Örtliche Behörden weichen PBFG+Tarifordnung mit ständigen Ausnahmeregelungen auf

  • Hallo zusammen!
    habe gelesen, daß hier Leute sind, die sich nicht nur oberflächlich mit den Gesetzen des Taxigewerbes auseinandersetzen. Ich möchte mal von unserer Situation kurz berichten und bin auf Meinungen gespannt.


    Wir haben in einer ländlichen Gemeinde ein Unternehmen mit 7 Taxen. Bislang mit Monopol weil es mal hieß, uns hätte man 7 Konzessionen schon nicht erlauben dürfen, viel zu viel für die Region. Trotz dieser Aussage und obwohl wir wochentags oft nur Arbeit für 3-4 gleichzeitig haben und bislang damit alle Dörfer drumherum abgedeckt haben, hat die Kreisverwaltung im Nachbardorf (2 km) noch eine Konzession vergeben. Dort ist tot. So weit so gut. Nicht tragisch.


    Alle lukrativen Weinfeste spielen sich in unserem, dem größten der Verbandsgemeinde, Ort ab, wo wir dann über Sommer die Chance auf mehr Umsatz haben. Wir haben keinen offiziellen Taxistand! Wird auch nicht genehmigt. Is schon komisch, daß wir nur auf Anruf fahren dürften wie Mietwagen. Ist für uns aber nicht schlimm, da es uns schon lange gibt, da kennt man sich sowieso.


    Zum letzten Fest (Mai)hat der neue Unternehmer eine 3-Tages-Konzession für unsere Betriebssitzgemeinde bekommen und stand mit brennendem Vogel ständig mal hier, mal dort bereit. Irgendwo im Ort. Bevor wir wussten, dass er das konzessioniert hat, hab ich mich telefonisch beschwert.Hörer aufgeknallt...auch keine Art, aber seis drum. Laut PBFG ist das beleuchtete Schild und Aufnahme von Fahrgästen ohne Bestellung doch nur in der eigenen Betriebssitzgemeide erlaubt? In der Tarifordnung steht, dass Bereitstellung nur auf offiziellen Halteplätzen erlaubt ist. Für welchen Platz hat er dann die Genehmigung bekommen? Gibt ja keinen. Das ist doch Wilderei mit Behördenunterstützung oder?


    Sind ja normal sogar dankbar um "Wilderer" von ausserhalb. Die kommen aber nur in Spitzenzeiten (Sa-nachts), wo es sich lohnt und wir es eh nicht schaffen. So reguliert sich Markt manchmal selbst. Anrufende Gäste, die wir holen wollten, waren hier aber einfach weg an den ohnehin sehr ruhigen Tagen. Wenn jetzt jeder ohne Grundlage überall tagesweise Konzessionen irgendwo bekommt (auf Wunsch) kann ich das theoretisch in seinem Dorf oder sonstwo im Landkreis (und der ist groß!)auch beantragen? Wenn bei uns nix los ist, (mit allen 7?)per Genehmigung in anderen Orten?


    Darf eine KV die bestehende Gesetze einfach aufheben und die Pflichtfahrgebiete tagesweise umbestimmen? Vor allem dauert das nicht lange, bis das Andere spitz kriegen (und sich der Neuunternehmer dadurch unverhältnismäßig vergrößert, obwohl er sich eigentlich ein Dörfchen ausgesucht hatte, wo nix ist). Von dem abgesehen, daß es keinen offiziellen Taxistand gibt. Ich verstehs nicht. Will KV temporäres Wunschpflichtfahrgebiet jetzt jedem gewähren, der auf der Matte steht. Das gäbe Chaos im Landkreis. Jeder überall wo er will?


    Das macht der Herr von der KV so ähnlich nicht nur in unserem Ort. In der nächsten Kleinstadt lässt er zu, daß Mietwagen, die anfragen, ein Taxischild aufs Dach schrauben und sich auf dem Taxistand bereit stellen dürfen an jedem kleinen Fest. Ist das nicht verarsche an den Fahrgästen? Jeder glaubt, daß wären Taxen. Wo ist da der Verbraucherschutz? Sind eigentlich Gewerbebetriebe zur Ergänzung. Haben keinen Taxameter, absolute Preisfreiheit aber die Vorteile wie die preisgebundenen Taxen. Und die Rückkehrpflicht wird dadurch behördenseits einfach aufgehoben. Die, die sich diese Unterscheidung haben einfallen lassen, sind ja nicht blöd. Das macht ja Sinn. Zeigt ja die Taxigeschichte von Berlin, wo damals noch unreguliert das Vollchaos im Gewerbe war und nur noch verarmte, abgehalfterte Droschker da waren.


    Letztens stand auf die Weise 11 Autos am Stand bei Arbeit für 4. Die können doch alle fahren bei viel Bedarf. Im Handyzeitalter rufen die Leute doch an. Aber das Hinstellen? Für was?


    Egal, ob man jetzt für oder gegen gesetzliche Regulierung der Branche ist, die Frage ist, wie weit darf eine Behörde gehen und oft regelmäßig selbst eine Deregulierung vornehmen, also mehrere Gesetze einfach aufheben nach Lust und Laune? Müssen die das nicht begründen? Die Gesetze des PBFG sind doch übergeordnet? Kann da ein Einzelner Beamter in einem Landkreis wirklich einfach das PBFG und seine eigene Tarifordnung zeitweise einfach für ungültig erklären? Kompetenzüberschreitung?


    Vielleicht weiß jemand was?
    Viele Grüße
    Antenne

  • Hi Antenne,
    wenn Du meinst, dass sich eine Gemeinde nicht an geltendes Recht hält, geh einfach mal zur Kommunalaufsicht und trage Deine Bedenken vor. Die Leute dort sind echt fit !

  • Hallo Sivas,
    was ist das genau? Hab schon überlegt, wohin man sich wenden kann. Glaub IHK oder Verband wird nichts bringen. Der, um den es geht ist bei der Kreisverwaltung, zuständig für Taxen im gesamten Kreis. Also nicht Stadt oder Gemeinde. Das ist hier schon die übergeordnete Genehmigungsbehörde. Ich müsste Chef vom Chef finden. Jedenfalls muss man da relativ schnell vorgehen mit dem, was er losgetreten hat. Ich werde vllt. direkt dort schriftlich Beschwerde einreichen. Wenns jetzt keine Pflichfahrgebiete mehr gibt und überall 50 Taxen mehr stehen können braucht man die ganze Regulierung nicht mehr. Über einen offenen Markt und Fallenlassen von konzessionierten Gebieten kann man geteilter Meinung sein. Bei uns speziell wäre das ruinös.


    Gruß
    Antenne

  • Zunächst einmal würde es mich interessieren, wie groß denn dein Pflichtfahrgebiet ist?
    Das wird ja wohl kaum nur ein einziges Dorf sein, oder?


    Wenn es bei euch keine Taxistände gibt, scheint man es hinzunehmen, wenn sich die Wagen überall aufstellen, immer vorausgesetzt, daß der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.


    Weiterhin scheinen mit Konzessionen, die FÜR 3 TAGE ausgestellt werden, nicht wirklich zum PBefG passen!


    Es muß ja bei euch eine Stelle Geben, die für diese Erlaubnisse zuständig ist.
    DORT würde ich zunächst einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Hallo Joern,
    unser Pflichtfahrgebiet ist tatsächlich 13,6 Quadtratkilometer "groß" und umfasst 5000 Einwohner. Deshalb hat der Herr ja schon an seinen Vor-vorgänger Vorwürfe gemacht, hier (kam im laufe von 40 Jahren immer mal eine dazu. Glaub #7 vor ca. 25 Jahren) überhaupt 7 Taxen zu genehmigen. Hätte er nicht gemacht, war die Aussage. Wir hatten seit da jedoch auch alle Dörfer der Umgebung abgedeckt, da es hier nirgends Taxiunternehmen gibt. Darauf haben wir uns mengenmäßig eingestellt und auf diverse Feste.

  • sich in diesem Ort irgendwo aufzustellen ist relativ sinnlos. Da kann man auch in der Garage bleiben. Die Leute rufen einfach an. Wir hatten vor 20 Jahren an einem zentralen Punkt ein Schild mit unserer Telefonnumer aufgestellt, auch am Bahnhof. Der "Neue" hat mit Foto der Verbandsgemeinde angezeigt, daß dies nicht rechtens sei: Schild musste weg. Am Bahnhof gehts, weil Bahngelände. Sich ohne Zuruf an den Mini-Bahnhof stellen machen wir manchmal, aber kommt nicht viel rum. Fahren halt auf Telefon und tagsüber fast nur Krankenfahrten. Außer an solchen Festen im Ort, da gibts halt zentrale Punkte, wo wir auch mal stehen. Jetzt kam halt noch einer dazu; Wer weiß wie viele bald noch. An seinem Pflichtfahrgebiet haben wir gar kein Interesse. Da ist nicht viel los. Wenn er sich das aussucht, soll er doch auch dort bleiben :fluchen:

  • Wo ist die Kommunalaufsicht angesiedelt ? > Bei der Landesverwaltung.


    In Hessen bei den Regierungspräsidien
    In Nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen


    Für die Stadt Düsseldorf ist z.B. zuständig:
    Bezirksregierung Düsseldorf
    Dezernat 25 - Verkehr
    Am Bonneshof 35
    40474 Düsseldorf
    http://www.brd.nrw.de

  • Noch was zum Pflichtfahrgebiet:


    Eigentlich gibt es ein solches Konstrukt gar nicht, es gibt lediglich ein Tarifgebiet.
    Die dazu befugte Verwaltung (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land) gibt für eine von ihr beschriebene Fläche einen Tarif vor. Sie kann innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für mehrere verschiedene Flächen mehrere verschiedene Tarife vorgeben.
    Für jedes innerhalb der jeweiligen Fläche seinen Betriebssitz habende Taxiunternehmen wird damit ein Tarif vorgegeben. Diese Fläche wird damit automatisch zum Pflichtfahrgebiet.
    Es wird die Tariffläche definiert, nicht die Fläche des Pflichtfahrgebietes.


    Das Bereitstellen (zum Zwecke der sofortigen Fahrgastaufnahme ! (Einsteiger)) ist nur an Halteplätzen gestattet.
    Ein Taxi darf nur an Halteplätzen seiner Betriebssitzgemeinde bereitgestellt werden.
    Während der Fahrt innerhalb des eigenen Tarif/Pflichtfahrgebietes darf immer ein Fahrgast aufgenommen werden.
    Das Bereitstellen zum Zwecke der Entgegennahme eines Funkauftrages ist kein Bereitstellen im Sinne des PBefGs.
    Taxis unterliegen keiner Rückkehrpflicht, weder zum Betriebssitz, noch zur Betriebssitzgemeinde.
    Deshalb dürfen Hamburger myTaxler in Bremen Aufträge annehmen > es sind ja Bestellaufträge !

  • Hallo Siva,
    vielen Dank! Das hat mich viel weiter gebracht! Kommunalaufsicht war genau das passende Stichwort, Super! Hab danach gegoogelt und die Behörde gefunden, die hoffentlich zuständig ist, wenn ich in der Kreisverwaltung nicht weiter komme. Wie hier im Forum schon jemand mal bemerkt hat: man muss sich von den Behörden nicht alles gefallen lassen. In Rheinland-Pfalz ist das wohl der ADD = Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde. Ich ruf da mal an. Vielen Dank für den "Schubs". Ich wär auf das Wort Kommunalaufsicht im Moment nicht gekommen. Die KV selbst bezeichnet sich zwar auch als Kommunalaufsicht, wird aber wohl nochmal vom ADD "überwacht". Ich find das noch genauer raus.


    :thumbsup:

  • Ja genau. Das genau ist der Punkt!!


    Es GIBT die zugeteilte Betriebssitzgemeinde=Pflichtfahrgebiet wo jeder seine Pflichten hat> aber auch Rechte (zum Schutz der jeweiligen Konzessionsnehmer. Irgendein Vorteil muss man ja haben, wenn man sich an die Pflichten halten muss, Konzessionen gekauft hat und den Betrieb dort mit Mühe aufbaut).Taxischild, Bereitstellung, Fahrgastaufnahme ohne Bestellung (Winker)... Das sind halt mal die Rechte, die man im eigenen Gebiet hat...und NUR DA. Territorial halt.


    Gegen Bestellfahrten hab ich absolut nichts. Kann ich auch nicht, weil vollkommen legal. Is klar. Das machen wir tagtäglich. Selbst wenn mal einer einen Winker unterwegs aufgabelt beim Durchfahren oder vergessen hat den Vogel auszuschalten...ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst. Aber mit behördlicher Genehmigung und als Dauerzustand?? Da werden die Regeln und Gesetze ad absurdum geführt.


    Gruß
    Antenne

  • Nach jahrzehntelangen Erfahrungen darf ich dir gerne sagen, daß man den Behörden ohne Pause auf den Zehen stehen muß, damit sie sich bewegen.


    Immer mal wieder nachfragen, sei es telefonisch oder per Mail.


    Und auch alles dokumentieren!
    DH Mails unbedingt aufheben etc.
    Und bei Telefongesprächen IMMER den Namen des Gesprächspartners notieren plus Uhrzeit.

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

    Einmal editiert, zuletzt von Joern (†) ()

  • Besten Dank Joern und sivas!!
    sivas: hatte ich noch nicht rausgefunden. Herzlichen Dank für Deine Mühe! Das ist :thumbsup: