Erste Vorschläge zu einer dringenden Reform des PBefGs !

  • heißt, das die bereitgestellten Taxiunternehmen von den Preisen überleben können. Nicht mehr und nicht weniger

    Da hätte ich gern schon etwas mehr. Leben ! nicht nur überleben.

  • Zoll (Schwarzarbeitsgesetz) und Finanzamt (Abgabenordnung) haben jederzeit Zugriff auf Gewerbetreibende.
    Steht eine Person im Verdacht, mit einem Privatfahrzeug einer gewerblichen Personenbeförderung nachgegangen zu sein, kann ermittelt werden (Polizei), da es sich hierbei um eine Straftat handelt.

  • sivas


    Zum ersten Beitrag:


    Dann hast Du etwas nicht verstanden, oder Du mußt mal Dein Verhältnis zum Geld überdenken....


    - Kennst Du einen einzigen Taxifahrer / Unternehmer der es zu einem stattlichen Vermögen gebracht hat ?
    - Kanntest Du vielleicht einen Taxiunternehmer wenigstens vom Hören-Sagen der es geschafft hat, irgendwann aus den letzten Jahrzehnten...?
    - Kennst Du jemanden, der so gut verdient, das er die Chance hat jemals vermögend zu werden...?


    Wenn Du keine dieser Fragen mit " ja " beantworten kannst, dann verstehe ich Deine Frage nicht.
    Es gibt Leute die verdienen 3000 € netto und sind total zufrieden. Die geben 2000 € aus, und den Rest sparen sie.
    Es gibt aber auch welche die verdienen 6000 € im Monat. geben aber 7000 € aus ... die quengeln dann rum wie Du gerade.
    Es gibt aber auch welche die verdienen / verdienten mal 5.000.000 € im Jahr - und sind heute trotzdem pleite.


    Also es geht wirklich weniger nur darum was man verdient, sondern das was man ausgibt.


    Taxifahren ist nichts für Karriere Menschen, so einfach ist das. Wenn Du mehr verdienen möchtest, lerne nochmal schnell was Gutes, ziehe Dir ´nen Anzug an, und begib Dich rein in die Tretmühle der Irren. Ein Meeting jagt die nächste Präsentation. Kotz, würg.


    neutral

  • sivas


    Zu Deinem zweiten Beitrag:


    Auch das ist leider total weltfremd.
    Zoll, FA, und Polizei werden sich ganz bestimmt keine Beine ausreißen um einen Studenten zu "überführen" der sich am WoEnde mit Uber etwas dazu verdient.
    Zugriff auf irgendwelche Daten ist äußerst schwierig.
    Zumal wenn Du auf der einen Seite schreibst, das die o.g. Zugriff auf alle Gewerbetreibenden haben, auf der anderen Seite aber von Leuten sprichst die mit ihren privat Wagen fahren > ja also gerade keine Gewerbetreibenden sind !


    Da hat so schnell also keiner Zugriff. Ganz das Gegenteil schreibt ja die LABO in Berlin ganz offen, das sie keine Befugnis hätten "privat Wagen" zu kontrollieren ob sie gewerblich genutzt werden... und dummerweise sehen Mietwagen und privat Wagen nunmal gleich aus...
    Also Deine ganzen "kontroll-Theorien" sind wirklich Humbug.


    BEWEISE gegen solche "Schwarzfahrer" sind immer gerne gesehen, dann man viel Spaß !


    Ganz davon abgesehen, das

    Zitat

    da es sich hierbei um eine Straftat handelt.


    das auch nicht immer stimmt. Meistens sind es lediglich Ordnungswidrigkeiten.



    neutral

  • Jörn sagt auch seit 7 Jahren das Ende der herkömmlichen Zentralen voraus! Und? Sie sind ALLE noch da!


    Gut, der Hansa hat Federn lassen müssen. Aber nicht alle Kunden, die vom Hansa weg sind, sind bei mt gelandet. Im Gegenteil. Durch mt haben die Kunden wieder gelernt, daß saubere Taxen und freundliche ortskundige Fahrer eben KEIN Alleinstellungsmerkmal vom Hansa sind, auch wenn deren Haßpropaganda etwas anderes behauptete. Mt hingegen muß sich jetzt mit einem Nischendasein zufrieden geben. Die Zahl der angeschlossenen Wagen steht im krassen Gegensatz zum mickrigen Tourenaufkommen.


    Sivas "Vorschläge" hingegen verdienen das Prädikat " Besonders gequirlte Scheiße! Ich habe selten solch hanebüchenen Unsinn gelesen. Statt Deregulierung eine völlige Überregulierung. Phantastische Vorschläge mit irgendwelchen Kilometern! Bis 6 so, dann bis 12 so und ab 12 dann nochmal ganz anders.


    Mietwagen haben nur 2 Pflichten. Rückkehrpflicht und die Bestellung muß am Betriebssitz eingegangen sein. Beides läßt sich einfach kontrollieren. Wenn uber die Touren also direkt an die Fahrer vermittelt, wird diese Form des taxenähnlichen Verkehrs ganz einfach verboten. In Berlin wurde das doch genauso vom Gericht bestätigt. Zwar Zivilrecht, aber warum sollte ein Verwaltungsgericht anders denken.


    Bei Kontrollen geht es niemals um das KÖNNEN, sondern stets um das WOLLEN!

  • sivas


    Also:
    Das Problem wäre doch super einfach zu lösen. Ganz genau wie wir Taxen bekommen alle Mietwagen einen Fiskal-Wegstreckenzähler.
    Warum nicht ? Alle Argumente die für unseren Fiskaltaxameter gelten, gelten natürlich auch für Mietwagen.


    Und bei jeder Konzessionsverlängerung, wird sich auch bei den Mietwagen ein statistischer Kilometerschnitt einpegeln, aus welchem man schließen kann, ob der Wagen nach jeder Tour praktisch "stehen" bleibt und auf einen folge Auftrag wartet, oder aber ob er wieder zu seinem Betriebssitz fährt und dort wartet.
    Und wem das zu "teuer" oder wem das zu unwirtschaftlich ist, der sollte sich dann halt aus dem Mietwagen Geschäft wieder verabschieden - mich hat ja auch keiner gefragt.


    Was ist daran nun nicht machbar ?!
    Und das der Steuer-Effekt natürlich auch noch dazu kommt ist doch ein Zusatz Bon-Bon. Denn warum unterstellt man uns Taxifahrern das wir Touren am FA vorbei fahren und zwingt uns einen Fiskaltaxameter auf, aber den Mietwagen Unternehmern glaubt man mit treuen blauen Augen alles was sie angeben, oder wie ??
    Dabei haben die es sogar noch 3x leichter zu schummeln wenn da nix läuft im Wagen. Bei uns zumindest würden sehr viele Fahrgäste sofort mißtrauisch.


    Also Wegstreckenzähler - so wie es eigentlich im Gesetz ja auch vorgesehen ist - bei Hale, Tesymex oder sonstwo gespeichert, und ein groß Teil der Probleme wären weg.


    neutral

  • hab' das seinerzeit mal aus einem Video abgetippt:

    Wer hat das wohl gesagt ?

  • Dasselbe Weib, das gesagt hat "Wir schaffen das."?


    Dasselbe Weib, das Brutto und Netto verwechselt?


    Dasselbe Weib, das mal FDJ-Sekretärin war?


    Dasselbe Weib, das gerne mit wehenden Fahnen 2003 in den Irak einmarschiert wäre?


    Dasselbe Weib, das die Kopfpauschale wollte?


    Nur weil wir diese Heimsuchung seit fast 12 Jahren am Hals haben, heißt das noch lange nicht, daß dieses Weib eine weitsichtige Politik betreibt!

  • sivas


    Genau ! Das war die, für die das Internet Neuland ist....


    Die ausgerechnet die erklärt uns jetzt die digitale Welt. Mich würde mal interessieren, wie oft sie in den letzten 15 Jahren noch Taxi gefahren ist - geschweige denn, sich mal ernsthafter mit einem der Fahrer unterhalten zu haben.

    Zitat

    Aber bitte glauben sie nicht, dass wir den Möglichkeiten der Digitalisierung entgehen können,


    Was ist denn das für ein blöder Satz ?!
    Noch ist Deutschland ein Land mit Grenzen und eigenen Gesetzen. Je mehr sie so ein Käse redet, umso weniger jedoch bleibt das so.
    Kalanick ist kein Gott der der welt seine scheiß App aufdrücken kann. Er kann es nur wenn wir das zulassen.
    Und wie gesagt:
    Nicht alles was technisch neu ist, ist auch ein Fortschritt. Und es ist auch nicht automatisch gut.
    Kalanick bietet hier lediglich einen Rückschritt an in eine früh kapitalistische Zeit, in der Arbeitnehmer noch extremst ausgebeutet wurden, mit Hungerlöhnen abgespeist wurden, und kaum Rechte hatten.
    Das freut selbstredend die Kapitalisten, die eben die "Untertanen" nur als Mittel ansehen noch reicher zu werden.
    Goldman-Sachs ist nicht die größte Ban weltweit weil sie so sozial sind...
    Genau das alte Schlechte, was die Menschen mit enormer Kraft über Jahrzehnte abgebaut haben, das kommt mit Uber zurück !


    Danke Frau Merkel, das sie das auch so sehen...


    neutral

  • @


    Merkel mal hin - oder her:


    Wie sieht es denn nun aus mit Fiskal-Wegstreckenzähler für alle Mietwagen....?


    Gleichzeitig sollten diese auch nur - was selbstverständlich sein sollte - in gewerblich angemeldete Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.
    Damit hätte dann auch das FA von einem Gewerbe Kenntnis, und könnte im Fall der Fälle nach den Gewerbe Einnahmen überhaupt erst fragen.
    Woher sollten sie das sonst bei einem "privat Hansel" auch wissen.
    Und wer keinen Solchen Wegstreckenzähler hat, der fährt also zwangsweise "schwarz".
    Wenn das bekannt wäre bei allen Fahrgästen, dann würden die auch darauf achten.... und das Risiko erwischt zu werden würde deutlich steigen.


    ich finde das very simple.


    neutral


  • Wenn das bekannt wäre bei allen Fahrgästen, dann würden die auch darauf achten.... und das Risiko erwischt zu werden würde deutlich steigen.


    ich finde das very simple.


    Ich finde das very einfältig!


    Es interessiert die Fahrgäste schlicht nicht. Warum auch. Entweder Festpreis, oder der Preis wird neumodisch mittels App ermittelt.


    Bei der Taxe ist es einfach. In ein TAXI gehört ein TAXAMETER. Aber ein Mietwagen heißt nunmal nicht Wegestreckenzählerwagen.


    Man müßte für Deinen Vorschlag nicht nur einige Gesetze ändern, sondern auch noch zahllose Fahrgäste zu Aufpassern erziehen. Das ist abwegig!


    Natürlich brauchen wir eine Reform, aber nicht im Sinne von GoldmanSachs.


    Nehmen wir z.B. Mietwagen. Vor 3 Jahren wurden einmal vom BZP Zahlen zum Mietwagengewerbe veröffentlicht. Teilte man den Gesamtumsatz aller Mietwagen durch deren Anzahl, kam man auf stolze 11 000 Euro! Umsatz! Nicht Gewinn! Nochmal in Worten Elftausend Euro Jahresumsatz! Reaktion der Behörden? Aktives Wegschauen!


    Das Problem? Die Gesetzeslage! Durch eine lückenhafte Gesetzeslage wird dem Mietwagengewerbe der Betrug erst möglich. Dabei gibt es nur 2 Dinge zu kontrollieren. Der erzielte Umsatz gehört naturgemäß nicht dazu! Kontrollierbar sind Erstens der Eingang der Bestellung am Betriebssitz und Zweitens die Einhaltung der Rückkehrpflicht. Und gerade hier bietet die Digitalisierung tatsächlich erstmals eine reelle Chance zur Kontrolle. Auch hier müßte man erst einige Gesetze ändern. Die erste Änderung wäre der verpflichtende Einbau von Fahrtenschreibern in Mietwagen und Taxen. Bei Taxen würde dadurch die Einhaltung des MiLoG endlich kontrollierbar. Bei den Mietwagen könnte man die Einhaltung der Rückkehrpflicht überprüfen. Die zweite Änderung beträfe eine Investition bei den Behörden. Nämlich einen Server zu installieren. Hier könnten sich mehrere Bundesländer zusammentun. Jeder Mietwagenbetrieb muß dann von seiner IP-Adresse aus einen Auftragseingang unverzüglich an diesen Server melden. Anders ausgedrückt, die Dokumentationspflicht wird an die Behörde ausgelagert. Mit einer Auswertungssoftware wäre in Verbindung mit den Fahrtenschreiberdaten jeder Verstoß gegen die Rückkehrpflicht nachweisbar.


    Ansonsten bleibt nur der Weg wie in Hamburg, Lübeck und Berlin. Wir müßten selbst die Verstöße dokumentieren, z.B. mit Bestellungen via App und einer anschließenden Anzeige. In Lübeck ist der Mietwagenmarkt deshalb nachhaltig zusammengebrochen. Nicht per App, aber mittels aufpassen, fotografieren und anzeigen.

  • Andere wichtige Punkte für eine Reform:


    * Einbeziehung von Tourenmaklern in das PBfG mit genauer Regelung der Aufgaben und Pflichten (Vorbestellung=Beförderungspflicht?).


    * Implementierung eines Bundeseinheitlichen Taxitarifes mit statistisch begründeten regionalen Hebesätzen und einem festen Erhöhungsalgorithmus. Keine Behörden- oder Politikerwillkür mehr.


    * Eindeutige Regelung des Verhaltens der Fahrgäste! Fahrgästen sollte grundsätzlich der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt sein.


    * Einführung einer eindeutigen Definition, ab wann die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Statistische Eckdaten sollten bestimmen, wann neue Konzessionen nicht mehr ausgegeben dürfen. Hierbei wäre zwischen EWU und MWU zu unterscheiden. Kann der ML nicht gezahlt werden, wären weitere Konzessionen für MWU erstmal verboten, EWU könnten hingegen weiter gegründet werden.


    * Ein eigener Bußgeld- und Punktekatalog! Weg mit der Behördenwillkür! Sicherlich ist ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht kein harmloser Streich. Jedoch eine höhere Strafe als bei einem vollendeten Rotlichtverstoß? Es sollte ebenso wie für den normalen Führerschein ein Punktekonto eingerichtet werden, mit den gleichen Regeln. Also Verfall von Punkten, Anzahl der Punkte für bestimmte Delikte und natürlich ab wann genau der P-Schein weg ist.


    * Konzessionen sollten künflig wie in der Gastronomie unbefristet gelten. Damit bekommt die jeweilige Behörde auch die Zeit, die sie benötigt, um die Gewerbeaufsicht durchzuführen.


    * Rückkehr zur alten Regelung! Finanzämter stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinugung aus. Die Behörde hat das gefälligst hinzunehmen. Bei Verdacht kann die Behörde doch das Finanzamt einschalten und den fraglichen Betrieb überprüfen lassen.


    Das sind nur einige Punkte.


    Was wir NICHT brauchen ist:


    ein Rettungspaket für GoldmanSachs in Gestalt einer angeblich nötigen "Reform".


    Vielleicht wäre es am besten, wenn man alle einschlägigen §§ aus BoKraft und PBfG in einem neuen Taxi- und Mietwagengesetz zusammenführt und dabei die nötigen Änderungen, wie Streicheungen, Konkretisierungen und Neuerungen, mit Augenmaß durchführt.

  • Die grundlegende Änderung der Kommunikationsform, die den Ablauf in unserem Gewerbe nachhaltig beeinflusst hat, war doch die bereits Jahre zurückliegende Einführung der mobilen Telefonie.
    Jeder Kunde kann seitdem DIREKT mit dem Fahrer Kontakt aufnehmen, egal ob Taxe oder Mietwagen. Warum muss da noch ein Anruf 'am Betriebssitz' eingehen ?


    Die neuen Möglichkeiten der überregional funktionierenden App's (die Zentralen-Apps tun dies nur eingeschränkt !) bestehen eigentlich nur darin, dass jetzt mit infragekommenden Fahrzeugen Kontakt aufgenommen werden kann, die man vorher nicht kannte. Und das ohne Zwischenschalten einer 'Ortszentrale'.


    Diesen 'neuen digitalen Möglichkeiten' muss Rechnung getragen werden. Z.B. auch dadurch, dass eine Mainzer Taxe in Wiesbaden einen App-Auftrag annehmen darf (einen telefonischen durfte sie schon immer annehmen).


    Unliebsam aufgefallen sind diese 'neuen Möglichkeiten' doch erst, als das Gewerbe merkte: Wir brauchen keine Zentralen mehr ! Da war das Geschrei plötzlich gross - man hat eine Entwicklung schlichtweg verpennt.

  • Schlimmer noch ! Als den Zentralen die App-Lösung angetragen wurde, haben sie arrogant gesagt: "Brauchen wir nicht !". Erst danach kam myTaxi mit seiner App raus ! >> Katastrophe ! (für die Zentralen, nicht für die Taxifahrer)
    Die Gewerbe-Vertreter haben auf ganzer Länge VERSAGT !

  • Bert


    naja, doch nur teilweise richtig.


    Mietwagen brauchen laut Gesetz einen Wegstreckenzähler !


    Ob Du das ggf. als Fahrtentschreiber deklarierst - von mir aus.
    Sie haben nur keinen, weil - zumindest in Hamburg - sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. warum eigentlich ??


    Und auch hier:

    Zitat

    Sicherlich ist ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht kein harmloser Streich


    Natürlich ist das richtig. Nur wen interessiert das denn noch, wenn sowieso alles aufgeweicht werden soll?
    Und warum - hier sind wir doch wieder bei Punkt - soll das nur für Taxen gelten ?
    Entweder wir machen alle gleich oder nicht...
    Wenn schon denn schon.


    neutral




    Aber

  • Mietwagen brauchen laut Gesetz einen Wegstreckenzähler !
    Sie haben nur keinen, weil sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. warum eigentlich ??

    Wenn sie nur Pauschalfahrten durchführen, benötigen sie keinen solchen.


    Wenn mit einem Premium-Limousinenfahrzeug auf Vorbestellung eine genau festgelegte Dienstleistung erbracht wird - was soll da ein Wegstreckenzähler ? In dem Fahrzeug hat auch eine Kasse nix verloren, der Fahrer weiss meist nichts über die Preisvereinbarungen.


    Ergibt sich das Problem der Definition von 'Vorbestellung': 'in fünf Minuten' oder 'zu einer bestimmten Uhrzeit' ? Das Problem lässt sich nicht lösen, da auch eine 'Sofortbestellung' eine 'Vorbestellung' ist, vor der Fahrt halt ...

  • Lasst mich eine Vorhersage machen:


    Mietwagen werden in Bezug auf die Bestellung (telefonisch oder per App) Taxen gleichgesetzt. Sie werden weiterhin von einer Tarifvorgabe ausgeschlossen bleiben, der Fahrpreis muss jedoch mit der Bestellung festgelegt werden, eine Berechnung 'per App' geht nicht. Sollte eine vorherige Preisfestsetzung nicht möglich sein, muss der Preis mittels Wegstreckenzähler ermittelt werden, der auch Fahrzeiten anzeigen kann, diesbezüglich muss ein Preisaushang vorhanden sein.


    Taxen bleibt das Vorrecht erhalten, sich an speziellen Halteplätzen zwecks sofortigen Fahrtantritts bereitstellen zu dürfen, wie auch nur sie 'am Straßenrand winkende Personen' aufnehmen dürfen.
    Die Tarifvorgabe endet mit Erreichen des zwölften Kilometers, das Taxameter kann aber darüberhinaus weiterlaufen, ansonsten ist gleichfalls ein Preisaushang erforderlich, der auch lauten kann: "nach Tarif". Plichtfahrgebiet heisst nur, dass zu behördlich vorgegebenen Bedingungen eine Fahrt innerhalb dieses Gebietes angenommen werden muss (daher die Ableitung von Sonderrecheten). Eine Dienstpflicht kann angeordnet werden, wenn Mangel an Fahrzeugen herrscht.


    habe fertig ... Flasche leer :)

  • sivas


    Also in jeder Taxe hat der Tarif / Preis ausgehängt zu sein.
    Nun kannst Du entgegnen: Naja, sie sind ja auch Teil des ÖPNV.


    Dann entgegne ich Dir:
    In jedem Restaurant, in jedem Hotel, bei jedem Bäcker und in jedem Supermarkt sind die Preise ausgehängt bzw. an der Ware dran oder
    in Form von Speisekarten oder was auch immer. das bedeutet eben, das der Kunde nicht einer spontanen Willkür ausgesetzt ist, und das er ein Recht hat, zu diesem Preis seine Ware, Speise, Hotelzimmer, Butter...... zu bekommen. Alles private Anbieter....



    Gleichzeitig spricht auch das Recht des Kunden dafür, Preise vergleichen zu können bzw. beim Einkauf kalkulieren zu können.
    Warum sollte das bei Mietwagen nun anders sein?


    Wenn Du im Blockhaus einen Tisch bestellst, dann erzählt man Dir da ja auch nicht, das das Steak heute am Sonntag 34,50 € kostet, aber wenn Du morgen am Montag kommst, kostet das nur 23, 50 € ....


    Also fixe Preise - zumindest für einen längeren Zeitraum - sollten Mietwagen in der Lage sein anzubieten.


    neutral