INFORMATIONSPFLICHT für die UNTERNEHMER !

  • Auch und GERADE das ArbZG (Arbeitszeitgesetz) verpflichtet den Unternehmer, sich IMMER darüber zu informieren, was es für neue Gesetze, Verordnungen und Untersuchungen gibt, die sich mit dem ARBEITS- und GESUNDHEITSSCHUTZ der Fahrer befasen!
    Würde mich mal interessieren, wieviele das tatsächlich tun?

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    § 1 Zweck des Gesetzes
    Zweck des Gesetzes ist es,


    1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern


    § 6 Nacht- und Schichtarbeit
    1. Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

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