Anwort des Senats vom " 06.02.2018" !!!!!zum Thema MOIA....

  • MOIA ist da!

    ...Genehmigungsfreier Start im 4.ten Quartal 2018!!!!




    Meine Güte wie peinlich ist das denn nun schon wieder. Da schreibt dieser selbsternannte Hamburger Verbandsvorstand (HVV) eigenmächtig und ohne Sinn und Verstand
    doch tatsächlich den Hamburger Senator an,
    obwohl alle zugelassenen Verbände des Hamburger Taxigewerbes seit Februar 2018 lange involviert und beteiligt sind.
    (Diese Peinliche Anfrage erspare ich Euch. Geistert weiter im Internet... wer suche der finde..)


    ...Unglaublich?...Nee, wahr! :thumbsup:


    Hier nun die lange öffentlich bekannten Antworten des Senats zum Thema!
    Zitat der Kleinen Anfrage:


    Wer wurde am Konzessions-Erteilungsverfahren beteiligt?
    Zu dem Antrag auf Genehmigung wurden von der Genehmigungsbehörde nach § 14 Personenbeförderungsgesetz die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg, die in Hamburg vertretenen Verbände des Taxen- und Mietwagenverkehrs sowie die TaxiVermittlungszentralen, ein Unternehmen, das sogenannte Shuttle-Verkehre in Hamburg betreibt, die Handelskammer und die Gewerkschaft ver.di sowie die Bezirksämter, die Behörde für Inneres und Sport und Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs angehört. 7


    und weiter...
    Warum hat der Senat die Bürgerschaft bisher nicht eingebunden?
    Im Genehmigungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz ist keine Beteiligung von Landesparlamenten vorgesehen.



    Natürlich nicht! Hier geht es um öffentliche soziale und ökologische Interessen für die keine Haushaltsmittel verwendet werden müßen!


    Hier gehts zur inzwischen erledigten, uralten KLeinen Anfrage der FDP vom FEBRUAR 2018...
    https://www.buergerschaft-hh.d…k/dokument/61104/moia.pdf

  • Der Hamburger Senat kann einbinden wen er will, dieses Konglomerat von Interessensvertretern kann deswegen noch lange keine Bundesgesetze aushebeln.
    Bundesgesetz ist, dass Mietwagen keine Taxirechte beschneiden dürfen. In dem Moment, wo Mietwagen-Verhaltensregeln, die entwickelt wurden, um den Taxen ihre Sonderrechte sicherzustellen, ausgesetzt werden, liegt unrechtmässiges Tun vor.

  • Das Bundesgesetz zum starten für MOIA wurde natürlich berücksichtigt.


    DENN


    "MOIA benötigt für dieses Konzept zum testen keine Genehmigung"


    Der Test startet im 4.Quartal....
    PUNKT!


    Die Frage lautet viel mehr....
    Wann kümmert Ihr Euch um Eure Zukunft?

  • Lieber sivas:


    Die Mietwagen haben vom ersten Tag ihrer Schaffung bis heute sich NOCH NIE an irgendwelche Gesetze gehalten!


    DIE haben VON ANFANG AN immer im Bereich der Taxen gewildert und diesen damit geschadet!


    Die Schlimmsten sind die noch nicht einmal angemeldeten und konzessionierten Hotelshuttles, die den Taxen erhebliche Mengen von Fahrten wegnehmen, vor allem die lukrativen.
    Die werden vom Hersteller gesponsert (ist ja eine Art Werbung bei der finanzkräftigen Klientel) und haben Fahrer, die keinen P-Schein haben und brauchen.




    Da verhält sich MOIA doch sehr korrekt und gesetzeskonform, denn alle Fahrer werden P-Scheine haben.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

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  • Wann kümmert Ihr Euch um Eure Zukunft ?

    Ein früherer Chef hat immer gesagt: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ... ja, haben Sie das noch nicht ? Sie hatten doch das ganze Jahr Zeit dafür ...
    Wenn er noch lebte, würde er jetzt sagen: Rente ... ist die zu gering ? Sie hatten doch das ganze Leben Zeit dafür ...

  • Lieber Jörn,


    Mietwagen waren zuerst da, anfangs waren es wohl Pferdedroschken, nicht jeder konnte sich eine zulegen.


    Weil die aber nicht alle Fahrten und zu jeder Zeit machen wollten, hat man später mit der Motorisierung die Taxis erschaffen. Sie wurden verpflichtet, all das zu fahren, wozu sich die Mietwagenfahrer zu fein waren.
    Dafür hat man ihnen Sonderrechte eingeräumt. Da diese aber nicht geeignet waren, Mietwagenfahrer als Taxifahrer zu gewinnen, hat man die Rechte der Mietwagenfahrer beschnitten. Plötzlich wollten alle Taxifahrer werden.
    Mittlerweile sind das aber sooo viele geworden, dass sich die Sonderrechte nicht mehr lohnen. Zudem kontrolliert keiner, dass die Mietwagenfahrer ihre beschnittenen Rechte nicht doch ausüben.


    Was also tun ?


    Bei Moia beschneidet man schon gar keine Rechte mehr, sie dürfen Alles ! - sogar für umsonst fahren.


    Grüße aus Südhessen
    Dieter

  • Auch bei den Droschken waren Fahrzeuge, die gegen Geld auf der Straße angeheuert wurden vor den Fahrzeugen da, die nur aus einem Gefühl von Luxus etc. gemietet wurden.
    Von Privatkutschen abgesehen.


    Allerdings besaßen diese zwar schon vorgegebene Tarife (sogar die Sänftenträger hatten schon solche!), aber es gab derart viel Betrug, daß die Erfindung des 'Taxametre' in Frankreich eine große Erleichterung unter den Kunden hervorrief.
    Und es setzte sich auch umgehend weltweit durch.


    Gefährte (auch die Pferdekutschen hatten schon Taxameter), die ein solches Gerät hatten, wurden schnell kurz 'Taxi' genannt.





    Im Verkehrsmuseum in Dresden hängte diese Tarifordnung für Sänftenträger:





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  • @Jörn


    MOIA schreibt ( antwortet) auf seiner facebook Seite, das sie 2019 auch in Hamburg sein werden.


    Interessant dabei ist, das sie noch nicht einmal in Hannover mit elektro Wagen fahren, sondern mit 08/15 VW Bussen ( welch´mega Innovation...)
    Also diese Augenwäscherei von wegen ultra Bio und mega Elektrisch läßt dann doch auf sich warten...
    Von autonomen wagen ganz zu schweigen. Da vergehen noch so einige Jahre.
    Trotzdem reicht es scheinbar nur davon zu schwärmen, um diese Umweltfanatiker zu blenden.


    Aber noch interessanter ist, das sie ganz fest davon ausgehen, das sie hier in HH starten werden. Keine Zweifel.
    Bedeutet doch nichts anderes, das hinter den Kulissen schon wieder alles "geregelt" wurde, und jede öffentliche Diskussion
    darüber nur noch eine Farce ist.
    Sonst hätten sie ja geschrieben: "Wir möchten gerne..." oder: "Wir hoffen das wir 2019 auch in HH anfangen können...."


    Und das die "Verbindungswege" zwischen VW und den Politkern in Hannover besonders kurz sind ist ja auch klar, wenn VW immerhin zu 20 % Niedersachsen gehört, und der
    dortige Witschaftsminister Althusman bei VW im Aufsichtsrat sitzt... da wird sowas bei ´ner Tasse Kaffe ganz nebenbei entschieden......also Demokratie ist schon ein seltsames Spiel...


    neutral

  • Was das Kungeln hinter verschlossenen Türen betrifft, so magst du recht haben, zumal Hannover in Niedersachsen liegt.


    Aber wenn MOIA die Konzen in Hamburg beantragt, hat die Behörde KEINE CHANCE, dieses abzulehnen!
    Sie MUSS das genehmigen!


    Auch bisher wurden überall in dieser unserer Republik Mietwagenkonzen gleich in großen Bündeln genehmigt.
    50 bis 100 Stück waren keine Seltenheit.
    Ob der Unternehmer diese dann auch nutzt, ist seine Sache.


    Ich habe ziemlich lange mit Herrn Meyenborg darüber am Telefon gesprochen.
    DU sicherlich nicht!

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  • @Jörn


    Die Behörde muß überhaupt nichts. Ich weiß nicht wo Du diese Erkenntnis her hast. ( erläutere das doch bitte einmal wo sowas steht, das eine Behörde "muß".... )


    Sie KANN neue Verkehrsmodelle zur Erprobung zulassen. Da wir ja in Deutschland leben, also dem Land der Dichter und Denker, sollten wir solche groben grammatikalischen Fehler also nicht machen und Worte wie müssen und können verwechseln. Dieser Erprobungszeitraum ist außerdem begrenzt und darf nicht verlängert werden.
    Wer also E-Autos in Aussicht stellt, der sollte auch innerhalb dieser Zeit damit aufwarten können.... Vollmundigkeit oder Hype-Ausnutzung zählen da nicht.


    Gleichzeitig stellt sich dabei aber auch die Frage, inwieweit die Behörde diese Erprobung begleiten muß wenn sie sie zuläßt, d.h. kontrolliert, beobachtet, überprüft, ggf. Maßnahmen vollzieht sollte es nicht "funktionieren"... ?!
    Inwieweit die Behörde Veranlassungen treffen muß, falls das Taxengewerbe dadurch erhebliche Einbußen hätte, welche sogar den Bestand des Taxengewerbes gefährden könnte sollte auch
    mal geklärt werden. Ich hoffe es ist es.


    Alles das sind Fragen.... hat Herr Meyenborg Dir das auch alles erklärt ?


    Wer mit Autos Menschen transportiert - ganz besonders dann wenn es sich um bisher noch nicht dagewesene Modelle handelt - braucht die Zustimmung und das Okay von der
    Verkehrsgewerbe Aufsicht. Das Wort sagt es also schon, sonst wäre diese Behörde ja auch ab morgen überflüssig, wenn da jeder machen könnte was er will.


    Eine Behörde muß also abwägen, welche Folgen ihre Entscheidungen haben kann, die sie freiwillig zuläßt....


    Und bevor Du wieder rum pöbelst, weil Dir meine Ansicht nicht paßt, lese zweimal und erkläre Deine Sichtweise.
    Argumente oder auch Gegenargumente wären dabei hilfreich


    neutral

  • Jörn,


    1. mein historischer Rückblick war wohl etwas frei erfunden, es hätte sich aber durchaus so abspielen können. Zumindest werden die heutigen Spielregeln dadurch verständlicher.


    2. Wenn Moia 1.000 Mietwagenkonzessionen beantragt, muss Hamburg diesem Begehren entsprechen.


    Moia möchte aber keine herkömmlichen Konzessionen, sondern welche mit Ausnahmegenehmigungen. Die Ausnahmen betreffen das Anerkennen von bestehenden Schutzvorschriften, erlassen zugunsten von Wettbewerbern, im vorliegenden Fall von Taxis.


    Die Stadt Hamburg hat nicht die Erteilung der Konzessionen auf Rechtmässigkeit hin zu prüfen, sondern die Erteilung der Ausnahmegenehmigung in Bezug auf Vereinbarkeit mit dem aktuell gültigen PBefG. Hier kommt besonders die für Mietwagen vorgegebene Rückkehrpflicht zum tragen. Wenn taxiähnliche Dienste durchgeführt werden sollen, ist auch die Auswirkung auf den Taximarkt zu beachten, da dieser Markt besonderen Schutz geniesst. Diesbezüglich habe ich noch keine Stellungnahmen der Behörde zur Kenntnis genommen.


    SGM,


    ich bezweifle, dass bestehende Gesetze bei der Erteilung notwendiger Ausnahmegenehmigungen genügend berücksichtigt wurden.
    Allein die Ankündigung, zu geringsten Preisen fahren zu wollen, widerspricht jeglichem Tarifgedanken. Der Tarif ist jedoch wichtiger Bestandteil des ÖPNV.
    Während der Einführungsphase kann man mal mit 50%'igem Preisvorteil für einen oder mehrere kurze Zeiträume agieren (siehe myTaxi), aber doch nicht während des gesamten 4-jährigen Erprobungszeitraumes !

  • SGM, Dein Link funktioniert nicht (mehr).
    .
    .
    scheint wohl doch zu funktionieren. Da wird aber kein Dokument geöffnet, sondern es wird runtergeladen, kann dann unter 'downloads' auf'm PC lokalisiert und geöffnet werden.

  • Der Test scheint wohl genehmigungsfrei zu starten, also ohne irgendwelche Konzessionen.
    Deshalb dürfen sie -wie eine Privatperson- Fahrdienstleistungen 'zum Nulltarif' anbieten.


    Moia als Heilsbringer des individuellen Personenverkehres. ... als ob die etwas gutzumachen hätten ...


    Uber-Pop ist problemlos möglich, wenn nur Fahrpreise in Höhe der Selbstkosten verlangt werden.
    Davon macht Moia Gebrauch, Moia-Pop sozusagen.

  • Wie sieht das in Hannover aus ?
    Hat Moia da für seine Fahrzeuge irgendwelche Personenbeförderungskonzessionen ?
    Oder agieren die da auch als Privatperson - ohne Gewinnabsicht ?


    Will man Moia beikommen, geht das nur über die Regeln des Straßenverkehres. 'Sinnloses Umherfahren' vielleicht ?

  • Moia braucht auf alle Fälle eine Personenbeförderungskonzession - weil sie gewerblich handeln.
    Das Versuchslabor mit 'kostenlosen' Transporten ist Teil des Gewerbes.

  • sivas


    Nochmal für die Kleinen:


    Der VW Konzern gehört zu 20% dem Land Niedersachsen. Die Politiker dort sitzen dort - ausgewählte natürlich - als Aufsichtsratsmitglieder bei VW.
    Was meinst Du denn was passiert, wenn dieser Vorschlag von Moia kommt in Hannover fahren zu wollen ?!


    Da wird mal locker beim Abendessen geschnackt, und dann gibts die Anweisung an die entsprechenden Beamten von ganz Oben, das MOIA ab dann und dann los fährt.
    Der Beamte der da nach einer Genehmigung ruft, darf demnächst Mülltonnen reinigen.... mannno.
    Was meinst du wohl warum die nicht in München angefangen haben ?!



    neutral