Urteil zur rechtlichen Verwertbarleit von Dashcam-Aufnahmen !

  • Kurzfassung aus dem Newletter der Kanzlei Bahr:


    LG München I: Zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen
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    Das LG München I hat sich in einem Hinweisbeschluss (Beschl. v. 14.10.2016 - Az.: 17 S 6473/15) detailliert mit der Frage der gerichtlichen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen auseinandergesetzt.


    Nach Ansicht des Gerichts führt der Einsatz von Dashcams durch Privatpersonen im Straßenverkehr nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der aufgenommenen Bilder. Vielmehr sei die Frage der gerichtlichen Zulässigkeit ihm Rahmen einer umfassenden Interessensabwägung vorzunehmen.


    Denn die Aufzeichnungen im Straßenverkehr berührten die betroffenen Personen lediglich im Bereich der Individualsphäre, nicht hingegen im unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensführung (Intimssphäre).


    Entscheidend sei, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung stattfinde. Relevant sei ebenso, ob eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnungen innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolge.


    Da diese Fragen noch nicht abschließend geklärt seien, sei der Ausgang des Verfahrens offen.



    Link zum Urteil:
    http://www.gesetze-bayern.de/

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