreich oder zu aufwendig sein wird und sie deshalb darauf verzichten werden.


    Auch bei MT kam es bis Ende 2013 nach deren eigenen Aussagen mir gegenüber etwa 2 mal im Monat zu solchen Regressforderungen. Wie die dann ausgingen, weiß ich nicht.
    Auch beim Hansa muß es welche gegeben haben, sonst wäre solche Fälle dort nicht vor dem SAS gelandet.

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  • immer wieder wird von einer haftung gesprochen wenn z.b. ein kunde seinen flieger verpasst.wo nehmt ihr diese hirnverbrannte these her? es entsteht ein BEFÖRDERUNGSVERTRAG ... !!! dieser beinhaltet keine bestimmte zeit wann man am ziel ankommt also auch keine pünktlichkeitsgarantie. einzig allein ist der kunde dafür verantwortlich so rechtzeitig zu starten das er zum gewünschten zeitpunkt am ziel ist. :explane:

  • es geht nicht um Schadensersatzansprüche oder sonstige pflichten aus dem vertagsverhältnis.


    es geht vorerst nur um die frage:
    kommt ein beförderungsvertrag zwischen taxifunk-berlin und F zustande!
    taxifunk-berlin suggeriert F, dass sie der beförderer ist.