Bert
ZitatVon dem Recht bei begründeter Zahlungsunfähigkeit auf Vorkasse, das Recht zur Ablehnung einer Beförderung bei Speisenverzehr herzuleiten, ist abstrus!
Das magst Du ja so sehen. Wenn jemand den konkreten Eindruck erweckt das er nicht bezahlen kann, ist das noch viel schlechter im Vorwege zu beurteilen, als die konkreten Bedenken das jemand seine Speise die er mit bringt ( weil die kann ich sehen, sein Poremonnaie nicht ) nicht fehlerfrei in einem wackelnden, schaukelnden und bremsenden Fahrzeug zu sich nehmen kann.
Und jemand bei dem ich davon ausgehe das er die Fahrt schon nicht bezahlen kann, bei dem gehe ich auch erst recht davon aus, das er die Reinigung + den Ausfall nicht bezahlen kann, bzw. wird.
Das ist nicht abstrus, das ist absolut logisch.
neutral