Sind Zentralen eigentlich ARBEITGEBER ?

  • Schön, mal wieder etwas von dir zu lesen, Taxipolis!


    Eine Genossenschaft besitzt in sofern EIGENE TAXIS, als die EIGNER eben dieser Wagen ja auch gleichzeitig die Besitzer und Betreiber der Geno sind!


    Anders, als zB beim Autoruf / Taxi Hamburg, da verkauft Möllerchen nur seine Dienstleistung an ein paar blöde Unternehmer, die denken, daß dort ihr Geld gut angelegt ist.

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  • Hallo Joern, grüß Dich,


    Eine Genossenschaft besitzt in sofern EIGENE TAXIS, als die EIGNER eben dieser Wagen ja auch gleichzeitig die Besitzer und Betreiber der Geno sind!


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, weil Hansa-Taxi mit Fahrgästen keine (Werks-)Verträge abschließt. Hansa-Taxi selbst tritt gegenüber Fahrgästen als Taxivermittler (Erklärungsbote) auf. Zu lesen auch auf der Webseite von Hansa. Die Haftung gegenüber Fahrgästen liegt bei dem, der die Aufträge annimmt. Mit der Auftragsannahme durch das Taxiunternehmen kommt ein rechtsverbindlicher Werkvertrag zu stande!

  • Zitat

    Beim ISAR-FUNK in München (neuer Chef übrigens auch WALDNER) muß der Fahrer zB unterschreiben, daß er im Zweifelsfall KEINE ORDENTLICHEN GERICHTE anruft, sondern nur eine Schiedskommission!!


    Sanktionen müssen Fahrer sich nicht gefallen lassen!


    Hier ein interessantes Urteil:


    Landgericht: Funksperren sind rechtswidrig


    31.03.2015 – Taxi-Ruf Bremen scheitert mit „substanzlosem Vortrag“


    Dem Taxi-Ruf Bremen ist unter Androhung einer Strafe von 10.000 € gerichtlich verboten worden, einen Taxifahrer von der Funkvermittlung auzuschließen, um diesen bei „Nichtannahme“ oder „Rückgabe“ eines Fahrtauftrages zu sanktionieren.


    [...]


    2012 hat die Taxizentrale auf Bestreben der Vereinsführung Sanktionen gegen Fahrer eingeführt. Die IG BREMER TAXIFAHRER protestierte und verhandelte. Das „Pipipausen-Verbot“ wurde daraufhin wieder aufgehoben und die Funksperren modifiziert. Die IG hatte seit langem ebenso angemahnt, dass ein Verein gegenüber Nicht-Mitgliedern (hier: Taxifahrern) nicht zu Sanktionen legitimiert ist und Fahrer auch nicht „in die Bütt“ bestellen darf.


    Landgericht Bremen
    Gericht verbietet Funksperren

  • Das VH Hamburg hat in seinem Urteil vom 8.7.2016 auch über die Zulässigkeit der Verwertung von Daten zu entscheiden gehabt. Es ging zwar konkret um die Daten vom Flughafenspeicher. Aber diese Daten dürften den Vermittlungsdaten der Zentralen einschließlich mytaxi gleichgestellt sein.


    Das Gericht hat ein von dem Kläger vorgebrachtes Verwertungsverbot verneint! Es gehört somit zum Ermittlungsauftrag der Behörde, alle relevanten Daten einzusammeln. Der Datenschutz kann somit nicht als Feigenblatt für Gesetzesverstöße herhalten. Nach diesem Urteil ist die Behörde ermächtigt die Daten anzufordern und die Zentralen müssen liefern!

  • Daß Zoll und Behörden bei Ermittlungen die Daten der Zentralen auswerten dürfen, ist doch schon seit Jahren gerichtlich festgeschrieben.


    Und auch die Durchfahrtszeiten am Flieger zwischen der ersten und der zweiten Schranke werden, genauso wie Tankquittungen oder Autowaschenschon seit Jahren genutzt.
    Dazu die Fotos vom Taxameterstand bei Kurzkontrollen, über die viele Unternehmer immer geklagt haben.


    Wenn man seine Schichtzettel fälschen möchte, hat man eine Menge zu tun.
    Diese Zeit sollte der Unternehmer lieber dazu nutzen, eigenhändig zu fahren und Umsatz zu machen!
    Das ist erheblich weniger mühsam und bringt zusätzlich Kohle für alle Beteiligten.

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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • https://www.srf.ch/play/tv/10v…d0-4466-acf8-6a4b5224f066


    Gerade wurde in der Schweiz ein bahnbrechendes Urteil durch das Bundesgericht gefällt: ALLE ZENTRALEN sind verpflichtet den für sie fahrenden Kutschern SOZIALBEITRÄGE zu zahlen.


    Damit wird auch mein Beitrag vom Mai 2016 wieder hochaktuell, denn grundsätzlich gelten die gleichen Argumente, die man in der Schweiz angeführt hat, auch für die deutschen Zentralen!


    Auch das KURIERURTEIL wird damit wieder aktuell, denn ein speudo-selbstständiger Fahrer (Unternehmer) bezieht über 75% seiner Aufträge VON EINER ZENTRALE, was ihn in unmittelbare Abhängigkeit bringt.
    DAMIT entfällt die angebliche Selbstständigkeit!
    (Dumm ist hier nur, daß sich bis heute die meisten Kuriere und deren Auftraggeber nicht an dieses Urteil halten, weil es die Kuriere nicht einfordern!)


    Wir kritisieren ja gerne UBER, und gerade wegen diesen wird auch in den USA darüber diskutiert und die Gerichte beschäftigt, ob diese Fahrer tatsächlich selbstständig sind!?


    Was wir gerne für UBER wollen, sollte aber natürlich ebenfalls für die Zentralen gelten, die sich zwar alle 'Rechte' eines Arbeitgebers anmaßen, im Zweifelsfall diese Rolle aber dann abstreiten!
    In meinem Beitrag über die 'Rechtsprechung' in den Zentralen habe ich das Thema ausführlich abgehandelt.


    Da sollte doch auch bei uns mal ein Kutscher diese Sozi-Abgaben einfordern!

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  • @Jörn



    1.)


    Uber nimmt 20% Provision. MyTaxi nimmt zur Zeit 7%.
    Man kann sich fragen WARUM nimmt Uber eigentlich soviel ?
    Ich schätze mal, das alleine der Hansa Funk hier in Hamburg mehr Mitarbeiter hat, als Uber in ganz Deutschland...
    Wieso also 20 % ?
    Bei der Uber Provision wäre also u.U. Spielraum für so etwas vorhanden.



    2.)


    Uber bestimmt die Preise. Das tut der Autoruf und Hansa im Prinzip nicht.
    Ich fahre keinen Funk, aber trotzdem würde es mir sauer aufstoßen, das der Autoruf zum Beispiel bei Botenfahrten oder Verrechnungsfahrten
    die Preise doch teilweise bestimmt. Das sollte meines Erachtens a) nicht sein, oder aber b) diese Touren müßten dann nur auf freiwilliger Basis gefahren werden dürfen, ohne Sperre oder sonst was. Das wäre der einzige kleine Punkt, den ich ankreiden würde, und der ausgemerzt werden sollte.


    3.)


    Uber übernimmt auch den Bezahlvorgang, also Abrechnung, Das tut der Autoruf auch nur bei den Verrechnungsfahrten. Ansonsten kannst Du ja auch in bar kassieren oder über KK.
    Du hast also generell keine vorgeschriebenen Zahlungsmethoden.



    4.)


    Wenn Du beim Autoruf kündigst, oder garnicht erst anfängst, bleibt Du weiter hin eine Taxe, mit den gleichen Rechten und Bedingungen wie sie alle haben.
    Da bedeutet, Du kannst ja zum Beispiel auch als Funkwagen jederzeit Anläufer mitnehmen, da hat keine Funkzentrale etwas zu melden. Das geht bei Uber nicht.



    Du stehst als Uber Fahrer eben einem angestellten Verhältnis näher, als es ein Funk-Taxifahrer tut.
    Nimm ein anderes Beispiel :


    Du bist ein freiberuflicher Musiker. Nun bekommst Du ein längerfristiges Arrangement in einem Theater oder Musical.
    Jetzt wird die Sache schwierig, aber ich kenne das Problem aus erster Hand.
    Du bist eigentlich "freier" Musiker, und kannst gegen Gage spielen wo Du willst. Du kannst auch bestimmen was Du spielst und wann... Die Gage kannst Du auch selber aushandeln.
    Wenn Du aber jetzt "fest" engagiert wirst an einem Theater, dann kommst Du ganz schnell in die Problematik der Scheinselbständigkeit hinein.
    Du kannst es Dir natürlich als freier Musiker aussuchen OB Du das Engagement annimmst, klar. Aber wenn Du es angenommen hast, dann bist Du plötzlich weisungsgebunden.
    Du kannst nicht mehr entscheiden ob du spielst, was Du spielst, auch nicht wann.
    ( das gilt nicht, wenn man Dich als Musiker z.B. nur für ein paar wenige Tage als Vertretung holt oder sowas, die Dauer ist auch entscheident... )
    Du hast das dortige Programm zu spielen, zu den vorgegebenen Vorstellungsterminen, und Du kannst eben nicht mehr sagen, heute spiele ich mal woanders.


    Du bist also eigentlich sehr viel eher als angestellter Musiker zu betrachten, als ein Selbstständiger. Und deshalb sind eben auch sozialabgaben, rente, arbeistlosen kram etc abzuführen.
    Denn ganz genau diese Methode würde sonst dem Musical-Veranstaler ( er umgeht damit ja eine Menge Lohnnebenkosten ) jede Menge Kohle sparen auf deine Kosten.
    Desweiteren würde sonst auch Tür und Tor geöffnet, den Mindestlohn zu umgehen. Rechtlich spricht nämlich nichts dagegen, einem Selbständigen 3,80 € die Stunde zu bezahlen.
    Also hier schützt der Staat nicht nur sich selber, sondern auch den Kleinverdiener als Lohnabhängigen.



    Und nix weiter macht Uber. Sie sparen sich das lieber alles, und überlassen das den Fahrern. Und das geht eben nicht.
    Der Grad zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist zwar schmal, aber er IST.


    Das ist eben nunmal unsere soziale Marktwirtschaft die wir hier haben, und keine freie Marktwirtschaft wie in den USA.
    Deshalb sehen "wir" das auch anders.
    In New York kannst Du Dir als Fahrer auch eine Taxe nur mieten für den Tag, und für alles andere mußt Du dann selber sorgen.
    Geht hier ja auch nicht.
    Deshalb eckt Uber hier auch überall an, weil sie aus einem anderen System kommen.
    Hire-and-fire, mal ganz oben dann in der Armut versunken...jeder muß quasi für sich selbst sorgen...


    Zum Glück ist es hier anders, und ich hoffe das die FDP nach den Neuwahlen wieder dahin verschwindet wo sie hergekommen ist - nämlich im Nichts.
    ich habe jedenfalls keinen Bock einen Lindner als Finanzminister mit meinen Steuergeldern zu bezahlen, während Uber sich darum drücken kann - dank Herrn Lindner.


    Ich sehe Uber Fahrer ebenso sehr viel eher als Angestellte an, und es ist ja auch in vielen anderen Ländern mittlerseile so gesehen und geurteilt worden.
    Bei Taxizentralen jedoch nicht, auch nicht in anderen Ländern.
    Ich denke die Juristen machen das schon ganz richtig...



    neutral

    Einmal editiert, zuletzt von neutral ()

  • Bei DIESEM Urteil handelt es sich nicht um eins aus den USA, sondern aus einem aus Europa, und dann noch einem de facto EU-Mitgliedsstaat!


    Da werde GENAU die Gründe genannt, warum auch bei Zentralen die angeschlossenen Kutscher tatsächlich Angestellte sind!


    Was UBER-Fahrer im klassischen Sinn sind, ist klar: NICHTS!
    Sie sind mit Taxifahrern nicht vergleichbar.


    UBER in Europa aber nutzt jetzt fast nur noch echte Taxis oder Mietwagen, für die unsere Regeln gelten!
    Und damit wird auch UBER, jedenfalls in der Schweiz, zum ARBEITGEBER und nicht nur zum Tourenvermittler!

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  • @Jörn


    Also das die Schweiz ein EU Mitglied ist, ist mir neu ?
    Wann haben die das denn entschieden das das an mir vorbei gegangen ist ? - Heute morgen um 8 h ...?


    neutral

  • Lieber neutral.


    Ich schrieb DE FACTO!


    Solltest du ein wenig informiert sein, dann wüßtest du, daß es vor Jahren ZWEI Gruppen in Europa gab: Die EWG und die EFTA!
    Die Schweiz war Mitglied der EFTA, genauso, wie Norwegen, Schweden, Österreich, Dänemark oder Island.
    Als Schweden, Dänemark und Österreich der EU beitraten, bekamen die anderen Länder einenn Assoziierungsstatus, der ihnen ALLE Pflichten und Rechte der EU einräumte, obwohl sie nominell nicht Mitglied waren.


    Das wurde mal in Sachen Grenzsicherung (Schengener Abkommen) ausgetesret. Die Schweiz wollte das nicht durchsetzen, was bewirkte, daß sie etwa 2 Wochen lang für Deutschland und den Rest der EU ein VISUM brauchten.
    Vor allem Konstanz hatte da ein echtes Problem. Das haben die dann doch begriffen.
    Das Gleiche gilt für ALLE Handelsabkommen, Handelsgesetze und auch Arbeitserlaubnisse, Immigration etc.pp.


    Die Schweiz pocht auf ihre PSEUDO-NEUTRALITÄT, die natürlich noch nie wirklich bestanden hat.
    Irgendwo 85-90 % ihres Außenhandels macht die Schweiz mit der EU.


    Aber das ist wie mit den Nazis, als der SCHWEIZER Schriftsteller Max Frisch es mal folgendermaßen ausdrückte (Rowohlt-Verlag: Dienstbüchlein)
    "Sechs Tage in der Woche arbeitet der Schweizer für Hitler, und am siebten Tag betet er für seine Niederlage."


    Oder wie sagte es ein anderer Mensch: "Wenn ganz Europa geeinigt ist, machen wir aus der Schweiz unser Heimatmuseum."

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  • @Jörn


    Aha, so ist das.
    und Du meinst, die Richter haben sich das alles durchdacht als sie das Urteil gefällt haben ?!


    neutral

  • Das Urteil hatte mit der EU-Gesetzgebung nichts zu tun.

    SOZIALANGELEGENHEITEN sind Sache der Mitgliedsländer!

    GERADE DERZEIT ein großes Thema in der EU wegen Angleichung eben der Sozialleistungen!
    Hast du sicherlich gelesen.

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  • @Jörn


    Also wenn sich noch nichteinmal unsere "eigenen" kleinen Bundesländer auf z.B. gemeinsame Farben oder Taxiordnungen einigen könnten/könnten, was
    sind denn das erst für Vergleiche mit anderen Ländern, die noch nicht mal in der EU sind ?!
    Mich interessieren ja auch Urteile aus Kolumbien nur am Rande...


    neutral

  • Auch hier sei festgestellt, daß die etablierten Zentralen und auch die Verbände UBER genau das anlasten, was sie selber strikt ablehnen zu sein: ARBEITGEBER!


    UBER behauptet (leider völlig zu recht zunächst) NUR Touren zu vermitteln, selbst aber kein Arbeitgeber zu sein, denn das würde sie zu Vielerlei verpflichten, wie zB Sozialabgaben oder Lohnfortzahlungen.


    Das Gleiche gilt natürlich auch für die Zentralen, die gegenüber den Unternehmern und den Fahrern kein Arbeitgeberverhältnis haben.


    Das Problem dabei ist aber, daß sie sich diese, genau wie UBER, eben doch anmaßen!


    Unbedingt dazu noch mal meinen älteren aber hoch aktuellen Beitrag über die 'Rechtsprechung' der Zentralen lesen.


    'RECHTSPRECHUNG' in Taxen-Zentralen ?

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  • Jörn, in der Zentrale, um die es hier (auch) vorderhand geht, wird kein "Recht" gesprochen.


    Auch wenn ein Herr Vesper sich für gerecht hält oder gehalten wird.

    Es sitzen dort auch keine Volljuristen. Nur Vollidioten.

    Oder eben eine XXXXXXXXXXXXXXXX die sich auf dem Planeten Hansa ihre Befugnisse selber nehmen.