Hermann Waldners Verhältnis zur Meinungsfreiheit gerichtlich widerlegt

  • Anmerkung:

    Ich hatte dem Herrn Professor Anwalt vorgeschlagen, die Sache in sich beruhen zu lassen.

    Sollte er aber versuchen, gerichtlich gegen mich vorzugehen, würde ich die Angelegenheit an die Öffentlichkeit bringen.

    Da er aber Hermann Waldner wohl den nicht wirklich guten anwaltlichen Rat gab, doch vor Gericht zu ziehen, halte ich hiermit mein gegebenes Versprechen.


    Na ja, manchmal haben ja mächtige Menschen eine feinfühlige Seite, wenn es um ihre 'Ehre' geht.


    Hermann Waldner fand in den letzten Wochen einige meiner Bemerkungen über ihn nicht gerade prickelnd und ging gleich zweimal anwaltlich gegen mich vor mit immerhin etwa 1.400,- Euronen Anwaltskostenforderungen bewehrt.

    Und natürlich den entsprechenden Verpflichtungserklärungen.


    Beide Male habe ich die Unterzeichnung natürlich abgelehnt und ihnen erklärt, daß ich die Rechnungen selbstverständlich nicht bezahlen würde.


    Weiterhin habe ich mit Hilfe diverser Anlagen dem Anwalt versucht zu erklären, daß Hermann Waldner eben KEINE 'normale' Person sei, sondern eine, die im 'öffentlichen Interesse' steht, also erheblich mehr an Kritik, durchaus auch harsche, ertragen müsse!


    WaldnerRadioB2.jpg


    Sogar schon 2012 wurde er in einer Sendung eines Berliner Radios als 'Deutschlands Taxi-König' bezeichnet, was er selbstredend auch ist.

    Er ist der derzeit mächtigste Mann im Gewerbe, an dem nahezu nichts mehr vorbei geht!

    Das haben zwar noch nicht alle Kutscher und Taxiunternehmer begriffen, aber es ist so.

    Allerdings setzt Hermann, so wie ich es sehe, auch Alles daran, sich ein niedriges Profil zuzulegen.

    "Show a low profile!" ist seine Devise, auch gerade jetzt im Zusammenhang mit der SIXT-Affaire!


    Er hat, wenn man dem Schreiben der Anwälte an das Hamburger Gericht glauben darf, sogar bei Facebook ein Monitoring laufen, das immer dann, wenn sein Name genannt wird, ihm dieses umgehend meldet.

    Ist der Beitrag etwa kritisch, muß das umgehend unterdrückt werden.

    Meinungsfreiheit gegen ihn ist in der Persiusstraße offensichtlich nicht gestattet.

    Und erst recht nicht, wenn da so ein kleiner Ex-Taxifahrer wie ich daher kommt!


    Aber wir haben ganz offensichtlich unabhängige Gerichte mit klar denkenden Richtern, und so wurde gestern (ich erhielt die Mail heute morgen) gegen die Anwälte und Hermann entschieden und für die Meinungsfreiheit.

    Hier kann man den Gerichtsbeschluß und das Schreiben des Anwalts nachlesen.


    Hier erst einmal das Urteil selber und das Schreiben des Anwaltes ans Gericht.


    https://www.dropbox.com/s/zhu9…ner-Urteil290719.pdf?dl=0


    Und hier noch meine Antworten auf die jeweiligen Schreiben:

    https://www.dropbox.com/s/ij56…-%20Juli%202019.docx?dl=0


    Nicht mit abgedruckt sind meine Anhänge, in denen ich nachweise, daß Waldner eine wichtige Person im Gewerbe ist, daß er zwar gegen UBER und My TAXI wegen der Dumpingpreise wettert, diese selber jetzt aber zuläßt bei seiner Zusammenarbeit mit SIXT!

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  • Mich freut dieses Urteil für Dich, herzlichen Glückwunsch!


    Denn nochmal in den Knast gehen muss nicht sein.

  • Damals lag die Sache etwas was anders.


    Ich hatte, was streng verboten war, die Klageschrift gegen Kruse, Gieselmann & Co. schon vor der Verhandlung veröffentlicht, weil es sonst, wie mir ganz sicher zu Ohren gekommen war, es einen Deal gegeben hätte, um dieses Verfahren zu verhindern.

    Das konnte und durfte nicht sein.


    Allerdings war der Paragraph, nach dem ich verurteilt wurde, schon ein bemerkenswerter: 'Geheimnisverrat im Amt'!

    Ich hatte zwar nie ein öffentliches Amt, aber das aschien für die Rechtsprechung auszureichen.

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  • Kann der Betreiber einer digitalen Taxi-Fahrtenvermittlung verhindern, dass Unternehmen die Erlöse der vermittelten Fahrten NICHT als Betriebseinnahme erklären ? sprich: Betrügen.


    Ich meine: JA !

    Das Fiskaltaxameter macht es möglich.


    Dann müssen aber zu jeder vermittelten Fahrt auch die vom Taxameter zu übermittelten Preisdaten abgerufen und gespeichert werden. Fehlt zu einer vermittelten Fahrt der entsprechende Datensatz, darf angenommen werden, dass die Fahrt nicht korrekt abgerechnet wurde. Damit kann der Betreiber der Fahrtenvermittlung zwar nicht verhindern, dass von ihm vermittelte Fahrten nicht korrekt abgerechnet werden, er kann aber seinen Vertragspartnern erklären, dass er jede nicht komplett erfasste Fahrt melden, ihn denunzieren wird. Diese Ankündigung bewirkt, dass regelmässig das Taxameter eingeschaltet wird > der Betreiber hat Betrug verhindert !


    Aufgabe eines Fahrtenvermittlers ist allerdings, Fahrten zu vermitteln. Der Rest geht ihn nichts an ! bzw. ist er nicht für verantwortlich zu machen. Warum sollte er obiges dann tun ? ... und damit Kunden verlieren.


    Deutschland, Land der Denunzianten ...


    Bei myTaxi wie auch bei Uber gehört der Fahrpreis zum Datensatz der Fahrt dazu. Wie ist das bei taxi.eu ?

  • In einem Fiskaltaxameter wird nahezu alles gespeichert und entsprechend abrufbar.

    Der Unternehmer kann zwar im Programm herumfummeln, aber dieses wird immer entsprechend registriert und gespeichert.

    Schummeln ist da nahezu unmöglich.


    My Taxi und UBER berufen sich darauf, NUR Tourenvermittler zu sein.

    Das machen aber die Zentralen ebenso und fühlen sich keinesfalls für das Verhalten ihrer angeschlossenen Mitglieder verantwortlich, was sie im Prinzip natürlich nicht sind.


    Hier liegt die Sache anders: Waldner kontrolliert nahezu die gesamte Taxivermittlung in Berlin und könnte seine Macht dahingehend einsetzen, indem er zum Beispiel als Voraussetzung bei ihm Touren zu bekommen, den Einbau eines Fiskaltaxameters vorschreibt.

    Das wurde durch das Gericht bestätigt.


    Aber natürlich ist er auch über die App nicht für den Betrug verantwortlich.

    Aber in seiner hohen Funktion im Gewerbe, sollte er sich um glaubwürdig zu sein, eben aktiv für die Sauberkeit im Gewerbe und die entsprechenden Maßnahmen einsetzen.

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  • Kein Unternehmer kann in dem Programm rumfummeln, welches die Daten vom Fiskaltaxameter überträgt. Was er tun kann ist, die übertragenen Dateien manipulieren. Das fällt aber - wie Du schon sagtest - auf, wird aber trotzdem gemacht.


    Ich bin kein Freund des datenübertragenden Fiskaltaxameters, die Daten gehören IM GERÄT selbst gespeichert. Dort sind sie jederzeit gesichert und unverändert abrufbar, z.B. mittels eines zertifizierten Smartphone-Programmes, welches die Daten dann überall hinschicken kann, ins Büro, zur Aufsichtsbehörde oder ans Finanzamt. Mehrwagenunternehmer brauchen eine digitale Kasse (mit dem Taxameter als Vorsystem), das Taxameter ist dazu nicht geeignet, weil es nicht alle Einnahmen erfasst.


    Wer schreibt ein solches Smartphone-Programm ? Vielleicht SumUp ? Eine stationäre PC-Kasse ist bereits im Angebot.

  • So, wie es in Hamburg gehandhabt wird, ist das Risiko beim Mogeln viel zu hoch und wird mit Konzenentzug oder Nichtverlängerung geahndet.


    Das Fiskaltaxameter ist eie sehr gute Waffe gegen den allgemeinen Betrug im Gewerbe und hat sich in Hamburg, wo es flächendeckend in den Taxen ist, sehr bewehrt!


    Warum sich so viele Unternehmer dagegen wehren, kann ich nur vermzten, und diese Vermutung fällt nicht positiv aus.

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  • Das Fiskaltaxameter zeichnet Daten auf, wenn es benutzt wird. Was aber macht es, wenn es gar nicht eingeschaltet wird ? > Nix ! es zeichnet nur die Leerkilometer auf, was man aber verhindern kann.


    Besser zur Betrugsverhinderung wäre eine unmanipulierbare Besetzt-Erkennung. Schlägt sie an, muss begründet werden, warum das Taxameter nicht eingeschaltet war (gilt auch für Wegstreckenzähler).


    Wichtig ist die lückenlose Dokumentation der unveränderbaren Summenspeicher: bei jedem Schichtwechsel, bei jedem Rechnungsschluss, nicht nur nach einer Fahrt. Das Verhältnis von Leer- zu Besetztkilometern zeigt, ob betrogen wird. Diese Kontrolle langt !

    Zeigt sich da ein allzu großes Mißverhältnis, kann immer noch in den im Taxameter gespeicherten Fahrpreisdaten nachgesehen werden, zwischen welchen Fahrten es entstanden ist. Eventuell kann auch ein Vermittlungsprotokoll zeigen, wann eine Fahrt stattgefunden haben muss.


    Das Senden der Preisdaten an einen externen Server beweist nur, dass das Taxameter eingeschaltet war. Sollte ein Unternehmer versuchen, diese Daten zu unterschlagen ... ist ihm eh nicht mehr zu helfen. Sowas macht man nicht !


    Die Forderung an Herrn Waldner, nur noch Taxen mit Fiskaltaxameter zu vermitteln, scheint das Gewerbe reinzuwaschen zu sollen. Tut es aber nicht ! siehe oben.


    Wer anzugreifen ist, sind die Taxameterhersteller !


    Wie kann es sein, dass Geschäftsaufzeichnungen (Preisdaten der letzten Fahrt) mit erneutem Einschalten des Taxameters gelöscht werden ? DAS darf nicht sein !

    6 Mal editiert, zuletzt von sivas () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Bitte für weitere Diskussionen zum Fiskaltaxameter in das entsprechende Thema gehen!

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  • Hast ja recht. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass Herr Waldner - auch wenn er auf Einbau eines Fixaltaxameters bestehen würde - den Betrug im Gewerbe nicht eindämmen könnte. Dazu bedarf es anderer Massnahmen, vor allem bedarf es der konsequenten Kontrolle ! Wo bis dahin die Daten gespeichert werden, ist völlig egal, sie dürfen nur nicht manipulierbar sein.

  • Natürlich kann er das zwar nicht per Amtshandlung tun, er könnte aber sein Gewicht in die Waagschale werfen und vor allem mal ÖFFENTLICH das Taxigewerbe zu einem rechtskonformen Verhalten auffordern, das ja ganz offensichtlich, wie bei Linne & Krause im Gutachten über Berlin bestätigt wurde, bei der großen Masse der Taxiunternehmer in Berlin eben nicht geschieht.

    Und mir ist bisher keine Ansprache Waldners bekannt geworden, wo er mal gegen diese Zustände gewettert hätte!


    Er wettert zwar gegen die Handlungen von My Taxi und UBER, die sich aber beide in der heutigen Form gesetzeskonform verhalten, vor allem My Taxi (FREE NOW).


    Um in der Öffentlichkeit bestehen zu können und um vom Schmuddelimage runter zu kommen, MUSS das Gewerbe selber anfangen, diesen Augiasstall auszumisten!

    Und Waldner ist Stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes!


    Auch auf der Seite des BZPs gibt es eigentlich nie ernsthafte Bemühungen, die angeschlossenen Unternehmer und Verbände dazu aufzurufen, endlich etwas zu tun!

    Gerade dieses durchaus begründete Image des Gewerbes ist es, was uns in der Öffentlichkeit so schlecht dastehen läßt!

    Ganz abgesehen vom rapide schwindenen Professionalismus!

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  • OK, der Anwalt von Waldner hat noch einmal nachgelegt.

    Und da hatten die tatsächlich etwas von meinen uralten Beiträgen gefunden, was man tatsächlich als 'Beleidigung' auslegen könnte.

    Meine Wortwahl war nicht wirklich geschickt, obwohl ich das als ausdrücklich 'meine Meinung' deklariert hatte.


    Bei 'Personen des öffentlichen Interesses', und Hermann Waldner ist ganz sicher eine solche und will das ja auch gerne sein, um seine App zu verbreiten, ist ja schon Vieles erlaubt, aber das hier ging denen wohl zu weit.

    Und da sie unbedingt etwas brauchten, um mich ruhig zu stimmen, haben die sich dann das ausgewählt, was dann auch von den Richtern bestätigt wurde.


    OK, ich werde diese EV mal akzeptieren, denn es wird sich kaum lohnen, dagegen Einspruch zu erheben.


    Hier kann man dieses neue Urteil nachlesen, wobei ich die Worte geschwärzt habe, weil man mir sonst eine willentliche öffentliche Wiederholung der 'Beleidigung' nachsagen könnte.


    https://www.dropbox.com/s/n9zm…V070819-zensiert.pdf?dl=0


    Es ist schon niedlich, wie der mächtigste Mann der deutschen Taxigewerbes versucht, mich still zu bekommen, aber ich denke, der Anwalt wird jetzt in meinen Beiträgen nicht viel mehr finden.

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  • Da oben diese EV OHNE eine Anhörung meinerseits stattgefunden hat, möchte ich hier die Anwälte und Herrn Waldner noch einmal darauf hinweisen, daß eine solche EV trotz Dringlichkeit immer mit einer Anhörung des Betroffenen stattzufinden hat, wie das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT festgestellt hat.


    https://www.ra-plutte.de/press…einstweiliger-verfuegung/


    Nun war meine Wortwahl tatsächlich nicht wirklich freundlich, aber da es mehr als nur wahrscheinlich ist, daß die Richter die tatsächliche Position Herrn Waldners beim Beschluß nicht kannten, denn der Anwalt wird denen kaum die Dokumente beigelegt haben, die ich denen schickte, dachten sie möglichweise, der Kläger sei nur ein einfacher Mann aus dem Volk, dem dieses Schutzrecht zur Verfügung steht.

    Aber ÖFFENTLICHE Personen, wie zum Beispiel Politiker, müssen sich schon sehr viel mehr gefallen lassen, als ein ganz normaler Bürger.


    In meinem Fall erfuhr ich von dem Antrag auf eine EV auch erst, nachdem mir das Urteil zugestellt worden war.

    Allerdings bin ich wohl rechtlich korrekt vorher abgemahnt worden, habe mich aber geweigert, das mitgegebene Dokument zu unterschreiben.


    Zitat:

    Aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit folgt, dass ein Gericht im Presse- und Äußerungsrecht grundsätzlich vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei der Gegenseite Recht auf Gehör gewähren muss.

    Auch wenn Pressesachen häufig eilig sind, folgt hieraus kein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs oder eines Gegendarstellungsrechts dem Antragsgegner verborgen bleibt.

    Regelmäßig besteht kein Grund, von seiner Anhörung vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung abzusehen. Mit dieser Begründung hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 3 GG stattgegeben und dabei klargestellt, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, den Antragsgegner vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen wie den Antragsteller. Insbesondere dürfen richterliche Hinweise nicht einseitig ergehen und müssen daher auch der Gegenseite unverzüglich gegeben werden.

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  • https://www.ra-plutte.de/dring…-einstweilige-verfuegung/

    6. Darlegungslast für Widerlegung der Dringlichkeit

    Grundsätzlich genügt es zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung, dass der Antragsgegner Tatsachen vorträgt, die den Schluss auf eine Kenntniserlangung zu einem bestimmten dringlichkeitsschädlichen Zeitpunkt zulassen, da er regelmäßig keine Kenntnis von der (möglichen) Kenntniserlangung des Antragstellers hat. Alsdann muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, wann er tatsächlich Kenntnis erlangt hat (OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013, Az. 6 U 100/13 mit Verweis auf: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 12 Rn. 3.13).


    Ich persönlich hatte in meinen Schreiben an den Anwalt schon dargelegt, daß der inkriminierte Beitrag (die Beleidigung) schon 2015 geschrieben wurde. Das ganze Thema über Hermann Waldner schon seit 2013 im Forum stand.

    Damals war auch der Sohn Waldners Mitglied im Forum und bei Facebook, daß er dann aus Protest gegen meine Beiträge über seinen Vater verlassen hat! War, wenn ich mich richtig erinnere erst 2016!

    Der wird, das darf man wohl annehmen, sicherlich mit seinem Herrn Papa darüber gesprochen haben!


    Daß also Herr Waldner von dieser 'Beleidigung' erst Anfang Juli 2019 Kenntnis erlangt haben will, erscheint mir persönlich extrem unglaubwürdig.

    Glaubwürdig für mich ist, daß gerade jetzt, wo Herr Waldner mit aller Kraft seine eigene Taxi-App 'taxi.eu' an die Kundschaft und die Taxifahrer bringen will, mein Beitrag unbequem wurde und er etwas dagegen unternehmen wollte.

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  • Bezüglich Waldner hatte Kalanik wohl recht.... ;)


    Joern, wenn jemand so sehr aus allen Rohren auf dich feuert musst du sehr nah dran sein und hier jemanden gehörig auf den Schlips treten. In dem Sinne, mach weiter so!

  • Irgendwie fühle ich mich ja auch geehrt, wenn der mächtigste Mann des deutschen Taxigewerbes so sehr versucht, mich ruhig zu stellen.

    Bin ich tatsächlich so wichtig?


    Es scheint ihm schon sehr unangenehm zu sein, daß es diese Beiträge über ihn gibt, die ein wenig an dem von ihm propagierten Clischee kratzen.


    Und gerade im Hinblick auf seine Aktivitäten gegen UBER und FREE NOW hat er jetzt ein ziemliches Problem, den Kollegen zu erklären, warum er das macht und wie das mit SIXT anders funktionieren soll, als bei der Konkurrenz.

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  • Hansa-Leute lesen hier ja auch mit. Aber die enthalten sich jeglicher Maßnahmen gegen Dich.

    Waldner lernt das nun auch langsam.

  • Na ja, das stimmt ja nun nicht so ganz.

    In der Geschichte hat der Hansa mehrfach versucht, gegen mich vorzugehen, was allerdings nicht wirklich geklappt hat, zumal diejenigen, die das versucht haben, inzwischen rechtskräftig verurteilt sind, außer dem guten Hofschulte, mit dem ich diese Rechnung noch offen habe.

    Die damalige Staatsanwältin hatte mir versprochen, auch gegen die damaligen Aufsichtsräte vorzugehen, zu denen ja auch Hofschulte gehörte ("Ich hatte da wohl einen Black Out."), aber irgendwie wurde die plötzlich versetzt und das Verfahren gegen diese Herren eingestellt!?

    Für mich eine sehr bemerkenswerte Entscheidung.


    VERHANDLUNG gegen Kruse, Gieselmann, Huck und andere !


    Der Prozeß gegen die Aufsichtsräte steht noch aus, denn der ist keinesfalls zu den Akten gelegt, wie mir Staatsanwältin Meesenburg persönlich berichtete!


    PS: Ob Waldner das inzwischen gelernt hat, müssen wir erst einmal abwarten, aber es kann eigentlich nur zu seiner moralischen Demontierung beitragen, wenn er weiter dran bleibt.

    Allerdings frage ich mich, was er da noch in meinen Beiträgen finden will, was man verwerten könnte?

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  • Jörn, das habe ich doch gemeint. Inzwischen tun die Hansa-Leute nichts mehr, um Dir nicht den Triumph zu gewähren, dass Du sie damit triffst bzw. Aufmerksamkeit erzeugst.


    Aber sie lesen mit.

  • Daß die hier mitlesen, war schon immer so, denn es ist ja nun mal die EINZIGE Quelle, in der man wirkliche Informationen bekommt.

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