Heute gab es ein ziemlich sensationelles Urteil des OLG Frankfurt, nachdem die Parkraumüberwachung durch nicht beamtete Leute ILLEGAL ist.
Da dieses Urteil von einem Oberlandesgericht gefällt wurde, hat es auch bundesweite Auswirkungen, denn solche Herrschaften gibt es nahezu überall inzwischen, so auch in Hamburg.
Hier zunächst die Pressererklärung des OLGs von gestern.
Das richtige Urteil werde ich auch demnächst bekommen, was ich dann natürlich nachreichen werde.
https://ordentliche-gerichtsba…ster_und_ruhender_Verkehr
Und auch für das Frankfurter Taxigewerbe, vor allem aber für die dortige Monopoleinrichtung Taxi-Vereinigung könnte das drastische Auswirkungen haben.
Dazu aber später.
Erst einmal zur Situation in Frankfurt und der dortigen 'Stadtpolizei', wie sich die Truppe offiziell nennt.
Hier wird mit der Bezeichnung POLIZEI suggeriert, daß es sich bei diesen Leuten tatsächlich um Polizei handeln würde, die dadurch auch hoheitliche Aufgaben erfüllen dürfen.
In der Realität aber sind es ZIVILE Angestellte der Stadt!
Dazu lesen wir kurz bei WIKIPEDIA:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei_Frankfurt
Die Stadtpolizei Frankfurt ist der Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main und wurde am 1. Juni 2007 gegründet. Die ca. 260 Bediensteten der Stadtpolizei sind polizeirechtlich Hilfspolizeibeamte im Sinne des § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Stadtpolizei arbeitet eng mit der Hessischen Polizei, der Bundespolizei sowie mit dem Zoll und dem Bundesamt für Güterverkehr zusammen. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main („Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft“) werden gemeinsame Kontrollen, Streifengänge (Aktion „Gemischtes Doppel“) und Einsätze zusammen durchgeführt.
Gerade gab es ja das Urteil dazu, daß auch Blitzer, die von privaten Firmen betrieben werden, ILLEGAL sind, und genau das wurde jetzt auch durch das OLG bestätigt!
In Frankfurt ist es aber auch bemerkenswert, daß diese Leute nicht nur ein sehr amtlich aussehendes Wappen am Ärmel tragen, sondern auch eine nahezu identische Uniform wie ihre beamteten Kollegen tragen.
Dazu fahren sie Wagen, die echten Polizeiwagen täuschend ähnlich aussehen und sogar Blaulicht führen und dieses auch nutzen!
Abgrenzung: Sondersignal, Sonderrechte und Wegerecht
Sondersignale sind akustische und optische Signaleinrichtungen, deren Einbau und Benutzung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind.
Das Sonderrecht nach § 35 StVO befreit den Rechtsinhaber von den Vorschriften der StVO, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist (Abs. 1) oder, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist (Abs. 5a). Für die Inanspruchnahme ist die Verwendung von Sondersignalen (weder optisch noch akustisch) nicht notwendig.
Als Wegerecht wird die Anordnung des § 38 Abs. 1 StVO bezeichnet und vom Einsatzfahrzeug durch blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn durchgesetzt:
ZitatBlaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn […] ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Von den Bestimmungen der StVO darf abgewichen werden (Sonderrechte), wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Um dem übrigen Verkehr anzuzeigen, dass ein Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt, darf ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug das Sondersignal nutzen.
Wir ersehen daraus, daß ein Blaulicht nur im Notfall und bei der Durchsetzung HOHEITLICHER Aufgaben eingesetzt werden darf.
Das Urteil zeigt offen und drastisch den Mißbrauch, den nicht nur die Stadt Frankfurt viele Jahre lang betrieben hat, sondern auch den vieler anderer Städte, wie zum Beispiel in Hamburg, wo allerdings, was die Uniformen betrifft, nicht ganz so drastisch vorgegangen wird.
Oder besser: Nicht mehr wird.
Denn als diese Herrschaften noch 'Angestellte im Außendienst' hießen, trugen auch sie polizeiähnliche Uniformen!
Laut diesem Urteil kann also jetzt jeder Betroffene seine Strafgelder wieder zurückfordern, immer vorausgesetzt natürlich, er hat noch die Quittungen oder Überweisungsnachweise.
Aber bei ca. 700.000 möglichen Fällen könnte das für die Stadt schon heftig zu Buche schlagen.
Schon Anfang 2015 hatte ich die Stadtpolizei schon einmal am Wickel:
STADTPOLIZEI FRANKFURT ! Sind solche Befugnisse rechtens?
Was aber hat nun dieses Urteil mit dem Taxi-Gewerbe zu tun?
Nun, schon 2014 war das Thema hochaktuell, nämlich daß Leute von der Taxi-Vereinigung zusammen mit der Polizeit (ähnlich wie auch bei der Stadtpolizei) mit der offiziellen Polizei gemeinsam Kontrollen für Taxistände fährt und sich hier bei der Kontrolle der Kutscher hoheitliche Aufgaben anmaßt, die von der Polizei geduldet wurden!
Neues von der Taxi-Vereinigung Frankfurt !
Es gibt sogar einen Zeugen, der ausgesagt hat, daß man bei der Polizei einen OFFIZIELLEN Auftrag in der Schublade liegen habe, daß die Taxi-Vereinigung solche Kontrollen durchführen dürfe.
Schon damals habe ich mal mit Photoshop so einen Schwarzen Sheriff erstellt.
Ein Zeuge hat mir gegenüber das Erstellen solcher Anzeigen bestätigt, weil er damals selber für die Vereinigung diese Aufgabe erfüllt hatte. Diese wurden dann an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Ich persönlich hätte mich totgelacht, wenn so ein Heini bei mir angetanzt wäre und mich aufgefordert hätte, meine Papiere zu zeigen.
Dafür hätte er mir dann erst einmal seinen amtlichen Ausweis zeigen müssen, denn ich brauche diese Dokumente NUR Personen mit hoheitlichen Aufgaben zu zeigen, wie eben der Polizei, dem Zoll oder anderen Leuten mit ordentlichen Dienstausweisen.
Also ihr lieben Betroffenen:
Grabt in euren Unterlagen und verlangt von der Taxi-Vereinigung diese Strafgelder zurück, denn, so wie ich das sehe, fallen auch diese unter das obige Urteil.