Vorschlag: Schaffung einer KOMPETENTEN Gruppe von Taxifahrern zur Formulierung eines neuen PBefGs !

  • Ein mir befreundeter Rechtsanwalt, der sich mit den Problemen des Taxigewerbes mehr als nur gut auskennt, hat mir dieses hier geschrieben;


    Hallo Herr Napp,


    wenn die Taxiunternehmer und -fahrer etwas Sinnvolles unternehmen wollen, dann formulieren sie einen Gesetzentwurf zum PBefG, wie er aus ihrer Sicht sein sollte. Unter Einbeziehung der TaxiApp, MietwagenApp und all der anderen Probleme.

    Der Grund: Der Gesetzgeber in Berlin/Bonn wird voraussichtlich nichts ändern. Die Bundestagswahl ist bereits im kommenden Jahr. Das Thema Taxi hat dort keine Priorität. Und zwar auch nicht für das Nachdenken bzgl. optimaler Gesetzesformulierung.


    Frage also: Was wollen die Taxiunternehmer gerne geändert wissen, damit das PBefG IT-tauglich ist? Also nicht warten, bis der Gesetzgeber einen Gesetzestext vorlegt und dann kritisieren, sondern selbst schreiben und hinschicken!


    Viele Grüße

    Dirk Wüstenberg


    Mein Dank gilt Herrn Wüstenberg für diese Idee, die ich persönlich sehr gut finde..


    Er formulierte es als erfahrener Anwalt griffig so:


    Wer den ersten Text schreibt und einreicht, der hat schon mehr als die Hälfte gewonnen!


    Die Gegenseite unseres Gewerbes hat ja schon den Vorschlag etlicher Professoren zu Papier gebracht, den wir auch hier schon entsprechend bearbeitet haben.

    Dieses Forum war die erste Seite des Taxigewerbes, dieses Papier veröffentlichte. Es wurde innerhalb von 24 Stunden über 2.000 mal heruntergeladen.

    Und bisher mehr als 3.600 mal gelesen.

    TOP SECRET bis eben vor etwa 1 Stunde! DAS ENDE DES TAXIGEWERBES!


    Bei diesem Papier handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, nicht aber um einen tatsächlichen GESETZESTEXT.


    Es sollte sich also eine Gruppe zusammenfinden, die unabhängig ist von den großen Machthabern und sogenannten Interessensvertretungen unseres jetzigen Gewerbes agiert.

    Also Niemanden aus dem BZP oder anderen abhängigen Landesorganisationen oder auch von Zentralenbossen etc.

    NUR UNABHÄNGIGE KUTSCHER!


    Diese sollten sich zunächst einmal Gedanken machen, wie unser Gewerbe in den nächsten Jahren aussehen sollte und dementsprechend sich verändern muß.

    Dazu gehören durchaus auch Mietwagen, von denen auch Vertreter dabei sein sollten.


    Zu den Themen würde natürlich auch die Rückkehrpflicht gehören oder die digitalen Vermittlungsmöglichkeiten, Halteplatzpflicht und optisches Auftreten.

    Was immer wir uns so vorstellen, wie ein Taxi in der Zukunft sein sollte, müßte dort behandelt und dann aufgeschrieben werden.

    Einfach nur UBER & Co. zu verbieten, sollte man nicht machen, denn das würde uns nur in ein schlechtes Licht stellen in der Öffentlichkeit.

    Wir sollten also sehen, wie wir zum Wohle aller Beteiligten das Personentransportgewerbe reformieren könnten.


    Danach sollte dann ein fachkundiger Rechtsanwalt das Ganze in einen Vorschlag für einen GESETZESTEXT übersetzen, den man den Politikern (nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr) vorlegen könnte. Vorher werden die eh nichts machen.

    Damit hätten die dann schon so einen Text in der Hand und könnten damit arbeiten.


    Wer zuerst kommt, malt zuerst!


    Also mal ran, Freundinnen und Freunde!


    Man könnte eine geschlossene Seite gründen, in der ohne Öffentlichkeit Vorschläge gemacht werden könnten.

    Mitglieder könnten nur auf Vorschlag mehrerer Personen erlaubt werden.

    Die müßten natürlich unter ihrem Klarnamen und der Angabe ihrer Positionen im Gewerbe schreiben.

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  • Ein gut formuliertes Personenbeförderungsgesetz hilft wenig, wenn keine sachverständige Administration vorhanden ist. Das jetzige Personenbeförderungsgesetz reicht völlig aus, insofern sachverständige Richter vorhanden wären.


    Mehr konnte man dem Gewerbe nicht in den Rücken fallen als zu behaupten ungezügelte Konzessionsvergabe entspräche der Berufsfreiheit. Der fürchterliche Jurist macht es möglich: Ein mißinterpretiertes Grundgesetz prügelt Ratio und Personenbeförderungsgesetz tot. Gesetze werden damit hinfällig. Man kann diese Art von Gesetzesinterpretationen auch als Terrorismus ansehen. So dumm sind Menschen aus sich selbst heraus im allgemeinen nicht. Um so grausam dumm zu sein bedarf es einer langjährigen Ausbildung, eben eines fürchterlichen Jurastudiums, das normale Menschen in Ungeheuer verwandeln kann. Deswegen ist das Taxigewerbe nun am Boden: Aufgrund aggressiver juristischer Dummheit.


    Ein einfacher Definitionsvorschlag wäre:


    Taxis führen Taxiverkehr durch in Form der Beförderung von Einsteigern, Aufhaltern, Bestellern und Vorbestellern. Mietwagen mit Fahrern führen näher zu spezifizierende Chauffeursdienste durch, welche nicht Taxiverkehr sein dürfen. Beispiele für Mietwagenverkehre, welche im Rahmen von Verträgen derzeit nicht Taxiverkehr sind: Fahrbereitschaft des Bundestages, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Luxuslimousinenservice mit Tarifen über dem Taxitarif.

  • Na ja, eine Reform des Personenverkehrsgewerbes wird es geben, ob es dir gefällt oder auch nicht.


    Es wäre also zu überlegen, wie man beide Verkehre, Taxen und Mietwagen sinnvoll zusammenbringt, wobei die Rückkehrpflicht wohl fallen wird, wie ich das mal sehe.


    Vielleicht sollte man den eigentlichen Unterschied zwischen beiden Arten fallen lassen, mit der Ausnahme, daß sich Taxen an Ständen aufstellen und ein Dachzeichen tragen dürfen. Damit wäre sie für Anläufer gut erkennbar.


    Eventuell könnte man ja auch Mietwagen Tarife vorschreiben.

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  • Ein neues PBefG braucht's so schnell nicht, jedenfalls nicht um TAXI zu retten, da genügt auch das alte, es muss nur angewandt werden.


    Die Zukunft der Nahverkehrsmobilität liegt eh in 'On Demand'-Diensten mit Sammelfunktion. Die zu definieren ist angesagt, noch laufen sie alle mit Ausnahmegenehmigung.


    Ein Beispiel ist neben Moia und anderen auch der Hopper im Kreis Offenbach. Während Moia noch von VW finanziert wird, fliessen hier öffentliche Gelder in Millionenhöhe !


    FAZ

    Zitat

    Bis zu eine Million Euro an Fördermitteln sind vom Land Hessen in Aussicht gestellt worden, um das vom Kreistag im Dezember 2017 beschlossene Vorhaben für einen per Smartphone gesteuerten „Bus-On-Demand“-Verkehr zu unterstützen. Und obwohl auch anderswo an ähnlichen Mobilitätsprojekten gearbeitet wird, hat der Bund vor einem Monat ebenfalls bis zu 3,5 Millionen Euro als Anschubfinanzierung versprochen. Schließlich soll das System „Hopper“, das bis dato ein Gebiet mit rund 45.000 Bewohnern versorgt, bis Ende 2021 auf den ganzen Kreis mit seinen mehr als 350.000 Bürgern ausgeweitet werden.

    Gegen solch eine Bezuschussung kommt weder TAXI noch Mietwagen an.


    Bald sind wir raus, aus der uns schützenden Daseinsvorsorge, dann stehen wir nur noch für Bequemlichkeit, womit TAXI und Mietwagen angeglichen sind - Ihr wolltet's doch so haben ...

  • Gleiches in Köln, mit Taxi will und wird niemand zusammen arbeiten. Taxi hat den allerletzten Zug verpasst, es bleiben die immer weniger werdenden Halteplaetze.


    Die Kölner Verkehrsbetriebe erhalten/ zahlen in naher Zukunft Millionen Euro für die mit App bestellbaren Elektrobusse in der Nacht.


    ALLE passen sich der Zeit an, nur Taxi versteinert in Ihrer bisherigen Beförderungsart. Was Taxi kann ist kontrollieren, Sanktionen gegen eigene Mitglieder aussprechen, Ordnungswidrigkeiten Strafen verhängen und versuchen einzuklagen. Alles gegen geltendes Recht.


    https://mobil.ksta.de/koeln/al…busse-anschaffen-33791230

  • OK, das PBefG wird sicherlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode reformiert, aber spätestens in der nächsten ist es dann soweit.

    Und, wie wir es ja drastisch beim Mindestlohn vorgeführt bekommen haben, wo der BZP noch nicht einmal die grundlegenden Informationen vorweisen konnte, so wird es dann auch bei die Transport- und Bestellmöglichkeiten sein: Keine blassen Dunst von Nichts!


    Allerdings denke ich persönlich nicht, daß sich das 'Taxi-Sharing' tatsächlich etablieren wird, denn die meisten Passagiere wollen das nicht.


    Daß man Busse nachts per App bestellen kann, finde ich sehr gut.

    Da wird dann ja mal etwas Vernünftiges mit unseren Steuergeldern bezahlt.

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  • Taxi und Sharing ... verträgt sich eigentlich nicht.


    Wer ein Taxi nutzt, will bequem und möglichst schnell dort sein, wo er hin will. Den Wunsch erfüllen wir.


    Trotzdem sollten wir auch die Möglichkeit des Sharings anbieten ... wofür das PBefG geändert werden muss.


    Wer bereit ist, sein Taxi zu sharen (auch wenn dieser Fall gar nicht eintritt), erwartet dafür einen Preisnachlass. Diese Minder-Einnahme auszugleichen, ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. Bei den On-Demand-Diensten tun sie das (bald auch bei Moia ^^).


    Sharing geht nur über eine App.

    Ob Herr Waldner die schon fertig hat ? womöglich integriert in taxi.eu ?


    Wie sieht's dann aber in der Fläche aus ? auf dem Land, da wo Sharing hauptsächlich Sinn macht. Taxi.eu-Zentralen gibt's da nicht, somit auch kein Sharing > Taxi adé. Andere machen das Geschäft und für die Gemeinden wird's richtig teuer.


    In den vielen Städten und Gemeinden, in denen es noch keinen Sharing-Anbieter gibt, sollte den möglichen Nutzern ein Zuschuss zum Taxi-Fahrpreis gezahlt werden. Die Hälfte des Fahrpreises wäre ein guter Kompromiss.

    - Mindestzuschuss: die Höhe der Grundgebühr

    - Höchstzuschuss: 10 Euro.

    Abrechnen tut diesen Zuschuss der Taxiunternehmer anhand der Preisdaten seines Taxameters, auf dem nur der bezuschusste Fahrpreis angezeigt wird. Ausgenommen von der Bezuschussung sind Rechnungsfahrten, da der Zuschuss nur Privatpersonen zugute kommen soll, vor allem keinen Krankenversicherungen ! die haben genügend Geld oder können ihre Transporte anderswie organisieren, mit Mietwagen vielleicht ?


    Dies wäre auch die einfachste Art, Taxi und Mietwagen zu trennen: Mietwagen erhalten keine öffentliche Förderung !