Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch !

  • Dieses neue Gesetz dürfte sich auch im Taxi-Gewerbe drastisch auswirken, denn die Hinterziehung von Sozialleistungen und Mindestlohn sind hier eher die Regel, denn die Ausnahme!


    https://www.zoll.de/SharedDocs…eit_neues_gesetz_fks.html


    Neues Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

    Aufgaben- und Befugniserweiterungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)

    Datum: 30.07.2019

    Am 18. Juli 2019 ist das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (BGBl. I S. 1066) in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch besser vor illegalen Lohnpraktiken und Arbeitsausbeutung zu schützen und Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung insgesamt noch konsequenter entgegen zu wirken.

    Zukünftig kann der Zoll durch eine Erweiterung seiner bisherigen Aufgaben und Befugnisse auch gegen die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld und gegen die unzulässige Anbahnung von illegaler Beschäftigung auf Arbeitnehmerbörsen vorgehen.

    Zugleich sichert das Gesetz die für Zukunftsinvestitionen benötigten staatlichen Einnahmen, stärkt rechtstreue Unternehmen, erhöht die Chancen von Arbeitslosen auf eine legale Beschäftigung und sorgt somit insgesamt für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt.

    Zur Wahrnehmung der im Gesetz vorgesehenen neuen Aufgaben und Kompetenzen wird eine signifikante Stärkung des Personals in der Zollverwaltung erfolgen. Dabei sollen perspektivisch allein rund 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden.

    Im Einzelnen stellen sich die Neuerungen, die durch das Gesetz realisiert werden, wie folgt dar:

    • Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, insbesondere in Form von Scheinarbeitsverhältnissen, vorgetäuschter Selbstständigkeit und fingierten Arbeitsverhältnissen

      Da Scheinselbstständigkeit zu fehlender sozialer Absicherung bei den vermeintlich Selbstständigen führt und die Sozialsysteme belastet, werden die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der FKS erweitert. Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ist eine Prüfung beim Scheinselbstständigen an der gemeldeten Betriebsstätte oder an Amtsstelle möglich.

      Da das betrügerische Erschleichen von Sozialleistungen oft mit fingierten Arbeitsverträgen, die den zuständigen Behörden als Nachweis für die vermeintliche Anspruchsberechtigung vorgelegt werden, einhergeht, wird der FKS die Prüfung vorgetäuschter Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. Die Befugniserweiterung wird als bedeutsamer Schritt zur wirkungsvollen Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs gesehen.

    • Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch

      Eng verbunden mit den Scheinarbeitsverhältnissen ist auch der unberechtigte Kindergeldbezug. Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit wird der Prüfauftrag der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug durch Schaffung einer Sofortmitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen erweitert. Darüber hinaus erhält die FKS die Befugnis, an Prüfungen der Familienkassen mitzuwirken.

    • Unzulässiges Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum sowie auf Online-Plattformen und in Printmedien (Arbeitnehmerbörsen)

      Auf Grundlage des Gesetzes will die Bundesregierung auch die Missstände um illegale Arbeitnehmerbörsen, auch "Arbeiterstriche" genannt, bekämpfen. Insbesondere in Ballungsräumen, bieten Personen ihre Arbeitskraft zu Erledigung schwerer körperlicher Arbeiten unter Inkaufnahme einer Entlohnung weit unterhalb des Mindestlohns an. Mit dem Gesetz erhält die FKS die Befugnis, schon bei der Anbahnung illegaler Arbeitsverhältnisse auf Arbeiterstrichen einzuschreiten und Platzverweise auszusprechen.

    • Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen

      Die Bekämpfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen ist trotz der Zuständigkeit für die Einhaltung der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen bisher kein Schwerpunkt der FKS gewesen. Durch die Erweiterung der Prüfungsbefugnisse auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen wird künftig eine Prüfung sämtlicher Arbeitsbedingungen im Hinblick darauf ermöglicht, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Arbeitsbedingungen beschäftigt werden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen, die der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen. Hier wird es vor allem um die Fälle gehen, in denen ausländische Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich weniger als den Mindestlohn erhalten oder ganz um ihren Lohn geprellt werden.

    • Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die tarifvertraglich vereinbarte Unterkunftsbereitstellung und -bedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

      Es soll auch verhindert werden, dass Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in überfüllten "Schrottimmobilien" zu überteuerten Mieten untergebracht werden oder - wie in einigen Großstädten zu beobachten war - auf Obdachlosenunterkünfte ausweichen müssen. Um auf Mindeststandards bei der Unterbringung, insbesondere ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzuwirken, erhält die FKS die Befugnis, tarifvertraglich vereinbarte Unterkunftsbedingungen zu überprüfen und damit zugleich das Recht, entsprechende Unterkünfte zu betreten.

    • Effektive Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit

      Ein besonderer Schwerpunkt des Gesetzes ist die verbesserte Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang "kleine Konzerne", die mit Scheinrechnungen Sozialleistungsbetrug im großen Stil betreiben. Die FKS erhält unter anderem mehr Befugnisse bei der Überwachung der Telekommunikation von Verdächtigen, um etwa Betrügereien mit fingierten Rechnungen aufdecken zu können.

    • Stärkung der Verfahrensrechte der FKS

      Die Verfahrensrechte der FKS werden gestärkt, im Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Schaffung eines eigenständigen Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung sowie im Strafverfahren durch die Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, unter bestimmten Voraussetzungen die Ermittlungsbefugnisse an die Behörden der Zollverwaltung abzugeben. Das Einräumen der Befugnis, in einem begrenzten Umfang Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wahrzunehmen, bedeutet für die FKS wie eine „kleine Staatsanwaltschaft“ agieren zu können.



    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Danke,Jörn,für diesen Hinweis!


    Ich mein,die Rechte des Zolls waren schon breit gefächert,so ist es allerdings besser ausgefeilt.


    Da können sich Unternehmer,die vorher schon auffällig wurden,schonmal richtig warm einpacken,


    ganz besonders die MWUs!


    Was bin ich froh,einen richtig guten Arbeitsplatz zu haben,wenn ich meinem Chef mit irgendwelchen


    Mauscheleien käme,glaub,der würd mich,zurecht,rausschmeißen!


    Hier läuft alles piccobello,was nichts anderes heißt,daß das geht.....