Hallo zusammen!
habe gelesen, daß hier Leute sind, die sich nicht nur oberflächlich mit den Gesetzen des Taxigewerbes auseinandersetzen. Ich möchte mal von unserer Situation kurz berichten und bin auf Meinungen gespannt.
Wir haben in einer ländlichen Gemeinde ein Unternehmen mit 7 Taxen. Bislang mit Monopol weil es mal hieß, uns hätte man 7 Konzessionen schon nicht erlauben dürfen, viel zu viel für die Region. Trotz dieser Aussage und obwohl wir wochentags oft nur Arbeit für 3-4 gleichzeitig haben und bislang damit alle Dörfer drumherum abgedeckt haben, hat die Kreisverwaltung im Nachbardorf (2 km) noch eine Konzession vergeben. Dort ist tot. So weit so gut. Nicht tragisch.
Alle lukrativen Weinfeste spielen sich in unserem, dem größten der Verbandsgemeinde, Ort ab, wo wir dann über Sommer die Chance auf mehr Umsatz haben. Wir haben keinen offiziellen Taxistand! Wird auch nicht genehmigt. Is schon komisch, daß wir nur auf Anruf fahren dürften wie Mietwagen. Ist für uns aber nicht schlimm, da es uns schon lange gibt, da kennt man sich sowieso.
Zum letzten Fest (Mai)hat der neue Unternehmer eine 3-Tages-Konzession für unsere Betriebssitzgemeinde bekommen und stand mit brennendem Vogel ständig mal hier, mal dort bereit. Irgendwo im Ort. Bevor wir wussten, dass er das konzessioniert hat, hab ich mich telefonisch beschwert.Hörer aufgeknallt...auch keine Art, aber seis drum. Laut PBFG ist das beleuchtete Schild und Aufnahme von Fahrgästen ohne Bestellung doch nur in der eigenen Betriebssitzgemeide erlaubt? In der Tarifordnung steht, dass Bereitstellung nur auf offiziellen Halteplätzen erlaubt ist. Für welchen Platz hat er dann die Genehmigung bekommen? Gibt ja keinen. Das ist doch Wilderei mit Behördenunterstützung oder?
Sind ja normal sogar dankbar um "Wilderer" von ausserhalb. Die kommen aber nur in Spitzenzeiten (Sa-nachts), wo es sich lohnt und wir es eh nicht schaffen. So reguliert sich Markt manchmal selbst. Anrufende Gäste, die wir holen wollten, waren hier aber einfach weg an den ohnehin sehr ruhigen Tagen. Wenn jetzt jeder ohne Grundlage überall tagesweise Konzessionen irgendwo bekommt (auf Wunsch) kann ich das theoretisch in seinem Dorf oder sonstwo im Landkreis (und der ist groß!)auch beantragen? Wenn bei uns nix los ist, (mit allen 7?)per Genehmigung in anderen Orten?
Darf eine KV die bestehende Gesetze einfach aufheben und die Pflichtfahrgebiete tagesweise umbestimmen? Vor allem dauert das nicht lange, bis das Andere spitz kriegen (und sich der Neuunternehmer dadurch unverhältnismäßig vergrößert, obwohl er sich eigentlich ein Dörfchen ausgesucht hatte, wo nix ist). Von dem abgesehen, daß es keinen offiziellen Taxistand gibt. Ich verstehs nicht. Will KV temporäres Wunschpflichtfahrgebiet jetzt jedem gewähren, der auf der Matte steht. Das gäbe Chaos im Landkreis. Jeder überall wo er will?
Das macht der Herr von der KV so ähnlich nicht nur in unserem Ort. In der nächsten Kleinstadt lässt er zu, daß Mietwagen, die anfragen, ein Taxischild aufs Dach schrauben und sich auf dem Taxistand bereit stellen dürfen an jedem kleinen Fest. Ist das nicht verarsche an den Fahrgästen? Jeder glaubt, daß wären Taxen. Wo ist da der Verbraucherschutz? Sind eigentlich Gewerbebetriebe zur Ergänzung. Haben keinen Taxameter, absolute Preisfreiheit aber die Vorteile wie die preisgebundenen Taxen. Und die Rückkehrpflicht wird dadurch behördenseits einfach aufgehoben. Die, die sich diese Unterscheidung haben einfallen lassen, sind ja nicht blöd. Das macht ja Sinn. Zeigt ja die Taxigeschichte von Berlin, wo damals noch unreguliert das Vollchaos im Gewerbe war und nur noch verarmte, abgehalfterte Droschker da waren.
Letztens stand auf die Weise 11 Autos am Stand bei Arbeit für 4. Die können doch alle fahren bei viel Bedarf. Im Handyzeitalter rufen die Leute doch an. Aber das Hinstellen? Für was?
Egal, ob man jetzt für oder gegen gesetzliche Regulierung der Branche ist, die Frage ist, wie weit darf eine Behörde gehen und oft regelmäßig selbst eine Deregulierung vornehmen, also mehrere Gesetze einfach aufheben nach Lust und Laune? Müssen die das nicht begründen? Die Gesetze des PBFG sind doch übergeordnet? Kann da ein Einzelner Beamter in einem Landkreis wirklich einfach das PBFG und seine eigene Tarifordnung zeitweise einfach für ungültig erklären? Kompetenzüberschreitung?
Vielleicht weiß jemand was?
Viele Grüße
Antenne