(Aachen) Feiertage arbeiten oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Unstimmigkeit mit meinem Chef bezüglich
    der Feiertage. Ich bin fest angestellt auf 45 Stunden/Woche. Ich habe
    bis jetzt immer Montags bis Freitags von 06-16 Uhr gearbeitet (1 Stunde
    Pause).


    Meine Ansicht:


    Wenn zum Beispiel an einem Montag ein Feiertag ist,
    dann muss ich nur Dienstag bis Freitag arbeiten kommen ohne das ich Lohn
    verliere oder das ich an einem anderen Tag arbeiten kommen muss.


    So war es als ich im Buero gearbeitet habe und auch als ich in einer anderen Firma angestellt war.


    Sollte ich mangels Fahrer doch an diesem Tag arbeiten muessen, muss das extra bezahlt werden.


    Ansicht von meinem Chef:
    Sollte ein Feiertag in der Woche fallen und
    ich sollte den arbeiten kommen sollen, dann erhalte ich eine recht
    kleine Pauschale zusaetzlich zum Festlohn. Sollte ich an diesem Tag
    nicht arbeiten kommen wollen weil es halt ein Feiertag ist und ich der
    Meinung bin das ich nicht arbeiten muss, soll ich diesen Tag Samstag
    nacharbeiten. Heisst ich soll den freien Feiertag nacharbeiten.


    Ist das so rechtens


    Ich war jetzt die ywei Osterfeiertage auch nicht arbeiten und die soll ich jetyt nacharbeiten oder eventuell Urlaub nehmen.


    Danke fuer eure Hilfe

  • Hallo, Deadly.
    Das ist ein schwieriges Thema.
    Grundsätzlich gibt es im Taxigewerbe keine Feiertage, denn wir werden auch an diesen Tagen gebraucht.
    Also ist das Arbeiten eigentlich eher normal.
    Allerdings muß dein Boß einen Zuschlag zahlen!
    Mit einem Bürojob sind wir natürlich nicht zu vergleichen, wenn du mich fragst.


    Einen Anspruch auf freie Feiertage hast du nicht, wenn es nicht anders in deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist.


    Ich arbeite derzeit von Mo bis Do.
    Wenn ich also zB jetzt am Ostermontag freihaben möchte, arbeite ich als Ersatz am Freitag.
    Und ich spreche das reichlich vorher mit meinem Boß ab, da wir oft Vorbestellungen oder regelmäßige Touren haben, die dann ein anderer fahren muß.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Also,ich empfehle,daraus kein großes Brimborium zu veranstalten....


    In diesem Gewerbe wars schon immer so,daß es Feiertage quasi nicht gibt


    Es kommt allerdings auch darauf an,welches Verhältnis du zu deinem AG hast


    Unstimmigkeit hört sich für mich als alten Fuchs schonmal etwas...äh...unstimmig an.... 8)

  • @ Deadly1987


    Zitat

    Meine Ansicht:


    Wenn zum Beispiel an einem Montag ein Feiertag ist,
    dann muss ich nur Dienstag bis Freitag arbeiten kommen ohne das ich Lohn
    verliere oder das ich an einem anderen Tag arbeiten kommen muss.


    So war es als ich im Buero gearbeitet habe und auch als ich in einer anderen Firma angestellt war.


    Das Taxigewerbe bildet hier eine Ausnahme, die unter § 10 Abs. 1 Nr. 10 im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt ist:


    § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


    (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden


    10. in Verkehrsbetrieben ...


    Zitat

    Sollte ich mangels Fahrer doch an diesem Tag arbeiten muessen, muss das extra bezahlt werden.


    Dies ist ein häufiger Irrtum - mit dem bezahlt werden - einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In unserer Branche ist es üblich, daß auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. Die Zahlung von Feiertagszuschlägen erfolgt freiwillig. Mit dem Urteil vom 11.01.2006 hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß das ArbZG keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung von Sonntags- oder Feiertagszuschlag kennt. Das Arbeitszeitgesetz (§ 11) regelt zwar, daß jeder Arbeitnehmer, der an einem Feiertag beschäftigt ist einen Ersatzruhetag an einem anderen Tag der Woche haben muss, diese Regelung erfasst aber nicht das zu zahlende Entgelt. (Vgl. BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 97/05).


    Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages kann sich nur aus den arbeitsvertraglichen Regelungen, wie Arbeitvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.


    Das Taxigewerbe verfügt derzeit über keinen maßgeblichen Tarifvertrag!


    Taxifahrer haben aber einen Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages. Leistet der Taxifahrer Nachtarbeit (gilt auch an Sonn- oder Feiertagen), so hat der Unternehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden einen angemessenen finanziellen Ausgleich (Zuschlag) oder eine angemessene Zeit bezahlter freier Tage zu gewähren!


    Noch was zum Entgeltfortzahlungsgesetz. Der § 2, Entgeltzahlung an Feiertagen, regelt nur die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt. Bei Taxifahrern fällt sie nicht aus, und da du am Ostermontag freiwillig nicht gearbeitet hast, musst du jetzt die Zeit nacharbeiten oder Urlaub nehmen.

  • Hallo zusammen,


    danke für Eure Antworten und danke Taxipolis für die genaue Beschreibung. Das ganze war mir so auch bekannt. Ich habe mal nen Auszug aus der Taxiverordnung gesehen wo selbiges drin steht.


    Da habe ich aber jetzt noch speziell eine Frage zu.


    Mein Chef meint dann, wenn ich jetzt zum Beispiel diesen Ostermontag gearbeitet hätte, dann hätte er mir einfach diesen Samstag als "freien Ersatztag" gegeben. Aber ich hätte ja eh den Samstag frei. Letztendlich hätte ich durch diesen Feiertag dann gar keinen Effekt wenn ich arbeiten gegangen wäre und dann den Samstag dafür frei hätte. Es macht doch nur Sinn das ich dann einen anderen freien Tag in der Woche haben würde, an dem ich sonst auch arbeiten würde. Heisst wenn ich diesen Montag arbeiten gegangen wäre, wäre es für mich nur sinnvoll wenn er mir einen Tag zwischen Montag-Freitag innerhalb 8 Wochen freigeben würde.


    Kann mir jemand da was genaues zu sagen?


    Danke

  • Noch was zum Entgeltfortzahlungsgesetz. Der § 2, Entgeltzahlung an Feiertagen, regelt nur die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt. Bei Taxifahrern fällt sie nicht aus, und da du am Ostermontag freiwillig nicht gearbeitet hast, musst du jetzt die Zeit nacharbeiten oder Urlaub nehmen.




    Heisst wenn ich an einem Feiertag arbeiten gehe, erhalte ich einen Ersatzruhetag. Wenn ich nicht gehe, muss ich einen anderen sonst arbeitsfreien Tag nacharbeiten? Macht doch irgendwie keinen Sinn?!

  • Gesetzlicher!!!Feiertag!!!


    Bedeutet das Angestellte nicht arbeiten müssen! Bedeutet das Arbeitgeber den Lohn fortzahlen müssen!
    Bedeutet das man diesen Tag feiern soll!


    ....siehe Link ...(oldstrolch)


    Wer an einem Gesetzlichen Feiertag dennoch freiwillig arbeiten möchte muss natürlich den " doppelten" Lohn erhalten!
    Lasst Euch doch nicht verarschen....

  • @ SGM


    Problemstellungen zu begreifen und sie in geeigneter Weise zu bearbeiten scheint nicht deine Sache zu sein!

  • Also, ich verstehe es nicht. Dieses bla bla bla um die Feiertage.
    - arbeite ich an einem Feiertag = Zuschlag oder BEZAHLTER Ersatztag (Arbeitstag)
    - arbeite ich nicht = Tag muss bezahlt werden ( aus den letzten 13 Wochen wird der Tagesdurschnitt berechnet) und das gibt es dann,
    auch für Krankheits und Urlaubstage.
    Hast du eine 6 oder 5 Tage Woche bekommst du diese auch BEZAHLT, egal ob krank, Urlaub oder Feiertag


    !!!! SO IST DAS UND DAS GILT AUCH FÜR TAXIUNTERNEHMEN !!!!

  • Alles richtig.
    Nur das es noch immer viele Unternehmer gesetzlich nicht anwenden wollen und daher gezwungen werden müssen :D

  • Das ist ja echt schon vorsätzliche Unterschlagung was die machen. Eigentlich gehört so etwas bestraft !

  • Aber es gehören immer zwei dazu: Ein betrügerischer Unternehmer und ein dämlich, feiger und uninformierter Fahrer.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
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  • SGM


    Sorry, aber wie doof ist das denn ?

    Zitat

    Wer an einem Gesetzlichen Feiertag dennoch freiwillig arbeiten möchte muss natürlich den " doppelten" Lohn erhalten!


    Also am Ende zahlt der Chef noch drauf, damit Du seinen Sprit verfährst.... ?


    Also so schräge denken und so "links" kann man politisch garnicht sein, um einen solchen Unsinn zu erzählen.
    Dann bleibt die Kiste und Deine Fahrgäste eben stehen - fertig.


    Tesa

  • So sind doch aber die Gesetze, haben die Angestellten doch nicht erfunden. Ich finde es nur frech das sich die Unternehmer nicht darum kümmern. Einfach sagen ZAHLE Ich Nicht, geht nicht. HAUPTSACHE ihr Geldbeutel füllt sich. Der Knaller wird irgendwann kommen und dann ist das Geheule da wenn sie 3 Jahre rückwirkend zahlen müssen.

  • dirau


    Ich verstehe dich gerade nicht...

    Zitat

    HAUPTSACHE ihr Geldbeutel füllt sich.


    Der füllt sich doch zuerst mal nur wenn Du arbeitest ?! Sonst füllt sich garnix.


    Und wenn Du jetzt sowieso schon so rund 50% deines Umsatzes kosten wirst, dann verstehe ich nicht, wie man da nochmals den doppelten Lohn draufschlagen soll..?!
    Was bleibt dann für deinen Chef noch übrig ?


    Tesa

  • DAS hätten sich die Chefs alle VORHER überlegen müssen!


    Wenn man keine ordentlichen Löhne zahlen kann, sollte man auch keine Angestellten haben!

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  • @Jörn


    Ja, da hast Du Recht. Und genau das wird langsam aber sicher passieren.
    Dann kannst Du bald bei Uber fahren oder garnicht mehr falls dein Chef genauso denken sollte wie Du.


    Außerdem tust Du gerade so, als wenn irgendwelche "Chefs" diese Gesetze gemacht haben.
    Bekommst Du denn monatlich auch ein Festgehalt ?!


    Tesa