OLG-Urteil zur Parkraumüberwachung: Frankfurt kommt aus den Skandalen nicht heraus !

  • Heute gab es ein ziemlich sensationelles Urteil des OLG Frankfurt, nachdem die Parkraumüberwachung durch nicht beamtete Leute ILLEGAL ist.


    Da dieses Urteil von einem Oberlandesgericht gefällt wurde, hat es auch bundesweite Auswirkungen, denn solche Herrschaften gibt es nahezu überall inzwischen, so auch in Hamburg.


    Hier zunächst die Pressererklärung des OLGs von gestern.

    Das richtige Urteil werde ich auch demnächst bekommen, was ich dann natürlich nachreichen werde.


    https://ordentliche-gerichtsba…ster_und_ruhender_Verkehr


    Und auch für das Frankfurter Taxigewerbe, vor allem aber für die dortige Monopoleinrichtung Taxi-Vereinigung könnte das drastische Auswirkungen haben.

    Dazu aber später.


    Erst einmal zur Situation in Frankfurt und der dortigen 'Stadtpolizei', wie sich die Truppe offiziell nennt.

    Hier wird mit der Bezeichnung POLIZEI suggeriert, daß es sich bei diesen Leuten tatsächlich um Polizei handeln würde, die dadurch auch hoheitliche Aufgaben erfüllen dürfen.

    In der Realität aber sind es ZIVILE Angestellte der Stadt!


    Dazu lesen wir kurz bei WIKIPEDIA:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtpolizei_Frankfurt


    Die Stadtpolizei Frankfurt ist der Außendienst des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main und wurde am 1. Juni 2007 gegründet. Die ca. 260 Bediensteten der Stadtpolizei sind polizeirechtlich Hilfspolizeibeamte im Sinne des § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

    Die Stadtpolizei arbeitet eng mit der Hessischen Polizei, der Bundespolizei sowie mit dem Zoll und dem Bundesamt für Güterverkehr zusammen. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main („Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft“) werden gemeinsame Kontrollen, Streifengänge (Aktion „Gemischtes Doppel“) und Einsätze zusammen durchgeführt.


    Gerade gab es ja das Urteil dazu, daß auch Blitzer, die von privaten Firmen betrieben werden, ILLEGAL sind, und genau das wurde jetzt auch durch das OLG bestätigt!


    In Frankfurt ist es aber auch bemerkenswert, daß diese Leute nicht nur ein sehr amtlich aussehendes Wappen am Ärmel tragen, sondern auch eine nahezu identische Uniform wie ihre beamteten Kollegen tragen.

    Dazu fahren sie Wagen, die echten Polizeiwagen täuschend ähnlich aussehen und sogar Blaulicht führen und dieses auch nutzen!


    Abgrenzung: Sondersignal, Sonderrechte und Wegerecht

    Sondersignale sind akustische und optische Signaleinrichtungen, deren Einbau und Benutzung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind.

    Das Sonderrecht nach § 35 StVO befreit den Rechtsinhaber von den Vorschriften der StVO, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist (Abs. 1) oder, für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist (Abs. 5a). Für die Inanspruchnahme ist die Verwendung von Sondersignalen (weder optisch noch akustisch) nicht notwendig.

    Als Wegerecht wird die Anordnung des § 38 Abs. 1 StVO bezeichnet und vom Einsatzfahrzeug durch blaues Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn durchgesetzt:

    Zitat
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn […] ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

    Von den Bestimmungen der StVO darf abgewichen werden (Sonderrechte), wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Um dem übrigen Verkehr anzuzeigen, dass ein Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt, darf ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug das Sondersignal nutzen.


    Wir ersehen daraus, daß ein Blaulicht nur im Notfall und bei der Durchsetzung HOHEITLICHER Aufgaben eingesetzt werden darf.


    StadtpolizeiFrankfurt1.jpg


    StadtpolizeiFrankfurt2.jpg


    StadtpolizeiFrankfurt3.jpg


    Das Urteil zeigt offen und drastisch den Mißbrauch, den nicht nur die Stadt Frankfurt viele Jahre lang betrieben hat, sondern auch den vieler anderer Städte, wie zum Beispiel in Hamburg, wo allerdings, was die Uniformen betrifft, nicht ganz so drastisch vorgegangen wird.

    Oder besser: Nicht mehr wird.

    Denn als diese Herrschaften noch 'Angestellte im Außendienst' hießen, trugen auch sie polizeiähnliche Uniformen!


    Laut diesem Urteil kann also jetzt jeder Betroffene seine Strafgelder wieder zurückfordern, immer vorausgesetzt natürlich, er hat noch die Quittungen oder Überweisungsnachweise.

    Aber bei ca. 700.000 möglichen Fällen könnte das für die Stadt schon heftig zu Buche schlagen.


    Schon Anfang 2015 hatte ich die Stadtpolizei schon einmal am Wickel:

    STADTPOLIZEI FRANKFURT ! Sind solche Befugnisse rechtens?


    Was aber hat nun dieses Urteil mit dem Taxi-Gewerbe zu tun?


    Nun, schon 2014 war das Thema hochaktuell, nämlich daß Leute von der Taxi-Vereinigung zusammen mit der Polizeit (ähnlich wie auch bei der Stadtpolizei) mit der offiziellen Polizei gemeinsam Kontrollen für Taxistände fährt und sich hier bei der Kontrolle der Kutscher hoheitliche Aufgaben anmaßt, die von der Polizei geduldet wurden!

    Neues von der Taxi-Vereinigung Frankfurt !


    Es gibt sogar einen Zeugen, der ausgesagt hat, daß man bei der Polizei einen OFFIZIELLEN Auftrag in der Schublade liegen habe, daß die Taxi-Vereinigung solche Kontrollen durchführen dürfe.

    Schon damals habe ich mal mit Photoshop so einen Schwarzen Sheriff erstellt.


    TaxiVereinigungsSheriff.jpg


    Ein Zeuge hat mir gegenüber das Erstellen solcher Anzeigen bestätigt, weil er damals selber für die Vereinigung diese Aufgabe erfüllt hatte. Diese wurden dann an das Ordnungsamt weitergeleitet.


    Ich persönlich hätte mich totgelacht, wenn so ein Heini bei mir angetanzt wäre und mich aufgefordert hätte, meine Papiere zu zeigen.

    Dafür hätte er mir dann erst einmal seinen amtlichen Ausweis zeigen müssen, denn ich brauche diese Dokumente NUR Personen mit hoheitlichen Aufgaben zu zeigen, wie eben der Polizei, dem Zoll oder anderen Leuten mit ordentlichen Dienstausweisen.


    Also ihr lieben Betroffenen:

    Grabt in euren Unterlagen und verlangt von der Taxi-Vereinigung diese Strafgelder zurück, denn, so wie ich das sehe, fallen auch diese unter das obige Urteil.

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  • Joern (†)

    Hat den Titel des Themas von „Frankfurt kommt aus den Skandalen nicht heraus !“ zu „OLG-Urteil zur Parkraumüberwachung: Frankfurt kommt aus den Skandalen nicht heraus !“ geändert.
  • Mich wundert das alles nicht mehr...Heutzutage ist es doch für jeden Hans und Franz "Hip"


    sich nicht an bestehende Gesetze zu halten...nicht einmal Amtsträger...


    Das nennt sich dann "innovativ".....


    Es kann allerdings auch nicht verwundern..die sog "Regierung" machts doch vor,die scheren sich einen Scheißdreck um Gesetze..und alle "denken",das wäre völlig normal...


    So jemand sollte mir mal kommen..diese Person würde ich sofort festsetzen,im Zuge der Jedermannsrechte..


    Inhaber des §34a Gewo-Scheines kennen sich da bestens aus....


    Und somit ist der Beweis erbracht,daß das Taxigewerbe im direkten Zusammenhang mit diesen illegalen Praktiken steht...Es färbt halt ab...


    Was Steve nicht sehen konnte..

  • Jörn, in Hessen gibt es neben der verbeamteten Landespolizei auch noch die Wachpolizei. Das sind Angestellte des Landes Hessen, die in einem 1/2-järigem Crashkurs zum Polizisten ausgebildet wurden. Die dürfen eigentlich alles, was auch die richtige Polizei darf, nur nicht ermitteln. Grundsätzlich sollte man auf jede Frage eines Polizisten die Gegenfrage stellen: "Warum wollen Sie das wissen ?"

  • Immerhin scheint man in Taxikreisen die mögliche Brisanz dieses Urteils auch schon erkannt zu haben.

    Es gibt Hinweise in dieser Richtung.

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  • So, jetzt liegt mir auch das Original-Urteil vor.


    Wie immer zunächst mal hier, wo auch sonst?


    Da sind schon einige heftige Passagen drunter.


    https://www.dropbox.com/s/gdfo…18_LARE200000091.pdf?dl=0


    Leitsatz

    1. Die den kommunalen Polizeibehörden gesetzlich zugewiesene Verpflichtung der Überwachung

    des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen sind hoheitliche Aufgaben.

    Mangels Ermächtigungsgrundlage dürfen sie nicht durch private Dienstleister durchgeführt

    werden.

    2. Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur

    Durchführung hoheitlicher Aufgaben ist unzulässig.

    3. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden

    ist gesetzeswidrig.

    4. Der von einer Stadt bewusst durch "privaten Dienstleister in Uniform der Polizei" erzeugte

    täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber

    den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln, ist strafbar.


    Am schönsten finde ich den Absatz mit den 'polizeiähnlichen Uniformen', was ich ja auch schon oben beschrieben habe.

    Es wird nicht nur festgestellt, daß das illegal ist, sondern sogar STRAFBAR!

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  • Hier gibt's sogar 'nen "Freiwilligen Polizeidienst". Das sind Privatpersonen in polizeiähnlicher Uniform mit dem Gemeindewappen drauf. Die dürfen sogar Personalien überprüfen ... stand in der Zeitung.

  • Dürfen die natürlich nicht.


    Meine amtlichen Dokumente brauche und darf ich NUR Amtspersohnen aushändigen.


    Vielleicht schickst du mal das Uerteil an eure Behörde.

    Dann dürfte denen der Arsch auf Grundeis gehen.

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  • Das ist ja genau das,was ich meine.....


    Die sog. "Regierung" begeht eine Straftat nach der Anderen,ganz besonders der Kopf der Schlange...


    Und keinen kümmerts,man wähnt sich ja "moralisch" im Recht,hat zwar nichts mit der Gestzeslage zu tun..


    Aber das interessiert keinen..jede Kommune meint,jetzt kann man ja mal ein wenig Sheriff spielen...


    Ist zwar völlig kriminell,juckt aber keinen..die Polizei selbst kommt gar nicht mehr hinterher,größtenteils haben die schon kapituliert..die gesamte Justiz ist kollabiert...


    Selbst das Glyphosat-Verbrechen wird nicht verfolgt..mal eben das ganze Land vergiften..macht nix..weitermachen..


    Soviel zum Thema "Schaden vom Volke abwenden"..geh mal zum Doc..du hast Glyphosat im Blut..mittlerweile ist alles vergiftet..auch Bio..spielt keine Rolle mehr...


    Wir brauchen dringends einen Politwechsel..die ganze Bande muß vor Gericht gestellt werden!


    Und zum Thema Ausweis,Jörn..liegst du etwas daneben..wenn du jemand bei einer Straftat erwischst..und derjenige dir nicht den Ausweis zeigt..kannst du die Person festsetzen..quasi so oder so,wenn die Person versucht zu flüchten..

  • Klar dürfte er das, aber eben NUR bei einer STRAFTAT.

    Das 'falsch Parken' ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

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  • Das stimmt natürlich..und das macht die Sache ja so interessant..ich hab die Tage noch einen Termin bei einem meiner Anwälte.....


    Ich werd mit dem mal durchsprechen,inwieweit wir jetzt Kommunen verklagen/abmahnen,die solche Sraftaten begehen...


    Mal sehn..ob man da nicht ne Stange Kohle machen kann...dafür ist der immer zu haben...


    PDF ist natürlich ausgedruckt..Danke für die Mühe,die du dir machst..sehr gute Arbeit!

  • Ein befreundeter Anwalt erklärte mir (ich hoffe, ihn halbwegs richtig wiederzugeben), daß dieses Urteil keinesfalls bundesweit gültig ist!


    Zum Beispiel in Hamburg müßte auch hier ein Kutscher klagen, was natürlich durch die Instanzen gehen müßte.


    Die zuständigen Gerichte würden allerdings das OLG-Frankfurt-Urteil begutachten und berücksichtigen, wobei man ungerne gegen die Kollegen urteilen wird.

    Das würde aber ebenfalls lange dauern.


    Käme es zu einem anders lautenden Urteil des Haburger OLGs, so müßte dann das entsprechende Bundegericht angerufen werden.

    Das dürfte dann etwa 10 bis 15 Jahre dauern.

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