Hamburgs neuer Tarif !

  • @


    Genau,

    Zitat

    Das wäre jedoch wettbewerbswidrig gewesen


    und da sind wir doch wieder beim Punkt:
    Wenn man einzelnen wirtschaftlichen Interessen folgt, dann geht das meist schief, weil alle anderen - zu Recht - das dann auch wollen.
    Was dem einen sein Verkauftes Touren Pauschal Musical Paket ist, das ist mir eben die Oma.
    So einfach ist das.


    Und - sorry - aber wer meint Omas Einkaufs- Touren kommen nur alle 17 Jahre einmal vor, der hat irgendwie etwas verpennt.
    Immer ältere Gesellschaft, immer mehr vernünftige Alte die ihre Autos abgeben, und ganz genau das sehe ich als einen Markt an.
    Muß ja nicht jeder so sehen.
    Es gibt reichlich Omis, die 2-3x die Woche einkaufen "fahren", und wenn man denen ein gutes Angebot macht....


    Alleine die Frage, warum Omi einem 30 € anstatt 2x 8,50 € zahlen sollte verstehe ich schon nicht mehr.
    Manchmal weiß ich wirklich nicht mehr, wie einige ihren Job so sehen und verstehen...
    3 Budni Tüten in Kofferraum, 200m weiter zu Edeka. Da dann mit leeren Händen rein, und die Tüten in Kofferraum, weiter zur Apotheke...
    Das ist Service, das ist weniger Geschleppe, das ist keine Zeit und Nerv mit 6 Tüten in der Hand am Straßenrand eine neue Taxe bestellen zu müssen...also viel bequemer und entspannter für Omi.
    Warum sollte denn sonst überhaupt jemand noch mit der Taxe fahren, wenn nicht meist aus Bequemlichkeit..?!
    Ich begreife es einfach nicht.




    Und den Prozeß, bzw. den Richter möchte ich mal erleben, der zum Nachteil des Fahrgastes entscheidet, das dieser 30 € zahlen soll, nur weil
    er auf dem Weg vom Flugh zum Marriott an der Shell Alsterkrugchaussee nochmal kurz zum Geldautomaten will / muß...


    Wenn der Fahrer dann den 30er kassieren würde und die Uhr wieder anmachen würde, dann wäre das in meinen Augen Nepp, Wucher, eine ungerechtfertigte Bereicherung und vor allem eine ganz ganz schlechte Außenwirkung für unser Gewerbe.


    Und in so einem Fall - der bestimmt früher oder später kommen wird - wird ein Gericht garantiert diesen Festpreis Schwachsinn für nichtig erklären.
    Weil das kommt in meinen Augen schon den immer wieder mal versuchten Betrügereien in versteckten AGB´s , man kann auch sagen dem Kleingedruckten, gleich irgendwie.


    Wenn ich im (theoretischen) Idealfall 6 Omis am Tag hätte, jeweils 1 Std. und jeweils 30 €, und jeweils vielleicht 5-6 km Strecke, dann hätte ich 180,- € am Tag, wäre rund 40-50 km gefahren, hätte mich also wirklich alles andere als tot gearbeitet, und alles ist super.


    Die Omis freuen sich ebenso weil sie kalkulieren können... ?
    Alles reell abgesprochen und von beiden gewollt.
    Was ist daran schlecht ? - nix.




    Schlecht ist das Beispiel mit der Shell, also Fahrgäste auszunehmen.


    Und wenn mir mal irgendwann irgend jemand mit dieser Tarifpflicht ans Bein pinkelt, dann wird das eben vor Gericht geklärt werden müssen, ob Dummheit sich tatsächlich durchsetzen soll..


    neutral

  • Auch wenn eine Verordnung (Tarif) nicht rechtens sein sollte, das Gemeindegesetz muss eingehalten werden !


    Es bleibt nur übrig, darüber zu streiten, was eine Fahrtunterbrechung ist.
    Meiner Meinung nach jedes ! fahrgastveranlasste Anhalten.

  • Tariferhöhung außerhalb der Hauptverkehrszeit
    https://www.dropbox.com/s/7ms4…skonflikt%29.partial?dl=0


    Tariferhöhung Hauptverkehrszeit
    https://www.dropbox.com/s/nnpe….pdf.j42p2rm.partial?dl=0


    Steigenberger zum Flieger

    11,6 km >>>>30,70 Euro bzw. 29,10 Euro......alles ohne Wartezeitberechnung des jeweiligen Tarifs!
    Bei einem Festpreis von 30,00 Euro, die der Kunde nun in der Hauptverkehrszeit frei wählen "könnte" ....scheißt sich der Taxifahrer selber an.


    ...Aber auch schön das die kleinen Verbandsfuzzies jetzt erst fragen, jetzt nachdem der Tarif von Ihnen beantragt wurde :schaedel: wie sich die Wartezeit im Festpreismodus
    eigentlich wirklich entwickelt............ " Herr vergib Ihnen " :forgive: ....zum Glück gibt es noch die Behörde.....und uns 8)

  • SGM


    Er kann sich garnicht selber anscheissen, weil er da gar keinen Einfluß darauf hat. Der Fahrgast kann bestimmen welchen Tarif er möchte...
    Es steht noch nicht einmal irgendwo, ob der Taxifahrer dem Fahrgast einen Festpreis wenigstens vorschlagen dürfte...
    Das kann nämlich ausgesprochen wichtig sein, wenn ein außerirdischer von Flugh. nach Eppendorf möchte, die Entfernung nicht abschätzen kann und der Fahrer rät ihm lieber zum Festpreis... selbstverständlich nur im Interesse des Fahrgastes...




    Interessanter und merkwürdiger finde ich diese komische Regelung unter § 2 Abs 8.
    Wieso darf nur die abgezogene Grundgebühr nur die 3,50 € sein ?
    Das ist für den Fahrgast der in der Hauptverkehrszeit betroffen ist auch wieder Kokolores.


    So einen kleinen Piffer Kram meint jemand regeln zu müssen.
    Aber das Große und Ganze läßt soviele Fragen offen....


    Immer die gleiche Frage: Warum nur warum das alles...?


    neutral

  • SGM


    PS:


    wie kommt es, das Dein Taxameter bei 11,6 km bereits 30,70 € anzeigt....?
    Wo wir doch hier zusammen mit Bert errechnet haben, das sogar 12 km lediglich 30,50 € ausmachen bei Taxe 2 ...???


    Vielleicht solltest Du da lieber nochmal mit deinem Uhrmacher sprechen bevor Du zum Eichamt fährst....



    neutral

  • Mit dem rechnen war das schon immer ne heikle Sache mit SGM.


    @neutral


    Statt die Oma endlich im Altersheim zu belassen, steigerst Du Dich weiter rein. Nun fährst Du schon 6 Omas am Tag. Genau, und jede gibt Dir noch 20 Euro Trinkgeld oben drauf. Nur mal so als Tip. Die Rente haben die Sozen um über 30% gekürzt und der Anteil der Armutsrentner nimmt immer weiter zu. Und von 100 Rentnern, die sich nach Hause fahren lassen, hat sich nur einer die Taxe schon auf dem Hinweg gegönnt. Auch wenn die Gesamtzahl der Rentner steigen wird, nimmt die Gruppe der vermögenden Rentner ab.


    Und JA, es ist und bleibt eine sehr seltene Ausnahme. Und selbst wenn man einmal eine solche Oma am Haken hat, stirbt die entweder schnell weg oder die bucklige Verwandschaft steht auf der Matte und stellt die Alte unter Vormundschaft bevor die Erbschaft weg ist.


    Du willst den Richter erleben, der gegen den FG entscheidet? Nun, ich möchte den Richter erleben, der geltendes Recht nicht anwendet.


    Bist Du der Meinung, dieser Passus sei grundgesetzwidrig, kannst Du ja eine Normenkontrollklage einreichen.


    Der FG wird nicht betrogen. Wenn der FG sich für eine Festpreisfahrt entscheidet, zeigt das doch, daß er sich kundig gemacht hat. Es steht gerade nicht irgendwo im Kleingedruckten, sondern direkt dabei, welche Bedingungen der Festpreisfahrt zugrunde liegen. Außerdem kann man den FG vorher darauf hinweisen, wobei sogar ein solcher Hinweis überflüssig ist, denn der Fahrgast hat schon durch den Festpreiswunsch deutlich gemacht, daß er die Bedingungen kennt und anerkennt.


    sivas


    Wieso 5 Minuten? Leider wird es so sein, daß erst ein Taxifahrer sich gegen den Bußgeldbescheid über 325 Euro vor Gericht wehren muß, um Klarheit zu gewinnen. Und selbst dann ist es nur eine Einzelfallentscheidung. Es wird darauf ankommen, warum der FG nicht sofort eingestiegen ist. Da werden die FG schon Formulierungshilfe von der Behörde bekommen. Sicher werden es keine 5 Minuten sein, aber auch keine volle Stunde.

  • Bert


    Nun ja,


    Zitat

    Du willst den Richter erleben, der gegen den FG entscheidet? Nun, ich möchte den Richter erleben, der geltendes Recht nicht anwendet.


    also das siehst Du etwas zu flach.
    Ich brauche Dich nur an diese blödsinnige Mietpreisbremse zu erinnern....


    http://www.ndr.de/nachrichten/…m,mietpreisbremse210.html



    Oder auch das Kraftwerk Moorburg.....


    http://www.zeit.de/wirtschaft/…ischen-gerichtshofs-klage



    Die Zeiten wo Politiker fehlerfreie Gesetze oder Verordnungen bastelten sind schon lange vorbei....


    Die wollen was und dann tun sie es. Das heißt aber noch ganz lange nicht, das das auch vor Gerichten Bestand haben muß.


    Das nächste was gekippt wird sollte es denn kommen wären übrigens die Gehweg Reinigungskosten.
    Das ist genauso ein Firlefanz.




    neutral

  • Erstens sind Deine Beispiele hier nicht anwendbar und Zweitens begehst Du einen Denkfehler.


    Der Festpreistarif ist ein Sondertarif der eben an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Es steht jedem Fahrgast frei, sich ganz normal zum Standardtarif fahren zu lassen.

  • [quote='SGM',index.php?page=Thread&postID=69279#post69279]Tariferhöhung außerhalb der Hauptverkehrszeit
    https://www.dropbox.com/s/7ms4…skonflikt%29.partial?dl=0


    Tariferhöhung Hauptverkehrszeit
    https://www.dropbox.com/s/nnpe….pdf.j42p2rm.partial?dl=0


    Steigenberger zum Flieger

    11,6 km >>>>30,70 Euro bzw. 29,10 Euro......alles ohne Wartezeitberechnung des jeweiligen Tarifs!
    Bei einem Festpreis von 30,00 Euro, die der Kunde nun in der Hauptverkehrszeit frei wählen "könnte" ....scheißt sich der Taxifahrer selber an.


    *****************************
    (5 a) Auf Wunsch des Fahrgastes, der bei einer Bestellfahrt mit der Bestellung, ansonsten vor der Abfahrt geäußert werden muss, tritt an die Stelle der Berechnung des Beförderungsentgelts nach den Absätzen 2 bis 5 ein Festpreis von 30 Euro.
    Jede Fahrt zu diesem Festpreis ist im Taxameter zu erfassen. Wird bei einer Fahrt mit Festpreis nach Satz 1 eine Wegstrecke von 12 Kilometer überschritten, werden für den nachfolgenden Weg der Kilometerpreis und das Wartegeld nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5 zusätzlich zum Festpreis berechnet; der Grundpreis wird nicht zusätzlich berechnet. Wird eine Fahrt zum Festpreis nach Satz 1 auf Wunsch des Fahrgastes vor Erreichen einer Wegstrecke von 12 Kilometer unterbrochen, ist für die bisher zurückgelegte Strecke der Festpreis nach Satz 1 zu zahlen. Wünscht der Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt nach der Unterbrechung, gilt dies ab dem Zeitpunkt der Unterbrechung als neue Fahrt, für die der angezeigte Preis abzüglich des Grundpreises zu erheben ist. Zuschläge und Sonderkosten sind zusätzlich zum Festpreis nach Satz 1, bei Überschreitung der Wegstrecke nach Satz 3 oder bei Fortsetzung unterbrochener Fahrten nach Satz 4 jedoch nicht erneut zu berechnen.


    lt. Hamburger Taxenordnung:
    Keiner muss auf einen Wunsch eingehen!...So einfach ist es.


    Was am Ende rauskommen könnte...>>>>> Der Fahrer schaltet auf Festpreis von 30,00 Euro und fährt dann eben weiter zum km Preis ......
    > und damit weit mehr als 12 km.... :thumbsup:

  • Zitat

    Was am Ende rauskommen könnte...>>>>> Der Fahrer schaltet auf Festpreis von 30,00 Euro und fährt dann eben weiter zum km Preis ......

    Bis zum Umschalten fällt aber KEIN Wartegeld an, auch kein verkehrsbedingtes. :thumbdown:
    Wird eine längere Tour als Festpreistour begonnen, ist sie preiswerter.


  • (5 a) Auf Wunsch des Fahrgastes, der bei einer Bestellfahrt mit der Bestellung, ansonsten vor der Abfahrt geäußert werden muss, tritt an die Stelle der Berechnung des Beförderungsentgelts nach den Absätzen 2 bis 5 ein Festpreis von 30 Euro.


    Keiner muss auf einen Wunsch eingehen!...So einfach ist es.


    Die rote Hervorhebung ist von mir. SGM hat also nicht nur Rechenprobleme, sondern auch Leseprobleme. Das Wörtchen "tritt" ist der Imperativ. Der Festpreis ist seitens des Taxifahres keineswegs fakultativ. So einfach ist das! :ooops: :explane: :explane: :mydear:
    Ja, der Senat hätte auch schreiben können "Auf Befehl des Kunden". SGM will uns aber erzählen, daß das Wort "Wunsch" wörtlich im engsten Wortsinn zu verstehen ist. Also eigentlich nur eine unverbindliche Bitte. Ist es aber nicht! Also Vorsicht!


    Das Ablehnen einer Ferstpreisvereinbahrung ist ein Verstoß gegen die Tarifpficht! Kommt dadurch die Fahrt nicht zustande, verschärft sich der Tatbestand auf einen Verstoß gegen die Beförderungspflicht!


    Und nun wollen wir mal nicht ablenken. Wenn Dein Taxameter bei 11,6 Kilometern 30,70 Euro anzeigt, mußt Du Wartezeit gehabt haben. Jedenfalls bist Du nicht auf Festpreistarif gefahren, da dann niemals das Taxameter 30,70 Euro bei nur 11,6 Kilometern anzeigen kann. Insoweit mal wieder nur wirres Gequassel. :mydear: Um mit Festpreistarif 30,70€ auf dem Taxameter angezeigt zu bekommen, muß man mindestens 12,45 Kilometer gefahren sein.



    Und Frau Taxibold hat mal wieder richtig gerechnet und genauso mal wieder die falschen Schlüsse gezogen. Sie erkennt und versteht nicht, was ganz einfach zu erkennen und zu verstehen ist. Ja, der Tarif soll die Leute dazu bewegen verschiebbare Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu verlegen. Das ist keine Vermutung, sondern Tatsache. Da Frau Taxibold auch im DAS mitliest, bräuchte sie sich nur den entsprechenden Beitrag von ssf durchlesen. Da steht es genauso geschrieben. Deutlicher geht es nicht. Taxibold findet das aber nun gemein dem Kunden gegenüber und schlägt stattdessen die Einführung der Wartezeit vor. Mein Reden seit 1999! Was Taxibold nun aber vergißt, die Wartezeit würde in besagter Zeit viel stärker zuschlagen. Laut Gutachten von L&K mit durchschnittlich 17%! Da wir aber die Wartezeit in unseren Kilometerpreis bereits eingerechnet bekommen haben, gibt es nur die Möglichkeit zu bestimmten Uhrzeiten den Kilometerpreis zu erhöhen, um den höheren Zeitaufwand abzubilden. Das führt natürlich dazu, daß der erhöhte Aufwand auch bezahlt wird, wenn er garnicht anfällt und zu gering berücksichtigt wird, wenn wirklich viel Stau ist. Natürlich wäre die voll bezahlte Wartezeit die gerechteste aller Lösungen, da nur derjenige, welcher den erhöhten Aufwand verursacht, diesen auch bezahlen muß.


    Uns Taxifahrern gegenüber ist die Karenzminute eine Mischkalkulation, die nicht richtig funktioniert. Den meisten Kunden gegenüber ist sie einfach nur ungerecht, abartig und eine miese, abgefeimte Abzocke durch den Hamburger Senat, der mit den zuviel abgezogenen Fahrtentgeldern eine Minderheit von Reichen und Vermögenden im Berufsverkehr subventioniert!

  • Und Frau Taxibold hat mal wieder richtig gerechnet und genauso mal wieder die falschen Schlüsse gezogen. Sie erkennt und versteht nicht, was ganz einfach zu erkennen und zu verstehen ist. Ja, der Tarif soll die Leute dazu bewegen verschiebbare Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu verlegen. Das ist keine Vermutung, sondern Tatsache. Da Frau Taxibold auch im DAS mitliest, bräuchte sie sich nur den entsprechenden Beitrag von ssf durchlesen. Da steht es genauso geschrieben. Deutlicher geht es nicht. Taxibold findet das aber nun gemein dem Kunden gegenüber und schlägt stattdessen die Einführung der Wartezeit vor. Mein Reden seit 1999! Was Taxibold nun aber vergißt, die Wartezeit würde in besagter Zeit viel stärker zuschlagen.


    Was soll das? Agitiert? Psychopharmaka nicht angepaßt? Gender-verwirrt?


    Großmäuliger Prolo will in Runde 2 gehen. Ich dachte Sie hätten sich dankenswerterweise abgemeldet - nun geht der verdeppte Unfrieden weiter. Weil Sie offenbar zu feige sind Ihr Vaterland zu verteidigen, müssen Sie den Auskenner-Großkotz geben. Lesen Sie sich mal selbst Ihre Texte laut vor, dann wissen Sie was Effeminatio und Hysterie ist.


    Unterste Kategorie des Deutschtums. Wäre dies allgemeingültig für das ganze Volk, wäre dem großen Bevölkerungsaustausch doch der Vorzug zu geben.


  • Was soll das? Agitiert? Psychopharmaka nicht angepaßt? Gender-verwirrt?


    Letzteres! Angesichts Ihres ständigen rumzickens, dachte ich Sie wären eine Frau oder etwas ähnliches.

    :wut2: :fluchen: :fluchen: :wut2: :goere:


    :pause: :brav: :pause:


    Unterste Kategorie des Deutschtums.


    Sie sind kein Deutscher, wären es aber offenbar gerne. Heiraten Sie, dann könnten Sie in 8 Jahren eingebürgert werden.


    P.S. Was hatte Ihr Beitrag eigentlich mit dem Thema zu tun?

  • Taxibold


    Nun bitte nicht immer gleich so aggressiv....
    Bert schreibt meist sehr vernünftige Dinge, mit denen man auch etwas anfangen kann.
    Das heißt nicht, das man / ich nicht auch hier und da anderer Meinung sein kann, das ist ja nunmal so zwischen Menschen und: Es ist vor allem auch der
    Dünger für unser System hier in welchem wir leben. In Nord-Korea gibt es nicht so viele verschiedene Meinungen...



    Bert


    Also zum Beispiel gleich mal hier:

    Zitat

    Der Festpreistarif ist ein Sondertarif der eben an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.


    das ist sicherlich richtig.
    Dennoch muß / sollte / kann auch so ein "Sondertarif" sich an der Realität. Realität heißt an einen Fahrpreis welcher im Rahmen liegt.


    Es ist einfach mit nichts zu rechtfertigen, wenn ein Fahrgast auf seiner 11,75 km langen Tour nach 2 km zum Geldautomaten möchte, oder mal austreten muß, das er dann am Ende von mir aus 55 € für eine Tour bezahlt, die in der Regel so um und bei 30 € liegen würde.


    Sondertarif hin - oder her. Es ist oder wäre lediglich eine Formalie die ihn einen unverhältnismäßig hohen fahrpreis bescheren würde.
    Weder wäre es durch einen nennenswerten zeitlichen Mehraufwand des Taxifahrers zu rechtfertigen, noch durch einen höheren Kosten aufwand.


    Ich halte es jedenfalls für mehr als Möglich, das ein Gericht bei solchen wie o.g. kurzen Stops - nicht aus Lust und Laune, sondern begründet - diese Regelung als nichtig, und extrem einseitige Benachteiligung des Fahrgastes ansehen würde.


    Es könnte sogar schon viel früher passieren, nämlich wenn ein Fahrgast einen FESTpreis vereinbart, die Strecke am Ende doch etwas länger ist, und er 33.90 € bezahlen soll. Es ist absolut denkbar, das Richter dieses als Täuschung oder auch als uneindeutige Vereinbarung ansehen.


    Zumindest geht erstmal jeder Mensch = Fahrgast bei einem Festpreis von einem festen Betrag aus, der nicht über - oder unterschritten wird.
    Deshalb heißt er ja so.
    Es ist eher unüblich bei einem Festpreis nachzufragen ob er auch wirklich fest ist... ?!


    Also diese Regelung sehe ich bislang nicht als gerichtsfest an.


    Sonst hätte man ihn von vorne herein "Sondertarif", oder "Extra Tarif" nennen müssen.
    Diese beiden Begriffe erfordern sofort eine weitere Frage, was das eigentlich ist.
    Ein Festpreis hingegen nicht. Das ist ein fest stehender allgemein verständlicher Begriff, der nicht plötzlich im Kleingedruckten wieder relativiert werden kann.


    neutral

  • Das ist ja mein REDEN. Dieser Festpreistafrif birgt enorme Sprengkraft und Potential für sehr viel Frust und Ärger auf beiden Seiten.


    Es wird mit Sicherheit der eine oder andere Fall vor Gericht landen. Wenn sich Fahrgäste übervorteilt fühlen vor dem Zivilgericht und wenn Taxifahrer eine Bestellfahrt abbrechen, weil der Fahrgast nicht sofort draußen stand, vor dem Strafrichter am Amtsgericht. Freiwillige vor.


    Übrigens, die größten Schreihälse, wie z.B. scarda im DAS, sind wenn es darauf ankommt, ganz klein und winzig und feige. Es ist mies und abgefeimt, wie drüben im DAS dazu aufgerufen wird, sich strafbar zu machen. Ich kenne diesen widerlichen Typus Mensch zur genüge. Wenn es soweit ist, sind sie es sogar, welche die Anzeige erstatten oder den Kunden zu einer solchen Anzeige animieren. Mein Tipp. Nehmt Festpreisfahrten via Bestellung garnicht erst an.


    Noch ein Hinweis: Der Tarif ist nicht Ortsgebunden. Der Fahrgast kann von überall nach überall innerhalb Hamburgs den Festpreistarif ordern.

  • Bert


    Und dabei hab´ich noch nicht einmal gefragt, wie sich der FP in Großraumwagen auswirken soll... mit 5 Fahrgästen....
    Was kostet er dann...? :vortrag:


    neutral

  • Ganz einfach, dann kostet er 36 Euro. Großraumzuschlag und Gebühren sind zusätzlich zu berechnen.


    Du hättest Dir wirklich mal bei Ingo einen neuen TO-Ausdruck kaufen sollen. Gab es günstig im Set mit Tarifaufkleber und Ferntourenpreisliste.


    Übrigens, Kiel kostet nach der Liste von Ingo (Der höhere Mehrwertsteuersatz ist eingerechnet!) "nur" 164 Euro. Wie Jörn jetzt auf 200 kommt, ist mir ein Rätsel.

  • Bert


    Na, auf diese Idee bin ich ja noch garnicht gekommen:

    Zitat

    Ganz einfach, dann kostet er 36 Euro.


    Aber ob das wirklich so einfach ist wie Du sagst.... ?!
    Du bastelst es Dir so zurecht, so wie Du es so meinst, und so wie es (vielleicht) logisch wäre.
    Aber wo steht das ?
    ...und vor allem: Sind denn die Großraum Taxameter so programmiert, das man da also 2 Festpreise rein drücken kann... ?! - 30 und 36 € ???


    Mal gucken, was nun kommt.


    neutral

  • Oje. Ich hatte Dir doch geschrieben, daß Du Dir eine TO besorgen sollst.


    Im §2 Ansatz 5a Satz 6 steht es geschrieben! Festpreis zuzüglich Zuschlagen!


    Wenn Du keine TO mitführst, ist das auch eine Owi. Nach §7 Satz 3 mußt Du nämlich eine TO mitführen.

  • sivas


    Was soll das denn, was Du drüben verzapfst?


    Bei einer Bestellfahrt beginnt die Fahrt erst, wenn der Fahrgast zugestiegen ist. Eine Unterbrechung kann es erst geben, NACHDEM Du losgefahren bist. Deine Argumentation wird die Behörde und wohl auch der Richter als unbelehrbar einstufen. Wie lange man zumutbar bei Festpreisbestellung wird warten müssen, wird leider erst ausgeurteilt werden. Also werden erst ein paar Taxifahrer bluten müssen, bis wir einigermaßen Rechtssicherheit haben. Sicherlich wird Sascha bereit sein, dieses Verfahren durch zügige Anzeigen zu beschleunigen.