NEUES EICHGESETZ in Kraft getreten!

  • Zum neuen Eichgesetz gibt es in der April-Ausgabe der Frankfurter Taxizeitung 'Taxi Journal' einen interessanten Artikel, der uns Alle auch tief in die Denkweise der Taxiunternehmer blicken läßt!



    DAZU noch einmal einen älteren Beitrag meinerseits nachlesen, der sich eigentlich schon vor langer Zeit mit eben diesem Thema beschäftigte!
    http://www.das-freie-taxiforum…?page=Thread&threadID=678

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  • Manchmal ist es schon erstaunlich, wie schnell unsere Topleute im Gewerbe den Gang der Dinge erkennen!
    Schon 2011 schrieb ich über die Probleme, die jetzt plötzlich im Gewerbe diskutiert werden!?


    http://www.das-freie-taxiforum…?page=Thread&threadID=678


    Aus der aktuellen Taxi Times BACH vom Februar 2016:



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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Aus 'Taxi heute':


    http://www.taxi-heute.de/Taxi-…rs-reicht-die-Eichung-aus

    14. April 2016, 10:10 Uhr von Dietmar Fund (df)
    Nach dem Einbau eines Fiskaltaxameters reicht die Eichung aus
    Auf eine Initiative aus Sachsen hin hat die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen einen für Taxi- und Mietwagenunternehmer erfreulichen Beschluss gefasst.



    Bild:Nach dem Einbau eines Fiskaltaxameters reicht die Eichung aus
    Die Umrüstung in Verkehr befindlicher Taxis und Mietwagen auf ein fiskaltaugliches Messgerät ist jetzt erleichtert worden. (Foto: Erwin Fleischmann)


    Taxi- und Mietwagenunternehmer, die demnächst ein im Verkehr befindliches Taxi oder einen bereits eingesetzten Mietwagen auf ein Fiskaltaxameter und einen entsprechenden Wegstreckenzähler umrüsten, müssen das neue Gerät nur eichen lassen. Eine Konformitätsbewertung ist dazu nicht nötig. Diesen Beschluss hat am 6. April 2016 die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) getroffen, in der die Eichaufsichtsbehörden aller 16 Bundesländer ihre Vorgehensweisen koordinieren. Darauf weist Hans-Jürgen Zetzsche hin, einer der drei Vorstände des Landesverbandes Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer. Auf die Initiative des Verbandes hin hatte der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen (SME) aus Dresden das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und einen Beschlussvorschlag vorgelegt.


    Die AGME folgte dem Dresdner Vorschlag, der auch die Umrüstung auf Taxameter oder Wegstreckenzähler mit anderer Bauartzulassung oder Baumusterprüfbescheinigung mit abdeckt. Im Beschluss heißt es wörtlich: „Mit einer Eichung kann das Messgerät einschließlich des bisher verwendeten Signalweges umfassend bewertet werden, wenn das Fahrzeug mit eingebautem Taxameter / Wegstreckenzähler vor der Umrüstung nachweislich rechtmäßig im geschäftlichen Verkehr verwendet wurde.“


    Durch den Beschluss ist jetzt auch der Weg für die Umrüstung mit neuen Geräten bei bereits eingesetzten Taxis und Mietwagen möglich, deren Hersteller noch nicht die für eine Konformitätsbewertung nötigen Nachweise führen können. Insbesondere bei eher seltenen Modellen der Importeure kann diese Nachweisführung nach wie vor zum Problem werden. Darauf wies Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), bei der Frühjahrstagung in Leipzig hin.

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  • 16.04.2016 um 16:24 Uhr


    Hallo Jörn,


    also zum Einen finde ich es als eine absolute Benachteiligung, wenn ich mir als Taxenunternehmer keinen guten Gebrauchten privat Wagen mehr zur Taxe umrüsten lassen kann. Dafür gibt es keinen sachlichen, sondern nur einen bürokratischen Grund.


    Aber viel wichtiger finde ich die ganz eindeutige Bevorzugung unserer Mietwagen Konkurrenz, die nahezu alle keinen Wegstreckenzähler im Wagen haben, und sich deshalb auch mit diesem ganzen Konformitäts-Unsinn nicht rumplagen müssen.
    Wieso können die einfach weiterhin ihre gebrauchten S-Klasse etc. kaufen ? Als Beispiel eine wie diese :


    http://www.ebay.de/itm/Mercede…414ab7:g:FKoAAOSwu1VW6-Wv


    Alleine der Wertverlust für so eine Karosse dürfte schon locker bei etwa 1000,- € pro Monat (!!) liegen.
    Schwups weg, einfach so, ohne auch nur 1 km gefahren zu sein.
    Von dem ganzen Rest wie vor allem Instandhaltung garnicht zu reden. Da kostet jedes Ersatz-Teil nämlich gleich das doppelte oder dreifache wie bei einer E-Klasse.


    Fazit: Wenn die Mietwagen Unternehmer nämlich auch alle Neuwagen mit Taxipaket für 80.000 € aufwärts bestellen müßten weil sie ihren Wegstreckenzähler sonst nicht Konform etc.... , wäre für diese Aus-die-Maus, weil das dürfte wirtschaftlich kaum tragbar sein. Zumindest nicht mit solchen Luxuskarossen. Insofern liegt hier eine eindeutige Ungleichbehandlung vor, wenn die erst garkeinen haben müssen. Für diese Ausnahmegenehmigungen gibt es auch keinen plausiblen Grund.


    Wenn Du als Taxe einen Fiskaltaxameter drin hast, dann gibt es wirklich nicht mehr viele technische Manipukationsmöglichkeiten. Wieso also noch dieser Konformitätssquatsch On-Top...?
    Hast Du aber noch nicht mal überhaupt irgendwas im Mietwagen, dann ist alles okay ??? Super.
    Das klingt echt durchdacht.


    Die Verführung, sich mit Fahrgästen lieber übers Handy anstatt der App zu verabreden ist doch nun wirklich super groß, zumal wenn Uber, Blacklane, oder weiß wer sonst noch happige 20% Provision nehmen ?! Die spart man sich doch gerne, und zack : Nix mehr mit Steuern oder ähnlichem Ungemach`... Nix mehr mit App gespeicherten Fahrten für die Steuer....


    Also weder ist das logisch, noch ist das gerecht, noch dient das der Steuerehrlichkeit wenn Mietwagen keine geeichten Wegstreckenzähler haben MÜSSEN.


    Gruß
    Tesa

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  • Das neue Eichgesetz ist ein lebendiges Beispiel für den Bürokratiewahnsinn der EU. Offenbar wird auch im Bundestag nicht mehr jedes Gesetz vor der Abstimmung gelesen, sonst wäre doch irgendjemanden aufgefallen, daß da etwas gewaltig schief läuft. Es gab noch nichteinmal eine Expertenanhörung. Weder Autohersteller noch Taxameterhersteller noch Taxameterwerkstätten und noch nicht einmal die Eichämter selbst wußten was es mit dieser Konformitätserklärung auf sich hatte.


    Aber reagieren unsere Verbände? Natürlich nicht!


    Eine Begründung für das Gesetz: "Weniger Bürokratie" :hahaha:


    Lange Zeit gab es die Bauartzulassung. War einmal ein Modell zugelassen, waren alle baugleichen Modelle zugelassen. Da der Signalgeber in der Regel in jedem Fahrzeug ab Werk eingebaut ist und dem Tacho das Wegstreckensignal gibt, konnte man jedes beliebige Fahrzeug zur Taxe umrüsten. Es mußte dann lediglich das Taxameter eingestellt und geeicht werden.


    Und heute? Jedes Fahrzeug muß EINZELN eine Konformitätserklärung bekommen. Dazu muß der gesamte Signalweg dokumentiert und vermessen werden. Lediglich Fahrzeuge, welche bislang bereits als Taxe zugelassen waren oder bereits eine Konformitätsbewertung hinter sich haben, können wie früher einfach ein anderes Taxameter eingebaut bekommen.


    Die Folgen des Bürokratieabbaus: Statt innerhalb einer Woche braucht man inzwischen fast einen Monat, um eine Taxe als solche auch anzumelden. Denn es sind nicht nur die bis zu 2 Wochen beim Uhrmacher, sondern es ist auch das völlig bescheuerte Sytem der Terminvergabe bei den Zulassungsstellen, welches zu massiven Verzögerungen führt. Es hilft gegenwärtig nicht mal mehr den Händler mit der Zulassung zu beauftragen. Offenbar haben Händler in Hamburg nicht mehr ihren früher üblichen Dauertermin.


    Selbst Taxen neu ab Werk benötigen wegen des Einbaus des Taxameters bis zu 2 Wochen für eine Zulassung.


    Was waren das doch noch für Zeiten, als man auf einem Montag beim Händler auf der Matte stand, auf eine Taxe vom Hof zeigte, den Vertrag unterschrieb und mit ein bißchen Glück bereits am Mittwoch, spätestens jedoch am Donnerstag wieder Geld verdienen konnte. Im Augenblick ist es nicht mal klar, ob man den Wagen überhaupt innerhalb der Woche wenigstens privat anmelden kann!


    Wunderbare schöne neue innovative digitale Welt! :wasnscheiss: Eigentlich müßte hier ein Kotzsmiley hin!


    Können wir den Briten nicht zuvorkommen und bis zum Ende der Sommerferien aus dem Club der Klapskallies auch EU genannt austreten? Außerdem will ich mein geliebtes 60 Watt Leuchtobst für 29 Cent pro Glühbirne wiederhaben!

  • Das neue Eichgesetz ist ein lebendiges Beispiel für den Bürokratiewahnsinn der EU.


    Das neue sowie das alte Eichgesetz in dieser Form findet man nicht in anderen Mitgliedsstaaten. Nicht einmal die Messgeräte: „EU-Taxametern einschließlich Wegstreckensignalgebern in Kfz“, „Wegstreckenzählern in Miet-Kfz“ (Das sind Messgeräte nach nationalem recht und keine nach EU-recht)


    Nur ein Beispiel: In anderen EU-Ländern werden zb. das Amaturenbrett und Tacho angebohrt um einen Plombendraht zuziehen um Unerlaubten Zugriff überprüfen zu können.


    Wie hier an einem Caddy


    Offenbar wird auch im Bundestag nicht mehr jedes Gesetz vor der Abstimmung gelesen, sonst wäre doch irgendjemanden aufgefallen, daß da etwas gewaltig schief läuft. Es gab noch nichteinmal eine Expertenanhörung. Weder Autohersteller noch Taxameterhersteller noch Taxameterwerkstätten und noch nicht einmal die Eichämter selbst wußten was es mit dieser Konformitätserklärung auf sich hatte.


    Scheinbar doch. die MessEV wurde keinen Monat (11.12.2014) vor Inkrafttreten (01.01.2015) verkünden/beschloßen/verabschiedet.



    Lange Zeit gab es die Bauartzulassung. War einmal ein Modell zugelassen, waren alle baugleichen Modelle zugelassen. Da der Signalgeber in der Regel in jedem Fahrzeug ab Werk eingebaut ist und dem Tacho das Wegstreckensignal gibt, konnte man jedes beliebige Fahrzeug zur Taxe umrüsten. Es mußte dann lediglich das Taxameter eingestellt und geeicht werden.


    Die PTB hat versäumt bei der Umstellung von Mechanischen Geräten auf elektronische zu reagieren bzw. die AutomobilIndustrie war auch nicht sehr Kooperativ und das ist nun die Konsequenz.



    Eine Begründung für das Gesetz: "Weniger Bürokratie" :hahaha:
    ...
    Und heute? Jedes Fahrzeug muß EINZELN eine Konformitätserklärung bekommen. Dazu muß der gesamte Signalweg dokumentiert und vermessen werden. Lediglich Fahrzeuge, welche bislang bereits als Taxe zugelassen waren oder bereits eine Konformitätsbewertung hinter sich haben, können wie früher einfach ein anderes Taxameter eingebaut bekommen.


    Man hat damit den Fahrzeugherstellern und Taxameter Servicebetrieben eine Möglichkeit geboten, die nicht genutzt wird. Und zwar ein Konformitätsbewertungsverfahren (Kurz KBV) im Rahmen der Herstellung durchzuführen. Das KBV bieten die Eichämter nur an, weil es sonst keiner macht. Gibt es Angebot ziehen sich die Behörden zurück, da KBV nicht Hoheitlich sind.



    Was waren das doch noch für Zeiten, als man auf einem Montag beim Händler auf der Matte stand, auf eine Taxe vom Hof zeigte, den Vertrag unterschrieb und mit ein bißchen Glück bereits am Mittwoch, spätestens jedoch am Donnerstag wieder Geld verdienen konnte...


    In einzelfällen ist das noch möglich. Schon mit eigenen Augen beobachtet.


    Sollte ich an einigen Stellen Falsch zitiert haben bitte ich dies zu verzeihen sowie meine Rechtschreibung und Interpunktion.


    Gruß

  • Ich denke, wir verzeihen es dir.


    Alles in Allem ein spannender und informativer Beitrag!

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  • Die Umstellung auf digitale Signalgeber ist fast ein Vierteljahrhundert her. Mechanisch war vor langer Zeit und Jörn weiß vielleicht noch, was eine Tachowelle ist. Als ich anfing hatten noch einige Taxen eine TW. Es war schon auffällig, wie oft ausgerechnet bei Taxen diese Welle gebrochen ist. Ursache war die Rückstellung via Bohrmaschine.


    Manipulationen bringen aber heute nichts mehr. Das Risiko erwischt zu werden ist viel zu hoch. An zu vielen Orten im Wagen sind die tatsächlichen Tachostände schreibgeschützt gespeichert und können mit den Taxameterdaten abgeglichen werden. Ich erinnere an die Taxifirma in der Diagonalstraße, wo der Zoll sämtliche Tachos ausbauen und prüfen ließ.


    Jedenfalls ist das neue Eichgesetz nötig wie ein Kropf.

  • Es ist zwar tatsächlich etwas schwieriger geworden, den Tacho oder die Black Box eines modernen Wagens zu manipulieren, aber so ganz unmöglich scheint das nicht zu sein, denn schon 2010 berichtete ich mal über einen Fall, in dem Einer mit Hilfe eine Schlepptops die entsprechenden Zahlen eines Wagens umstellte!
    http://www.das-freie-taxiforum…82&highlight=manipulation


    DESWEGEN ist ja auch eines der probatesten Mittel unserer Hamburger Behörde, bei Kurzkontrollen NUR die Tacostände und Uhr dazu auszulesen und zu fotografieren, denn dann wird es schon problematisch, da noch nachträglich die gewünschzten Daten einzugeben.

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  • Wo ein krimineller Wille ist, da ist auch immer ein Weg.


    Es ist heute viel leichter geworden, mittels elektronischer Eingriffe die Daten zu manipulieren. Es ist aber auch viel einfacher geworden, diese Eingriffe aufzudecken und nachzuweisen. Das Zurückdrehen der Tachos mittels Bohrer war nicht nachweisbar. Da mußte man schon jede einzelne Tankquittung auswerten und mit sämtlichen zwischenzeitlich erfaßten Kilometerständen abgleichen. Viel Arbeit und der Erfolg nicht garantiert, wenn der Unternehmer immer nur für 30 Mark tankte und jede 2. Quittung wehgeworfen hat. Heute ist aber die tatsächliche Laufleistung immer irgendwo schreibsicher in der Fahrzeugelektronik gespeichert.


    Die Manipulationssicherheit der Daten hat aber nun garnix mit dem Eichgesetz zu tun. Das Eichen dient nur dazu, dem Kunden zu garantieren, daß das Taxameter auch nur die tatsächliche Laufleistung mißt.


    Die sicherste Art der Manipulation ist übrigens diejenige, bei der ein Uhrmacher mit vorkommt, der sich etwas Nebenverdienst verschafft. Jeweils nach dem Eichen ( Der Eichbescheinigung wegen ) wird die Uhr umprogrammiert. Nur 15 Cent je Kilometer mehr und es läppert sich innerhalb eines Jahres viel zusammen. Nachweismöglichkeit gleich Null! Aber nur solange das Taxameter kein "Fiskaltaxameter" ist.


    Und es fahren immer noch mehr als 1000 (Eintausend!!!) Taxen in Hamburg ohne rum.

  • Diese Info bekam ich heute!


    komische Nummer beim Eichamt finde ich, zumindest weil mir das neu war.

    Man muß sich mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichung einen Termin holen.
    Mir war das bislang nicht bekannt.
    Wenn nicht, kostet das 25,20 € "Strafe" extra. ( § 38 MessEG )

    Ich glaube nicht das das den meisten bewußt ist, denn das bedeutet, man muß sich spätestens mitte Oktober angemeldet haben.

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  • Diese Info bekam ich heute!


    ...Man muß sich mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichung einen Termin holen. ...



    Diese Regelung gibt es bereits zum 01.01.2015; wurde aber 15/16 nicht bei Taxen angewendet (25,20€ pro Taxi). Steht oben rechts auf dem Kostenbescheid, zudem gab es eine Pressemitteilung an die Verbände Beispiel Quelle 13.09.2016.



  • Na ja, die haben doch Alle bis vorgestern noch gedacht, daß das FT doch nicht kommen würde1?

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