Flüchtling fährt für 400 Euro Taxi !

  • Na, da war dieser Kollege ja mal ein richtiger Krisengewinnler! Glückwunsch!


    http://www.hna.de/kassel/fluec…n-abgesegnet-5944321.html


    Es ging von Kassel nach Darmstadt
    Flüchtling fuhr für 400 Euro Taxi: Fahrt war vom Land abgesegnet


    10.12.15 - 06:45
    Kassel. Ein Flüchtling aus Syrien ist mit dem Taxi von Kassel durch ganz Hessen gefahren, um seine Unterkunft bei Darmstadt zu erreichen. Bezahlt wurde die Fahrt vom Steuerzahler.


    Das Land Hessen hatte die Fahrt erlaubt. Kosten: über 400 Euro.


    Bei dem Mann handelt es sich nach HNA-Recherchen um einen 22 Jahre alten Syrer, der ohne Familie nach Deutschland kam. Der Mann war in Neustadt bei Marburg untergebracht. Dort war er in eine Auseinandersetzung verwickelt – die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Landfriedensbruch.


    Der Mann kam in Untersuchungshaft und wurde in die Justizvollzugsanstalt Kassel eingeliefert. Als der Haftbefehl aufgehoben wurde, war der Syrer frei. Er sollte aber nicht mehr in seine alte Unterkunft nach Neustadt zurück, sondern nach Darmstadt.


    Nach HNA-Informationen hatte der Leiter der Erstaufnahme in Neustadt angeboten, dem Flüchtling ein Taxi nach Kassel zu schicken, um ihn nach Darmstadt zu bringen. Bei der JVA rief man dann schließlich die Kasseler Taxizentrale an.


    Taxichef: "Ausnahmefall"


    Der Chef der Kasseler Taxizentrale (88111), Markus Semmelroth, bestätigt gegenüber unserer Zeitung den Fall und spricht von einer Ausnahme: „So ein Fall ist mir zum ersten Mal begegnet.“ Für die Fahrt liegt der Taxizentrale eine Kostenübernahmeerklärung der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen, Außenstelle Neustadt, vor. Der Preis dieser Fahrt liegt auf dem Taxameter nach Angaben von Semmelroth bei „gut 400 Euro“.


    Regelmäßig fährt die Taxizentrale nach den Worten Semmleroths Flüchtlinge aus nordhessischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu Ärzten, Notrufzentralen und Kliniken in Kassel. Für diese Fahrten habe die Taxizentrale eine Sonderpreis-Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Kassel: So würden behandlungsbedürftige Flüchtlinge etwa aus der Erstaufnahme Calden ins Kasseler Stadtgebiet für 28 Euro statt für normalerweise 40 Euro transportiert.


    25 bis 30 solcher Fahrten gebe es im Monat, sagt Semmelroth. Vom Regierungspräsidium würden aber noch weitere Transporteure, etwa Mietwagenfirmen, beauftragt.


    Und was sagen die Behörden zu der teuren Taxifahrt? Nichts. Beim RP Kassel verweist man auf den RP in Gießen, der zuständig sei. In der Pressestelle heißt es am Telefon, man habe divere Anfragen zu verschiedensten Flüchtlingsthemen und arbeite diese ab. Man bitte um die Zusendung schriftlicher Fragen.


    Diese stellten wir vor zehn Tagen. Eine Antwort steht noch immer aus.


    Autor
    Axel Schwarz


    asz@hna.de
    Frank Thonicke


    Und dann noch dieses:
    http://www.hna.de/kassel/fluec…kreis-kassel-5943626.html

    Andere Häftlinge müssen arbeiten oder erhalten weniger
    In der Haft: Asylbewerber erhält monatlich 101 Euro vom Kreis Kassel


    10.12.15 - 13:12
    Kassel/Nieste. Ein 30-jähriger Somali, der im August einen Mann in Kassel mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll, bezieht als Asylbewerber auch in der Untersuchungshaft über 100 Euro monatlich vom Landkreis Kassel.


    Das bestätigt Landkreis-Sprecher Harald Kühlborn auf HNA-Nachfrage. Ein „normaler“ Häftling bekommt pro Monat etwa 33 Euro Taschengeld, sofern er nicht arbeiten gehen kann.


    Nach Paragraf drei des Asylbewerberleistungsgesetzes steht dem Mann auch „in Abschiebungs- und Untersuchungshaft“ ein „individueller Geldbetrag zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs“ zu. Diesen legt die zuständige Behörde fest.


    Der Landkreis Kassel richtet sich bei dem Satz nach dem gemeinsamen Vorgehen des Arbeitskreises Asyl in Hessen, sagt Kühlborn. Bedeutet: Während ein alleinstehender Flüchtling für die persönlichen Bedarfe 143 Euro im Monat bekommt, werden für Flüchtlinge, die in Haft sind, davon 30 Prozent abgezogen. Bei dem 30-Jährigen im aktuellen Fall gab es allerdings eine falsche Berechnung, räumt Kühlborn ein. Dies sei nun durch die HNA-Anfrage aufgefallen. Er bekommt derzeit 109 Euro monatlich, obwohl ihm lediglich 101 Euro zustehen.
    Gesetzliche Vorschrift


    Ab kommenden Monat solle ihm der richtige Betrag überwiesen werden. Taschengeld oder ähnliches bekomme der Beschuldigte im Gefängnis dann nicht mehr. Der Landkreis ist laut Gesetz gezwungen, Flüchtlingen auch Geld zu zahlen, wenn sie in Haft sind. „Gar nicht zahlen geht nicht“, sagt Kühlborn.


    Seit 14. August ist der Mann aus Somalia in U-Haft, zuvor lebte er in einer Unterkunft in Nieste. Ihm werden mehrere Straftaten zur Last gelegt. So soll er am 3. und am 23. Juli dieses Jahres in der Jägerstraße und nahe des Halitplatzes in Kassel handgreiflich geworden sein. Eine Person soll er mit einer Bierflasche geschlagen, eine andere mit einer Flasche beworfen haben. Die Opfer erlitten eine Prellung und eine Platzwunde an der Nase.


    Festgenommen wurde der Asylbewerber schließlich am 13. August. Drei Tage vorher soll er in der Jägerstraße in Kassel einen 22 Jahre alten Mann nach Geld gefragt haben. Der Mann wollte keins herausgeben. Der Somalier soll ihm daraufhin ins Gesicht geschlagen haben. Als sich das Opfer wehrte, soll der 30-Jährige ihm ein Messer in die Brust gestochen haben. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt.


    „Aufgrund dieser Vorfälle wird gegen den Angeschuldigten der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, im letzten Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, erhoben“, sagt Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.


    Im Gefängnis gilt der Mann als „brandgefährlich“, heißt es dort. Angeblich soll er in seiner Heimat als Atomphysiker gearbeitet haben.
    Hintergrund: Verdienst von gut zwölf Euro am Tag


    Ein normaler Häftling muss im Gefängnis arbeiten. Er verdient im Durchschnitt etwa zwölf Euro am Tag, also gut 240 Euro im Monat. Wer nicht arbeiten kann, bekommt Taschengeld. Das beträgt 14 Prozent vom Arbeitslohn, also rund 33 Euro im Monat. Wer in Untersuchungshaft sitzt, bekommt nichts, sofern er über Geldmittel verfügt. Wer nichts hat, bekommt zehn Prozent vom Sozialhilfesatz ausgezahlt. Allerdings nur für sechs Monate, dann wird wieder geprüft.


    Autor
    Julia Renner
    ren@hna.de

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