Erste Vorschläge zu einer dringenden Reform des PBefGs !

  • Bert


    Zitat

    Von dem Recht bei begründeter Zahlungsunfähigkeit auf Vorkasse, das Recht zur Ablehnung einer Beförderung bei Speisenverzehr herzuleiten, ist abstrus!


    Das magst Du ja so sehen. Wenn jemand den konkreten Eindruck erweckt das er nicht bezahlen kann, ist das noch viel schlechter im Vorwege zu beurteilen, als die konkreten Bedenken das jemand seine Speise die er mit bringt ( weil die kann ich sehen, sein Poremonnaie nicht ) nicht fehlerfrei in einem wackelnden, schaukelnden und bremsenden Fahrzeug zu sich nehmen kann.
    Und jemand bei dem ich davon ausgehe das er die Fahrt schon nicht bezahlen kann, bei dem gehe ich auch erst recht davon aus, das er die Reinigung + den Ausfall nicht bezahlen kann, bzw. wird.


    Das ist nicht abstrus, das ist absolut logisch.


    neutral

  • Deutsch kannst Du also auch nicht!


    MAßGEBLICH ist alles andere als ein weiter Begriff, sondern sehr genau definiert.


    Warum soll ich etwas darlegen? Lehne doch einfach mal konsequent alle Fahrgäste ab, die etwas verzehren wollen, oder besser beende eine Fahrt vorzeitig, wenn der Fahrgast das Schmatzen anfängt und Dir die Taxe vollkrümelt. Dann kannst Du höchstpersönlich Deine abstruse Weltsicht vor dem Strafrichter kundtun.


    Und JA, Ich habe den Begriff "anständig" eingeführt. Und wenn jemand einen Begriff in eine Diskussion einführt und gleichzeitig definiert, wie er zu verstehen ist, dann richtet man sich nach dieser Defiition und geht auf den Inhalt ein! Du aber blubbert rum, daß Du unter dem Begriff etwas anderes verstehen willst. Und Du beharrst trotz Hinweis weiter auf Dein Geblubber, fährst angeblich 6 Omis am Tag für je 30 Euro Festpreis zum Einkauf und lehnst alle Fahrgäste mit Softeis ab, außer es handelt sich um einen drittklassigen Schauspieler. Lebt Wepper eigentlich noch? Das muß doch schon 30 Jahre her sein. Und gibt es eigentlich noch Softeis?

  • Bert


    Bedenklich, das Du garnicht mehr runter kommst von Deinem Agro-Trip.....


    Es ist schon lange her, das schrieb´ich auch. Softeis gibt es noch und auch Fritz Wepper lebt noch.
    Ob er in Deutschland dritt-klassig ist kannst Du sicher besser beurteilen als ich, jedenfalls macht er seinen Job ganz "anständig".


    Und was das nun wieder soll weiß ich auch nicht:

    Zitat

    Deine abstruse Weltsicht vor dem Strafrichter kundtun


    Du landest zuerst einmal ganz bestimmt nicht vor einem Strafrichter. Und was daran abstrus ist, wenn ich nicht möchte das jemand meinen Wagen beschmutzt weiß ich auch nicht. Denn spätestens wenn jemand anfängt stark zu krümmeln, dann ist das beschmutzen.


    Ich weiß auch nicht wo Dein Problem liegt, wenn Du uns den Fall mal schilderst ?
    Ich meine das ist ein Taxi-Forum, und Erfahrungsaustausch sollte darin eigentlich sehr groß geschrieben werden....


    Ich glaube einfach, das Du derjenige bist, dem es "etwas" an Feingefühl mangelt. Ich würde einen Fahrgast der z.B. aus einer 5 Mio. Villa an der Elbchaussee einsteigt und von mir aus für 150,- € nach Uelzen will, ganz bestimmt nicht nach Vorkasse fragen.
    Insofern unterscheide ich. Ja, das tue ich.
    Und wenn ich mal ins Jacob essen gehe, dann können da aber ganz locker, ohne Anstrengung mehrere Hunderter zusammen kommen.
    ich denke kaum, das mich da jemand bittet im Voraus zu zahlen...
    Sehe ich aber aus wie Seppel der unter der Brücke wohnt, dann werde ich da gar nicht erst bis zum Tisch kommen :nono: .
    Es sei denn widerum, ich heiße Fritz Wepper oder Michael Otto.... da würde ich fast soweit gehen zu sagen, das die mich auch in T-Shirt an den Tisch ließen - fast :danke:


    Die Welt ist nunmal wie sie ist, ob es Dir gefällt oder nicht. Und wenn Du meinst das Du mehr verdient hättest im Leben, dann hast Du Dir nunmal ganz einfach und banal den falschen Job ausgesucht.
    Du hast Dir einen Job ausgesucht, den jeder Depp aus Nigeria machen kann, was also bitte schön soll da so besonderes an Deiner Arbeit sein das Du mehr verdient hättest ?!
    Ich weiß auch überhaupt nicht warum Du mir immer unterstellst das ich etwas dagegen hätte das Taxifahrer "anständig" ( ?! ) verdienen ? Habe ich doch garnicht. Ich gönne Dir alle Touren der Welt, fette Stammkunden und weiß ich was.
    Und klar, auch ich freue mich natürlich darüber, wenn ich mal eine gute Phase habe.
    Aber wenn nicht, dann laufe ich eben nicht Amok und suche auf Deubel komm´raus einen Schuldigen.


    Wie lange fährst Du nun schon Taxi ? Und wann hast Du mal "anständig" verdient ? In jungen Jahren, wo man Touren gerissen hat wie ein Blöder und wo es auch noch kaum Kontrollen oder Arbeitszeit Beschränkungen gab ...?!
    Wo man noch keine Kinder hatte und Zeit ohne Ende ?! Also viele Stunden - viel Geld ?!
    Tja, wer kennt das nicht....


    Nur muß man irgendwann einmal zu der Erkenntnis kommen, das man einen Job hat, indem es nunmal nicht automatische Gehaltserhöhungen gibt.
    Wo man auch im Alter nicht besser bezahlt wird als die Jungen. Und wo man auch keine Karriere machen kann. Wo man sich kaum weiterentwickeln kann, außer immer mal wieder ein paar neuer Straßen und außer der Erweiterung der Menschenkenntnis...


    Wenn man damit nicht umgehen kann, dann kannte man wohl leider den Satz nicht rechtzeitig: " Augen auf bei der Berufswahl".


    Ich kann damit jedenfalls leben, weil jeder - aber wirklich jeder - Job 2 Seiten hat. Ich habe alte Freunde von damals, die haben Karriere gemacht.
    Einer ist aus Altersgründen "verabschiedet" worden, der hatte am Ende etwa 160.000 € Euro im Jahr. Nun bricht gerade sein Leben zusammen - vor allem mental - weil auch sein ALG demnächst ausläuft und er sich nutzlos fühlt. Alle Jobs die er vielleicht noch machen könnte, machen 27 jährige halb so teuer und doppelt so schnell....
    Der Nächste war die letzten 15 Jahre lang Filialleiter. Dann hat man ihm eine Art "Vorruhestand" nahegelegt- mit Anfang 50 !! Okay, er hat super Abfindung bekommen, aber bis ans Ende seiner Tage wird die auch nicht reichen. Und nun ?


    Der letzte dieser "Karriere" Freunde ist noch im Job. Verdient bestimmt im Monat was ich im Jahr habe. Ist in der Finanzbranche und kann sich wirklich gut verkaufen, auch als Person. Um den mache ich mir keine Gedanken, jedoch kenne ich sein Pensum, weil ich ihn oder für ihn öfters auch mal Leute fahre: Wirklich irre dieses Pensum, heute in Frankfurt, morgen in Hamburg, dann in München... immer Hotels buchen, Anreisen organisieren, auch mit Unwetter und der Bahn AG klarkommen, unendlich viel Leute die er kennen muß,und am Ende muß er sich auch andauernd vorbereiten "nebenbei" und weiterbilden... Seine Tochter hat er an ca. 2 bis 3 Wochenenden im Monat gesehen. Und dann war er mental und körperlich platt. Von Sa morgen bis Sonntag abend meist nur, weil: Da mußte er meist schon wieder los.


    Ich schreibe das ( mal gucken was daran nun wieder faslch ist... ) , weil das schon Menschen sind die ich gut kenne, und mit denen ich mich und mein Leben gelegentlich mal vergleiche.
    Und mein Fazit ist: Ich möchte nicht tauschen !!!


    Du gewöhnst Dich genauso an Deinen ewig neuen Dienst BMW wie an Deinen Tauchurlaub auf den Seychellen.
    Nur ist die permanente Fallhöhe eine ganz andere, und damit auch die tägliche psychische Belastung, denn Frauchen möchte genauso wie Töchterchen das Pferd behalten, und den Jeep zum Einkaufen.


    Meine Frage was wichtig ist im Leben habe ich damit beantwortet.
    Im übrigen gibt es auch beim Taxifahren immer auch ein Limit. Du wirst es wohl - selbst bei optimalen Fahrgast-Bedingungen - niemals dauerhaft aushalten bzw. schaffen, mehr als 50 € die Stunde zu fahren. Körperlich, psychisch.


    Da hieße mit einer ( vernünftigen :whistle3: ) 40 Stunden Woche rund 8000-8500 € Umsatz im Monat als Maximum.
    Das Du dann aber natürlich auch deutlichst mehr an Kosten hast ist klar. Auto schnell runter, immer neues kaufen, Vollkasko, Sprit, Verschleiß, und am Ende deutlich höhere EK Steuer....
    Also mal so aus dem Bauch raus: Mehr als 4000,- € netto wirst Du als EWU in diesem Gewerbe nie legal hinbekommen.


    Aber immerhin könntest Du Dich dann sehr gut privat versichern, was bei einem Herzinfarkt der dann leider bald zu befürchten ist, ganz hilfreich sein kann. Denn - komischerweise - unterscheiden auch die Ärzte wem sie unterm Messer habe.
    Gott ist das eine schlechte Welt.....



    neutral

  • @ Bert.


    Manchmal weiß ich nicht so recht, wo du dein Wissen herbeziehst, was die Rechte des Fahrgastes betrifft!


    Das Verzehren von Sachen ist KEINESFALLS einfach so per se gestattet.
    DAS kann und DARF der Fahrer selbstverständlich entscheiden!


    ZB kommt es darauf an, ob der Gast nüchtern ist oder eben nicht.
    Weiterhin WAS er das essen möchte!
    ZB einen Burger würde ich keinesfalls gestatten, da da nun mal, auch bei größtem Geschick, Etliches daneben fällt!


    Es kann ja sein, daß der Hansa das Riesen-Wohlfühl-Paket für seine Gäste hat, indem er die Fahrer zwingt, die Kunden machen zu lassen, was immer sie wollen, aber in der Realität habe ich da als Fahrer nun doch noch so Einiges mitzubestimmen.

    In der Taxe bin ICH DER KAPITÄN und bestimme die Regeln an Bord, mit der Ausnahme des Fahrziels und vielleicht auch noch der Route.

    Du würdest ja hoffentlich auch ablehnen, wenn ein Gast, was häufig passiert, dir sagt, du mögest bitte mal etwas schneller fahren, weil er sonst seinen Flieger verpaßt.


    In einem solchen Fall sage ich dann zwei Dinge:
    1. Sie hätten sich eher ein Taxi bestellen sollen.
    2. Sie hinterlegen jetzt 1000 Euro. Schaffen wir das, ist das mein Profit. Werde ich geblitzt, deckt das meine Kosten.
    Danach sind sie dann meistens ruhig.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Bert


    Im übrigen gibt es auch ein Eigentumsrecht.
    Was bedeutet, das mein Wagen erstmal mir gehört. Er dient zur Personenbeförderung - dafür habe ich die Konzession - aber er dient nicht zum
    Verzehr ( und jetzt könnte ich lustig werden...) mitgebrachter Speisen.


    Ebenso wenig muß und darf ich Hunde auf den Sitzen dulden, aber auch nasse Regenschirme gehören ebenso wenig wie Blumensträuße auf die Sitze.


    Wenn ich nicht mehr Chef in meinem eigenen Wagen bin, stellt sich doch sofort die Frage: Wer dann....??


    Insofern hat Jörn absolut recht.


    Sollte Herr Dr. Glitza wirklich anderes meinen, dann lasse es uns doch mal zukommen - wir helfen Dir.


    neutral


  • Das Verzehren von Sachen ist KEINESFALLS einfach so per se gestattet.
    DAS kann und DARF der Fahrer selbstverständlich entscheiden!


    Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt! So ist unser Rechtssystem nunmal aufgebaut. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist den Fahrgästen nicht verboten! Und wenn ein Fahrgast etwas essen will, z.B. einen Burger oder Pizza, dann darf er das tun. So einfach ist das.


    Sicherlich waren die Zeiten mal anders. Ja, es gab Zeiten, da war es selbstverständlich, daß man nicht mit nem Bierkrug in der einen und einer Hühnerkeule in der anderen Hand in eine Taxe steigt. Aber das waren Zeiten, wo man kleinen Jungs noch beibrachte bei Erwachsenen einen Diener und Mädchen beibrachte einen Knicks zu machen. Und das waren die Zeiten, als das PbfG in seine Urform gegossen wurde. Die Zeiten haben sich geändert! In den 70ern war es selbstverständlich, daß zwei Kerle, die sich in der Taxe küssen. rausfliegen. Beschwerten sie sich, kamen die Fahrgäste auch noch in den Knast. Zumindest in Hamburg und München. Heute ist hingegen der P-Schein des Taxlers weg! So ändern sich die Zeiten und die öffentliche Wahrnehmung.


    Mein Vorschlag war nun, RECHTSSICHERHEIT herzustellen, indem man den Fahrgästen den Verzehr grundsätzlich verbietet und die Erlaubnis zum Verzehr allein in die Verantwortung des Taxlers legt. Wenn Ihr meint, daß Ihr Rechtssicherheit nicht nötig habt, steht es Euch natürlich frei, eine dumme Meinung zu haben. Mir wäre Rechtssicherheit lieber. Viel lieber.


    Und wenn ich von Euch Zweien die verschiedenen Varianten höre, wann ihr den Verzehr erlaubt und wann nicht, dann ist das ganz objektiv betrachtet Willkür! Und wenn Ihr Beiden dann den Fahrgastz nicht befördert oder gar unterwegs rausschmeißt, dann wird es eine Anzeige geben. Das Owi-Verfahren wird in einen Bußgeldbescheid münden und Euren Einspruch wird ein Strafrichter abweisen. Und warum? Weil Ihr formal im Unrecht seid!


    Wo bitte steht geschrieben, daß Ihr den Fahrgästen den Verzehr verbieten dürft? Wo steht geschrieben, daß Ihr deshalb eine Beförderung verweigern oder gar abbrechen dürft? NIRGENDS!!!


    Manchmal weiß ich nicht so recht, wo du dein Wissen herbeziehst, was die Rechte des Fahrgastes betrifft!


    Wann Ihr eine Beförderung ablehnen dürft, oder eine Beförderung abbrechen dürft, ist in §22 PbfG und § 13 BOKraft geregelt. Welche Pflichten Fahrgäste haben, steht in § 14 BOKraft. Vom Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken steht da nichts. Auch nicht, daß der Taxifahrer ein solches Verbot aussprechen dürfte.


    Der Verzehr von Speisen und Getränken stellt jedenfalls keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung dar. Und nur dann dürftet Ihr eine Beförderung ablehnen.


    Ich lande(st) zuerst einmal ganz bestimmt nicht vor einem Strafrichter. Und was daran abstrus ist, wenn ich nicht möchte das jemand meinen Wagen beschmutzt weiß ich auch nicht. Denn spätestens wenn jemand anfängt stark zu krümmeln, dann ist das beschmutzen.
    Die rote Hervorhebung ist eine Änderung von mir!


    Wie fühlt man sich eigentlich, wenn man bar jedweder Fachkenntnis irgendeien Scheiß in die Welt hinaus posaunt? Natürlich landest DU vor dem Strafrichter! Oder dachtest Du, Du würdest vor der Zivilkammer landen? Oder dem Familienrichter? Oder dem Internationalen Seegerichtshof?


    Straf- und Bußgeldsachen werden vom Strafrichter am Antsgericht verhandelt. Die Verfahren werden angeblich im Rotationsverfahren verteilt. Wieviele Strafrichter am Amtsgericht Hamburg (Mitte) sind, weiß ich nicht. Beim Amtsgericht Hamburg-Harburg sind es laut Auskunft von Glitza 10. Zuständig für Bußgeldsachen der Verkehrsgewerbeaufsicht ist das Amtsgericht Hamburg (Mitte).


    Und als abstrus habe ich nicht bezeichnet, daß Du nicht möchtest, daß jemand Deine Taxe beschmutzt, sondern Deine Ansicht, daß Du deshalb Fahrgäste von der Beförderung ausschließen darfst und diese Ansicht von Deinem Recht auf Vorkasse herleiten wolltest.



    In der Taxe bin ICH DER KAPITÄN und bestimme die Regeln an Bord, mit der Ausnahme des Fahrziels und vielleicht auch noch der Route.[/b]


    FALSCH!!! Die Regeln an Bord bestimmt die Legislative und nicht Du! In den Gesetzen sind Deine Rechte und Pflichten genauso geregelt, wie die der Fahrgäste. Deshalb möchte ich doch auch, daß Auslegungsspielräume soweit eingeschränkt werden, daß ich mit dem Gesetz im Rücken, dem Fahrgast das Krümeln untersagen kann.


    @neutral
    Ich glaube nicht, daß Du bei einer Fahrt mit einer Familie vom Flieger zur Erikastraße den Fahrgästen tatsächlich untersagen willst, ihre Kinder ausgerechnet in diesen letzten 10 Minuten der Reise in der Taxe essen zu lassen. Aber sie haben es eilig und wollten nicht im Flughafen essen, sie wollten aber auch nicht ihre Wohnung verdrecken. Also wird in der Taxe gefressen und gekrümelt und gekleckert. Ist ja nur eine Taxe. Ich bin mir hingegen sehr sicher, daß Du dieses Verbot selbstverständlich aussprichst, wenn die Fahrgäste nach Steilshoop oder Dulsberg wollen! Und warum? Weil Du garantiert von dem Eppendorfer Abschaum angezeigt werden wirst. Und wenn der Arsch auch noch bei den Medien seine Kohle verdient, bist Du fällig! Und DAS weißt Du ganz genau!


    " Augen auf bei der Berufswahl"


    Und warum bist Du dann nicht Bettelmönch oder Flagellant geworden? Du bist Doch gerne ARM und DEVOT! Wenn Dir nicht paßt, daß die anderen 5000 Menschen im Hamburger Taxengewerbe soviel verdienen wollen, daß sie nicht im Alter unter der Armutsgrenze leben müssen, dann verpiß Du Dich doch. Vielleicht hast Du ja ein Armutsgelübde abgelegt. Alle anderen jedoch nicht!


    Es gab bestimmt schon vor 30 000 Jahren solche Typen wie Dich. Sie wollten keine Verbesserungen. Ackerbau? Wozu? Wir sind doch Sammler. Viehtzucht? Wozu? Wir sind Doch Jäger. Also ich finde, ich komme gut damit zurecht. Ihr wollt mehr vom Leben? Dann hättet ihr erst später zur Welt kommen dürfen. Heute findet man dann die abgenagten versteinerten Knochenreste dieser Vollidioten in ebenso versteinerten Kothaufen der Höhlenbären.

  • Bert



    Nun bleibe mal auf dem Teppich und übertreibe nicht immer so.
    Wenn Du mit Deinen Fahrgästen die eine andere Ansicht haben als Du genauso sprichst, dann allerdings wundert mich
    das natürlich nicht, das Du zum Beispiel wegen Essen im Taxi Zoff kriegst.


    Da Du ja so auf Lebensweisheiten von mir stehst, hier noch eine:
    " Der Ton macht die Musik ".


    Also das alles was nicht verboten ist erlaubt ist, ist eine merkwürdige Behauptung.

    Zitat

    Deshalb möchte ich doch auch, daß Auslegungsspielräume soweit eingeschränkt werden, daß ich mit dem Gesetz im Rücken, dem Fahrgast das Krümeln untersagen kann.


    Du hast recht, das das u.U. einige Situationen erleichtern kann, aber immer neue Regeln, immer neue Vorschriften....
    ich finde wenn, dann sollten auf jeden Fall mit in das Verbot aufnehmen, das auch


    - das Fußnägelschneiden in der Taxe verboten wird
    - das Fingernägelschneiden vorsichtshalber auch
    - das Haare schneiden
    - das spielen mit dem elektrischen Fensterheber
    - Scherenschnitte jeglicher Art
    - Fingermalerei an beschlagenen Scheiben
    - das eigenmächtige Einstellen des Radio Senders durch den Fahrgast
    - auch das musizieren, mit Hilfe von Gitarren oder Mundharmonikas sollte verboten werden
    - ebenso das Singen, jedenfalls dann wenn jemand nicht singen kann
    - es sollte mehreren ausländisch sprechenden Fahrgästen verboten werden sich untereinander in einer Sprache zu unterhalten, welche der Fahrer
    nicht versteht.
    - .......
    - Ach ja, rasieren mit dem Akku-Rasierer finde ich auch doof. Muß mit aufgenommen werden.
    - Auch Haarspray oder Deo´s... weil das bisher auch noch nirgends steht...




    Was mich allerdings sehr wundert ist, das weder Herr Dr. Glitza - und anscheinend auch das Gericht - nicht wußten was "anständiges" Verhalten seitens der Fahrgäste ist, und das sie es auch nicht mit "Augenmaß" beurteilt haben..... :hmm:






    Taxen sind ein fester Bestanteil des ÖPNV.
    Die sind für alle da, also auch für nachfolgende Fahrgäste die nicht in eine Dönerwolke einsteigen wollen, die der Vorgänger hinterlassen hat.
    Außerdem habe ich immer das recht drohenden Schaden von meinem Eigentum abzuwenden. Nirgends steht, das ich es immer erst zum Schaden kommen lassen muß.
    Das ist mir alles etwas suspekt da mit deinem Fall... oder spielten da noch andere Faktoren eine Rolle ?


    neutral

  • Lieber Bert.


    Irgendwo scheinst du in Zeiten zu leben, die dem Kunden das Recht einräumen, einen Taxifahrer als eine Art Halbsklaven zu betrachten!

    Offenbar hast du keinerlei Selbstwertgefühl und kriechst vor dem Kunden, solange er dir sein Geld gibt.
    Der ständige KOTAU vor diesen scheint deine Natur zu sein!
    Und die Kundschaft ist das offenbar inzwischen auch so gewöhnt, Taxifahrer als SKKLAVEN zu betrachten, weil eben immer mehr von ihnen sich genauso verhalten!


    Es gab mal Zeiten, wo Taxifahrer als PROFESSIONELLE MENSCHEN betrachtet wurden!
    Aber es scheint wohl so zu sein, daß inzwischen SKLAVENMENTALITÄT sich derart in der Bevölkerung durchsetzt, daß sich alle sozialen Vordenker im Grabe rotieren müssen.


    WARUM soll ich mich schlechter machen, als ich bin?


    Und: Natürlich bin ich zu allererst mal KAPITÄN in meinem Wagen.
    ICH bin für Alles verantwortlich.


    Wenn mich ein Kunde höflich fragt, ob er in seine Stulle beißen darf, da er noch keine Gelgenheit hatte, zu frühstücken, dann darf er das natürlich.
    Wer höflich fragt, bekommt auch eine nette Antwort.
    Aber DAS entscheide IMMER ICH je nach der Situation.
    Und NUR ICH!

    Der FAHRER hat IMMER das HAUSRECHT! Egal, ob er EWU oder angestellter Fahrer ist!


    Aus dem PBefG für den ÖPNV!


    § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen


    (1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Fahrgäste darstellen oder die den Anordnungen des Betriebspersonals nicht folgen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:


    1. Personen, die übermäßig unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen,
    2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
    3. Personen mit unverpackten Waffen und geladenen Schusswaffen, ausgenommen Polizei und vom Unternehmen beauftragte Sicherheitsdienste,
    4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben,
    5. Personen, die durch erhebliche Geruchsbelästigung oder extrem verschmutzte Kleidung auffallen.


    (2) Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur mit einer Aufsichtsperson befördert werden.
    (3) Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Auf dessen Aufforderung hin sind das Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen zu verlassen.

    (4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt oder der rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug oder von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.



    § 4 Verhalten der Fahrgäste


    (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Verkehrsmittel so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.


    11. die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren,


    12. Verkehrsmittel zu beschädigen, zu verunreinigen oder zu beschmieren,

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

    3 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • https://www.welt.de/print-welt…Ess-und-Trink-Verbot.html


    Auszug:


    Rechtlich betrachtet liegt die Ausführung - die Festsetzung und das Kassieren der Strafgelder - im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen: "Das Ess- und Trinkverbot fällt unter das Hausrecht. Dieses müssen die Verkehrsunternehmen selbst durchsetzen", sagt eine Sprecherin des Verkehrssenats.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Bert


    Mir fiel eben noch ein Beispiel ein, welches in der Realität sicherlich kaum vorkommt, aber zur Verdeutlichung
    eigentlich prima geeignet ist:


    Du wirst bestellt von jemanden dessen Goldene Hochzeitsfeier gerade zuende ist, und Du sollst für ihn 2 Ehepaare zum Hbf fahren.
    Du weißt das die Tour in etwa bei 22 € liegt, und er ( der Gastgeber und Besteller ) gibt Dir im Voraus 25,- €.
    Du machst die Uhr an und fährst los...


    Nun fängt plötzlich der eine Ehegatte an, sein heimlich mitgebrachtes Tortenstückchen auszuwickeln und zu essen.
    Das paßt ( warum auch immer, ob Geruch, ob Geschmatze, egal.... ) der Ehefrau des anderen nun garnicht.
    Sie beschwerd sich bei dem, aber der denkt nicht daran mit dem Essen aufzuhören, und antwortet ihr frech: Wo steht denn das das verboten ist ???.


    Nun bist Du gefragt: Sie möchte, das Du diesem Menschen das Essen untersagst, weil sie das stört....


    Wat nu ??


    neutral


  • ... noch ein Beispiel .. welches in der Realität ... kaum vorkommt


    Irgendwie scheinst Du ganz schön einen an der Waffel zu haben! Hilfe gibt es für Dich in der Langenhorner Chaussee 560 Haus 18. Neigungsgruppe Dummdödel!


    Vor allem Deine offensichtliche Unfähigkeit zur sachlichen Diskussion, Dein stetes sich in endlose alberne "Beispiele" verlieren und darauf zu beharren, sich weiter darin zu verlieren, die Unfähigkeit Fehler und Irrtümer zuzugestehen, der eklatante Mangel an Fachwissen, Dein mathematisches Unvermögen und die offensichtliche Nichtbeherrschung der Deutschen Sprache, das ständige Verwechseln der Begriffe und ihrer Bedeutungen, Dein offensichtlich gescheiterter Lebenslauf, Dein Haß auf Menschen, die sich verbessern wollen und die deshalb die Zustände nicht als gottgegeben und unveränderbar hinnehmen, Dein fatalistischer Hang zum Masochismus, Deine Unterwürfigkeit gegenüber irgendwelchen Promis und im Widerspruch dazu Deine endlose Überheblichkeit in fiktiven Situationen disqualifizieren Dich für jede ernsthafte Diskussion.


    Also geh zu oben genannter Adresse. Dort bekommst Du Hilfe.

  • Aus dem PBefG für den ÖPNV!


    Falsch! Das sind die Beförderungsbedingungen des HVV. Diese Bedingungen wurden aufgeschrieben, von der Verkehrsgewerbeaufsicht genehmigt und sind an allen Haltestellen, Fahrscheinautomaten und sogar in den Verkehrsmitteln selbst ausgehängt.



    Rechtlich betrachtet liegt die Ausführung - die Festsetzung und das Kassieren der Strafgelder - im Verantwortungsbereich der Verkehrsunternehmen: "Das Ess- und Trinkverbot fällt unter das Hausrecht. Dieses müssen die Verkehrsunternehmen selbst durchsetzen", sagt eine Sprecherin des Verkehrssenats.


    Und, hast Du oder Dein Unternehmer Dieses Verbot gut sichtbar ausgehängt? Das ist nämlich die Voraussetzung für die Durchsetzung des Verbotes. Einfach so willkürlich Verbote aussprechen geht nicht. Das darf nämlich nur neutral. Der erlaubt dem 80er-Jahre-Nebendarsteller das Softeis, aber Dir würde er es garantiert verbieten. Und auch bei Dir herrscht Willkür. Wenn der Fahrgast nicht vorher höflich fragt, ist es ihm verboten zu essen. Was soll das denn für eine Beförderungsbedingung sein? Ich denke mal, daß die Behörde Dir eine solche Beförderungsbedingung untersagen würde. Aber moment mal, die gibt es ja nur in Deiner Phantasie!


    Ob nun Kino, Schwimmbad oder Hotel. Überall wo es Publikumsverkehr gibt, gibt es meist auch eine "Hausordnung". Dumm der Betrieb, der soetwas nicht hat. Denn dann stehen die Chancen im Streitfall schlecht. In Verkehrsmitteln heißen diese "Hausordnungen" Beförderungsbedingungen. Sie gehen meist weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.


    Sind solche Beförderungsbedingungen nun aber garnicht gegeben, sondern existieren nur in der Phantasie von Dir oder neutral, dann sind sie für den Fahrgast nicht verbindlich. In diesem Zusammenhang hat neutral in den letzten 120 Stunden unbeabsichtigt einen fiktiven Fahrgast die völlig berechtigte Frage stellen lassen:

    Zitat


    Wo steht denn das das verboten ist ???.


    Die zutreffende Antwort: Nirgends! Der andere Teil des "neutralen" Beispieles ist hingegen sehr wohl im Gesetz geregelt. Kommt es unter Fahrgästen zum Streit, und besteht die Gefahr, daß der Streit eskaliert, stellt das Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit des Betriebes dar und die Fahrgäste sind von der weiteren Beförderung ausgeschlossen. Ausnahmsweise reicht hier einmal tatsächlich der subjektive Eindruck des Taxifahrers. (@neutral: Bitte jetzt nicht wieder tausend Beispiele und Fallkonstellationen aus Deiner Phantasie durchkauen und wiederkäuen!)


    Und weil das nirgends geschrieben steht, hätte ich es gerne verbindlich im Gesetz geschrieben.


  • Irgendwo scheinst du in Zeiten zu leben, die dem Kunden das Recht einräumen, einen Taxifahrer als eine Art Halbsklaven zu betrachten!

    Und die Kundschaft ist das offenbar inzwischen auch so gewöhnt, Taxifahrer als SKKLAVEN zu betrachten, weil eben immer mehr von ihnen sich genauso verhalten!


    Aber es scheint wohl so zu sein, daß inzwischen SKLAVENMENTALITÄT sich derart in der Bevölkerung durchsetzt, daß sich alle sozialen Vordenker im Grabe rotieren müssen.


    Wie Du selber feststellst, scheine ich nicht nur in solchen Zeiten zu leben, sondern die Zeiten sind tatsächlich so. Mir ist diese Veränderung schon vor langer Zeit aufgefallen. Diese Veränderung schreitet jeden Tag weiter fort. Ursache ist neben der allgemeinen gesellschaftlichen Verwahrlosung, allen voran der Journaille, eben auch der Hansa. Das hast Du richtig erkannt. Reiche dem Kunden den kleinen Finger und er verschlingt Dich mit Haut und Haaren. Unzufrieden sind die Kunden sowieso mit fast allem und gerade am Flughafen in der Regel mißgelaunt, weil sie nicht verstehen, daß zwischen immer niedrigen Preisen einerseits und immer engeren Sitzreihen, dem Fehlen von Speisen und Getränken, der Gepäckbegrenzung auf 20 Kilo und dem Halten weit draußen auf dem Rollfeld andererseits, ein direkter Zusammenhang besteht. Und wenn sie dann beim Bäcker noch ein Sandwich kaufen und Dir die Taxe vollkrümeln, willst Du ernsthaft OHNE Rechtsgrundlage dem Fahrgast sein Tun verbieten?


    Und genau deshalb will ich, daß solche Beförderungsbedingungen wie beim HVV ins Gesetz als Beförderungsbedingungen für Taxen aufgenommen werden. Denn die Beförderungsbedingungen des HVV gelten nur beim HVV und sonst nirgends!


    Neutral zählte hämisch diverse Beispiele auf. Komisch! Der HVV hat aber nun genau solche Verbotsliste in seinen Beförderungsbedingungen. Sind die denn jetzt dümmer als neutral. Verbote muß man doch nicht aufschreiben. Es reicht doch, wenn der Kontrolleur neutral aus der Bahn schmeist, weil Leuten ohne Hirn die Benutzung der Verkehrsmittel untersagt ist, oder auch Leuten vielleicht mit nur einen rechten Arm?

  • Bert


    Meine Güte, was ist bloß mit Dir los.
    Weder das Du mit "Augenmaß" eine persönliche Beleidigung nach der anderen abfeuerst, noch das das unter Menschen generell ein "anständiges" Verhalten ist.
    Wenn Du meinst das sei aber alles gut und in Ordnung so wie Du Dich gibst, dann verstehe ich Herrn Dr. Glitza, wenn er Dir mal Grenzen aufzeigt.
    Du scheinst auch nicht mal offen zu sein oder es macht auch nicht `klick`bei Dir, wenn man Dir nun schon mal Zitate aufzeigt, das "der Ton die Musik macht", welches aus einer Zeit stammt, in welcher die Menschen noch anständig waren - wie Du oben meinst. Also irgendwie hilft bei Dir nichts.


    Fritz Wepper ist nicht drittklassig. Ich krieche ihm auch nicht in den Arsch, sondern ich denke das ich - im Gegensatz zu Dir - ein sehr gutes Bild eines Hamburger Taxifahrers abgeliefert habe. Eine bessere Werbung und damit auch effektiv - was übrigens auch in Deinem Interesse eines "anständigen" Verdienstes liegt" - kann ich als Einzelner nicht machen. Denn hat er Stinkstiefel wie Dich, läßt er sich vermutlich das nächste mal lieber vom Fahrer seines Produzententeams abholen.


    Wenn Dir Antworten nicht gefallen würden, dann stellst Du die Fragen einfach als absolut unrealistisch dar, nur um der unbequemen Beantwortung zu entgehen. Gäääähn... !! Uralt Taktik, die heute nicht mehr ankommt.
    Wenn die Ehefrau, die das Tortengefresse stört, nun droht auszusteigen, und dann von Dir erwartet das Du ihre "essensfreie Weiterfahrt" mit einem anderen Taxi übernimmst, ist das kein Eklat der Deine Verkehrssicherheit gefährdet, sondern es ist ein Frage nach der Entscheidungsfähigkeit des Fahrers.


    Du kannst heute versuchen jeden scheiss als unheimlich wichtig darzustellen. Insofern klare Frage :
    - Wenn jemand anfängt sich während der Fahrt hinten seine Fußnägel zu schneiden, darfst Du ihn dann raus setzen ?
    Immerhin wird Körperpflege zunehmend wichtiger in unserer Gesellschaft, und das gehört nunmal dazu.


    Wenn ein Zucherkranker anfängt hinten sein Spritzengesteckt auszupacken um sich sein Insulin zu spritzen, darf er das ?
    - Immerhin ist das u.U. ja eine medizinische Notwendigkeit.


    Wenn ein Musikstudent anfängt auf dem nach Hause weg hinten nochmal seine neue Geige auszuprobieren, was dann ? Darf er das ?
    - Immerhin wird Kultur in dieser Stadt groß geschrieben, und für entsprechende Konzert Häuser gibt man auch gerne mal ne Mrd. aus.


    Also das sind doch nun wirklich mal 3 konkrete Fragen die zwar nicht jeden Tag passieren, aber dennoch durchaus vorkommen können.
    Frage ist also jeweils: Wie reagierst Du ?


    Aber bevor Du Dich nun hoffentlich mal zu einer "anständigen"Antwort auf simple Fragen durchringen kannst, entscheide Dich vorher bitte noch einmal kurz, ob wir (Jörn und ich ) nun devot sein sollen und Fahrgästen in den Allerwertesten kriechen, oder ob wir einfach willkürlich nach Gutsherrenart den Chef in unseren Wagen raus hängen lassen, obwohl uns das nicht zusteht. Denn irgend etwas paßt das nicht so recht zusammen sonst, und ich weiß dann am Ende garnicht wie ich wirklich bin, wie ich mich einschätzen soll, wenn Du da so widersprüchlich schreibst...


    3 Fragen, das schaffst Du !



    neutral

  • Die Paragrafen beschränken sich keinesfalls nur auf Busse oder Bahnen, sondern ALLE VERKEHRE im ÖPNV!


    Es wird in der Regel bei eben dieses Verkehren angewandt und steht dort überall angeschlagen, gilt aber trotzdem jederzeit auch in Taxen!


    Aber auch wenn das in Taxen nicht ausgehängt ist, habe ich auf jeden Fall IMMER das Hausrecht innerhalb des Wagens!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • @jörn


    Das ist SCHWACHSINN!


    Das sind die selbstgemachten Beförderungsbedingungen des HVV! Diese gelten nur für den HVV! Wie kommst Du nur auf diesen Scheiß?


    @neutral


    In all Seinen Beispielen steht die Beförderungspflicht über Deinen Befindlichkeiten. Was Du persönlich denkst und empfindest interessiert NIEMANDEN und muß auch den Fahrgast nicht interessieren. Wenn Du ein Problem damit hast, such Dir einen Job ohne Kundenverkehr! Auf der Taxe bist Du jedenfalls eine Fehlbesetzung.

  • Bert


    Zitat

    Auf der Taxe bist Du jedenfalls eine Fehlbesetzung


    Nö, das glaube ich nicht.
    Dafür gibt und gab es einfach zuviele, die - Du wirst es nicht kennen - die sich bei mir für die angenehme Fahrt bedankt haben, und auch sehr viele die mich immer wieder nach meiner Handy Nummer fragen - was ich aber zu 95 % ablehne.


    Im übrigen mache ich das jetzt schon länger als Rhianna alt ist, und ich hatte noch nie, aber wirklich noch nie, ernsthafte Probleme mit Leuten die bei mir im Wagen essen wollten, woran ich mich erinnern würde.


    Und wenn Du im Ernst behaupten willst, das ich mir Fußnägelschneiden und Geigenstimmen antun muß in meinem Wagen, dann hast Du glaube ich etwas falsch verstanden und scheinst mir hier eher der devote Typ in der Runde zu sein als ich.


    Ich behandele die Situation und die Leute die bei mir essen möchten eben mit Augenmaß - Du weißt ja was das bedeutet.


    neutral

  • Watt denn? Watt denn?


    Das PBefG hat sich der HVV selber gestrickt?
    DAS wäre eine spannende Neuigkeit!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Bist Du so doof und kennst wirklich nicht das PbfG? Das was Du oben zitiert hast, ist nicht das PbfG!


    Benutze das Internet und ließ nach! Du wirst übrigens im §3 PbfG nichts über Fahrgäste finden.

  • Bert


    Wir mögen extrem doof und auch sonst sinnlose Erscheinungen sein für Dich, aber :




    blind sind wir nicht !!!


    Also laß das doch mal...


    neutral