Erste Vorschläge zu einer dringenden Reform des PBefGs !

  • Ich habe nirgenwo geschrieben, dass in Taxen kein Tarifaushang sein muss, im übrigen wird das durch die Gemeindeverordnung geregelt.


    Zu mir kamen Kunden und haben nach einem Preis gefragt, ich nannte einen. Dann haben sie beim nächsten und auch noch beim übernächsten gefragt. Dann kamen sie wieder zu mir. Ich sagte: "der Preis liegt jetzt bei xxx Euro", sie erwiderten: "aber eben nannten sie doch yyy Euro". Da sagte ich: "Das war halt 'eben', da sie mein Preisangebot ausgeschlagen haben, mache ich ihnen ein Neues und das liegt bei diesen xxx Euro" ... sie fuhren nicht mit mir und eigentlich wollte ich sie auch gar nicht fahren.

  • Wie ist das denn an Tankstellen ?


    Du siehst die Leuchtanzeige und fährst vor. Du bist Dritter. Als Du dran bist, ist der Preis plötzlich um 10 Cent gestiegen ...

  • sivas


    das habe ich auch nicht gesagt.


    Ich bin hier rauf eingegangen:

    Zitat

    Wenn mit einem Premium-Limousinenfahrzeug auf Vorbestellung eine genau festgelegte Dienstleistung erbracht wird - was soll da ein Wegstreckenzähler ?


    Und das heißt auf Deutsch: Spontane Preise ( beinhaltet auch eventuelle willkürliche Preise ) die u.U. nicht nachzuvollziehen sind für den Kunden.
    Wenn ein Handwerker zu Dir kommt, oder Du Deinen Wagen in die Werkstatt bringst, dann fragt man zuerst: Wielange dauert das, und - genauso wichtig natürlich - was kostet die Stunde ?
    Oder andersrum:


    Es wäre doch komisch, wenn der Handwerker sagen würde "die Stunde kostet 60 € bei mir, und für das was sie da vorhaben brauche ich schätzungsweise 4 Std."
    Wenn er nun aber schon bereits nach 2 Std. fertig ist, würdest Du doch auch mosern, wenn er Dir 240,- € auf den Zettel schreibt - oder ?!
    Kannst ja nur froh sein, das er nicht 6 Std. "geschätzt" hat...


    So geht das eben nicht. Und ein ordentlich geführtes Mietwagenunternehmen braucht nunmal eine Km-Kalkulation, und die muß auch einigermaßen fest stehen. Es kann nicht sein, das Pamela Anderson im Hochsommer für 5,- € gefahren wird wegen des Ausblicks, der alte Tatter Greis aber muß 20,- € hinblättern...
    Das geht eben nicht !
    Nur: Wie willst Du das kontrollieren, wenn der Preis erst "bei Anruf" festgelegt wird, und keiner es mitbekommen kann ?!



    neutral

  • Wenn ein Mietwagenunternehmen keine Preisangebote veröffentlicht, ist es in der Preisgestaltung völlig frei. Die Preise können willkürlich festgelegt werden. Dadurch können sie von der Pamela das Zehnfache verlangen, als vom Tattergreis.

  • Wenn Du am Halteplatz stehst und siehst, dass da der Ölscheich kommt, der immer in seine 100 km entfente Residenz möchte, wärst Du doch blöd, wenn Du da nicht schnell den höheren Preisaushang hinhängen würdest ... es darf nur kein Wucher sein.

  • Erhälst Du einen Funkauftrag, der Dich über das Pflichtfahrgebiet hinausführt, wonach richtet sich da der Gesamtfahrpreis ?


    Richtig ! Er ist frei verhandelbar.


    Das ist doch sowas von Kundenunfreundlichkeit ! da ist der Fahrpreis vom Verhandlungsgeschick abhängig ! und das in einer Taxe ... bei der aktuellen BZP-Werbung ...


    In jeder Taxe sollte neben dem Tarifaufkleber, sich ein Preisaushang befinden, der die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehenden Fahrten berechenbar macht !


    Vielleicht ist deswegen der HSV-Fritze in die Elbe gesprungen ... (das war jetzt bösartig, 'tschuldigung)

  • sivas


    Also wenn ich das zusammenfasse, dann hälst Du Dich sicherlich für unheimlich verhandlungsgeschickt....
    Wahrscheinlich hälst Du Dich auch noch jedem "Orientalen" für überlegen, die mit Verhandeln mit der Muttermilch aufgesogen haben.. :whistle3:
    Nun ja.


    Geht Deine Taxenfahrt aus dem Pflichtfahrgebiet hinaus, kannst Du den Preis frei verhandeln. Das ist ja nun alles andere als etwas Neues.
    Zudem mußt Du diese Tour auch nicht fahren,
    aber wenn, dann muß die Uhr innerhalb laufen, und nur außerhalb nicht, zudem mußt Du erstmal wieder zurück in Dein Pflichtfahrgebiet bevor Du neue Fahrgäste aufnehmen darfst.
    Insofern kann man sagen, das es sogar auch für Taxen eine Rückkehrpflicht gibt, wenn sie Preise mit Festpreis fahren !!


    Aber du kannst nicht immer nur von Taxen in Großstädten ausgehen, da interessiert das keinen ob da zwei oder siebzehn mehr in Urlaub sind, sondern nimm mal kleinere Dörfer. Dort ist es eben nicht möglich, das sich das gesamte Taxenunternehmen mal eben für 3 Wochen in den Urlaub verabschiedet und seine 4 Wagen in der Garage bleiben. Da greift dann eben doch die Betriebspflicht, was bedeutet:
    Auch zu Umsatz schwachen Zeiten müssen Taxen Betrieb ausüben - zumindest kann das die dort zuständige Behörde anordnen.


    So kann es passieren, das Du an einem Totensonntag finanziell absolut in Leere greifst. Aber das wird eben ausgeglichen in der Form, das Taxis deshalb den Schutz genießen, den Mietwagen nicht haben.


    Wir brauchen doch jetzt nun wirklich nicht lange faseln, das freie Preise zum Einen immer nach unten zeigen werden, und - sehr wichtig !! - dadurch ein unheimlicher und permanenter Psycho Stress entsteht. Nicht nur zwischen Kollegen. Auch zwischen Fahrgästen ( die übrigens vielleicht auch mal besser verhandeln könnten als Du, denn die haben schließlich die Kohle in der Tasche die Du gerne haben möchtest... !! ) und Fahrern.


    Außerdem wirst Du wohl (fast) immer einen Kollegen finden, für den eine Tour der "Heimatschuß" ist, was bedeutet, das er aus Zeit und Kilometergründen lieber vom Hbf für 20,- € nach Rahlstedt fährt, als für 34 € nach Blankenese....


    Also das wird ein großes Schwachsinns-Dasein wenn jeder nehmen kann was er will. Und ganz am Ende wirst Du nur noch Skodas oder Ladas finden als Taxen, weil den Leuten das völlig Banane ist womit sie nach Hause kommen, Hauptsache sie sparen nochmals 3,- €.


    neutral

  • Für Taxen gibt es keine Rückkehrpflicht ins Pflichtfahrgebiet. Ruft ein Kunde aus einer Nachbarstadt in unserer Zentrale an, kriegt er selbstverständich eine Taxe geschickt. Ist eine vor Ort, bekommt die den Zuschlag. Weshalb sollte die erst zurück- und dann wieder hinfahren ?


    Das Problem ist eigentlich erst durch die myTaxi-Vermittlung aufgetreten. Die Zentrale ist im 'Nirgendwo' angesiedelt. Jetzt möchte ein Kunde eine Taxe. Das System erkennt den Bestellort und schaut nach, welche angemeldeten Fahrzeuge in der Nähe sind. Nach einem von myTaxi bestimmten Procedere bekommt dann eine Taxe das Fahrtangebot. Dabei wird nicht berücksichtigt woher die Taxe kommt. So kann eine Bremer Taxe eine Fahrt in Hamburg zugeteilt bekommen. Dem Kunden ist es jedoch sowas von egal, nach welchem Tarif er befördert wird, er vertraut darauf, dass der Tarif 'amtlich' ist und freut sich, dass schnell ein Fahrzeug da ist.


    Oder gerade der ländliche Bereich an 'nem Totensonntag. Eine durchreisende Stadttaxe, warum soll die dort nicht eine Fahrt übernehmen können ? Ist doch sonst niemand da.


    Stell Dir vor, die Olympiade wäre nach Hamburg gekommen. Da wären bestimmt 1.000 Taxen neu auf den Markt gekommen. Wohin mit denen in der Zeit danach ? Die Münchner haben noch Heute damit zu kämpfen. Während die Halteplätze von den Hamburgern bedient worden wären, hätten die myTaxi-App-Besteller eine 'zugereiste' Taxe aus Lübeck bekommen. Wo ist das Problem ? Wenn nix mehr zu verdienen ist, fahren die schon wieder nach Hause.

  • sivas


    Also mich würde allmählich mal interessieren, was Du eigentlich machst bzw. bist...?
    Bist Du Fahrer, oder EWU oder fährst Du Mietwagen, oder hast Du mit unserem Gewerbe vielleicht garnichts zu tun...?!


    Wenn ich mir Deine Beiträge so durchlese, dann scheint Dir echt alles völlig egal zu sein. Und irgendwie habe ich auch den Eindruck, das Dir viele Dinge rund ums Taxengewerbe nicht klar sind.
    Den Fahrgästen ist angeblich alles schnurz und Pflichtfahrgebiete kennst Du eigentlich garnicht, ....


    Wir haben hier etwa 3300 Taxen in Hamburg. In Schenefeld - direktes Umland - vielleicht ein geschätztes Dutzend.
    Kannst Du Dir vorstellen, wie es in Schenefeld aussieht wenn sich da "nur" lachafte 12 Taxen aus Hamburg hin verirren ? Dann haben die da rechnerisch plötzlich 50 % weniger Umsatz....


    Oder auch immer wieder schön:
    Du fährst abends auf Hamburger Stadtgebiet nach Hause, und vor Dir eine PI-Taxe ( aus Pinneberg / Schenefeld ) , die mit fröhlich leuchtender Lampe 50m vor Dir hält und Anläufer mit nimmt.... die eigentlich "meine" gewesen wären.
    Echt klasse.


    Also wenn Du alles aufheben möchtest, nahezu sämtliche Vorschriften, dann gibt es das Gewerbe, den Job, das Markenzeichen Taxi, die Existenzen von ca 100.000 Menschen in Deutschland in wenigen Monaten nicht mehr.
    Dann gibt es keinen mehr, der alleine von der Personenbeförderung mehr leben kann. Nur noch aushilfs - und möchtegern Beförderer, und ein Großteil davon wird schwarz und unangemeldet "arbeiten", weil die alle garantiert noch viel weniger Ahnung haben was man alles so benötigt als Du.


    Sorry, aber wer das gut findet, der weiß nichts vom Leben.


    neutral

  • @neutral


    Na endlich verstehst Du es! Sivas scheint mir ein BOT zu sein. Ein wirres Durcheinander und offensichtlich wenig bis garkein Einblick in die Funktionsweise unseres Gewerbes.


    In Hamburg gibt es sowohl Taxen als auch Mietwagen. Da es keine Konzessionsbegrenzung gibt, steht es jedem Mitwagenunternehmer frei, seine Konzession entsprechend umwandeln zu lassen.


    Als Taxenunternehmer hat man jedoch fast nur Pflichten. Tarifpflicht, Betriebspflicht und Beförderungspflicht. Taxameter ist genauso Vorschrift, wie das Dachschild und sogar die Farbe. Der Hintergrund ist ganz einfach. Der Bevölkerung soll mit diesem derart regulierten Teil der Personenbeförderung eine rund um die Uhr verfügbare, verläßliche und bezahlbare Ergänzung zum ÖPNV geboten werden. Damit das funktioniert, muß das Taxengewerbe von anderen Personenbeförderern abgegrenzt und vor unlauterer Konkurrenz geschützt werden. Deshalb hat das Taxengewerbe als einzige Gegenleistung das alleinige Recht, sich auf Posten bereitzuhalten und auch am Fahrbahnrand einzuladen. Dem gegenüber hat das Mietwagengewerbe keine einzige der Pflichten des Taxengewerbes, dafür aber nur 2 Pflichten. Rückkehrpflicht und die Bestellung muß am Betriebssitz eingegangen sein.


    Würde man nun diese Pflichten des Mietwagengewerbes aufheben, wäre es dumm, weitehin Taxi zu fahren! Nehmen wir z.B. gestern. Nach dem Regen, gab es nirdendwo Taxen. Die Fahrgäste stapelten sich. Dennoch hatte ich nicht einen Cent mehr auf der Uhr, als an ruhigen Tagen. Hätte uber inzwischen die absolute Marktmacht errrungen, wäre ein Faktor 10 sicher gewesen. Während des Niederschlages gerne auch Faktor 25! Und auch uber könnte nicht bei einem Unwetter plötzlich 10 000 Mietwagen mehr aus dem Hut zaubern, um die hohe Nachfrage zu befriedigen.


    Und wo bitte, sollten sich dann die von der Rückkehrpflicht befreiten Mietwagen hinstellen? Ein Verkehrschaos wäre vorprogrammiert!



    1)Jeder Kunde kann seitdem DIREKT mit dem Fahrer Kontakt aufnehmen, egal ob Taxe oder Mietwagen. Warum muss da noch ein Anruf 'am Betriebssitz' eingehen ?


    2)Diesen 'neuen digitalen Möglichkeiten' muss Rechnung getragen werden. Z.B. auch dadurch, dass eine Mainzer Taxe in Wiesbaden einen App-Auftrag annehmen darf (einen telefonischen durfte sie schon immer annehmen).


    3)Unliebsam aufgefallen sind diese 'neuen Möglichkeiten' doch erst, als das Gewerbe merkte: Wir brauchen keine Zentralen mehr ! Da war das Geschrei plötzlich gross - man hat eine Entwicklung schlichtweg verpennt.


    1) Es gibt zwischen der Möglichkeit den Fahrer anzurufen und dem Auftragseingang am Betriebssitz keine Kausalität!


    2) Da muß Niemandem eine "Rechnung" getragen werden. Im Gegenteil. Wenn Du mit ner Hamburger Taxe in Norderstedt einlädst, kann der Kunde am Ende aussteigen, ohne zu bezahlen. Rufst Du die Polizei in Norderstedt, bekommst Du zudem ein Bußgeld von 75 Euro aufgedrückt! Regional unterschiedliche Tarife tragen der jeweiligen Kaufkraft Rechnung. Die Menschen kennen in der Regel "ihre" Taxipreise. Darauf können und müssen sie sich verlassen! Und sie verlassen sich darauf, daß der Taxifahrer Ortskunde hat. Und komm mir jetzt nicht mit dem Navi! Ein Navi kann nur Vektorrechnung. Es kann nicht denken und schon garnicht um die Ecke denken.


    3) Eine solche Erkenntnis ist mir NEU! Nur Jörn hat das Ende der Zentralen vorhergesagt. Eingetreten ist es hingegen nicht. Warum wohl?


    Mietwagen werden in Bezug auf die Bestellung (telefonisch oder per App) Taxen gleichgesetzt. Sie werden weiterhin von einer Tarifvorgabe ausgeschlossen bleiben, der Fahrpreis muss jedoch mit der Bestellung festgelegt werden, eine Berechnung 'per App' geht nicht. Sollte eine vorherige Preisfestsetzung nicht möglich sein, muss der Preis mittels Wegstreckenzähler ermittelt werden, der auch Fahrzeiten anzeigen kann, diesbezüglich muss ein Preisaushang vorhanden sein.


    Warum sollte eine Berechnung per App ausgeschlossen sein. Hier argumentierst Du entgegengesetzt zu Deinen bisherigen Ergüssen. Sollten wir nicht gerade den neuen Möglichkeiten Rechnung tragen? Und jetzt willst Du ausgerechnet dort, wo es bereits heute erlaubt ist, die neue Technik verbieten? Mietwagen können und dürfen jederzeit freie Preise vereinbahren. Das ist GUT unf RICHTIG so. Ob sich der Preis nach den Kilometern richtet, nach der Zeit (Viele Mietwagen werden auch pauschal für eine bestimmte Zeit gebucht), der Anzahl der Kastanienbäume an denen man vorbei kommt ist egal.



    Taxen bleibt das Vorrecht erhalten, sich an speziellen Halteplätzen zwecks sofortigen Fahrtantritts bereitstellen zu dürfen, wie auch nur sie 'am Straßenrand winkende Personen' aufnehmen dürfen.


    Das Problem habe ich schon angesprochen. Wo um alles in der Welt stellen sich dann die Mietwagen hin, wenn sie sich für eine Bestellung bereithalten und nach Deiner Vorstellung nicht mehr zum Betriebssitz zurück müssen? Mietwagen werden sich sicher kenntlich machen. Wie willst Du verhindern, daß sie Anläufer aufnehmen?


    Deine Vorstellungen sind einfältig, unausgegoren, widersprüchlich und wirr!


    Die Tarifvorgabe endet mit Erreichen des zwölften Kilometers, das Taxameter kann aber darüberhinaus weiterlaufen, ansonsten ist gleichfalls ein Preisaushang erforderlich, der auch lauten kann: "nach Tarif". Plichtfahrgebiet heisst nur, dass zu behördlich vorgegebenen Bedingungen eine Fahrt innerhalb dieses Gebietes angenommen werden muss (daher die Ableitung von Sonderrecheten).


    Was soll denn der Quark? Was hast Du eigentlich mit 12 Kilometern? Wie kommst Du auf diese Zahl? Ich fahre in 99% der Fahrten nach Nennung des Fahrzieles los. Wenn der Fahrgast am Flieger "Rissen" sagt, dann schalte ich das Taxameter ein und fahre los. Rissen ist als Fahrziel in Fuhlsbüttel zunächst ein hinreichend genaues Fahrziel. Der Fahrgast will in Ruhe gelassen werden. Er will telefonieren oder am Klapprechner arbeiten. Nach Deiner Vorstellung müßte ich ihn erstmal mit der Herausgabe der genauen Adtresse belästigen und dann ein Palaver über eine Preisvereinbahrung anfangen. Irgendetwas stimmt mit Dir nicht!

    Eine Dienstpflicht kann angeordnet werden, wenn Mangel an Fahrzeugen herrscht.


    habe fertig ... Flasche leer :)


    Ein derartiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist unter Beachtung des GG nur bei Taxen möglich. Keine Taxen=Keine Dienstpflicht (richtig heißt es natürlich Betriebspflicht)
    Ich frage mich, was wohl in der Flasche war ?(


    Geht Deine Taxenfahrt aus dem Pflichtfahrgebiet hinaus, kannst Du den Preis frei verhandeln. Das ist ja nun alles andere als etwas Neues.
    Zudem mußt Du diese Tour auch nicht fahren,
    aber wenn, dann muß die Uhr innerhalb laufen, und nur außerhalb nicht, zudem mußt Du erstmal wieder zurück in Dein Pflichtfahrgebiet bevor Du neue Fahrgäste aufnehmen darfst.


    Diese alte Legende ist einfach nicht tot zu kriegen. Geboren und in die Welt gelassen von wirren Taxilenkern beim Versuch, mit ihrem gefährlichen Halbwissen zu glänzen. NEIN! Verdammt noch mal, NEIN!! Ist ein Festpreis nach außerhalb vereinbart, braucht das Taxameter natürlich NICHT eingeschaltet zu werden!!! :grandfather: :explane: Es kann ausbleiben. Auch innerhalb des Pflichtfahrtgebietes! Eine Fahrt ist immer als EINHEIT zu betrachten. Und nicht bis da so und dann so und dann noch ganz anders.

  • Bert


    Das Problem welches Du hast wenn Du das Taxameter nicht innerhalb Hamburgs anmachst, ist garnicht so selten...


    Stelle Dir vor, gerade gestern möchte einer von mir aus nach Lüneburg.
    Du fährst am Hbf los und machst einen FP aus.
    Nun kommt plötzlich im Radio die Ansage, das die Züge ab sofort wieder fahren.
    Das hört auch Dein Fahrgast. Der freut sich und sagt: " Super ! Dann fahren Sie mich doch bitte nur bis zum Bhf Harburg, das ist natürlich billiger für mich"


    Was machst Du denn jetzt ? Du bist schon Stillhorn vorbei, und hättest vielleicht schon 30 € auf dem Wecker....die Du ja aber nun nicht hast.
    Was willst Du dem Fahrgast denn nun abnehmen ? Bzw. hat der Fahrgast nicht das Recht, ganz korrekt nach Tarif und "Eichung" nur genau das zu bezahlen, was diese Strecke bis Harburg gekostet hätte ?
    Und noch besser: Wo bliebe Dein Rechtsanspruch ?
    Angenommen der Fahrgast sagt: " Nö. Also nach Harburg zahle ich jetzt keine 33,- €, wo steht denn das bitte..."?


    Ob das u.U. bei Gericht anders oder genauso gesehen würde ist mal offen, aber innerhalb des Pflichtfahrgebietes hat die Uhr zu laufen.


    Drehen wir die Sache doch mal um:
    Wir wandeln mal auf Sivas Spuren, und es bestellt Dich jemand aus Wedel vor. Den hast Du letzte Woche vom Flieger dahin gefahren, er fand Dich symphatisch und hat Dich wieder bestellt, diesmal allerdings ihn von Wedel zum Flugh zurück zu fahren...


    Außerhalb ? Festpreis ? Du kommst am Flieger ohne Uhr an... ?


    neutral

  • Bert


    Man könnte diese Chose durch Spitzfindigkeiten auch noch ergänzen.


    Du stehst außerhalb Hamburgs an einer roten Ampel, und ein Anläufer kommt und möchte mit Dir fahren. Dummerweise befindet sich diese Ampel direkt 30 m vor einem dortigen Taxenstand, von wo aus Dich mehrere Kollegen beobachten. . Du sagst brav: " Sorry, aber ich darf Sie hier nicht einladen, das ist nicht mein Pflichtfahrgebiet ..usw. ".
    Wenn Dein Fahrgast jetzt plietsch ist, dann sagt er doch: " Okay, verstehe ich. Dann möchte ich Sie eben jetzt in 1 Minute vorbestellen. Wenn sie 50 m weiter fahren, treffen wir uns da."


    Dann wäre doch alles korrekt, oder ?!


    Und wenn Du ja jetzt sowieso außerhalb jedes Gebietes bist, dann kannst Du natürlich auch einen Festpreis vereinbaren mit ihm oder ? Der kann aussehen wie er will. Ohne Uhr, oder mit Deinem hamburger Tarif, alles wäre ja dann egal...


    neutral

  • sivas


    Ach nö..., nun mache doch bitte keinen auf Mimose !


    Hier "schreit" Dich keiner an, und Fachwissen scheint ja auch ziemlich relativ zu sein.
    Ich jedenfalls hätte nur gerne gewußt, in welcher Eigenschaft Du im Gewerbe tätig bist, das ist doch keine unzumutbare Frage.


    Ein wenig pro und contra muß man abkönnen.


    Im ÜBRIGEN:
    Davon lebt unsere Gesellschaft und Demokratie. Würden Merkel und Co. nach jedem "miesen" Artikel in einer Zeitung den Job kündigen, hätten wir schon seit Jahren keine Regierungen mehr....
    Ein wenig mehr Durchhaltevermögen...


    neutral

  • @ sivas.


    Nun mal nicht so schnell eingeschnappt sein!
    Bert und neutral sind nun mal etwas schnell mit bemerkenswerten Argumenten bei der Hand.


    Vor allem aber versuchen Beide strikt die inhärente Kriminalität innerhalb des Gewerbes zu ignorieren, und dieses auf Kalanick & Co. zu schieben!
    Was aber nur vordergründig ist!
    Die Probleme werden deswegen keinesfalls beseitigt, sondern NUR unter den berühmten Teppich gekehrt!


    WARUM es in Hamburg und im Rest der Republik fast keine Mietwagen mit Wegstreckenzählern gibt, hat hier in diesem Forum unsere Taxibehörde schon beschrieben.
    Einfach deshalb, weil nahezu der gesamte 'offizielle' Tourenverkehr NUR bargeldlos über Vorbestellungen und Kartenzahlungen etc. abläuft.
    In ganz Hamburg gab es insgesamt nur etwa 15 MWs, die einen Zähler im Wagen hatten.
    Ein Teil davon (IKEAs Sofa-Taxi) gibt es inzwischen schon nicht mehr.


    Die Kriminalität, die zB in Firmen abgeht, die beides haben, Mietwagen und Taxen, geht auf keine Kuhhaut, wenn man mich fragt! Gerade, wenn man dort zB längere Krankenfahrten hat.
    Manche Firmen tun sich auch zusammen, wobei einer nur Taxen- der andere aber nur MW-Konzen hat.

    Wenn man den Unterschied zwischen Taxen und Mietwagen aufheben würde, könnte man diese auch leichter kontrollieren, aber ich denke mal, daß die Teppich-Etagen unseres Gewerbes gar kein Interesse daran haben, denn einerseits vertreten sie ja MWs ebenfalls und andererseits kann man da so schön ihr eigenes Verschulden auf diese schieben.
    Ein Spagat, den mir nach über 40 Jahren im Gewerbe bis heute Niemand erklärt hat und wahrscheinlich auch nicht erklären konnte.


    Und den Vorschlag, mal vor Hotels ein wenig die Mietwagen zu kontrollieren, halte ich persönlich für gar nicht mal so schlecht.
    Aber das macht Arbeit und wird deswegen nicht getan.




    Den Fahrer dieses Mietwagens habe ich zB bei der Behörde angezeigt, weil der da ganz offensichtlich, auch nach eigenen Aussagen, Kunden abgräbt ud ohne weiteren tatsächlichen Auftrag fährt. Mit Wissen des Hotels.
    Der Wagen ist nur gemietet und ohne jede Konzession.


    Leider habe ich nie erfahren, was dabei herausgekommen ist.
    DATENSCHUTZ!


    http://www.das-freie-taxiforum…light=illegaler+mietwagen

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • PS:


    Ich vergaß.


    Es gab mal Zeiten in den Anfängen des Autotelefons und dann der Handys, daß es zB in PINNEBERG den Taxifahrern VERBOTEN war, ein Handy im Wagen zu haben, weil man, wohl nicht ganz zu Unrecht, der Überzeugung war, daß über eben dieses ziemlich viele Fahrten an der Zentrale vorbei nur zwischen Kunde und Kutscher vermittelt würden.
    Sozusagen ein Vorläufer der 'Stammfahrertaste' bei den Apps.


    Dieses Verbot wurde selbstredend grundsätzlich ignoriert, wie man sich vorstellen kann, wobei das Gerät natürlich nicht offen im Wagen lag.

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  • @neutral


    Bei Festpreis IMMER Vorkasse! Ohne Vorkasse hast Du immer das Risiko, daß der Fahrgast am Ende nicht bezahlt.


    Aber das sollte eigentlich jeder Taxifahrer im ersten Jahr lernen. Entweder durch eigene Erfahrungen oder noch besser durch Erfahrungen von Kollegen.

  • Das kommt immer auf den Gast und das Fahrziel an.


    Bei Ferntouren IMMER!
    Und zwar möglichst bargeldlos!
    Da kann man es dir nicht mehr abnehmen, wenn man am Ziel angekommen ist.


    Alles bei mir und Freunden über die Jahre passiert.


    Ansonsten hatte ich für Ferntouren immer ein paar Tankstellen, wo ich natürlich vorher noch tanken mußte.
    Dort gab ich dem Tankwart alle meine Kohle und fuhr munter los.


    OK, in solchen Fällen gab es bei mir nie Ärger, bei anderen aber schon, die dann auch noch die Fahrt zur Hälfte an den Unternehmer abdrücken durften, obwohl sie nie Geld gesehen haben.
    Aus meiner Sicht völlig zu recht, da der Fahrer in völliger Blindheit agiert hatte.

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  • @Jörn


    Wie machst Du denn das...

    Zitat

    Und zwar möglichst bargeldlos!


    ...wenn die Tour nun plötzlich wie angenommen in Harburg für "irgendwo" mitte 30 endet anstatt von mir aus 120,- nach Lüneburg...?!
    Was dann ?
    Oder noch besser:
    Du fährst nach Berlin, aber auf halber Strecke streikt dein Vehikel. Keine Weiterfahrt mehr möglich.... was nun, wenn Deine Kohle bei "irgendeinem Tankwart " in der Sievekingsallee unterm Tresen liegt... ?!
    da Du Deinen Veertrag ach Berlin nicht erfüllt hast, hätte er wahrscheinlich sogar den Anspruch auf Erstattung des gesamten Fahrpreises, und
    die Kohle braucht er sofort, denn er will ja weiter und muß auch sofort jemanden anderes dann damit bezahlen....


    Also so richtig super ist deine Idee nicht finde ich. Mit der heißen Nadel gestrickt, da darf auch nix schiefgehen.



    Bert


    Es geht hier doch nicht um Vorkasse oder nicht. Das spielt doch absolut keine Mandoline. Du machst von mir aus 120,- ab, aber die Fahrt wird ( aus verständlichen Gründen ) in Harburg beendet. Dann mußt Du dem Fahrgast doch was wieder geben ?


    Da ist es doch völlig Wurscht wann bezahlt wurde. Du kannst doch nicht einfach zurück behalten was Du willst. Denn wenn er damit ganz und garnicht einverstanden ist, was machst Du dann ?
    ( Das wäre doch das Gleiche, als wenn er Dir für eine 30er Tour einen Fuffi gibt, Du ihm aber nur einen 10ner zurück geben würdest... da würde er doch auch rebellieren.)


    Also das rettet Dich aus der Beantwortung der Frage nicht raus, was Du kassieren darfst / willst - wo doch nix auf deinem Taxameter steht...


    neutral

  • Genau da liegt Dein Denkfehler! Der Fahrgast bekommt nichts zurück, wenn der Grund für den vorzeitigen Abbruch bei ihm liegt! Rechtlich ist das einwandfrei. Nimm Bus , Bahn oder Flugzeug. Dort bezahlt man den Festpreis auch vorher und bekommt bei Eigenverschulden nichts zurück! Wenn Du eine Fahrkarte von Hamburg Hbf nach Stuttgart kaufst und in Harburg aussteigst, bekommst Du nicht einen Cent zurück.


    Liegt die Schuld für den Abbruch hingegen bei Dir, mußt Du auf Deine Kosten für die Weiterfahrt sorgen. Das eingenommene Geld behälst Du natürlich. Beim Zugausfall wirst So doch auch mit dem Schienenersatzverkehr befördert und bekommst kein Geld zurück.


    Und warum überhaupt machst Du Dich dem Fahrgast gegenüber kleiner als Du bist? Das BGB ist auf Deiner Seite und wenn das kein Stammkunde ist, gibt es keinen Grund auf Geld zu verzichten!


    Zumal Bus, Bahn und Flugzeug sowieso die Strecke zurücklegen würden. Mit oder ohne Dich! Du bist hingegen extra vom Posten losgefahren. Es besteht ein Beförderungsvertrag. Bezahlt ist auch. Wenn der Fahrgast nicht die ganze Leistung in Anspruch nehmen will, ist das bei Festpreis sein persönliches Pech! Er könnte sich doch auch auf Uhr fahren lassen. Dann, und nur dann, zahlt er was das Taxameter anzeigt.