ES WIRD ZEIT, liebe Unternehmer !

  • Naja, die Festpreisfahrt innerhalb des Pflichtfahrgebiets zu stark überhöhtem Preis... tztztz.
    Thema Tarifpflicht gilt in beide Richtungen.

  • Ich habe Holger oft darauf hingewiesen, aber er hat das trotzdem weiter gemacht.


    Seine Begründung waren die langen Vorlaufzeiten für solche Vorbestellungen, aber es gibt solche Zuschläge nun mal in Hamburg nicht!
    Allerdings hat unsere Behörde ja angeblich bei der Verlängerung seiner Konzen dieses gesehen, denn ausgewiesen hat er diese Fahrten IMMER!

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Die Behörde hat nüscht gesehen! Die prüfen bei der Konz.-Verlängerung doch nicht jeden Schichtzettel, geschweige denn jede einzelne Fahrt. Es wird nur eine Summenkontrolle durchgeführt. Erst wenn es dort Abweichungen gibt, wird der Fall zur externen Begutachtung an Tesymex gegeben und DIE schauen sich dann jede einzelne Tour an. Da bei Holger die Summen nicht auf Umsatzverkürzung hinwiesen, gab es keinen Grund tiefer zu bohren. Nun gibt es diesen Grund wegen Dir, Jörn, weil Du diese Schichtzettel ins Netz gestellt hast und der Glitza doch angeblich mitlesen tut. Würde Glitza jetzt noch untätig bleiben, wäre das Strafvereitelung im Amt. Glitza ist in meinen Augen Vieles, jedoch bestimmt nicht so blöd.


    Viele hüben wie drüben verwechseln übrigens die Aufzeichnugs- und Aufbewahrungspflichten der elektronischen Daten mit der Buchführung. Beides hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Deshalb könnte man auch die Daten auf eine CD brennen und im Keller lagern. Ausschlaggebend ist immer noch das Kassenbuch zusammen mit den Kontoeingängen. Und da gibt es Abweichungen sowohl nach oben wie nach unten.


    Stornos und Fehlfahrten muß ich garnicht nachweisen! Es zählt mein Eintrag ins Kassenbuch und dieser Eintrag ist der Nachweis. Die Daten aus dem Taxameter sind hingegen nur Daten, die im ursprünglichen Zusammenhang mit den Einnahmen entstehen. Ob dann Geld tatsächlich geflossen ist oder nicht, ergibt sich aus meinen Eintragungen ins Kassenbuch. Und diese Eintragungen finden einmal am Tag statt. Es gibt zwar die Einzelaufzeichnungspflicht jedoch keine Einzelbuchungspflicht! Letzteres wäre nämlich eine Datenmenge, die sämtliche Server der Finanzämter zusammenbrechen lassen würden.