RIDESHARING ganz allgemein

  • Wir erleben gerade eine nahezu unglaublich hysterische Diskussion zum Thema 'Ridesharing', wobei man sich gerne auf die bekannten Kapeiken stürzt, die UBER oder MOIA heißen.


    Warum? Da steckt Großkapital dahinter.


    Daß ja auch unsere Taxizentralen, allen voran der Hamburger Hansa Funk, sich auf diesem Sektor engagieren, gerät dabei gerne ein wenig aus der Peilung.
    Die haben, zumindest teilweise, begriffen, daß sie MIT DER ZEIT gehen müssen, egal, ob sie das gut finden oder die Linden rauschen.


    Man kann darüber diskutieren, ob solche Apps legal oder illegal sind.


    Dabei sollte man einfach mal darüber nachdenken, ob dieser 'Service' eigentlich überhaupt gebraucht wird, oder ob man ihm eine gewissen Erfolgschance geben darf, denn gerade im Taxigewerbe ist ja der INDIVIDUALBEDARF des Kunden extrem hoch.
    Die meisten Kunden, die ein Taxi nutzen, möchten in diesem PRIVAT und ALLEIN fahren. Dafür sind sie dann auch bereit, einen höheren Preis zu zahlen, als im normalen ÖPNV!
    Gerade nachts dürfte der Prozentsatz derer, die lieber alleine oder zu zweit fahren wollen, sehr hoch sein.


    Andererseits ist Taxifahren teuer, so daß durch das Ridesharing tatsächlich möglicherweise ein neuer Kundenstamm geschaffen werden könnte, vor allem bei den jungen Menschen, die sowieso meist in Gruppen unterwegs sind oder einfach BILLIG von Punkt A nach Punkt B kommen wollen.
    Die sind es auch, die CARSHARING nutzen.


    Aber alle CARSHARING-Systeme, wie zB Car2Go, sind hoch defititär.
    Warum?
    Weil die jungen Leute abends zB am Sonnabend ein solches Auto nur dafür nutzen, um preiswert von Eimsbüttel auf den Kiez zu kommen. Da lassen sie den Wagen stehen, feiern und fahren mit der taxi wieder zurück.


    Ein solches Mietverhalten ist sehr problematisch für die Sharing-Firmen, egal, ob sie Daimler oder BMW etc. heißen!
    DESHALB versuchen sie es jetzt, indem sie ihre Autos an Gruppen von Menschen vermieten, die das mehr oder weniger gleiche Fahrziel haben.


    Da tut sich aber die Frage auf, ob die Kunden das eben überhaupt wollen, oder ob sich der finanzielle Kraftaufwand lohnt, nur um eine kleine Zahl neuer Kunden in die Wagen zu bringen?


    Einen Teil dieser Kunden haben die Großraumtaxen längst abgedeckt.
    Gruppen bis zu 8 Personen fahren zum Leidwesen der Baby-Taxen schon immer gerne mit einem GRT und teilen sich dann den Fahrpreis nach eigenem Ermessen!
    Das geht ganz ohne Computer oder Apps oder Handys!
    Dem Kutscher ist das egal, denn er bekommt ja seinen Preis.



    Aber die 'normalen' Taxen versuchen immer wieder, die potentiellen Kunden davonb abzuhalten, ein GRT zu nutzen. Erst recht, wenn dieses als Erster am Posten steht und natürlich auch einzelne Gäste mitnimmt.


    So ähnlich ist das jetzt mit MOIA & Co.
    Man befürchtet Schreckliches, obwohl wahrscheinlich das Resultat gar nicht so schlimm sein wird, vor allem, wenn das Gewerbe zB mit dem Einsatz von mehr GRTs nachziehen würde.


    Gerade lese ich im Newsletter 'Taxi Intelligence', daß gerade in Japan der Ridesharingmarkt gar nicht gut funktioniert.


    http://www.taxiintelligence.co…face-rocky-road-in-japan/


    Und dann dürfen wir dort auch lesen, daß Daimler gerade in London auch so einen Service versucht.


    http://www.taxiintelligence.co…iavan-launches-in-london/


    Und in New York wehren sich UBER, Lyft und Co. gegen die Vorschriften für Rollstuhlfahrmöglichkeiten!


    http://www.taxiintelligence.co…ir-accessibility-mandate/

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  • Sammelfahrten lohnen sich eigentlich nur, wenn entweder der Ausgangs- oder der Zielort identisch sind (Bahnhof, Flughafen). Dann wird man bei genügend 'Quellaufkommen' Fahrten zusammenstellen können.


    Das beste Beisoiel für eine Sammelfahrt nach Bedarf ist eine Flussfähre. Die fährt nur, wenn einer von hüben nach drüben will. Ist sie nicht ganz ausgelastet, fährt sie nicht. Oder sie fährt nach festem Fahrplan, dann ist es aber Liniendienst.


    Dass während einer begonnenen Fahrt noch Leute aufspringen wollen, wird nicht so oft vorkommen und wenn doch, wollen dies die bereits im Fahrzeug befindlichen Gäste nicht - die wollen eigentlich nur nach Hause, oder halt sonstwo hin. Mitnehmen wollen die am liebsten gar keinen.


    Da MOIA nicht genügend Sammelfahrten zusammenkriegt, machen sie auch Einzelfahrten - und nehmen dadurch den Taxen die Butter vom Brot.

  • Genau DA wäre möglicherweise (oder wahrscheinlich) der einzige echte Ansatzpunkt, wo man denen das Geschäft vermiesen könnte, denn die Behörden sind laut PBefG gezwungen, die Lebensfähigkeit des Gewerbes zu überprüfen.


    DA müßte denen schon was ziemlich Heftiges einfallen, zumal ja für einen Mietwagen immer noch die Rückkehrpflicht besteht!

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  • Im Zusammenhang mit dem Taxi-Sharing (oder auch Mietwagen-Sharing) erinnere ich noch mal an meine Mail vom Januar 2017 an unsere Behörde zwecks Klärung der Fahrpreise.


    Diese wurde NIE beantwortet, aber offensichtlich hat man ja - hoffentlich - eine rechtliche Klärung erstellen können?
    Immerhin bietet ja neben My Taxi auch der hansa Funk schon solche Fahrten an.


    Rechtliche Klärungen beim TAXI-SHARING !
    • 08.01.2017 um 18:36 Uhr Jörn Napp
    • An:
    Taxi-Behörde rechtsamt@bwvi.hamburg.de



    Sehr geehrte Dame,
    sehr geehrter Herr.

    Lieber Herr Dr. Glitza.

    Nach längerer Zeit denke ich, daß es mal wieder einige wichtige rechtliche Aspekte zu klären gilt, die in den nächsten Jahren auf das Gewerbe zu kommen.
    Neben Vielem anderen ist es das TAXI-SHARING, das meiner Meinung nach einen sehr großen Klärungsbedarf hat.

    Sowohl der BZP, als auch die Betreiber von großen Taxi-Apps, wie 'My Taxi' oder 'taxi.eu' u.a. (in Hamburg der Hansa-Funk und MyTaxi) planen, solche Sharing-Optionen in ihren Apps anzubieten.
    Wenn also zB eine Person von Rahlstedt zum Flughafen will, würde diese etwa 35,- Euro zahlen, wenn sie alleine fährt.
    Nun wird aber noch in Farmsen und in der City Nord ein weiterer Gast mit aufgenommen.
    Diese drei sollen sich dann am Ende der Fahrt, also am Flughafen den Fahrpreis 'teilen', so daß jeder einen Preisvorteil hat.
    Das ist ja der Sinn dieser Sache und soll das Taxigeschäft wieder etwas attraktiver werden lassen.

    Da aber nur der amtlich vorgegebene Preis auf dem Taxameter für die gefahrene Strecke und Zeit stehen darf, wobei ein paar kleinere Umwege mit vorheriger Erlaubnis der Passagiere gefahren werden dürfen, muß also irgendwie berechnet werden, wie sich der Fahrpreis für den jeweiligen Kunden errechnet, wie dieser zB eine Quittung bekommen kann und Vieles mehr.

    Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung darf der Fahrpreis nicht den des Taxameters überschreiten und Fahrpreisabsprachen sind innerhalb des Fahrpflichtgebietes untersagt.
    Wie und nach welchen Schlüsseln und Regeln soll dann das Ganze berechnet werden?
    Wie sollen solche Fahrten quittiert werden?

    Die Streitigkeiten und Gesetzesbrüche dürften jetzt schon absehbar sein, selbst wenn Taxi-Sharing im Prinzip rechtens wäre.

    TS gibt es ja eigentlich schon, seit es zB Großraumtaxen gibt.
    Da steigen zB 8 Jugendliche auf dem Kiez ins GRT und lassen sich nach Poppenbüttel fahren, diese teilen sich dann den Fahrpreis, was alles koscher ist. Dem Taxifahrer ist das egal, solange er seinen Preis bekommt.
    Aber in einem 'Sharing' über Apps dürfte die rechtliche Sache völlig anders liegen.

    Da dieses Thema grundsätzlich hochaktuell ist, wäre eine zeitnahe Klärung wichtig!

    mfG

    Jörn Napp
    Bachstückenring 5
    22149 Hamburg
    http://www.das-freie-taxiforum.com

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  • 'Ne kompetente Dame aus Berlin hat dem hjm auf diese Frage geantwortet: "Es ist nicht zulässig !"


    Die gesamten Sammelfahrten bei myTaxi und dem Hansa-Funk werden also nur geduldet.
    Wer ist der Auftraggeber der Fahrt, wer hat die Zeche zu zahlen ?
    Wer zahlt bei mehreren Vertragspartnern welchen Fahrtkostenanteil ?


    Da das Taxameter während der gesamten Fahrt (vorschriftsmässig) mitläuft ... wieviel zahlt der zuletzt aussteigende ? den noch offenen Restbetrag ? das kann sehr viel sein, weil alle Umwege vom Taxameter erfasst wurden.
    __________


    Ein Taxi(Mehrwagen)unternehmer kann die Erprobung einer neuen Verkehrsart beantragen, es wäre das Ausführen von Sammelfahrten.
    Mittels App kann der Kunde seinen Sammelfahrwunsch anmelden, dem wird dann entsprochen, sofern möglich.
    Bei Sammelfahrten bestimmt sich der Fahrpreis nach noch zu definierenden Spielregeln, die Einbindung des Taxameters ist nicht vonnöten.

  • Eigentlich brauchen myTaxi und Hansa eine 'Pooling-Konzession', weil sie aktiv in den Markt eingreifen und nicht nur vermitteln.
    Sie kaufen Beförderungsleistung von einem Taxiunternehmen und verkaufen diese weiter, zu von ihnen festgelegten Spielregeln.

  • @


    Ich weiß es noch ganz genau, obwohl ich nicht ganz genau weiß, ob es so rechtlich stimmt(e).
    Ich weiß auch leider nicht mehr, ob das beim Taxischein, oder beim Unternehmerschein damals war, aber:


    Der "Ausbilder" ( also Taxifahrer sicherlich ) hatte uns damals ( sehr lange her ) einen Beispiel Fall genannt, der - zumindest heute - ja garnicht mehr lebenfern ist.
    Ich mache es kurz:


    2 Fahrgäste stehen am Posten, es ist absolut klar, das sie sich nicht kennen, also 2 Fremde sind, das sagen sie auch, der Taxifahrer weiß es, keine andere Taxe weit und breit..
    Beide wollen von mir aus zum Flugh oder HBF, also exakt gleiches Fahrtziel.


    Wenn beide einverstanden sind, kann der Fahrer beide mit nehmen - und jetzt kommts - er darf von beiden jeweils den vollen Fahrpreis kassieren.


    Das fanden wir natürlich damals schon komisch bis lustig, jedenfalls ungewöhnlich, und es wurde darüber diskutiert und nachgefragt, weil es keiner so ganz richtig glauben konnte.
    Daran erinnere ich mich jedenfalls noch ganz genau. Begründung ging in die Richtung, das es ja schließlich zwei verschiedene, bzw. zwei einzelne Fahraufträge, mit zwei sich Fremden ( und das ist natürlich sehr wichtig ) waren. Beide stimmten der Fahrt zu. Hätten sie ja nicht gemußt.


    neutral

  • Das, lieber neutral, ist natürlich absoluter Humbuk!


    Selbstverständlich müssen beide Gäste NUR den angezeigten Preis zahlen, nicht mehr aber auch nicht weniger.
    Wie sie sich dann untereinander einigen ist deren Problem.


    War dein 'Ausbilder' ein Hansi?


    Gerade dort hat es im Zusammenhang mit Bundesbahntouren oft massiven Betrug gegeben.
    Zum Beispiel bekommt ein GRT mit 8 Sitzen auch 8 Gäste, die quer durch Schleswig-Holstein transportiert werden sollen.


    JEDER der Gäste hat einen 200-Euro-Bahngutschein, den der Fahrer vor Antritt der Fahrt einsammelt.
    Dann fährt er seine Gäste bei beständig laufender Uhr.


    Irgendwann kommt er zurück und hat etwa 950 Tacken auf dem Wecker.
    Als Gutscheine hat er aber 1.600,- in der Tasche, die er KOMPLETT der Bahn abrechnet, wohl wissend, daß diese das nie nachkontrollieren werden.
    Ein netter Windfall-Profit, wie man in der Öl-Sprache sagt!


    Nach deiner Logik wäre diese Handlungsweise ja egal!
    Aber das kennen wir bei dir ja inzwischen!

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  • Ich zitiere hier mal den Brief aus Berlin an Hans-Jürgen Mass komplett, da er ziemlich wichtig ist:

    von hjm » 21.03.2018, 13:53
    Antwort aus Berlin ist da:


    Sehr geehrter Herr Maass,


    mit „Pooling“ ist gemeint, dass der Betreiber des Angebots die Fahrgäste poolt bzw. Fahrtanfragen bündelt. Es geht dabei um eine Vermietung der einzelnen Plätze im Fahrzeug. Der (volle) Preis ist von jedem Fahrgast gesondert zu entrichten. Der Linienverkehr im ÖPNV stellt genehmigungsrechtlich die einzige regulär zulässige und typisierte Form eines Sammelverkehrs dar. Bezogen auf die Preisgestaltung erscheint dieses Merkmal im Gewand der „Einzelplatzvermietung“, d. h. jeder Fahrgast im ÖV muss sein Ticket bezahlen. Im Taxi- und Mietwagenverkehr ist die Einzelplatzvermietung verboten. Das „Sammeln“ nur dann gestattet, wenn dies vom Fahrgast veranlasst wird. Es darf also der Fahrgast „poolen“ (z.B. in der Kneipe fragen, wer noch mit in Richtung… fahren will); der Taxipreis bezieht sich immer auf die Fahrt unabhängig von der Zahl der Fahrgäste. Gegenüber dem Taxi/Mietwagenfahrer muss derjenige den Gesamtpreis zahlen, der gebucht hat. Der zahlende Fahrgast muss sich dann die entsprechenden Anteile von seinen Mitfahrern geben lassen.


    Es gibt jetzt auch Taxi-Onlinebuchungsportale und Apps, die es für Fahrgäste vereinfachen sollen, ein Taxi zu teilen. Ansatzpunkt ist hier aber weiterhin, dass sich Fahrgäste finden, die in die gleiche Richtung wollen, und sich dann den Taxipreis teilen. Die App erleichtert hier die Mitfahrerfindung und die Preisaufteilung. Es ist aber formal weiterhin nicht der Taxifahrer der poolt und es gibt auch weiterhin nur eine einzige Vertragsbeziehung Kunde-Taxifahrer.


    Ich hoffe, die Erläuterung hilft weiter. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


    Besten Gruß
    Stephanie Landgraf
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
    ÖPNV-Aufgabenträger
    IV C 21
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin
    Tel: 030-90251620


    Ich habe soeben etwa eine halbe Stunde mit Frau Landgraf telefoniert, was durchaus erhellend war.
    Im Gegensatz zu all den Helden in den Foren, die zwar gerne Dinge behaupten, die sie aber nicht untermauern können, versuche ich dirket an die Informationen zu kommen.
    Die Dame war sehr nett und auskunftsfreudig, wie ich gerne erzähle.


    Also ich versuche mal die Informationen zusammenzufassen:


    - MOIA ist auch aus Berliner Sicht legal, da sie eine NEUE FORM des Personenverkehrs darstellen, die für einen VERSUCH genehmigungt werden muß!


    - Schwierig aber wird es mit den Taxi-Apps wie My Taxi oder Taxi.eu (Hansa-Funk in Hamburg).


    - Zunächst einmal ist IMMER der ERSTBESTELLER verantwortlich für die Summe auf der Uhr, die am Ende der Fahrt auf dem Taxameter steht.
    Diese kann sich allerdings, wenn das im Kleingedruckten so steht, um die Umwege reduzieren, die wegen anderer Gäste gemacht werden mußten. Steht das nicht drin, muß der Erstbesteller für die gesamte Summe eintreten!
    SO ist es ja schon, wenn sich zB mehrere Gäste ein GRT teilen!
    Frau Landgraf gab zu, daß sie sich bisher noch nicht sehr intensiv mit dem Kleingedruckten in den Taxi-Sharing-Apps beschäftigt habe, aber sie wolle das in nächster Zeit nachholen.


    Es empfiehlt sich also für alle LESER und DISKUTANTEN, sich mal die Transportbedingungen bei My Taxi und taxi.eu näher anzusehen!


    - Sollte zwischendurch zB der Zusteiger der Fahrt aus dem Wagen springen, wäre der ERSTBESTELLER zahlungspflichtigt!


    - Das gilt auch, wenn der Erstbesteller VOR ANTRITT DER FAHRT einer Aufnahme weiterer Gäste zugestimmt hat. Damit hätte er zwar eine Chance auf Fahrtkostenreduzierung, wäre aber trotzdem für den Endpreis verantwortlich!


    - Da es im Pflichtfahrgebiet keine Rabatte geben darf, muß, wie auch immer das gehen soll, der Fahrer den vollen Fahrpreis erhalten.


    - Was die virtuellen Haltestellen betrifft, so würden diese wahrscheinlich in Berlin auf den BUSHALTESTELLEN liegen, die dort etwa 300 m im Schnitt auseinander liegen. Dort gibt es sowieso schon eine rechtliche Möglichkeit zum sofortigen Ein- und Ausstieg. Das könnte natürlich auch in Hamburg so kommen!


    - Die Rückkehrpflicht zu kontrollieren, sah sie auch recht kritisch, wobei ja Wagen von MOIA oder CLEVER SHUTTLE gut erkennbar sind.


    - Frau Landgraf erzählte weiterhin, daß sie in ihrem Amt ALLE einschlägigen internationalen Untersuchungen über Car-Sharing-Projekte und deren Auswirkungen gelesen haben.
    Darunter auch die Untersuchung, daß solche Systeme sogar den Verkehr und damit die Umwelt stärker belasten.


    - Berlin wird im Rahmen des ÖPNVs unter Führung des BVGs auch ein eigenes System testen, das BERLKÖNIG heißt, allerdings noch in den frühen planerischen Kinderschuhen steckt.
    http://www.berlkönig.de/
    Dieses System soll DEUTLICH teurer als ein Bus werden, aber eben auch billiger als ein Taxi.
    Man erhofft sich mit diesem Versuch (Achtung neutral!) Daten zu sammeln, wie Fahrgäste den ÖPNV nutzen und woher die Bewegungen kommen.
    Haben die Nutzer zB vorher schon den ÖPNV genutzt oder sind vom Auto oder dem Rad umgestiegen in den BerlKönig?

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  • Wenn man sich so die Webseite des BERLKÖNIGs betrachtet, stellt man fest, daß sich dieses Angebot überhaupt nicht von allen anderen Sharing-Projekten unterscheidet.


    Allerdings scheinen die Planer nicht berücksichtigt zu haben, daß diese Autos ja im NORMALEN Verkehr mitfahren müssen.
    DESHALB ist die Behauptung, so schnell zu sein wie die U-Bahn, wohl nur der Wunsch der Vater dieser Behauptung!



    Und ein weiterer eklatanter Nachteil, den aber bisher auch die Car-Sharing-Systeme wie Car2Go oder My Driver haben ist, daß es sich hier zunächst einmal NUR um den Innenstadtbereich handelt, wo ich eigentlich überhaupt so etwas gar nicht brauche!


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  • Wenn wir uns auf der Wenbseite von MyTaxi Match umsehen, kommen ja auch ein paar Fragen auf:


    1. Warum gibt es das System nur nachts?



    Die Antwort ist relativ einfach, weil die potentielle Klientel NUR NACHTS unterwegs ist. DAS weiß jeder GRT-Fahrer aus langjähriger Erfahrung, denn das Durchschnittsalter dieser Kunden dürfte irgendwo bei 25 oder knapp drüber liegen!



    Immerhin garantieren mir die Veranstalter eine Ersparnis von mindestens 30%, wenn ich alleine fahren 'muß'! Ob das auff Dauer so bleibt, steht natürlich irgendwo in den Sternen.
    Daß man MIT APP bezahlen muß, halte ich sogar für sehr gut, weil sonst Streitereien mit dem Fahrer vorprogrammiert sind, wer wann was zu zahlen hat.



    Und HIER scheint My Taxi etwas Nachholbedraf zu haben, was die Größe des Hamburger Stadtgebietes betrifft, denn mein Stadtteil Rahlstedt und viele andere mehr, ist da in den angegebenen Grenzen nicht mit drin, obwohl die ja behaupten, das GESAMTE Stadtgebiet abzudecken!?



    Und in Berlin ist das wie mit dem BerlKönig, denn auch hier soll der Abdeckungsbereicht nur im S-Bahn-Ring liegen, wo es sowieso eine ziemlich gute Verkehrsabdeckung gibt.


    Im DAS:


    Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
    Beitragvon SindSieFrei? » 01.05.2018, 16:31


    Aus Erfahrungsberichten von Kollegen würde ich sagen: Es wird kaum eine zusätzliche Fahrt generiert! Die Leute bestellen "match" und freuen sich, das sie alleine in der Taxe sitzen und doch nicht teilen müssen. Gefahren wären sie aber so oder so. So finanziert Daimler ihnen nur die Fahrt zum Dumpingpreis. Die generelle Nachfrage ist bei uns sehr schwach, bei MT schwach. Hier sind sie mittlerweile runter auf 30% Dumpingrabatt, klar, wenn kaum einer es nutzt, warum sollte man den FG Geld in den Allerwertesten blasen. Die Marktdurchdringung scheint also auch mit Kohle nicht zu funktionieren. Einzige Zielgruppe für mich sowieso per se: Junge Leute, denen es nachts egal ist, ob sie noch bei jemand anders mitfahren und einen kleinen Umweg nehmen. Alle Leute, die ich tagsüber fahre, wollen SCHNELL und direkt nach Hause. "Wenn ich schon Taxi fahre, dann muss ich nicht noch jemand neben mir haben, den ich nicht kenne." Einhelliger Grundtenor bei meinen FG.


    LG


    SSF ist ein überzeugter Hansa-Fahrer. Und der Hansa-Funk hat ja, sogar noch vor MT, ein Taxisharing angeboten (würde mich interessieren, wie DIE das im Kleingedruckten geregelt haben!?).


    Daß der typische Hansa-Kunde kein Taxi-Sharing will, war vorauszusehen. Das Ganze war nur ein Gag, um mal wieder positiv oin die Zeitungen zu kommen!
    Bei denen bestellt ja selbst über deren App 'taxi.eu' nahezu Niemand!
    Aber da ja, soweit ich weiß, auf dem Vermittlungsdisplay nicht angezeigt wird, ob die Tour über's Telefon oder über die App zustandegekommen ist, sind wir nur auf Vermutungen angewiesen.
    Der gute Schütte hat mir gegenüber mal behauptet, etwa 2% der Fahrten kämen über die APP, was mir realistisch zu sein scheint!


    PS: Meine Frage an den Hansa:


    WIE macht ihr das denn, wenn kein weiterer Gast zusteigt?
    Knöpft ihr dann dem hoffnungsfrohen Gast die gesamte Summe am Zielort ab?

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  • Die Behörde kann einen Testbetrieb genehmigen. Sie muß es aber nicht. Es gibt keinen einklagbaren Anspruch!


    Auch Berlin widerspricht sich selbst! Warum teurer als der Bus? Weil sonst der ÖPNV massenhaft Spontankunden verliert. Also wäre der ÖPNV mit Bus und Bahn gefährdet.


    Wenn der Preis aber unter Taxiniveau liegt, ist logischerweise auch das Taxi gefährdet. Somit also NICHT genehmigungsfähig.


    Außerdem handelt es sich nicht um eine Mitfahrgelegenheit (ridesharing) sondern um schnöden Mietwagenverkehr.


    Alles unter Taxiniveau ist entweder subventioniert oder illegal!


    Es geht lediglich darum, während des "Tests" das Taxengewerbe mittels Dumping zu ruinieren und auszulöschen. Nach 4 Jahren steht dann Moia als alleiniger Marktteilnehmer da. So zumindest der verbrecherische und menschenverachtende Plan der Täter. Es bliebe Hamburg garnichts anderes übrig, als dann Moia dauerhaft zu erlauben. Die Änderungen in den betreffenden Gesetzen (Lex Moia) wären nur Formsache.


    Danach werden die Preise weit über Taxiniveau steigen und nicht mehr regulierbar sein.

  • @Jörn


    ich finde da ist und bleibt ein enormer logischer Fehler in diesem ganzen Kram.

    Zitat

    Da es im Pflichtfahrgebiet keine Rabatte geben darf, muß, wie auch immer das gehen soll, der Fahrer den vollen Fahrpreis erhalten.


    Das wird immer so als selbstverständlich hingestellt und als sei es das einzig Wichtige, das der "heilige Fahrer" den vollen Betrag erhält. Das finde ich absolut 2. rangig.


    1. Argument : Wenn ich selbständiger Unternehmer bin, dann bin ich für meinen Laden und mein Geld selbst verantwortlich, okay ?!
    Wer sollte also daran Interesse haben, wenn ich zum Beispiel am Posten stehe, bald Schluß machen möchte, jemand kommt und will feilschen, und er will "fast" vor meine Haustür fahren.
    Wenn ich nun sage okay, ihm etwas "Rabatt" gebe, dann kann das wirtschaftlich besser sein für alle. Für mich, für ihn und auch für den Staat = Steuerkasse.
    Erkläre mir doch bitte, warum ich das trotzdem nicht darf. Also wem ich damit schaden könnte....


    2. Auch ein anderes Beispiel hatten wir schonmal. ich gewinne im Lotto, ich erbe, ich bekomme meine LV ausgezahlt... und fahre mal die ein oder andere alte Omi
    für deutlich weniger nach Hause. Gutes Werk sozusagen. Wen sollte das stören ? Und wen sollte es stören, wenn ich z.B den Taxameter voll durchlaufen lasse, aber Omi zahlt mir statt
    10,- eben nur 5,- €...?!


    3. Zwei Fremde oder auch zwei Bekannte fahren mit mir. Nach 30,- € steigt der Erste aus, und gibt mir von mir aus 30,- €. Der zweite fährt sagen wir mal 1 km weiter, und gibt mir die verbleibenden
    1,60 € oder sowas in der Art. Dann ist der zweite Fahrgast also praktisch rund 13 km gefahren - für 1,60,- € - gerecht ?


    4. Wenn Fahrgast 1 ausgestiegen ist, er mir Geld gibt, dann ist doch seine Fahrt zu Ende. Er ist nicht mehr da. Ich habe keinen Vertragspartner mehr - außer dem Verbliebenen.
    Also warum sollte das nicht eine neue Fahrt ( also inkl. Grundgebühr und der teureren Anfangs- Km ) darstellen ?!
    DENN : Der zweite Fahrgast bestimmt ab jetzt den Ablauf der Fahrt. Er könnte jetzt doch plötzlich ganz woanders hinwollen. Er ist also ab jetzt mein Vertragspartner, und ich "muß" das tun was er
    sagt. Dafür bezahlt er ja auch den Rest. NUR : Ohne GG und neuem KM Preis wäre das eindeutig ein Rabatt für ihn.



    neutral

  • Bert


    Zitat


    Die Behörde kann einen Testbetrieb genehmigen. Sie muß es aber nicht.


    Super !! So sehe ich das auch.


    Aber des weitern hast Du das mit den Preisen genannt. Auch klasse, weil diese "Mindest-Preisfestlegung" für MOIA ist absolut willkürlich und einseitig gewählt.


    Die Behörde hätte genauso gut begründen können, das der Preis genau in der Mitte zwischen HVV und Taxi liegen muß, ODER aber auch das er pro KM sogar genauso hoch sein muß wie beim Taxi ( > denn durch Fahrten mit Mehreren, was ja schließlich Ziel sein soll, wäre er dann für den einzelnen immer noch billiger... ).
    Auch das kann man beides sogar noch besser begründen, insofern ist diese Preisfestlegung absolut "frei", heißt: Willkürlich.


    Ganz davon abgesehen, das MOIA dem Taxigewerbe charakterlich durch seine Art der Individualbeförderung, Fahrzeugart und nur Bedarfsfahrten sehr sehr viel näher kommt, als dem HVV.
    Also läge es eigentlich auf der Hand, auch eine Preisfestsetzung sehr viel eher an Taxenpreisen zu orientieren, als am charakterlich sehr viel ferneren HVV.


    Das eine U-Bahn mit 500 Plätzen oder ein HVV Bus mit 60-70 Plätzen natürlich weniger nehmen kann als ein kleines Fahrzeug ist klar.
    Taxen haben i.d.R. 4 Plätze für Gäste, MOIA 6..... das ist ziemlich eng beinander im Vergleich zu hunderten von Plätzen in Bussen und Bahnen.


    D.h. auch hier wäre die Behörde in der Lage gewesen, WENN schon MOIA, DANN aber nur zu einigermaßen akzeptablen Preisen in Bezug auf deren Konkurrenz die Sache zu genehmigen.


    neutral

  • Lieber neutral!


    DU kannst überhaupt keinen Rabatt gewähren, was dir klar sein sollte, denn du hast als Taxiunternehmer die Bedingungen, die nun mal für Taxis gelten, akzeptiert.
    Und DA steht festgeschrieben, daß es NUR Transporte nach den herrschenden Gebühren geben kann und DARF!


    DU darfst ja noch nicht einmal einen Gutschein ausgeben, so nach dem Motto: Wenn Sie 10 Fahrten mit mir gemacht haben, bekommen Sie eine Fahrt frei!


    Aber die Zentrale, der du eventuell angeschlossen sein könntest, könnte deinem Gast einen Rabatt geben, wenn dieser nur oder wenigstens oft mit eben dieser fährt.
    Allerdings MUSS sie DIR den vollen Fahrpreis erstatten!


    DAS ist ja der kleine aber feine Unterschied zwischen einem Unternehmer und einer Taxenvermittlungseinrichtung!
    Natürlich könnte auch Coca Cola oder McDoff deine Fahrten sponsern, aber NICHT DU!


    PS: Und dein Beispiel mit den zwei Gästen, von denen der eine zwar vorher aussteigt, aber nahezu den vollen Preis zahlt.
    WO soll da das Problem liegen?
    Er weiß, ddaß er das tut und stimmt den anderen Gast freudig.
    Außerdem hätte er dir dann schon vorher gesagt, daß er die Kosten übernimmt, oder aber, und das wäre legal, er hätte deutlich gesagt: 20 Euro sind mein Preisanteil und 10 Trinkgeld!
    Hat er aber in deinem Beispiel nicht getan.


    Und nun konstruiere nicht immer realitätsferne Beispiele, die für dich und die Taxis nun mal nicht gelten!
    Das ist nur dumm und unglaubwürdig.


    PPS: Und zu Bert: MOIA hat einen Genehmigungsanspruch für 4 Jahre. Was DANACH geschieht, ist eine andere Frage!
    Die SMARTies wären auch genehmigt worden, allerdings hatte Herr Huber damals glasklar erkannt, daß er sich Krieg ins Hamburger Gewerbe holen würde!
    Und er war schlau genug, das dann doch lieber nicht zu tun.
    Warum damals der Autoruf nicht geklagt hat, weiß ich nicht?

    PPS: Niedlich finde ich, daß weder Bert noch neutral zu den Punkten Stellungs nehmen, die mir die Dame genannt hat, und die ja durchaus kritisch genannt werden können.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Was mich noch interessieren würde:
    Braucht Moia überhaupt eine Mietwagenkonzession ?
    Der Betrieb liesse sich doch auch mit einer 'Konzession neuer Art' verwirklichen. Sie müsste dann halt definiert werden.

  • @Jörn


    1. Welche kritischen Punkte meinst Du genau ? Habe da ehrlich gesagt keine gefunden.



    2. Wenn Coca Cola oder Palmolive mich "sponsern" dürfen in Form von Rabatten, warum dann nicht auch meine Mutter, ein Freund oder sonst wer ?
    Ich schreibe meine Touren genau auf, abzgl. der gewährten Rabatte, und jemand von denen erstattet mir die einmal wöchentlich die Differenz.


    Im Übrigen waren meine Beispiele keine konstruierten Beispiele, sondern das ist (fast) Alltag.


    Aber nehmen wir ein anderes Beispiel, sehr einfach. Alles andere als science-fiction:
    Wir nehmen mal an Du bist ein EWU.


    Ein Fahrgast fährt mit Dir vom Posten nach Hause, das Taxameter zeigt genau 27,- € an. Er gibt Dir 30,- €. Alles super, alles sehr simpel.
    Nächsten Tag aber kommt er wieder, will gleiche Strecke, er wühlt in den Taschen und sagt: "Mist, ich habe nur noch 25,- € dabei. Würden Sie mich trotzdem nach Hause fahren ?"


    Nun bitte stellt sich mir die Frage, was Du machen würdest. Gestern hat er Dir 3,- € mehr gegeben als nötig. Das war ja sehr nett von ihm. ( Als EWU mußt Du die ja sogar versteuern.)
    Nun kannst Du Dir doch innerlich sagen: "Okay, die 3,- € von gestern, und die 25,- € die ich heute kriegen würde sind zusammen immer noch mehr als Tarif, nämlich 27,50 € pro Tour."
    Wo ist also das Problem ?
    Und warum soll nett sein auch immer nur eine Einbahnstraße sein, Du denkst Dir die dann eben von Deinem gestrigen Trinkgeld einfach mal 2,- € wieder weg, als hättest Du sie nie bekommen, und sagst ihm: " Okay, kein Thema, ich mache die Uhr dann bei 25,- € aus."


    Was nun ? Hättest Du jetzt schlaflose Nächte, weil Du ein Verbrecher sein könntest ?


    neutral

  • Wenn das bei dir 'gängige Praxis' ist, läßt mich das nachdenklich werden, deckt sich aber mit der Gesamtsituation unseres Gewerbes.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • An sivas:


    Im Gegensatz zum TAXI gibt es bei Mietwagen nahezu keine Bedingungen.


    Sie brauchen, wenn sie, wie zB MOIA oder My Driver auch keinen geeichten Wegstreckenzähler, weil alle Fahrten bargeldlos einhergehen!
    In Hamburg gab es von ca. 350 Mietwagen nur etwa 10, die einen Wegstreckenzähler hatten!


    IKEA hat mal etwas Ähnliches mit dem 'Sofa-Taxi' versucht (Taxi ist KEIN geschützter Begriff, deshalb zB 'Pizza-Taxi' etc.).
    Da aber die Kunden fast immer bar bezahlten wollten, um sich und ihre Sachen nach Hause fahren zu lassen, brauchten die Wagen einen WZ!
    Schon nach kurzer Zeit wurde dieser Versuch wieder eingestellt!



    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
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    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • @Jörn


    Leute sind immer und fahren auch immer noch mal mit anderen zusammen. Das ist Alltag.
    Manchmal ist die Bezahlung sehr merkwürdig - auch das ist Alltag.

    Mal zahlt einer die Strecke bis wo er gefahren ist ganz, und der Verbleibende nur noch den Rest. Dabei könnte man auch durchaus sagen, die Fahrt des Ersten der Aussteigt, also sein Geschäft mit mir ist damit beendet. Mit seiner Bezahlung und seinem Aussteigen ist diese seine Fahrt zuende. Und der verbleibende geht mit mir ein neues Geschäft ein = Uhr aus, Uhr wieder an und weiter gehts...


    Wieder andere zahlen die Hälfte der Strecke die sie drinnen saßen ( logischer, weil daran hat der andere ja auch einen hälftigen Anteil )
    Andere versuchen auch die Hälfte der gesamten Strecke zu schätzen und geben dann davon die Hälfte, auch witzig, weil das macht gar keinen Sinn.
    Andere geben Dir das Geld. Andere geben ihrem Kumpel das Geld....


    Alles Alltag Jörn, alles.


    neutral