50%-Fahrten waren DOCH zulässig! Oder eben doch nicht?

  • http://www.taxi-heute.de/Taxi-…on-mytaxi-waren-zulaessig


    4. Januar 2017, 15:03 Uhr von Dietmar Fund (df)
    50-Prozent-Aktionen von mytaxi waren zulässig
    Das Landgericht Hamburg hat im Hauptverfahren Intelligent Apps das Recht zugesprochen, mit Fahrten zum halben Fahrpreis für die Bezahlfunktion der App „mytaxi“ zu werben.


    Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 23. Dezember 2016 dem App-Vermittler Intelligent Apps ein „Weihnachtsgeschenk“ gemacht, wie erst Ende Januar 2017 bekannt wurde. Das Gericht wies im Hauptverfahren die Klage des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) ab, der gegen vier 2015 durchgeführte Rabattaktionen geklagt hatte. Die Bezahlfunktion der App „mytaxi“ war damals jeweils über mehrere Wochen mit einem 50prozentigen Rabatt beworben worden (taxi heute berichtete).


    Wie im einstweiligen Berufungsverfahren stufte das Gericht diese Aktionen als nicht wettbewerbswidrig ein. In der Urteilsbegründung heißt es: „Eine Beeinträchtigung der Interessen der Fahrgäste und des Verbraucherschutzes durch die streitgegenständliche Rabattaktion ist nicht ersichtlich. Der Taxiunternehmer erhält zudem von der Beklagten denselben ungekürzten Betrag, den dieser auch außerhalb der Rabattaktion bekommen hätte.“


    Eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern liege hier nicht vor. Von einem Verdrängungswettwerb könne nicht die Rede sein, da die Maßnahmen nur gelegentlich und vorübergehend gewesen seien und Wettbewerber nicht auf Dauer betroffen hätten. Anders lautende Urteile im Bereich von Büchern und Arzneimittel stufte das Landgericht als sachlich nicht vergleichbar ein.


    Die Beklagte (Intelligent Apps, die Redaktion) handle nicht mit Verdrängungsabsicht, sondern verfolge nur das primäre Ziel, Kunden von den Vorteilen ihres Angebots zu überzeugen. Die Schwächung von Mitbewerbern sei lediglich die bloße Folge des Wettbewerbs und jeder Maßnahme zur Kundengewinnung immanent.


    Auf den MT-Seiten gab es bisher dazu noch keine Stellungnahmen.

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  • Ich denke, daß dieses Urteil korrekt ist, denn das PBefG wird ja nirgends verletzt!
    Bin schon gespannt auf den Volltext.
    Ich hoffe, es wird ihn irgendwann mal geben.


    Die Tour wird nach Tarif gefahren und der Taxifahrer (Unternehmer) bekommt GENAU die Summe, die er bekommen sollte, da sie auf der Uhr steht!
    MEHR steht nicht im PBefG.


    Wenn dann MT dem Kunden Geld zurück gibt, ist das eine Sache MTs, nicht aber des Gesetzgebers.


    Zentralen haben es mit Rabatten, wenn auch nicht in dem Maße, auch schon ausprobiert!
    Auch bei denen wäre es legal, nur können die sich das nicht leisten.


    DAS ist dann das Gemeine daran.
    Aber Verdrängungswettbewerb hat es im Kapitalismus schon immer gegeben.

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  • Eingeschränkte Wahrnehmung bei Dir, Jörn. Das Oberlandesgericht Köln und auch das Landgericht Frankfurt sehen die Sache genau anders herum. Das PBfG wird verletzt! Mytaxi ist Marktteilnehmer und muß sich daher an das PBfG halten.


    Der Taxiunternehmer erhält nur scheinbar den vollen Fahrpreis, weil er über seine Gebühren für mytaxi den Rabatt vollständig finanziert. Es handelt sich um einen Umgehungstatbestand.

  • Männo, Bert.


    Die Unternehmer, die irgendeiner etablierten Zentrale angehören, FINANZIEREN DEREN MIST doch auch!
    Und zwar mit durchaus erheblich höheren Prozentsätzen!


    Beim Hansa liegen diese, wenn man wirklich ALLES zusammenzählt, durchaus im zweistelligen Bereich!
    Bei den 311n dürfte das bals mit eine 2 vor anfangen!
    Und das Monat für Monat immer, auch wenn sie krank sind oder Urlaub machen!
    Auch DAS muß man natürlich immer mit einrechnen!
    Von den Anfahrtskosten bei den Aufträgen zu schweigen, was aber natürlich auch bei MT anfällt.

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  • Drum waren Rabatte und Gutscheine schon immer illegal! Nur hatte bislang niemand dagegen geklagt.


    Wie schizophren unsere Behörde und das Landgericht sind, erkennst Du aber in erster Linie daran, daß sie ihre eigene Beurteilung bezüglich UberPop völlig vergessen haben. Denn genau das was die Behörde Uber vorhielt, nämlich Marktteilnehmer zu sein, für den dann auch das PBfG gilt, leugnet sie nun bei mytaxi.


    Es wäre auch egal, wenn mytaxi eine eigene Unterfirma gründet, oder der Hansafunk. Es ist völlig irrelevant, welche Gesellschaftsformen man wählt. Es zählt nur die Spur des Geldes. Mytaxi hat nur eine einzige Form der Einnahmen und das sind die Prozente von den vermittelten Touren. Somit ist mytaxi nicht nur Marktteilnehmer, sondern die angeschlossenen Teilnehmer finanzieren die Rabatte auch zu 100 Prozent!


    Und der Hansa steckt vornehmlich deshalb in der Dauerpleite, weil er seit Jahr und Tag versucht, sich die Kundschaft zu kaufen.


    Es ist der Zivilprozeßordnung zu verdanken und natürlich einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Klägerin, daß das Urteil in Hamburg so ausfiel. Denn ein Zivilgericht begibt sich nicht eigenständig auf Beweissuche. Es zählt nur, was die Parteien vortragen. Es wäre ein leichtes gewesen, genügend Zeugen (Mich, zum Beispiel) vorzuladen, um zu beweisen, daß andere Marktteilnehmer geschädigt wurden. Es wäre noch leichter gewesen, dieses Forum und das DAS als weitere Belege für die Schädigung anderer Marktteilnehmer zu verwenden. Die Jubelarien von poorboy und sgm sind Legion. Das wurde aber vor Gericht nicht vorgebracht und schon kommt das Gericht zu der "Feststellung", daß niemand geschädigt worden sei. Es ist bei diesem Zivilgericht sogar nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, daß alle Richter der Kammer genau gegensätzlicher Auffassung sind, aber dennoch ihr Urteil so fällen müssen.

  • @Jörn


    Jedes Gesetz hat doch einen Sinn. Es gibt oder gab meist einen Anlass, also einen Grund der nicht gewünscht war, und dagegen erließ man dann ein Gesetz.
    Worte alleine sind häufig unzureichend. Wenn in einem Gesetz stünde, man darf jemanden nicht erschlagen, um sich zu bereichern, dann kannst Du daraus nicht ableiten: Man darf jemanden erschlagen um sich zu rächen oder sowas...


    Wenn man sich nun fragt, was soll(te) ein Rabatt-Gesetz bezwecken, dann kann man nur auf den Sinn kommen, das er verhindern soll, das sich Taxifahrer gegenseitig mit Rabatten unterbieten, und damit den Tarif aushöhlen.
    Und zwar aus Fahrgastsicht !!!


    Gewinne ich jetzt morgen 20 Mio. im Lotto, möchte aber dennoch aus Spaß einige Stunden am Tag weiterhin Taxigewerbe betreiben, dann würde es mich finanziell überhaupt nicht tangieren, wenn ich jetzt zum Beispiel armen Omas Rabatte gebe oder sie vielleicht ganz umsonst nach Hause fahre, weil ich es persönlich ungerecht finde, das sie nach 4 Kindern die sie groß gemacht haben, vielleicht nur 517,25 € Rente bekommen.......
    Ich würde weder aus niederen Instinkten handeln, mich weder bereichern, noch hätte ich die Absicht anderen Kollegen zu schaden, indem ich ihnen die "Oma-Touren" wegnehme.
    Rein aus Nächstenliebe oder aus sozialer Verantwortung finanziell schlechter gestellten gegenüber würde ich das tun.
    Wäre das nicht ein guter Zug von mir ??


    ( Und gleich um irgendwelchen rechtlichen Korintenkackereien in Form von Paragraphenreiterei zuvor zu kommen: Ich habe natürlich eine GmbH gegründet, stelle mich selber als arbeitenden / fahrenden Geschäftsführer ein, und die Rabatte laufen natürlich am Ende über die GmbH - welche am Ende natürlich wieder mir gehört, also die Rabatte meinen GmbH Gewinn schmälern...)


    Wäre das im Sinne des Gesetzes ?? Wäre das gut ?
    Ich als mein eigener Fahrer bekomme also "natürlch" von meiner GmbH den vollen Fahrpreis...
    Damit ist doch dann alles gut, oder ?!


    Frage also: Dürfte ich das ??


    neutral

  • Junge, Junge.
    Es ist schon schwierig, sich im Schungel der Verordnungen zurechtzufinden.


    UberPOP mit MyTaxi zu vergleichen, ist natürlich völlig unsinnig.

    UBER selbst kannst du vielleicht mit MT gleichsetzen, aber NICHT UberPOP!

    Solange UBER mit regulären Taxen zusammenarbeitet oder Mietwagen nutzt, ist auch da alles rechtlich in trockenen Tüchern.


    Bei MT arbeiten richtige Taxis mit richtigen Fahrern zu richtigen Preisen auf der Uhr.
    Wenn dann die Zentralen, und MT ist natürlich eine solche, dem Kunden einen Rabatt gibt, so ist das deren Problem.
    Der Hansa dürfte das auch, kann er bloß nicht.


    An neutral:
    Dein Vorschlag ist aber leider gegen die Gesetze, denn DU bist der Fahrer und Transporteur der Oma und darfst deswegen keine Rabatte geben.
    Jedenfalls nicht öffentlich!
    Wenn du Oma por nada fährst, ist das dein Problem, bloß darfst du die Uhr nicht dabei ausgeschaltet lassen!
    DU gibst Oma den Rabatt und trägst aber die Steuern etc.pp.
    Nichts Anderes macht MT ebenfalls.

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  • @Jörn


    genau das halte ich aber für Korinthenkackerei.
    Aus meiner Sicht ist das ein eindeutiges Umgehungsgeschäft, und die sind verboten.


    MyTaxi handelt letztlich in Deinem Auftrage. Du schließt Dich dort an, und bezahlst für die Leistung einer Tourenvermittlung.
    Da MyTaxi außerdem für sowieso nichts haftet - Fahrgast weg; Fahrgast kann nicht bezahlen, keine Taxe verfügbar etc etc, egal - ist von vorneherein klar, das DU und Dein Fahrgast die beiden einzigen seid, die einen Beförderungsvertrag schließen oder geschlossen haben.
    Und zu einem Vertrag gehört natürlich im Wesentlichen die erbrachte Leistung und die Bezahlung dersselben.


    Wenn MyTaxi nun mit dem Fahrgast ( und ich sage mal bewußt: hinter Deinem Rücken) etwas anderes vereinbart - also zum Beispiel Rabatte zu geben - dann kann das an dem Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Fahrgast eigentlich nichts ändern.
    Es kann nicht sein, das Du als leistender Vertragspartner nicht entscheiden kannst, ob und wieviel Rabatte Dein hinten sitzender Fahrgast von Dritten bekommt.


    Wir sind auch hier wieder bei dem Sinn von Vorschriften, nicht bei dem Wortlaut. Und da ist ganz eindeutig klar, das eine Rabatt Vergabe deshalb untersagt ist, damit man sich
    a) keine Vorteile den anderen Kollegen gegenüber verschafft
    b) für alle die gleichen Bedingungen herrschen sollen, auch aus Fahrgastsicht, jede Tour also zu jeder Zeit immer gleich viel kosten soll, damit eben klar und kalkulierbar ist ( das war übrigens eine der Hauptbegründungen für die Abschaffung der Wartezeit damals seitens der Behörde !!! )


    Wenn Du Dich als Taxenunternehmer nun eines Dritten bedienst ( MyTaxi) dann ist das eine Umgehung dieser Vorschrift. Fertig.


    neutral

  • @Jörn


    Ein anderes Beipiel, ganz einfach:


    Wir nehmen an, Du fährst quasi als Stammfahrer an einem bestimmten Posten, in dessen Nähe permanent ein obdachloser Straßenschläfer rum hängt. Man kennt sich...


    Nun machst Du mit ihm folgenden Deal :
    Immer wenn sich ein Fahrgast dem Posten nähert, kommt er, und erzählt dem Fahrgast das er schon vor der Fahrt 2 € von ihm dazu bekommt, wenn er in diese spezielle Taxe - also in Deine, egal an welcher Stelle Du stehst - einsteigt. Am besten er hat das 2 € Stück schon sichtbar in der Hand.
    Also Lohn kriegt entweder morgens oder abends von Dir einen Kaffe und 2 Brötchen zum Frühstück, oder abends ´n Bier und ne Pizza.


    Natürlich bekommt er die Anzahl 2 € Stücke von Dir irgendwann abends zurück. Nun würde ich sagen, aha !! Da bezahlst Du als am Ende doch selber den Rabatt !


    Aber das ist ja nur eine Formsache. Vielleicht hat ja auch das allererste Gespräch mit Deinem Bruder stattgefunden, und der zahlt "offiziell" die Rabatte, und Du gibst dem freudigen Helfer das Geld ja nur stellvertretend und aus Vereinfachungsgründen in Auftrag Deines Bruders zurück.


    Dürftest Du das ?



    neutral

  • Jörn liest wohl nicht genau. Sowohl uberpop als auch mytaxi handeln illegal. Das wurde und ist verboten.


    Das Landgericht Frankfurt hat entsprechend geurteilt und das Oberlandesgericht Köln hat mit der Zurückweisung des Antrages von mytaxi auf einstweiligen Rechtsschutz die Richtung klar vorgegeben. Tenor: Berufung ist aussichtslos, weil mytaxi den Bestimmungen des PBfG unterliegt und somit nicht auch nur ein einziges Mal hätte Rabatt gewähren dürfen.


    Und Jörn, auch bei mytyxi bezahlt der Fahrer den Rabatt sebst, nämlich über seine Gebühren an mytaxi.

  • @Jörn


    Also paß mal auf:
    Alle Taxen sind hellelfenbein, alle haben die gleichen Tarife, alle unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen, Fahrgäste ansprechen ist verboten, Beförderungspflicht, etc etc... wo liest Du hier etwas von freiem Wettbewerb ???


    Und dieses Zitat bzw. Gerichtsbegründung ist echt der Hammer:

    Zitat

    Die Beklagte (Intelligent Apps, die Redaktion) handle nicht mit Verdrängungsabsicht, sondern verfolge nur das primäre Ziel, Kunden von den Vorteilen ihres Angebots zu überzeugen. Die Schwächung von Mitbewerbern sei lediglich die bloße Folge des Wettbewerbs und jeder Maßnahme zur Kundengewinnung immanent




    Ja bitte, was ist es denn sonst wenn nicht Verdrängung ??
    Dann kann ich ja jetzt auch Kollegen die Fahrgäste vor der Nase wegquatschen, weil: "Mein primäres Ziel ist es, Kunden von meinem guten Fahrstil zu überzeugen"


    Also soviel Blödsinn habe ich lange nicht gelesen. Die Schwächung von Mitbewerbern sei die Folge des Wettbewerbs... welchen Wettbewerbs bitte ??? ( s.o.)


    Es ist absolut logisch und zwingend, das so eine Rabatt-Aktion zu weniger Touren bei dem Rest führt / geführt hat. Und damit haben wir sehr wohl Geschädigte.
    MyTaxi versucht auf dem Rücken der Taxifahrer Marktanteile bei der Vermittlung zu gewinnen - und dann in der Folge widerrum mehr Provisionseinnahmen zu erlangen.
    Das würde bedeuten, das jede Mars, Edeka oder Daimler Werbung eigentlich nichts weiter beabsichtigt als Kunden auf ein Produkt aufmerksam zu machen. Ja sicher !! Was denn sonst !
    Aber doch nur um mehr Kohle zu machen, doch nicht aus Nächstenliebe oder aus ideellem Interesse am guten Mobilitätsmarkt.


    Die Frechheit an der Sache ist, das lediglich die "relativ neue Technik" es möglich macht. Aber nur weil heute etwas möglich ist, was zu Zeiten dieser Gesetzeslegungen noch nichtmal denkbar war, heißt das noch lange nicht, das es auch damit automatisch legitim ist, jede mögliche Technik anzuwenden.
    Es sei denn, man ist der Ansicht, das in Zukunft die Gesetze der New-Economy die bestehenden gesellschaftlichen Spielregeln ersetzen dürfen.
    Spätestens da müßtest Du als Demokrat aufschreien !!


    Du kannst mit menschlichen Aspekten Wettbewerb betreiben. Du kannst netter sein, besser fahren, pünktlicher oder sauberer sein als andere, aber nicht übers Geld !
    Das sieht kein Gesetz im Taxengewerbe vor, und das ist auch garantiert nicht im Sinne des Erfinders. Ob MT nun einen "Hamburg Bonus" beim Gericht hatte sei mal dahin gestellt...
    Aber Gesetze welche die Schwächeren schätzen sollen, nämlich auch die Taxifahrer die ohne einen Milliarden Firma wie Daimler Benz im Rücken ihr Überleben finanzieren müßen, wurden hier nicht angewendet.
    Komisch.
    Sonst bist Du doch eher ein Gegner von Thesen wie : "Das Recht gehört dem Stärkeren" etc - wieso nicht hier ??




    neutral

  • Lieber Bert.


    Zahlst du bei den etablierten Zentralen keine Gebühren für deren Service?


    Wie du in meinem Thema über die 'Rechtsprechung' in den Zentralen lesen kannst, wirst du dort erheblich mehr unter Druck gesetzt und illegal verfolgt, als MT das je könnte.
    Da mußt du sogar (wie bei Isar-Funk in München) unterschreiben, daß du im Zweifelsfall keine Gerichte anrufen wirst!


    In den Zentralen wird derart viel gemauschelt und aktiv betrogen, dagegen ist MT ein Waisenknabe.
    Dazu Geldstrafen, deren Verbleib nirgends verbucht wird, außer bei eine Hannoveraner Zentrale, die diese Summen an die Taxihilfe geben.
    Ist aber bisher die Einzige, von der ich das weiß!


    http://www.das-freie-taxiforum…&highlight=rechtsprechung

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  • Lieber Jörn,


    genau DAS hatte ich schon geschrieben! Auch Rabatte von Zentralen waren immer illegal! Erst bei mytaxi wurde geklagt und die Frankfurter und Kölner Richter haben das kriminelle Treiben BUNDESWEIT verboten.

  • @Jörn


    Wenn man bei Rot geblitzt wird, hilft es dann eigentlich auch, wenn man sagt das "der und der" das gestern auch gemacht haben...??
    Und ist ein Rabatt von 5% oder ähnlichem wirklich vergleichbar mit einem von 50 % ???


    neutral

  • Vielleicht versteht Jörn folgenden Vergleich:


    Obwohl Bestechung und die Bildung Schwarzer Kassen] zu diesem Zweck schon immer illegal waren, konnte man sogar das Schmiegeld von der Steuer absetzen. Obwohl alle Behörden wußten was ablief, wurde nichts unternommen. Bis dann der Siemens-Skandal kam. Schmiergeld kann man seither nicht mehr absetzen und die Bildung Schwarzer Kassen wird als Untreue geahndet.


    Folgt man jetzt Jörns Argumentation, waren die Schwarzen Kassen und die Schmiergeldzahlungen des Hansa jedoch nicht illegal und die Gerichte hätten sich geirrt, weil es doch schon immer Alle so gemacht haben und niemand geklagt hat. Dennoch wurden die Hansa-Verantwortlichen (Leider nicht Alle) rechtskräftig verurteilt! Warum nur?


    Unter diesem Aspeckt ist das Urteil des Hamburger Landgerichts vielleicht sogar eine Straftat. Denn in der Begründung widerspricht sich das Gericht selbst in wesentlichen Punkten. In dem Fall wäre wohl doch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung im Amt fällig. Denn hier kann sich das Gericht weder auf Zwang durch die ZPO berufen, noch auf eine andere Rechtsauffassung. Es handelt sich vielmehr um eine Unrechtsauffassung und den Beweis liefern die Unrechtsrichter in der Begründung gleich mit. Frei formuliert sagen die Hamburger Richter, daß eine Verdrängung mit unlauteren Mitteln keine Schädigung sei. Etwa so, die Stich-und Schnittverletzungen mit dem Messer sind keine Körperverletzung, weil Schneiden und Stechen nunmal im Wesen des Messers liegen. Erinnert mich an einen Einstellungsbeschluß der Hamburger Staatsanwaltschaft vor vielen Jahren. Es ging um Massenmord an Häftlingen auf dem Weg nach Neuengamme. Man hatte die Häftlinge in den Waggons belassen, wo sie elendig verdursteten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft vermochte keinen Mord zu erkennen, da den Häftlingen, außer der Tatsache das man ihnen das Leben genommen hatte, kein Leid zugefügt worden sei. Oder jener Bremer Richter, der bei 24 Knochenbrüchen in den 2 Lebensjahren Kevins nicht das Merkmal der Besonderen Grausamkeit erkennen wollte. In allen drei Fällen geht es nicht um die Sache, sondern darum andere Interessen zu schützen. In Bremen hätte eine Verurteilung wegen Mordes auch eine Senatorin und eventuell auch den Bürgermeister in den Knast gebracht. In Hamburg waren die Beteiligten in hohe Ämter aufgerückt und nun muß man schauen, wo die Interessen beim Unrechtsurteil in Sachen mytaxi liegen. Da Olaf Scholz deutlich seine Komplizenschaft mit mytaxi zum Ausdruck brachte, kann man sagen, der Fisch stinkt wiedereinmal vom Kopfe her!


    Zu unserem Glück aber ist der Hamburger Filz nicht überall. Die Richter in Frankfurt und Köln haben Klare Kante gezeigt und mytaxi die Rabattaktionen Deutschlandweit verboten! Dieses Verbot gilt und wird vermutlich vom Oberlandesgericht Köln bestätigt werden, da das OLG Köln bereits sehr deutlich gemacht hat, daß die Berufung von mytaxi keine Aussicht auf Erfolg hat

  • Eine derartige Judikative unterminiert den Rechtsstaat. Einfachste Sachverhalte, die jedem Bürger sofort intuitiv klar sind, werden verdreht und entstellt. Man bekommt Ohnmachtszustände, wird zum latenten oder offenen Haßbürger in anbetracht vorsätzlich implementierten juristischen Schwachsinns. Mancher Schwachsinn ist so ungeheuerlich, daß man ihn nicht anders als faschistisch dumm bezeichnen kann, wenn man "faschistisch" als "monströs/satanisch/dämonisch ungerecht" oder "totalitaristisch" definiert.


    Juraschablonen-Jonglieren macht Juristen schizophren, läßt die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren und zerstört schlußendlich das Staatswesen. Deutsche Justiz ist in Teilen eine unberechenbare Monströsität. Die Haltung der Bürger ist entsprechend, man freut sich in einer Gerichtsverhandlung nicht auf eine befreiende Klärung unhaltbarer Zustände, vielmehr hat man ein mulmiges Gefühl oder blanke Angst, welche heimtückischen und widerwärtigen Winkeladvokatien und Absurditäten dieses Mal wieder ins Feld geführt werden, welcher an den Haaren herbeigezogene Scheißdreck dem Volk als Common sense oktroyiert wird. Manche Gerichtsverhandlung ist keine Gerichtsverhandlung sondern man ist in den Rücken geschossen worden.


    Der fürchterliche deutsche Jurist kreiert sich abstruses Recht und schändet damit die Gesetzesbücher und vergißt, daß das unverhetzte Volk mit seinem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl die Oberaufsicht hat, was seinen Ausdruck durch "Im Namen des Volkes" findet.


    Rechtsprechung ohne salomonische Gerechtigkeit bzw. ohne allgemeinen Vernunftsabgleich (denn am Ende muß die Vernunft sich durchsetzen) folgt dem Prinzip des Bösen. Der fürchterliche deutsche Jurist hat mitgeholfen Hitler und seinen Apparat möglich zu machen. Es ist überfällig das deutsche Rechtswesen umfassend zu entfaschistisieren, was mit einer Reform des Studiums der Rechtswissenschaft seinen Startpunkt haben sollte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Taxibold ()

  • Noch liegt mir das Urteil im Wortlaut leider nicht vor, weshalb ich mich dazu lieber nicht äußere, aber bisher sieht es eher besser für MT aus.
    Aber wir warten es mal ab.

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  • Es bleibt spannend!
    Dieses Mal geht wieder gegen MyTaxi aus.


    Aus dem Newsletter von RA Bahr:


    OLG Frankfurt a.M.: Rabattaktion von myTaxi ist wettbewerbswidrig
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    Das OLG Frankfurt a.M. hat im Berufungsverfahren (Az.: 6 U 29/16) die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 19.01.2016 - Az.: 3-06 O 72/15) bestätigt, so die Pressemitteilung der Klägerseite.


    Kunden, die über die App von myTaxi bestellten und per PayPal oder Kreditkarte bezahlten, erhielten einen 50%-Rabatt auf die Fahrtkosten mit dem Taxi. Der jeweilige Taxi-Unternehmer bekam grundsätzlich den vollen Fahrpreis, abzüglich einer myTaxi zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50% des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurde.


    Erstinstanzlich sah das LG Frankfurt a.M. hierin einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und bejahte einen Wettbewerbsverstoß.


    In der Berufungshandlung hat das OLG Frankfurt a.M. dieses Verbot nun bestätigt.


    Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, so dass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

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  • OLG Frankfurt a.M.: Verstoß gegen § 47 PBefG ist Wettbewerbsverletzung
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    Ein Verstoß gegen die Regelungen des § 47 PBefG ist eine Wettbewerbsverletzung (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 05.01.2017 - Az.: 6 U 24/16).


    Der Beklagte hatte inhaltlich gegen § 47 PBefG verstoßen. Er hatte mit dem Taxi auf potentielle Kunden außerhalb der dafür gekennzeichneten Warteflächen gestanden.


    Die Frage war nun, ob dies gerichtlich von einem Verband von Taxi-Unternehmern gerichtlich verfolgt werden konnte.


    Das OLG Frankfurt a.M. hat diese Frage klar bejaht.


    Sinn und Zweck der Regelung sei es, einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern und die Chancengleichheit aller Taxi-Unternehmer zu gewährleisten. Sie bestimme, wo der Unternehmer Fahraufträge entgegennehmen könne.


    Da die Rechtsprechung bereits für ähnliche Pflichten (z.B. Bereithaltung in der Gemeinde des Betriebssitzes, Rückkehrpflicht oder Werbung für Mietwagenverkehr) eine Marktverhaltensregelung ausdrücklich festgestellt habe, sei nicht ersichtlich, weshalb für § 47 PBefG etwas anderes gelten solle.

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  • @Jörn



    Zitat

    ....Chancengleichheit aller Taxi-Unternehmer zu gewährleisten....


    Aha. da steht es doch nun schwarz auf weiß. Habe ich noch gleich Chancen am Markt, wenn jemand mit einer anderen Taxe für die Hälfte fahren kann...?
    Was meinst Du ?


    neutral