Laderecht der Berliner Taxen am BER ?

  • Da fragt man sich tatsächlich, wozu es diesen Waldenr-treuen Verband eigentlich noch braucht?

    Ein Kommentator hat das auch schon erkannt.

    Aber natürlich muß man sich fragen, ob die Taxen des Landkreises Dahme-Spreewald das Flughafengeschäft tatsächlich schaffen würden, aber man müßte denen dann gleiche Rechte für Berlin zugestehen.

    Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

    05.Nov. 2019

    Laderechte am zukünftigen Flughafen BER.


    Wir bedauern sehr, dass der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) die Berliner Taxen auf dem Flughafen BER nur zulassen möchte, wenn der Bedarf mit eigenen Taxen nicht mehr gedeckt werden kann. Mit der Aussage, dass für eine Zulassung sämtlicher Berliner Taxen in Landkreis kein Bedarf besteht, können wir uns nur wundern.
    Im Gegenzug werden noch zusätzliche Fahrzeuge in Landkreis Dahme-Spreewald zugelassen die ausschließend zwischen Berlin und dem Flughafen BER -pendeln.

    Schon aus Gründen des Klimaschutzes ist so eine Lösung nicht vertretbar. Wenn der Landkreis Dahme-Spreewald seine CO₂ -Ziele auf so eine Weise erreichen möchte, könnten wir es noch verstehen aber für Berlin ist eine Durchführung einfach eine zusätzliche Belastung die für die Zukunft nicht tragbar ist.


    Leider wird dieses für die Berlinerinnen und Berliner so wichtiges Thema erst jetzt, ein Jahr vor der Eröffnung des BER, auf Staatssekrätarsebene verhandelt. Wir erwarten, dass ein Problemvon dieser Wichtigkeit zwischen dem Regierenden Bürgermeister von Berlin und dem Ministerpräsidenten von Brandenburg, zur Zufriedenheit der Berliner- und Brandenburger Taxiunternehmen geregelt wird. Passagiere die am BER in ein Taxi in Richtung Berlin einsteigen, erwarten, völlig zu Recht, dass sie von einem Fahrer mit geprüften Ortskenntnissen nach Berlin gefahren werden. Natürlich ist der zukünftige Flughafen BER auch für ALLE Berliner Taxen auch Pflichtfahrbereich. Ein generelles Ladeverbot für Berliner Taxen ist für uns daher völlig inakzeptabel.


    Wiedereinmal hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Frau Günther an der Spitze der Verwaltung, das Problem viel zu spät erkannt und nichts zur Lösung des Problems beigetragen.


    Der Vorstand


    Ismail Özaydin

    Wenn wir Berliner so einen geilen Taxiverband haben, kann jeder machen was die wollen mit uns

    JEDER meiner Beiträge stellt IMMER MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG dar!
    Diese kann sich mit der Vorlage neuer Dokumente ändern!

  • Auch hier wieder die irreführende Nutzung des Begriffes 'Pflichtfahrbereich'. Wo wird diese Fläche definiert ?


    Das Gesetz kennt nur die Fläche des Geltungsbereichs der ... festgesetzten Beförderungsentgelte. Die wird von der konzessionsgebenden Gemeinde definiert und kann natürlich nur die eigene Fläche betreffen, ausserhalb gilt anderes Recht. Da innerhalb dieser Fläche Beförderungspflicht für die konzessionierten Taxen besteht, wird sie auch 'Pflichtfahrbereich' genannt. Der Pflichtfahrbereich kann NIE über die Zuständigkeitsgrenze der normgebenden Gemeinde hinausreichen ! Tut er es doch, ist die Verordnung diesbezüglich ungültig, wenn sie dadurch nicht sogar als Ganzes ungültig wird.

    Zitat

    Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.


    Das ist, was B und LDS tun können: Die Konzessionsgebiete zusammenlegen und einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren. Dann besteht kein Unterschied mehr zwischen B- und LDS-Taxen, sie haben einen gemeinsamen Pflichtfahrbereich, in dem natürlich nicht nur gefahren, sondern auch eingeladen werden muss, zu einem einheitlichen Tarif. Die Pflicht zur Beförderung geht einher mit dem Recht auf Bereithaltung. Deshalb dürfen B-Taxen auch auf LDS-Halteplätzen stehen, wie dies auch umgekehrt gilt und zwar auf ALLEN Halteplätzen ! Die LDSler wären schön doof, wenn sie ihr alleiniges Laderecht am BER billiger verkaufen würden, auch ist eine Bevorzugung der LDS-Taxen am BER in Betracht zu ziehen, schliesslich befindet sich die 'Geldquelle' auf ihrem Gebiet.

  • So sehe ich das auch.


    Aber dafür würde man ein paar ordentliche Vertreter im Gewerbe brauchen, die aber weit und breit nicht zu sehen sind.

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  • Gab es da nicht mal einen Vorfall,indem im Zusammenhang beim Bau des BER, ein Einbruch bei einer,glaub,Berliner Behörde,stattgefunden hat?


    Im Zuge dessen sollen da ca. 400 Personenbeförderungsscheine (Blanko) gestohlen worden sein...


    Irgendwas hab ich da noch im Ei....bin zurzeit noch nicht fündig geworden...aber irgendwas war da,so ca 2013/14..


    Ungefähr zeitgleich gab es einen Einbruch bei der Strassenverkehrsbehörde Lübeck,in dem die dazu entsprechendenden Dienstsiegel/Stempel entwendet wurden...


    Ich kram das mal raus,hab ja grad Zeit,Grippe hat mich voll erwischt,wenn die Tastatur mit Schnodder vollgelaufen ist,hab ich ja noch Ersatz da...Aahh...da ham ja ja schonmal was...


    https://www.ln-online.de/Lokal…-aus-der-Zulassungsstelle