Ab 2021 ist für den Konzessionsbereich Hamburg geplant, die Ortskundeprüfung (im Volksmund Taxischein) gänzlich abzuschaffen.
Darüber soll zwischen Behörde und Taxeninnung HH Einigkeit bestehen. Das Bedeutet, dass jeder, der einen PKW-Führerschein, einen ärztlichen Nachweis über seine Fahrtauglichkeit, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag sowie ausreichende Fahrpraxis im Alter von mindestens 21 Jahren nachweisen kann, einen Schein beantragen darf, der es ihm erlaubt, in Hamburg Taxi zu fahren.