DASHCAMS als BEWEISMITTEL erlaubt !
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@Jörn
zeigt wieder, das Du keine von Recht Ahnung hast.
Hier hat ein popeliges Amtsgericht ein Einzelfall Urteil gesprochen - mehr nicht.
Und auch nicht generell sondern für eine ganz bestimmte Situation.Das ist in keiner Weise verbindlich für andere und vor allem auch noch gar nicht sicher ob das einer Berufung überhaupt standhalten würde.
Also Deine Überschrift das Dashboards erlaubt sind ist völlig falsch und irreführend.Tesa
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… aber er ahnt etwas davon was Recht ist.
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Überschriften sollen zum weiterlesen ermuntern!
Finde ich legitim und hätte ich genauso geschrieben. -
Die Menschen, die bei der Bild die Überschriften machen, sind die Besten, die dort in der Redaktion sitzen!
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Ich habe mit ihm in Sachen Bild ZUSAMMENGEARBEITET!
In 'Zeugen der Anklage Band 2' gibt es ein Kapitel über mich.Geh mal hierhin:
http://www.taxiuniverse.de ---> Über mich -
Ich hab alle Bücher gelesen von Wallraff..ist allerdings schon ne Zeit her...
Zur Auffrischung werd ich mir die allerdings nochmal antun..
Kann ich jedem nur empfehlen....denn es hat sich garantiert nichts verändert...
Ausser die Lackierung vielleicht...
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@Jörn
ZitatDie Menschen, die bei der Bild die Überschriften machen, sind die Besten, die dort in der Redaktion sitzen!
Aha.
Und der Redakteur damals mit der Geisterstunde und den UFO`s war vermutlich Aller-Erste-Sahne.....Nun ja.
tesa
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Wie Jörn das gemeint hat,ist mir allerdings auch ein Rätsel....
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Als Überschriftentexter der Bild mußt du in der Lage sein, in 5 Wörtern griffig den gesamten 'Inhalt' des Artikels zusammenzufassen.
Das ist, sprachlich gesehen, eine ziemliche Kunst.
Im Falle der Bild ist das natürlich negativ zu sehen.Ich besitze ein handsigniertes Werk Wallraffs, das er mir als Dank gab.
Geld gab es natürlich keins, aber das war es mir wert nach der schnodderigen Antwort im Bild-Rechtsberaterbüro.